Kostenloser öffentlicher Verkehr für Kinder unter sechs Jahren

ShortId
09.4084
Id
20094084
Updated
28.07.2023 10:10
Language
de
Title
Kostenloser öffentlicher Verkehr für Kinder unter sechs Jahren
AdditionalIndexing
48;Personentarif;öffentlicher Verkehr;Fahrkarte;Kind
1
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L04K18020302, Fahrkarte
  • L05K1802010106, Personentarif
  • L05K0107010205, Kind
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aufgrund der heute gültigen Tarifbestimmungen für den öffentlichen Verkehr fahren Kinder unter sechs Jahren gratis, wenn sie von den Eltern, Grosseltern oder Babysittern respektive Tagesmüttern begleitet sind. Ist hingegen eine Gruppe von Kindern unterwegs, zum Beispiel ein Fussballclub, eine Pfadigruppe, eine Jugendriege, eine Spielgruppe oder eine Kinderkrippe, müssen für Kinder unter sechs Jahren Billette gelöst werden. </p><p>Diese Bestimmung ist für den öffentlichen Verkehr ein Eigengoal. Der Modal Split im Freizeitverkehr verschlechtert sich für den öffentlichen Verkehr laufend. Umso wichtiger ist es, dass Vereinen, Organisationen und Institutionen gute Bedingungen angeboten werden.</p>
  • <p>Die heutige Gesetzgebung sieht vor, dass die Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr in der Kompetenz der Transportunternehmen liegt (Art. 15 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009; SR 745.1). Dies gilt auch für die Regelungen für Kinder unter sechs Jahren.</p><p>Heute reisen nach den massgebenden Tarifbestimmungen bis zu vier Kinder unter sechs Jahren mit einer erwachsenen Begleitperson gratis. Diese Regelung gilt jedoch für Kinder von institutionalisiert betreuten Gruppen (Spielgruppe, Kita) nicht. Diese benötigen ein halbes Billett.</p><p>Die Transportunternehmungen beabsichtigen ab dem 12. Dezember 2010 diese Differenzierung zwischen Kindern, die in Begleitung von Privatpersonen bzw. in einer institutionalisierten Gruppe reisen, aufzuheben. Vorausgesetzt, die am direkten Verkehr beteiligten Transportunternehmen stimmen dieser Änderung formal zu, werden danach in allen Fällen Kinder unter sechs Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person gratis fahren.</p><p>Damit die Kinder einwandfrei beaufsichtigt werden und das Sicherheitsrisiko möglichst tief gehalten wird, gilt der kostenlose Transport weiterhin für maximal vier Kinder pro Begleitperson. Noch nicht geregelt ist die Tarifpflicht für begleitete Gruppen, welche mehr als vier Kinder zählen. Unbegleitet reisende Kinder unter sechs Jahren benötigen auch in Zukunft ein halbes Billett.</p><p>Die geplante neue Regelung kommt dem Anliegen der Motionärin entgegen. In Anbetracht der Verantwortung der Transportunternehmen für die Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr und der Überlegungen zur einwandfreien Aufsicht über die Kinder beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die Tarifbestimmungen des öffentlichen Verkehrs sind so zu ändern, dass Kinder unter sechs Jahren in Begleitung von Erwachsenen die öffentlichen Verkehrsmittel unabhängig von der Gruppengrösse kostenlos benutzen können.</p>
  • Kostenloser öffentlicher Verkehr für Kinder unter sechs Jahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der heute gültigen Tarifbestimmungen für den öffentlichen Verkehr fahren Kinder unter sechs Jahren gratis, wenn sie von den Eltern, Grosseltern oder Babysittern respektive Tagesmüttern begleitet sind. Ist hingegen eine Gruppe von Kindern unterwegs, zum Beispiel ein Fussballclub, eine Pfadigruppe, eine Jugendriege, eine Spielgruppe oder eine Kinderkrippe, müssen für Kinder unter sechs Jahren Billette gelöst werden. </p><p>Diese Bestimmung ist für den öffentlichen Verkehr ein Eigengoal. Der Modal Split im Freizeitverkehr verschlechtert sich für den öffentlichen Verkehr laufend. Umso wichtiger ist es, dass Vereinen, Organisationen und Institutionen gute Bedingungen angeboten werden.</p>
    • <p>Die heutige Gesetzgebung sieht vor, dass die Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr in der Kompetenz der Transportunternehmen liegt (Art. 15 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 2009; SR 745.1). Dies gilt auch für die Regelungen für Kinder unter sechs Jahren.</p><p>Heute reisen nach den massgebenden Tarifbestimmungen bis zu vier Kinder unter sechs Jahren mit einer erwachsenen Begleitperson gratis. Diese Regelung gilt jedoch für Kinder von institutionalisiert betreuten Gruppen (Spielgruppe, Kita) nicht. Diese benötigen ein halbes Billett.</p><p>Die Transportunternehmungen beabsichtigen ab dem 12. Dezember 2010 diese Differenzierung zwischen Kindern, die in Begleitung von Privatpersonen bzw. in einer institutionalisierten Gruppe reisen, aufzuheben. Vorausgesetzt, die am direkten Verkehr beteiligten Transportunternehmen stimmen dieser Änderung formal zu, werden danach in allen Fällen Kinder unter sechs Jahren in Begleitung einer erwachsenen Person gratis fahren.</p><p>Damit die Kinder einwandfrei beaufsichtigt werden und das Sicherheitsrisiko möglichst tief gehalten wird, gilt der kostenlose Transport weiterhin für maximal vier Kinder pro Begleitperson. Noch nicht geregelt ist die Tarifpflicht für begleitete Gruppen, welche mehr als vier Kinder zählen. Unbegleitet reisende Kinder unter sechs Jahren benötigen auch in Zukunft ein halbes Billett.</p><p>Die geplante neue Regelung kommt dem Anliegen der Motionärin entgegen. In Anbetracht der Verantwortung der Transportunternehmen für die Tarifgestaltung im öffentlichen Verkehr und der Überlegungen zur einwandfreien Aufsicht über die Kinder beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die Tarifbestimmungen des öffentlichen Verkehrs sind so zu ändern, dass Kinder unter sechs Jahren in Begleitung von Erwachsenen die öffentlichen Verkehrsmittel unabhängig von der Gruppengrösse kostenlos benutzen können.</p>
    • Kostenloser öffentlicher Verkehr für Kinder unter sechs Jahren

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