Flankierende Massnahmen. Wann werden endlich Sanktionen für Verstösse gegen die Normalarbeitsverträge verhängt?
- ShortId
-
09.4090
- Id
-
20094090
- Updated
-
27.07.2023 21:40
- Language
-
de
- Title
-
Flankierende Massnahmen. Wann werden endlich Sanktionen für Verstösse gegen die Normalarbeitsverträge verhängt?
- AdditionalIndexing
-
15;Allgemeinverbindlichkeitserklärung;flankierende Massnahmen;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Vollzug von Beschlüssen;Arbeitsvertrag;Gesetz
- 1
-
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L05K0702020108, entsandte/r Arbeitnehmer/in
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0702010303, Lohndumping
- L05K0702010201, Arbeitsvertrag
- L05K0806010101, Allgemeinverbindlichkeitserklärung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. November 2008 auf die Motion Rechsteiner Paul 08.3611 vom 2. Oktober 2008 festgehalten hat, sind die zuständigen Dienststellen der Bundesverwaltung in Kontakt mit den Kantonen, welche einen Normalarbeitsvertrag (NAV) gemäss den Artikeln 360a bis 360f des Obligationenrechtes mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen haben. Es sind dies die Kantone Tessin, Genf und Wallis. Die erwähnten Dienststellen sind informiert über die Kontrollen, welche der Kanton Tessin in der Branche der Callcenter und der Kanton Genf in der Kosmetikbranche durchgeführt haben. Allerdings liegen zum jetzigen Zeitpunkt die Kontrollresultate noch nicht im Detail vor, weshalb die genannten Verstossquoten nicht bestätigt werden können.</p><p>4. Dem Bundesrat ist die Problematik der fehlenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Sanktionierung von Schweizer Arbeitgebern bei Nichteinhaltung eines NAV mit zwingenden Mindestlöhnen bekannt. Diesbezüglich gilt es jedoch, an den klaren Willen des Gesetzgebers zu erinnern, keine solchen Bestimmungen zu erlassen. Zudem ist das Klagerecht der Verbände hervorzuheben. Diesen steht ein Anspruch auf Feststellung der Einhaltung des NAV mit zwingenden Mindestlöhnen zu, was den Schutz des Arbeitnehmenden auf dem Weg des Zivilprozesses stärkt. </p><p>Um die Situation vertieft analysieren zu können, wurde mit den zuständigen kantonalen Behörden vereinbart, dass sie in den Branchen, welche unter einen NAV mit zwingenden Mindestlöhnen fallen, ihre Kontrolltätigkeit weiterführen. Dadurch können sie substanziellere Daten bereitstellen, die während eines genügend langen Zeitraums erhoben wurden. Anschliessend ist die Situation im Detail aufzuarbeiten, um dann allfällige Lösungen zu prüfen. Basierend auf der aktuellen Datenlage wäre es verfrüht, Vorschläge zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seiner Antwort vom 26. November 2008 auf die Motion Rechsteiner Paul 08.3611 nimmt der Bundesrat die Forderungen des Motionärs in Bezug auf die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten zur Kenntnis, wenn es um die Umsetzung der Normalarbeitsverträge (NAV) geht, die im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit erlassen wurden. Der Bundesrat erklärt darin: "Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich der rein zivilprozessuale Schutz des Arbeitnehmers in der Praxis als zu schwach erweist, um Lohndumping in den betreffenden Branchen tatsächlich zu verhindern. Der Bund steht in engem Kontakt mit den Kantonen, um sich darüber ein genaueres Bild zu machen. Sollten diese Abklärungen ergeben, dass dies der Fall ist, müssten dem Parlament gegebenenfalls Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet werden."</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Im Kanton Tessin führten die zuständigen kantonalen Behörden kürzlich Kontrollen bei Callcentern durch, wobei eine hohe Anzahl von Verstössen im Bereich NAV festgestellt wurde. Hat der Bundesrat Kenntnis davon? Ist es wahr, dass in den Unternehmen, die kurz nach der Einführung des NAV kontrolliert wurden, etwa 44 Prozent der Löhne der Angestellten tiefer waren als die im NAV der betroffenen Branche festgelegten Mindestlöhne und dieser Prozentsatz ein Jahr später auf ungefähr 64 Prozent anstieg?</p><p>2. Ist dem Bundesrat bekannt, dass für den Kanton Genf ähnliche Ergebnisse im Zusammenhang mit den zwingenden Mindestlöhnen für Angestellte im Kosmetikbereich vorliegen? Ist es wahr, dass in den kontrollierten Unternehmen sogar 60 Prozent der Löhne der Angestellten tiefer waren als die im NAV der betroffenen Branche festgelegten Mindestlöhne?</p><p>3. In welchen anderen Kantonen wurden Kontrollen zum Stand der Umsetzung der NAV durchgeführt? Wie sehen die Ergebnisse in diesen Kantonen aus?</p><p>4. Ist der Bundesrat angesichts dieser erschreckenden Ergebnisse nicht der Meinung, dass die Bedingungen erfüllt sind, um eine Gesetzesänderung vorzunehmen und wirksame Sanktionsmassnahmen zur Bekämpfung dieser Missbräuche vorzusehen, wie er es selbst vor einem Jahr in seiner Antwort erklärt hat?</p>
- Flankierende Massnahmen. Wann werden endlich Sanktionen für Verstösse gegen die Normalarbeitsverträge verhängt?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1.-3. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26. November 2008 auf die Motion Rechsteiner Paul 08.3611 vom 2. Oktober 2008 festgehalten hat, sind die zuständigen Dienststellen der Bundesverwaltung in Kontakt mit den Kantonen, welche einen Normalarbeitsvertrag (NAV) gemäss den Artikeln 360a bis 360f des Obligationenrechtes mit zwingenden Mindestlöhnen erlassen haben. Es sind dies die Kantone Tessin, Genf und Wallis. Die erwähnten Dienststellen sind informiert über die Kontrollen, welche der Kanton Tessin in der Branche der Callcenter und der Kanton Genf in der Kosmetikbranche durchgeführt haben. Allerdings liegen zum jetzigen Zeitpunkt die Kontrollresultate noch nicht im Detail vor, weshalb die genannten Verstossquoten nicht bestätigt werden können.</p><p>4. Dem Bundesrat ist die Problematik der fehlenden gesetzlichen Möglichkeiten zur Sanktionierung von Schweizer Arbeitgebern bei Nichteinhaltung eines NAV mit zwingenden Mindestlöhnen bekannt. Diesbezüglich gilt es jedoch, an den klaren Willen des Gesetzgebers zu erinnern, keine solchen Bestimmungen zu erlassen. Zudem ist das Klagerecht der Verbände hervorzuheben. Diesen steht ein Anspruch auf Feststellung der Einhaltung des NAV mit zwingenden Mindestlöhnen zu, was den Schutz des Arbeitnehmenden auf dem Weg des Zivilprozesses stärkt. </p><p>Um die Situation vertieft analysieren zu können, wurde mit den zuständigen kantonalen Behörden vereinbart, dass sie in den Branchen, welche unter einen NAV mit zwingenden Mindestlöhnen fallen, ihre Kontrolltätigkeit weiterführen. Dadurch können sie substanziellere Daten bereitstellen, die während eines genügend langen Zeitraums erhoben wurden. Anschliessend ist die Situation im Detail aufzuarbeiten, um dann allfällige Lösungen zu prüfen. Basierend auf der aktuellen Datenlage wäre es verfrüht, Vorschläge zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen vorzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seiner Antwort vom 26. November 2008 auf die Motion Rechsteiner Paul 08.3611 nimmt der Bundesrat die Forderungen des Motionärs in Bezug auf die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten zur Kenntnis, wenn es um die Umsetzung der Normalarbeitsverträge (NAV) geht, die im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit erlassen wurden. Der Bundesrat erklärt darin: "Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass sich der rein zivilprozessuale Schutz des Arbeitnehmers in der Praxis als zu schwach erweist, um Lohndumping in den betreffenden Branchen tatsächlich zu verhindern. Der Bund steht in engem Kontakt mit den Kantonen, um sich darüber ein genaueres Bild zu machen. Sollten diese Abklärungen ergeben, dass dies der Fall ist, müssten dem Parlament gegebenenfalls Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreitet werden."</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Im Kanton Tessin führten die zuständigen kantonalen Behörden kürzlich Kontrollen bei Callcentern durch, wobei eine hohe Anzahl von Verstössen im Bereich NAV festgestellt wurde. Hat der Bundesrat Kenntnis davon? Ist es wahr, dass in den Unternehmen, die kurz nach der Einführung des NAV kontrolliert wurden, etwa 44 Prozent der Löhne der Angestellten tiefer waren als die im NAV der betroffenen Branche festgelegten Mindestlöhne und dieser Prozentsatz ein Jahr später auf ungefähr 64 Prozent anstieg?</p><p>2. Ist dem Bundesrat bekannt, dass für den Kanton Genf ähnliche Ergebnisse im Zusammenhang mit den zwingenden Mindestlöhnen für Angestellte im Kosmetikbereich vorliegen? Ist es wahr, dass in den kontrollierten Unternehmen sogar 60 Prozent der Löhne der Angestellten tiefer waren als die im NAV der betroffenen Branche festgelegten Mindestlöhne?</p><p>3. In welchen anderen Kantonen wurden Kontrollen zum Stand der Umsetzung der NAV durchgeführt? Wie sehen die Ergebnisse in diesen Kantonen aus?</p><p>4. Ist der Bundesrat angesichts dieser erschreckenden Ergebnisse nicht der Meinung, dass die Bedingungen erfüllt sind, um eine Gesetzesänderung vorzunehmen und wirksame Sanktionsmassnahmen zur Bekämpfung dieser Missbräuche vorzusehen, wie er es selbst vor einem Jahr in seiner Antwort erklärt hat?</p>
- Flankierende Massnahmen. Wann werden endlich Sanktionen für Verstösse gegen die Normalarbeitsverträge verhängt?
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