Medienkonvergenz Westschweiz. Wie werden Arbeitsplätze und Qualität garantiert?

ShortId
09.4093
Id
20094093
Updated
28.07.2023 07:44
Language
de
Title
Medienkonvergenz Westschweiz. Wie werden Arbeitsplätze und Qualität garantiert?
AdditionalIndexing
34;15;Beziehungen zwischen den Sozialpartnern;Sozialpartner;Qualitätssicherung;RSR;Fusion von Unternehmen;Arbeitsbedingungen;Arbeitsstätte;Erhaltung von Arbeitsplätzen;TSR
1
  • L07K12020501080201, RSR
  • L07K12020501080202, TSR
  • L06K070301020103, Fusion von Unternehmen
  • L05K0702050203, Arbeitsstätte
  • L05K0702040102, Sozialpartner
  • L04K07020401, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Verwaltungsrat der SRG hat am 24. November 2009 das Projekt für die Schaffung eines audiovisuellen Service public für die Westschweiz ("RTS - Radio Télévision Suisse") genehmigt. Die SRG kann sich aufgrund ihrer verfassungsrechtlich garantierten Organisationsautonomie grundsätzlich selber organisieren, solange die Vorgaben des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (SR 784.40) und der Konzession SRG SSR idée suisse vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557) eingehalten werden. Ebenso liegen die Organisation und die Führung des Personals in der ausschliesslichen Kompetenz der einzelnen SRG-Unternehmenseinheiten.</p><p>1. Die Zusammenführung der bisherigen Unternehmenseinheiten Radio Suisse Romande (RSR) und Télévision Suisse Romande (TSR) zum konvergenten Unternehmen RTS wird zu einem Abbau von rund 30 der insgesamt 1612 Vollstellen innerhalb der nächsten fünf Jahre führen. Von diesem Abbau sind alle Funktionen, inklusive Führungspositionen, betroffen. Die durch diese strukturellen Einsparungen freiwerdenden Mittel werden in die Programmproduktion investiert.</p><p>2./3. Gemäss den Informationen der SRG ist die Gewerkschaft Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) von Anfang an eingeladen worden, das Konvergenzprojekt in einem Begleitausschuss auf nationaler und regionaler Ebene mitzuverfolgen. Die Gewerkschaft hat dies aber abgelehnt, um sich in diesem für das Personal wichtigen Prozess nicht dem Vertraulichkeitsgebot unterwerfen zu müssen.</p><p>Die Projektleitung in der Romandie hat die Sozialpartnerin SSM zwei Wochen vor dem Entscheid des Verwaltungsrates der SRG informiert. Das SSM hat seine Haltung dazu in Medienmitteilungen publiziert. Die Vereinigung der Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeiter hat den Konvergenzprozess in der Romandie ebenfalls mitverfolgt und sich abschliessend positiv dazu geäussert.</p><p>Zurzeit verhandelt die SRG mit den Sozialpartnern über einen Sozialplan und über allfällige Änderungen des Arbeitsvertrages für den Fall, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Arbeitsort wechseln müssen.</p><p>4. Der Bundesrat hat angesichts der Organisationsautonomie der SRG keine Entscheid- oder Genehmigungsbefugnisse in diesem Konvergenzprozess. Grundsätzlich erachtet er es aber als sinnvoll, dass die SRG ihre Organisation und die Strukturen den neuen Technologien und dem geänderten Mediennutzungsverhalten des Publikums anpasst. Für den Bundesrat ist es dabei von zentaler Bedeutung, dass Radio und Fernsehen in einem publizistischen Wettbewerb zueinander stehen und so eine gewisse Meinungsvielfalt gewährleistet werden kann.</p><p>Das UVEK als zuständiges Departement und das Bakom als Aufsichtsbehörde werden die weiteren Arbeiten aufmerksam verfolgen und im Rahmen ihrer Kompetenzen tätig werden, falls Änderungen innerhalb der SRG dazu führen sollten, dass der im RTVG und in der Konzession verlangte Service public nicht mehr garantiert ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Starke Medien sind die Grundlage des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in der Schweiz. Diese Ansicht habe ich immer vertreten, war ich doch selbst fast zwanzig Jahre lang als Journalist tätig. Die Medienkonvergenz in der Westschweiz, die das Westschweizer Radio (RSR) und Fernsehen (TSR) unter einem Unternehmensdach zusammenführt, wirft nun einige Fragen auf. Deshalb frage ich, die Autonomie der SRG respektierend, den Bundesrat:</p><p>1. Welche Konsequenzen wird diese Zusammenlegung in Bezug auf die Arbeitsplätze haben?</p><p>2. Gab es dazu Gespräche zwischen den Sozialpartnern?</p><p>3. Wenn ja: Was sind die Ergebnisse dieser Gespräche?</p><p>4. Kann uns der Bundesrat garantieren, dass dieser Zusammenschluss keine negativen Auswirkungen auf die Leistungen des audiovisuellen Service public in der Romandie haben wird?</p>
  • Medienkonvergenz Westschweiz. Wie werden Arbeitsplätze und Qualität garantiert?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Verwaltungsrat der SRG hat am 24. November 2009 das Projekt für die Schaffung eines audiovisuellen Service public für die Westschweiz ("RTS - Radio Télévision Suisse") genehmigt. Die SRG kann sich aufgrund ihrer verfassungsrechtlich garantierten Organisationsautonomie grundsätzlich selber organisieren, solange die Vorgaben des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (SR 784.40) und der Konzession SRG SSR idée suisse vom 28. November 2007 (BBl 2007 8557) eingehalten werden. Ebenso liegen die Organisation und die Führung des Personals in der ausschliesslichen Kompetenz der einzelnen SRG-Unternehmenseinheiten.</p><p>1. Die Zusammenführung der bisherigen Unternehmenseinheiten Radio Suisse Romande (RSR) und Télévision Suisse Romande (TSR) zum konvergenten Unternehmen RTS wird zu einem Abbau von rund 30 der insgesamt 1612 Vollstellen innerhalb der nächsten fünf Jahre führen. Von diesem Abbau sind alle Funktionen, inklusive Führungspositionen, betroffen. Die durch diese strukturellen Einsparungen freiwerdenden Mittel werden in die Programmproduktion investiert.</p><p>2./3. Gemäss den Informationen der SRG ist die Gewerkschaft Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) von Anfang an eingeladen worden, das Konvergenzprojekt in einem Begleitausschuss auf nationaler und regionaler Ebene mitzuverfolgen. Die Gewerkschaft hat dies aber abgelehnt, um sich in diesem für das Personal wichtigen Prozess nicht dem Vertraulichkeitsgebot unterwerfen zu müssen.</p><p>Die Projektleitung in der Romandie hat die Sozialpartnerin SSM zwei Wochen vor dem Entscheid des Verwaltungsrates der SRG informiert. Das SSM hat seine Haltung dazu in Medienmitteilungen publiziert. Die Vereinigung der Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeiter hat den Konvergenzprozess in der Romandie ebenfalls mitverfolgt und sich abschliessend positiv dazu geäussert.</p><p>Zurzeit verhandelt die SRG mit den Sozialpartnern über einen Sozialplan und über allfällige Änderungen des Arbeitsvertrages für den Fall, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Arbeitsort wechseln müssen.</p><p>4. Der Bundesrat hat angesichts der Organisationsautonomie der SRG keine Entscheid- oder Genehmigungsbefugnisse in diesem Konvergenzprozess. Grundsätzlich erachtet er es aber als sinnvoll, dass die SRG ihre Organisation und die Strukturen den neuen Technologien und dem geänderten Mediennutzungsverhalten des Publikums anpasst. Für den Bundesrat ist es dabei von zentaler Bedeutung, dass Radio und Fernsehen in einem publizistischen Wettbewerb zueinander stehen und so eine gewisse Meinungsvielfalt gewährleistet werden kann.</p><p>Das UVEK als zuständiges Departement und das Bakom als Aufsichtsbehörde werden die weiteren Arbeiten aufmerksam verfolgen und im Rahmen ihrer Kompetenzen tätig werden, falls Änderungen innerhalb der SRG dazu führen sollten, dass der im RTVG und in der Konzession verlangte Service public nicht mehr garantiert ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Starke Medien sind die Grundlage des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in der Schweiz. Diese Ansicht habe ich immer vertreten, war ich doch selbst fast zwanzig Jahre lang als Journalist tätig. Die Medienkonvergenz in der Westschweiz, die das Westschweizer Radio (RSR) und Fernsehen (TSR) unter einem Unternehmensdach zusammenführt, wirft nun einige Fragen auf. Deshalb frage ich, die Autonomie der SRG respektierend, den Bundesrat:</p><p>1. Welche Konsequenzen wird diese Zusammenlegung in Bezug auf die Arbeitsplätze haben?</p><p>2. Gab es dazu Gespräche zwischen den Sozialpartnern?</p><p>3. Wenn ja: Was sind die Ergebnisse dieser Gespräche?</p><p>4. Kann uns der Bundesrat garantieren, dass dieser Zusammenschluss keine negativen Auswirkungen auf die Leistungen des audiovisuellen Service public in der Romandie haben wird?</p>
    • Medienkonvergenz Westschweiz. Wie werden Arbeitsplätze und Qualität garantiert?

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