Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

ShortId
09.4082
Id
20094082
Updated
25.06.2025 00:14
Language
de
Title
Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
AdditionalIndexing
66;Bewilligung;Koordination;Sachplan;Vereinfachung von Verfahren;Bewilligung für Kraftwerk;erneuerbare Energie
1
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K08020314, Koordination
  • L04K01020412, Sachplan
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Je nach Technologie müssen diese Projekte aufwendige Verfahren auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene durchlaufen. Auch Kleinanlagen (unter 1000 Kilowattstunden) unterstehen den gleichen verfahrenstechnischen Abläufen wie grosse Wasserkraftwerke. Die jährlich dafür vorgesehenen KEV-Mittel von 275 Millionen Franken können dadurch nur teilweise beansprucht werden (im Jahr 2009 nur 80 und 2010 voraussichtlich 130 Millionen Franken).</p><p>Im Verfahrensrecht muss durch den Bund, gemeinsam mit den Kantonen, eine Vereinheitlichung und Straffung der Verfahren angestrebt werden, wie z. B.:</p><p>- Konzentriertes und koordiniertes Bewilligungsverfahren durch eine einzige Behörde,</p><p>- Planungssicherheit im Sinne frühzeitiger Stellungnahme der zuständigen Behörden,</p><p>- Sachpläne für Anlagen erneuerbarer Energien nur auf einer Ebene festlegen (Bund oder Kantone),</p><p>- Kombination von behördenverbindlichen Richtplan-, eigentümerverbindlichen Nutzungsplan- sowie Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren.</p>
  • <p>Auch Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften auf Bundes- und Kantonsebene sowie den Bauvorschriften der Standortgemeinden. Auf allen Ebenen bestehen zudem Beschwerdemöglichkeiten. Der Weg bis zur Baubewilligung ist deshalb für einige Technologien kosten- und zeitintensiv; das Anliegen der Motion ist damit grundsätzlich verständlich. Allerdings sind solche Verfahren nicht Selbstzweck. Vielmehr sollen sie bewirken, dass in den engen räumlichen Verhältnissen der Schweiz neben den energiepolitischen Anliegen auch jene der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der geordneten Besiedlung des Landes berücksichtigt werden.</p><p>Besonders aufwendig ist das Verfahren für (Klein-)Wasserkraftwerke und Windenergieanlagen, da hier oft hohe Anforderungen des Umweltschutzes und der Raumplanung zu erfüllen sind. Das vorgeschlagene Instrumentarium eines bundesrechtlichen Sachplanes in Verbindung mit einer einzigen Bewilligungsbehörde für Standorte grösserer Energieanlagen ist dabei durchaus interessant. Es hätte allerdings starke Auswirkungen auf die unterliegenden Planungsinstrumente. Sachpläne und entsprechende zentrale Plangenehmigungsverfahren beschneiden in der Regel die Kompetenzen der Kantone, was voraussetzt, dass diese mit einer entsprechenden Neuregelung einverstanden sind. Dies wäre nur in einem langwierigen Prozess zu erreichen, dessen Ausgang aufgrund der obenaufgeführten Überlegungen höchst ungewiss ist. Auch auf der Ebene der Nutzungsplanung bestehen umfassende föderalistische Strukturen. Eine Schwächung dieser Strukturen erachtet der Bundesrat als problematisch. Darüber hinaus dürfte eine Vereinheitlichung und Straffung der Verfahren erfahrungsgemäss ausserordentlich schwierig sein, da damit die teilweise unterschiedlichen operativen Abwicklungsordnungen in Kantonen und Gemeinden infrage gestellt würden. Schliesslich haben die Erfahrungen gezeigt, dass eine Bundesbehörde die sich in einem Bewilligungsverfahren stellenden Rechtsfragen nicht unbedingt rascher entscheiden kann als eine kantonale Behörde.</p><p>Allerdings könnten gemeinsam von Bund und Kantonen entwickelte Empfehlungen für die Nutzungsplanung zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren beitragen. Mit diesem Ziel ist im Bereich Windenergie vor Kurzem eine Empfehlung in Bezug auf die kantonale Richtplanung abgegeben worden. Auch für (kleinere) Wasserkraftwerke ist eine entsprechende Empfehlung in Arbeit. Der Bundesrat wird sich in diesem Sinne - und unter angemessener Berücksichtigung föderalistischer Rahmenbedingungen - weiterhin für ein effizientes Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien einsetzen, unter Wahrung der Grundsätze der Nachhaltigkeit und der Rechtsstaatlichkeit. Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Motion. Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Gesetz- und Verordnungsentwürfe zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Bewilligungsverfahren für Anlagen für erneuerbare Energien zu koordinieren und zu straffen. Zu prüfen ist insbesondere die Einführung eines bundesrechtlichen Sachplanes und Bewilligungsverfahrens durch eine einzige Behörde (Art und Grösse zu definieren), analog dem Plangenehmigungsverfahren beim Bau elektrischer Leitungen beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Esti).</p>
  • Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Je nach Technologie müssen diese Projekte aufwendige Verfahren auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene durchlaufen. Auch Kleinanlagen (unter 1000 Kilowattstunden) unterstehen den gleichen verfahrenstechnischen Abläufen wie grosse Wasserkraftwerke. Die jährlich dafür vorgesehenen KEV-Mittel von 275 Millionen Franken können dadurch nur teilweise beansprucht werden (im Jahr 2009 nur 80 und 2010 voraussichtlich 130 Millionen Franken).</p><p>Im Verfahrensrecht muss durch den Bund, gemeinsam mit den Kantonen, eine Vereinheitlichung und Straffung der Verfahren angestrebt werden, wie z. B.:</p><p>- Konzentriertes und koordiniertes Bewilligungsverfahren durch eine einzige Behörde,</p><p>- Planungssicherheit im Sinne frühzeitiger Stellungnahme der zuständigen Behörden,</p><p>- Sachpläne für Anlagen erneuerbarer Energien nur auf einer Ebene festlegen (Bund oder Kantone),</p><p>- Kombination von behördenverbindlichen Richtplan-, eigentümerverbindlichen Nutzungsplan- sowie Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren.</p>
    • <p>Auch Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften auf Bundes- und Kantonsebene sowie den Bauvorschriften der Standortgemeinden. Auf allen Ebenen bestehen zudem Beschwerdemöglichkeiten. Der Weg bis zur Baubewilligung ist deshalb für einige Technologien kosten- und zeitintensiv; das Anliegen der Motion ist damit grundsätzlich verständlich. Allerdings sind solche Verfahren nicht Selbstzweck. Vielmehr sollen sie bewirken, dass in den engen räumlichen Verhältnissen der Schweiz neben den energiepolitischen Anliegen auch jene der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und der geordneten Besiedlung des Landes berücksichtigt werden.</p><p>Besonders aufwendig ist das Verfahren für (Klein-)Wasserkraftwerke und Windenergieanlagen, da hier oft hohe Anforderungen des Umweltschutzes und der Raumplanung zu erfüllen sind. Das vorgeschlagene Instrumentarium eines bundesrechtlichen Sachplanes in Verbindung mit einer einzigen Bewilligungsbehörde für Standorte grösserer Energieanlagen ist dabei durchaus interessant. Es hätte allerdings starke Auswirkungen auf die unterliegenden Planungsinstrumente. Sachpläne und entsprechende zentrale Plangenehmigungsverfahren beschneiden in der Regel die Kompetenzen der Kantone, was voraussetzt, dass diese mit einer entsprechenden Neuregelung einverstanden sind. Dies wäre nur in einem langwierigen Prozess zu erreichen, dessen Ausgang aufgrund der obenaufgeführten Überlegungen höchst ungewiss ist. Auch auf der Ebene der Nutzungsplanung bestehen umfassende föderalistische Strukturen. Eine Schwächung dieser Strukturen erachtet der Bundesrat als problematisch. Darüber hinaus dürfte eine Vereinheitlichung und Straffung der Verfahren erfahrungsgemäss ausserordentlich schwierig sein, da damit die teilweise unterschiedlichen operativen Abwicklungsordnungen in Kantonen und Gemeinden infrage gestellt würden. Schliesslich haben die Erfahrungen gezeigt, dass eine Bundesbehörde die sich in einem Bewilligungsverfahren stellenden Rechtsfragen nicht unbedingt rascher entscheiden kann als eine kantonale Behörde.</p><p>Allerdings könnten gemeinsam von Bund und Kantonen entwickelte Empfehlungen für die Nutzungsplanung zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren beitragen. Mit diesem Ziel ist im Bereich Windenergie vor Kurzem eine Empfehlung in Bezug auf die kantonale Richtplanung abgegeben worden. Auch für (kleinere) Wasserkraftwerke ist eine entsprechende Empfehlung in Arbeit. Der Bundesrat wird sich in diesem Sinne - und unter angemessener Berücksichtigung föderalistischer Rahmenbedingungen - weiterhin für ein effizientes Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien einsetzen, unter Wahrung der Grundsätze der Nachhaltigkeit und der Rechtsstaatlichkeit. Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Motion. Bei einer allfälligen Annahme der Motion im Erstrat wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, die Motion abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Gesetz- und Verordnungsentwürfe zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Bewilligungsverfahren für Anlagen für erneuerbare Energien zu koordinieren und zu straffen. Zu prüfen ist insbesondere die Einführung eines bundesrechtlichen Sachplanes und Bewilligungsverfahrens durch eine einzige Behörde (Art und Grösse zu definieren), analog dem Plangenehmigungsverfahren beim Bau elektrischer Leitungen beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Esti).</p>
    • Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

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