Neues Präventionsgesetz. Übungsabbruch
- ShortId
-
09.4083
- Id
-
20094083
- Updated
-
27.07.2023 19:48
- Language
-
de
- Title
-
Neues Präventionsgesetz. Übungsabbruch
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsförderung;Aufgabenüberprüfung;Prävention;Gesetzesproduktion;Sparmassnahme;Gesetz
- 1
-
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- L05K0105050702, Prävention
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K08070202, Gesetzesproduktion
- L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die demografische Alterung und die Zunahme chronischer Krankheiten werden die Nachfrage nach medizinischen Leistungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stark erhöhen. Gleichzeitig werden sich die Ressourcen in der kurativen Medizin verknappen. Deshalb sind verstärkte Anstrengungen zur Gesunderhaltung der Bevölkerung durch Prävention und Gesundheitsförderung notwendig. Der am 30. September 2009 vom Bundesrat an das Parlament überwiesene Entwurf für ein Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz; BBl 2009 7071 und 7189) legt die für eine Stärkung von Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung notwendigen Rahmenbedingungen fest. Damit leistet die Vorlage einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Erhaltung des Gesundheitszustandes der Schweizer Bevölkerung. Zugleich trägt sie zur Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem bei und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz. </p><p>Aufgrund der gesundheitspolitischen Bedeutung des Gesetzentwurfs und angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung des Gesetzes - wie in der Botschaft des Bundesrates vom 30. September 2009 ausgeführt - haushaltneutral erfolgen soll, ist der Bundesrat nicht bereit, auf das Präventionsgesetz zu verzichten. Zudem untersagt Artikel 73 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) dem Bundesrat, Beratungsgegenstände zurückzuziehen, die er im Parlament eingebracht hat.</p><p>2. Die Präventionsausgaben des Bundesamtes für Gesundheit sind seit Jahren rückläufig: Im Jahre 2003 wurden gemäss Angaben aus der Staatsrechnung 39,918 Millionen Franken für Präventionsmassnahmen (Kreditrubrik 3180.100) ausgegeben. Nach mehreren Entlastungsprogrammen belaufen sich die für Präventionsmassnahmen eingestellten Mittel im Voranschlag für das Jahr 2010 auf 23,198 Millionen Franken (Kredit A2111.0101). Die von der Interpellation geforderte Halbierung der Präventionsausgaben würde eine sinnvolle Weiterführung der laufenden Präventionsprogramme verunmöglichen. Sie steht im Widerspruch zur im Entwurf zum Präventionsgesetz angestrebten Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung und auch zur Früherkennung als vierte Säule des Gesundheitssystems (neben Therapie, Rehabilitation und Pflege).</p><p>3. Mit dem Konsolidierungsprogramm für die Jahre 2011 bis 2013 will der Bundesrat den Bundeshaushalt ab 2011 um rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr entlasten. Aufgrund der nach wie vor hohen Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung wird der Bundesrat die konkreten Sparmassnahmen erst im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags 2011 gestützt auf die dann vorliegenden Konjunkturdaten und die Ergebnisse der Vernehmlassung verabschieden. Somit muss die Frage zum aktuellen Zeitpunkt offenbleiben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 30. September 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung veröffentlicht. Die wohl begründeten Bedenken der Wirtschaft gegen dieses neue, überflüssige Gesetz wurden praktisch vollständig in den Wind geschlagen. Selbst das in der Vernehmlassung massiv kritisierte Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung soll nach dem Willen des Bundesrates realisiert werden. </p><p>Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen reichen für eine sinnvolle, angemessene Präventionspolitik, die von der Wirtschaft nicht bestritten wird, aus. Der Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung ist im internationalen Vergleich gut. Das neue Präventionsgesetz braucht es nicht und das Institut noch weniger. Es muss befürchtet werden, dass mit der neuen gesetzlichen Grundlage der ausufernde Aktivismus des Bundesamtes für Gesundheit mit den überrissenen Aktionsprogrammen noch ausgedehnt werden soll. Angesichts der überbordenden Gesetzesflut und der Notwendigkeit, jährlich rund drei Milliarden Franken Bundesausgaben einzusparen, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er bereit, in Anbetracht der drohenden Bundesdefizite auf das überflüssige Präventionsgesetz zu verzichten? </p><p>2. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Ausgaben im Präventionsbereich ab nächstem Jahr drastisch, d. h. mindestens um die Hälfte, zu kürzen. Wie stellt er sich zu dieser Forderung?</p><p>3. Wie will er seinen Sparauftrag im Bundesamt für Gesundheit umsetzen?</p>
- Neues Präventionsgesetz. Übungsabbruch
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die demografische Alterung und die Zunahme chronischer Krankheiten werden die Nachfrage nach medizinischen Leistungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stark erhöhen. Gleichzeitig werden sich die Ressourcen in der kurativen Medizin verknappen. Deshalb sind verstärkte Anstrengungen zur Gesunderhaltung der Bevölkerung durch Prävention und Gesundheitsförderung notwendig. Der am 30. September 2009 vom Bundesrat an das Parlament überwiesene Entwurf für ein Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz; BBl 2009 7071 und 7189) legt die für eine Stärkung von Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung notwendigen Rahmenbedingungen fest. Damit leistet die Vorlage einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Erhaltung des Gesundheitszustandes der Schweizer Bevölkerung. Zugleich trägt sie zur Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem bei und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz. </p><p>Aufgrund der gesundheitspolitischen Bedeutung des Gesetzentwurfs und angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung des Gesetzes - wie in der Botschaft des Bundesrates vom 30. September 2009 ausgeführt - haushaltneutral erfolgen soll, ist der Bundesrat nicht bereit, auf das Präventionsgesetz zu verzichten. Zudem untersagt Artikel 73 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) dem Bundesrat, Beratungsgegenstände zurückzuziehen, die er im Parlament eingebracht hat.</p><p>2. Die Präventionsausgaben des Bundesamtes für Gesundheit sind seit Jahren rückläufig: Im Jahre 2003 wurden gemäss Angaben aus der Staatsrechnung 39,918 Millionen Franken für Präventionsmassnahmen (Kreditrubrik 3180.100) ausgegeben. Nach mehreren Entlastungsprogrammen belaufen sich die für Präventionsmassnahmen eingestellten Mittel im Voranschlag für das Jahr 2010 auf 23,198 Millionen Franken (Kredit A2111.0101). Die von der Interpellation geforderte Halbierung der Präventionsausgaben würde eine sinnvolle Weiterführung der laufenden Präventionsprogramme verunmöglichen. Sie steht im Widerspruch zur im Entwurf zum Präventionsgesetz angestrebten Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung und auch zur Früherkennung als vierte Säule des Gesundheitssystems (neben Therapie, Rehabilitation und Pflege).</p><p>3. Mit dem Konsolidierungsprogramm für die Jahre 2011 bis 2013 will der Bundesrat den Bundeshaushalt ab 2011 um rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr entlasten. Aufgrund der nach wie vor hohen Unsicherheit über die konjunkturelle Entwicklung wird der Bundesrat die konkreten Sparmassnahmen erst im Rahmen der Bereinigung des Voranschlags 2011 gestützt auf die dann vorliegenden Konjunkturdaten und die Ergebnisse der Vernehmlassung verabschieden. Somit muss die Frage zum aktuellen Zeitpunkt offenbleiben.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 30. September 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung veröffentlicht. Die wohl begründeten Bedenken der Wirtschaft gegen dieses neue, überflüssige Gesetz wurden praktisch vollständig in den Wind geschlagen. Selbst das in der Vernehmlassung massiv kritisierte Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung soll nach dem Willen des Bundesrates realisiert werden. </p><p>Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen reichen für eine sinnvolle, angemessene Präventionspolitik, die von der Wirtschaft nicht bestritten wird, aus. Der Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung ist im internationalen Vergleich gut. Das neue Präventionsgesetz braucht es nicht und das Institut noch weniger. Es muss befürchtet werden, dass mit der neuen gesetzlichen Grundlage der ausufernde Aktivismus des Bundesamtes für Gesundheit mit den überrissenen Aktionsprogrammen noch ausgedehnt werden soll. Angesichts der überbordenden Gesetzesflut und der Notwendigkeit, jährlich rund drei Milliarden Franken Bundesausgaben einzusparen, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er bereit, in Anbetracht der drohenden Bundesdefizite auf das überflüssige Präventionsgesetz zu verzichten? </p><p>2. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Ausgaben im Präventionsbereich ab nächstem Jahr drastisch, d. h. mindestens um die Hälfte, zu kürzen. Wie stellt er sich zu dieser Forderung?</p><p>3. Wie will er seinen Sparauftrag im Bundesamt für Gesundheit umsetzen?</p>
- Neues Präventionsgesetz. Übungsabbruch
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