Langfristige Finanzplatz-Strategie. Doppelbesteuerungsabkommen, automatischer Informationsaustausch und Bankgeheimnis

ShortId
09.4085
Id
20094085
Updated
28.07.2023 11:11
Language
de
Title
Langfristige Finanzplatz-Strategie. Doppelbesteuerungsabkommen, automatischer Informationsaustausch und Bankgeheimnis
AdditionalIndexing
24;Rechtshilfe;Bankgeheimnis;Gerechtigkeit;Doppelbesteuerung;Europäische Zusammenarbeit;Finanzplatz Schweiz;Steuerhinterziehung;Steuerübereinkommen;Informationsaustausch;Steuerrecht
1
  • L04K11070302, Doppelbesteuerung
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L04K08020209, Gerechtigkeit
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L04K11070312, Steuerrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die am 13. März 2009 vom Bundesrat bekanntgegebene Bereitschaft der Schweiz zur Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen gilt gegenüber allen Staaten, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat oder noch abschliessen wird. Die Schweiz hat nach der Unterzeichnung der zwölf Abkommen mit einer neuen Amtshilfebestimmung Verhandlungen mit weiteren Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten der OECD über die Anpassung der Amtshilfebestimmung und teilweise über weitere Verbesserungen geführt. Sie wird diese Politik gegenüber allen Staaten weiterführen.</p><p>2. Der Bundesrat ist zur Auffassung gelangt, dass seine bisherige Politik, wonach bei zusätzlichen abkommensrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz nur das erste entsprechende Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollte, in Bezug auf die Ausweitung der Amtshilfe aufzugeben ist; dies nicht zuletzt deshalb, weil mehrere Abkommen mit einer neuen Amtshilfebestimmung gleichzeitig den eidgenössischen Räten vorgelegt werden. Hier lässt sich naturgemäss nicht bestimmen, welches Abkommen das erste ist. Ob diese Praxis auch nach dem Inkrafttreten einer grösseren Anzahl von Abkommen mit einer neuen Amtshilfeklausel aufrechterhalten werden soll, ist noch offen. Es ist letztlich Aufgabe der Bundesversammlung zu entscheiden, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um einen Staatsvertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.</p><p>Sollte gegen ein Abkommen das Referendum zustande kommen und die Vorlage in der Volksabstimmung abgelehnt werden, könnte nicht ausgeschlossen werden, dass die schweizerische Bereitschaft zur Übernahme des OECD-Standards vom Ausland hinterfragt würde. Schlimmstenfalls könnte es zur Folge haben, dass die Schweiz wieder auf eine graue oder schwarze Liste gesetzt und ausländischen Gegenmassnahmen ausgesetzt würde.</p><p>3./4. Entwicklungs- und Schwellenländer stützen ihre Abkommenspolitik im Wesentlichen auf das Uno-Musterabkommen ab. Dieses enthält Lösungen, die dem Quellenstaat grössere Besteuerungsbefugnisse zuweisen als das Musterabkommen der OECD. Es entspricht aus diesem Grund den Interessen dieser Länder besser. Auch wenn die schweizerische Abkommenspolitik auf dem OECD-Musterabkommen beruht, ist die Schweiz im Rahmen von Verhandlungen über den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern seit jeher bereit, dem unterschiedlichen Entwicklungsstand durch gewisse Konzessionen, beispielsweise im Bereich der Quellensteuersätze (insbesondere für Zinsen und Lizenzgebühren) oder bei der Definition der Betriebstätte, Rechnung zu tragen. Eine generelle Anlehnung der Abkommenspolitik gegenüber Entwicklungs- und Schwellenländern an das Uno-Musterabkommen erachtet der Bundesrat hingegen nicht als angezeigt.</p><p>5.-8. Der Bundesrat ist gewillt, Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzplatz weiterhin proaktiv anzugehen. Er hat zu diesem Zweck in seinem Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz" vom 16. Dezember 2009 (Bericht in Beantwortung des Postulats Graber Konrad 09.3209) seine finanzmarktpolitischen Ziele dargelegt. Dabei konzentriert sich der Bund auf die Bereitstellung geeigneter Rahmenbedingungen. Auch die Schaffung eines Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) zeugt vom Willen des Bundesrates, die internationale Stellung der Schweiz im Finanz- und Steuerbereich zu stärken. Für die eigentliche Branchenpolitik sind aber die Finanzplatzakteure zuständig.</p><p>Ein im obenerwähnten Bericht dargelegtes Ziel des Bundesrates ist die Sicherstellung der Integrität des Finanzplatzes. In diesem Zusammenhang bekennt sich der Bundesrat zu einem Ausbau der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen, dies unter gleichzeitiger Beibehaltung des Schutzes der Privatsphäre. Den automatischen Informationsaustausch lehnt der Bundesrat weiterhin ab.</p><p>Mit der EU und ihren Mitgliedstaaten ist die Zusammenarbeit bereits heute besonders eng. Für indirekte Steuern wird aufgrund des Betrugsbekämpfungsabkommens und des Schengener Durchführungsübereinkommens Amts- und Rechtshilfe geleistet, und für Zinszahlungen sieht das Zinsbesteuerungsabkommen Amtshilfe vor. Die Amtshilfebestimmung in mehreren Doppelbesteuerungsabkommen mit EU-Staaten ist bereits an den OECD-Standard angepasst worden. Diese Übernahme des OECD-Standards wird es ausländischen Staaten - und damit auch den Mitgliedstaaten der EU - ermöglichen, von der Schweiz grundsätzlich Informationen für sämtliche steuerliche Zwecke im Zusammenhang mit den im betreffenden Abkommen aufgeführten Steuern zu erhalten; dies unter der Voraussetzung, dass gewisse Eckwerte wie z. B. das Verbot von "Fishing Expeditions" eingehalten werden.</p><p>Dieses Vertragswerk bietet insgesamt eine Lösung, die einem automatischen Informationsaustausch weitgehend gleichwertig ist. Dennoch ist der Bundesrat bereit, weitere steuerliche Massnahmen zu prüfen, beispielsweise den Abschluss bilateraler Vereinbarungen über eine Abgeltungssteuer auf grenzüberschreitenden Kapitalerträgen oder die Verpflichtung der Banken zur Einforderung einer Selbstdeklaration von ausländischen Bankkunden, wonach sie ihren Steuerpflichten im Wohnsitzstaat nachkommen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Schweiz mit den bisher ergriffenen Weichenstellungen über ein tragfähiges Konzept zur internationalen Zusammenarbeit in Steuersachen verfügt. Es entspricht den Bedürfnissen der internationalen Gemeinschaft und trägt den Grundsätzen der Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Transparenz Rechnung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz ist dank der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit zwölf OECD-Staaten gemäss OECD-Standards von der grauen Liste der Steuerparadiese gestrichen worden. Die Freude wird jedoch getrübt durch die Ungewissheit darüber, wie der Bundesrat seine steuerpolitische Zusammenarbeit mit weiteren Staaten gestalten will, und zwar sowohl mit solchen innerhalb der OECD wie auch mit jenen Staaten ausserhalb. Diese Ungewissheit wird noch verstärkt durch die Absicht, zukünftige DBA dem fakultativen Referendum zu unterstellen.</p><p>Eine nachhaltige Strategie lässt der Bundesrat auch im Umgang mit armen Ländern mit notorischer Kapitalflucht vermissen. Dieses Manko gilt auch in Bezug auf den internationalen Ruf des Schweizer Finanzplatzes und das Gebaren der Schweizer Grossbanken. Schliesslich mangelt es auch gegenüber der EU an einem proaktiven Konzept zur Finanz- und Steuerpolitik.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, auch in den DBA mit weiteren OECD-Ländern auf den OECD-Musterstandard zu wechseln, der die Amtshilfe in Steuersachen vorsieht?</p><p>2. Hat er Alternativen zum fakultativen Referendum über jedes einzelne DBA geprüft? Welches sind die wirtschaftlichen und aussenpolitischen Konsequenzen für unser Land bei einem Nein an der Urne?</p><p>3. Existiert ein Konzept für DBA mit wesentlich ärmeren Ländern? </p><p>4. Kennt er die Uno-Musterabkommen für DBA zwischen wirtschaftlich sehr ungleichen Ländern, und ist er bereit, sich beim Abschluss von DBA mit solchen Ländern in Zukunft an Richtlinien zu halten?</p><p>5. Was gedenkt er angesichts von Bestrebungen innerhalb der EU in Richtung eines automatischen Informationsaustausches zu unternehmen? </p><p>6. Hat er eine langfristige Strategie für eine gedeihliche steuerpolitische Zusammenarbeit mit der EU, die der Forderung nach Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit nachkommt und die unserer Volkswirtschaft und unserem Ruf dient?</p><p>7. Ist er bereit, das Agenda-Setting für die künftige Ausgestaltung des Bankgeheimnisses selber in die Hand zu nehmen und es nicht nur wirtschaftlichen Interessengruppen zu überlassen?</p><p>8. Wie stellt er sich zur Ansicht, dass eine endgültige Neuregelung der Auskunfts- und Amtshilfe in Steuersachen (Bankgeheimnis) Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Transparenz schaffen würde?</p>
  • Langfristige Finanzplatz-Strategie. Doppelbesteuerungsabkommen, automatischer Informationsaustausch und Bankgeheimnis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die am 13. März 2009 vom Bundesrat bekanntgegebene Bereitschaft der Schweiz zur Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen gilt gegenüber allen Staaten, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat oder noch abschliessen wird. Die Schweiz hat nach der Unterzeichnung der zwölf Abkommen mit einer neuen Amtshilfebestimmung Verhandlungen mit weiteren Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten der OECD über die Anpassung der Amtshilfebestimmung und teilweise über weitere Verbesserungen geführt. Sie wird diese Politik gegenüber allen Staaten weiterführen.</p><p>2. Der Bundesrat ist zur Auffassung gelangt, dass seine bisherige Politik, wonach bei zusätzlichen abkommensrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz nur das erste entsprechende Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollte, in Bezug auf die Ausweitung der Amtshilfe aufzugeben ist; dies nicht zuletzt deshalb, weil mehrere Abkommen mit einer neuen Amtshilfebestimmung gleichzeitig den eidgenössischen Räten vorgelegt werden. Hier lässt sich naturgemäss nicht bestimmen, welches Abkommen das erste ist. Ob diese Praxis auch nach dem Inkrafttreten einer grösseren Anzahl von Abkommen mit einer neuen Amtshilfeklausel aufrechterhalten werden soll, ist noch offen. Es ist letztlich Aufgabe der Bundesversammlung zu entscheiden, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um einen Staatsvertrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.</p><p>Sollte gegen ein Abkommen das Referendum zustande kommen und die Vorlage in der Volksabstimmung abgelehnt werden, könnte nicht ausgeschlossen werden, dass die schweizerische Bereitschaft zur Übernahme des OECD-Standards vom Ausland hinterfragt würde. Schlimmstenfalls könnte es zur Folge haben, dass die Schweiz wieder auf eine graue oder schwarze Liste gesetzt und ausländischen Gegenmassnahmen ausgesetzt würde.</p><p>3./4. Entwicklungs- und Schwellenländer stützen ihre Abkommenspolitik im Wesentlichen auf das Uno-Musterabkommen ab. Dieses enthält Lösungen, die dem Quellenstaat grössere Besteuerungsbefugnisse zuweisen als das Musterabkommen der OECD. Es entspricht aus diesem Grund den Interessen dieser Länder besser. Auch wenn die schweizerische Abkommenspolitik auf dem OECD-Musterabkommen beruht, ist die Schweiz im Rahmen von Verhandlungen über den Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit Entwicklungs- und Schwellenländern seit jeher bereit, dem unterschiedlichen Entwicklungsstand durch gewisse Konzessionen, beispielsweise im Bereich der Quellensteuersätze (insbesondere für Zinsen und Lizenzgebühren) oder bei der Definition der Betriebstätte, Rechnung zu tragen. Eine generelle Anlehnung der Abkommenspolitik gegenüber Entwicklungs- und Schwellenländern an das Uno-Musterabkommen erachtet der Bundesrat hingegen nicht als angezeigt.</p><p>5.-8. Der Bundesrat ist gewillt, Fragen im Zusammenhang mit dem Finanzplatz weiterhin proaktiv anzugehen. Er hat zu diesem Zweck in seinem Bericht "Strategische Stossrichtungen für die Finanzmarktpolitik der Schweiz" vom 16. Dezember 2009 (Bericht in Beantwortung des Postulats Graber Konrad 09.3209) seine finanzmarktpolitischen Ziele dargelegt. Dabei konzentriert sich der Bund auf die Bereitstellung geeigneter Rahmenbedingungen. Auch die Schaffung eines Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) zeugt vom Willen des Bundesrates, die internationale Stellung der Schweiz im Finanz- und Steuerbereich zu stärken. Für die eigentliche Branchenpolitik sind aber die Finanzplatzakteure zuständig.</p><p>Ein im obenerwähnten Bericht dargelegtes Ziel des Bundesrates ist die Sicherstellung der Integrität des Finanzplatzes. In diesem Zusammenhang bekennt sich der Bundesrat zu einem Ausbau der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen, dies unter gleichzeitiger Beibehaltung des Schutzes der Privatsphäre. Den automatischen Informationsaustausch lehnt der Bundesrat weiterhin ab.</p><p>Mit der EU und ihren Mitgliedstaaten ist die Zusammenarbeit bereits heute besonders eng. Für indirekte Steuern wird aufgrund des Betrugsbekämpfungsabkommens und des Schengener Durchführungsübereinkommens Amts- und Rechtshilfe geleistet, und für Zinszahlungen sieht das Zinsbesteuerungsabkommen Amtshilfe vor. Die Amtshilfebestimmung in mehreren Doppelbesteuerungsabkommen mit EU-Staaten ist bereits an den OECD-Standard angepasst worden. Diese Übernahme des OECD-Standards wird es ausländischen Staaten - und damit auch den Mitgliedstaaten der EU - ermöglichen, von der Schweiz grundsätzlich Informationen für sämtliche steuerliche Zwecke im Zusammenhang mit den im betreffenden Abkommen aufgeführten Steuern zu erhalten; dies unter der Voraussetzung, dass gewisse Eckwerte wie z. B. das Verbot von "Fishing Expeditions" eingehalten werden.</p><p>Dieses Vertragswerk bietet insgesamt eine Lösung, die einem automatischen Informationsaustausch weitgehend gleichwertig ist. Dennoch ist der Bundesrat bereit, weitere steuerliche Massnahmen zu prüfen, beispielsweise den Abschluss bilateraler Vereinbarungen über eine Abgeltungssteuer auf grenzüberschreitenden Kapitalerträgen oder die Verpflichtung der Banken zur Einforderung einer Selbstdeklaration von ausländischen Bankkunden, wonach sie ihren Steuerpflichten im Wohnsitzstaat nachkommen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Schweiz mit den bisher ergriffenen Weichenstellungen über ein tragfähiges Konzept zur internationalen Zusammenarbeit in Steuersachen verfügt. Es entspricht den Bedürfnissen der internationalen Gemeinschaft und trägt den Grundsätzen der Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Transparenz Rechnung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz ist dank der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit zwölf OECD-Staaten gemäss OECD-Standards von der grauen Liste der Steuerparadiese gestrichen worden. Die Freude wird jedoch getrübt durch die Ungewissheit darüber, wie der Bundesrat seine steuerpolitische Zusammenarbeit mit weiteren Staaten gestalten will, und zwar sowohl mit solchen innerhalb der OECD wie auch mit jenen Staaten ausserhalb. Diese Ungewissheit wird noch verstärkt durch die Absicht, zukünftige DBA dem fakultativen Referendum zu unterstellen.</p><p>Eine nachhaltige Strategie lässt der Bundesrat auch im Umgang mit armen Ländern mit notorischer Kapitalflucht vermissen. Dieses Manko gilt auch in Bezug auf den internationalen Ruf des Schweizer Finanzplatzes und das Gebaren der Schweizer Grossbanken. Schliesslich mangelt es auch gegenüber der EU an einem proaktiven Konzept zur Finanz- und Steuerpolitik.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, auch in den DBA mit weiteren OECD-Ländern auf den OECD-Musterstandard zu wechseln, der die Amtshilfe in Steuersachen vorsieht?</p><p>2. Hat er Alternativen zum fakultativen Referendum über jedes einzelne DBA geprüft? Welches sind die wirtschaftlichen und aussenpolitischen Konsequenzen für unser Land bei einem Nein an der Urne?</p><p>3. Existiert ein Konzept für DBA mit wesentlich ärmeren Ländern? </p><p>4. Kennt er die Uno-Musterabkommen für DBA zwischen wirtschaftlich sehr ungleichen Ländern, und ist er bereit, sich beim Abschluss von DBA mit solchen Ländern in Zukunft an Richtlinien zu halten?</p><p>5. Was gedenkt er angesichts von Bestrebungen innerhalb der EU in Richtung eines automatischen Informationsaustausches zu unternehmen? </p><p>6. Hat er eine langfristige Strategie für eine gedeihliche steuerpolitische Zusammenarbeit mit der EU, die der Forderung nach Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit nachkommt und die unserer Volkswirtschaft und unserem Ruf dient?</p><p>7. Ist er bereit, das Agenda-Setting für die künftige Ausgestaltung des Bankgeheimnisses selber in die Hand zu nehmen und es nicht nur wirtschaftlichen Interessengruppen zu überlassen?</p><p>8. Wie stellt er sich zur Ansicht, dass eine endgültige Neuregelung der Auskunfts- und Amtshilfe in Steuersachen (Bankgeheimnis) Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und Transparenz schaffen würde?</p>
    • Langfristige Finanzplatz-Strategie. Doppelbesteuerungsabkommen, automatischer Informationsaustausch und Bankgeheimnis

Back to List