Verantwortung für Chaos in der Armeeinformatik
- ShortId
-
09.4098
- Id
-
20094098
- Updated
-
27.07.2023 19:03
- Language
-
de
- Title
-
Verantwortung für Chaos in der Armeeinformatik
- AdditionalIndexing
-
09;34;Software;Durchführung eines Projektes;Verantwortung;Armee;VBS;Datenverarbeitung in der Verwaltung
- 1
-
- L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
- L03K080403, VBS
- L04K12030202, Software
- L03K040203, Armee
- L04K08020230, Verantwortung
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat Kenntnis genommen von den Informatik-Problemen im VBS. In den nächsten zwei bis fünf Jahren soll die vom Chef VBS eingesetzte Task-Force Informatik VBS Ordnung schaffen und die aktuelle, unbefriedigende Situation nachhaltig verbessern. Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Mit dem Umbau zur Armee XXI haben sich die Systeme der damals unabhängigen Informatikbereiche von Luftwaffe und Heer zu einer hochkomplexen Informatikumgebung aufsummiert. Dazu kommt die kritische Ressourcensituation und der dringende Bedarf an Informatiksystemen wie z. B. Logistik@V, mit dem der Personalabbau im Logistikbereich aufgefangen werden soll. Aus diesem Grunde hat sich die Konsolidierung der Informatikumgebung in der Armee verzögert, was zur aktuellen Situation geführt hat. Für die Entwicklung der Informatik der Schweizer Armee kommen die ordentlich bezeichneten Verantwortlichkeiten gemäss Organisations- und Projektstrukturen zum Zuge. Dem Bundesrat liegen bis heute keine Hinweise vor, die dazu führen, dass jemand zur Rechenschaft gezogen werden muss.</p><p>2. Der Bundesrat hat keine Hinweise, dass die Beschaffungsreife zu Unrecht attestiert worden wäre. Die Truppentauglichkeitserklärung für das Führungs- und Informationssystem des Heeres (FIS HE) wurde am 20. März 2006 durch den Chef Armee- und Rüstungsplanung mit Auflagen ausgesprochen. Das FIS HE wurde zwischenzeitlich am WEF, an Truppenübungen und Ausbildungen von Stäben erfolgreich eingesetzt. Ebenso wird, zwecks Risikominimierung, das schrittweise Vorgehen umgesetzt, und neue Erkenntnisse und Erfahrungen werden laufend integriert. Die Aussage in der Rüstungsbotschaft (Botschaft über die Beschaffung von Armeematerial, BBI 2006 5347) bezüglich Beschaffungsreife für das FIS HE ist somit korrekt, entspricht den Tatsachen und der laufenden Umsetzung.</p><p>3. Das Controlling in der Armee und im VBS hat nicht versagt. Aus diesem Controlling heraus ist schliesslich die im Internet veröffentlichte Mängelliste (Herausforderungen der Armee) entstanden. Des Weiteren wurden externe Experten zur Überprüfung der Informatikorganisation VBS engagiert und als Sofortmassnahme 50 zusätzliche Stellen zugunsten der Führungsunterstützungsbasis zur Stabilisierung des Informatikbetriebes gesprochen. Zur Kontrolle und Überwachung der Vorgänge im VBS wurde zudem ein direkt dem Chef VBS unterstelltes Inspektorat geschaffen, welches mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet gezielte Überprüfungen in allen Bereichen vornehmen kann.</p><p>4a. Das VBS hat den Bundesrat informiert und die Mängel in der Armee (inkl. Informatik) im Internet veröffentlicht. Investitions- und Betriebskosten der Informatik in der Armee und im VBS werden sowohl in den jährlichen Botschaften zu den Rüstungsprogrammen als auch in der Staatsrechnung und den entsprechenden Voranschlägen ausgewiesen.</p><p>b. Der Bundesrat verfügt auf seiner Stufe über kein entsprechendes Kontrollorgan. Die Kontrolle über die Rüstungsplanung und Rüstungsvorhaben liegt beim Parlament respektive bei den Sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK) des National- und Ständerates (Art. 44 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes).</p><p>c. Der Bundesrat hat von den schon getroffenen Massnahmen des VBS bezüglich der Task-Force Informatik VBS, der Neuschaffung eines Inspektorats und der intensivierten Steuerungs- und Kontrollmassnahmen der Verteidigung im Rahmen des Programms C4Istar Kenntnis genommen und betrachtet diese als ausreichend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Chef VBS wies im Oktober 2009 öffentlich auf "das Chaos im EDV-Bereich" von VBS und Armee hin. Er verordnete einen Marschhalt und setzte eine Task-Force Informatik VBS ein. Der Chef der Armee soll Informatik-Verpflichtungen von über einer Milliarde Franken gestoppt haben. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wer ist für das Chaos in der Armeeinformatik verantwortlich? Wer wird zur Rechenschaft gezogen?</p><p>2. Laut Artikel 9 der Armeematerialverordnung vom 6. Dezember 2007 (bzw. Art. 19 dieser Verordnung vom 25. April 1986) entscheidet der Rüstungschef über die Beschaffungsreife des Armeematerials. Hat der Rüstungschef für Teile des nun vom Chef der Armee gestoppten C4Istar-Portfolios, namentlich für das FIS Heer, die Beschaffungsreife zu Unrecht attestiert?</p><p>3. Haben angesichts des "Chaos" im EDV-Bereich die Kontrollmechanismen des VBS versagt? </p><p>4. Gemäss Artikel 51 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes bringen die Departemente ihre Planungen dem Bundesrat zur Kenntnis. </p><p>a. Hat das VBS den Bundesrat in dieser Angelegenheit korrekt informiert? </p><p>b. Warum versagten die Kontrollmechanismen auch auf dieser Stufe? </p><p>c. Welche organisatorischen, institutionellen und/oder personellen Massnahmen ergreift der Bundesrat?</p>
- Verantwortung für Chaos in der Armeeinformatik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat Kenntnis genommen von den Informatik-Problemen im VBS. In den nächsten zwei bis fünf Jahren soll die vom Chef VBS eingesetzte Task-Force Informatik VBS Ordnung schaffen und die aktuelle, unbefriedigende Situation nachhaltig verbessern. Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Mit dem Umbau zur Armee XXI haben sich die Systeme der damals unabhängigen Informatikbereiche von Luftwaffe und Heer zu einer hochkomplexen Informatikumgebung aufsummiert. Dazu kommt die kritische Ressourcensituation und der dringende Bedarf an Informatiksystemen wie z. B. Logistik@V, mit dem der Personalabbau im Logistikbereich aufgefangen werden soll. Aus diesem Grunde hat sich die Konsolidierung der Informatikumgebung in der Armee verzögert, was zur aktuellen Situation geführt hat. Für die Entwicklung der Informatik der Schweizer Armee kommen die ordentlich bezeichneten Verantwortlichkeiten gemäss Organisations- und Projektstrukturen zum Zuge. Dem Bundesrat liegen bis heute keine Hinweise vor, die dazu führen, dass jemand zur Rechenschaft gezogen werden muss.</p><p>2. Der Bundesrat hat keine Hinweise, dass die Beschaffungsreife zu Unrecht attestiert worden wäre. Die Truppentauglichkeitserklärung für das Führungs- und Informationssystem des Heeres (FIS HE) wurde am 20. März 2006 durch den Chef Armee- und Rüstungsplanung mit Auflagen ausgesprochen. Das FIS HE wurde zwischenzeitlich am WEF, an Truppenübungen und Ausbildungen von Stäben erfolgreich eingesetzt. Ebenso wird, zwecks Risikominimierung, das schrittweise Vorgehen umgesetzt, und neue Erkenntnisse und Erfahrungen werden laufend integriert. Die Aussage in der Rüstungsbotschaft (Botschaft über die Beschaffung von Armeematerial, BBI 2006 5347) bezüglich Beschaffungsreife für das FIS HE ist somit korrekt, entspricht den Tatsachen und der laufenden Umsetzung.</p><p>3. Das Controlling in der Armee und im VBS hat nicht versagt. Aus diesem Controlling heraus ist schliesslich die im Internet veröffentlichte Mängelliste (Herausforderungen der Armee) entstanden. Des Weiteren wurden externe Experten zur Überprüfung der Informatikorganisation VBS engagiert und als Sofortmassnahme 50 zusätzliche Stellen zugunsten der Führungsunterstützungsbasis zur Stabilisierung des Informatikbetriebes gesprochen. Zur Kontrolle und Überwachung der Vorgänge im VBS wurde zudem ein direkt dem Chef VBS unterstelltes Inspektorat geschaffen, welches mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet gezielte Überprüfungen in allen Bereichen vornehmen kann.</p><p>4a. Das VBS hat den Bundesrat informiert und die Mängel in der Armee (inkl. Informatik) im Internet veröffentlicht. Investitions- und Betriebskosten der Informatik in der Armee und im VBS werden sowohl in den jährlichen Botschaften zu den Rüstungsprogrammen als auch in der Staatsrechnung und den entsprechenden Voranschlägen ausgewiesen.</p><p>b. Der Bundesrat verfügt auf seiner Stufe über kein entsprechendes Kontrollorgan. Die Kontrolle über die Rüstungsplanung und Rüstungsvorhaben liegt beim Parlament respektive bei den Sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK) des National- und Ständerates (Art. 44 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes).</p><p>c. Der Bundesrat hat von den schon getroffenen Massnahmen des VBS bezüglich der Task-Force Informatik VBS, der Neuschaffung eines Inspektorats und der intensivierten Steuerungs- und Kontrollmassnahmen der Verteidigung im Rahmen des Programms C4Istar Kenntnis genommen und betrachtet diese als ausreichend.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Chef VBS wies im Oktober 2009 öffentlich auf "das Chaos im EDV-Bereich" von VBS und Armee hin. Er verordnete einen Marschhalt und setzte eine Task-Force Informatik VBS ein. Der Chef der Armee soll Informatik-Verpflichtungen von über einer Milliarde Franken gestoppt haben. Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wer ist für das Chaos in der Armeeinformatik verantwortlich? Wer wird zur Rechenschaft gezogen?</p><p>2. Laut Artikel 9 der Armeematerialverordnung vom 6. Dezember 2007 (bzw. Art. 19 dieser Verordnung vom 25. April 1986) entscheidet der Rüstungschef über die Beschaffungsreife des Armeematerials. Hat der Rüstungschef für Teile des nun vom Chef der Armee gestoppten C4Istar-Portfolios, namentlich für das FIS Heer, die Beschaffungsreife zu Unrecht attestiert?</p><p>3. Haben angesichts des "Chaos" im EDV-Bereich die Kontrollmechanismen des VBS versagt? </p><p>4. Gemäss Artikel 51 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes bringen die Departemente ihre Planungen dem Bundesrat zur Kenntnis. </p><p>a. Hat das VBS den Bundesrat in dieser Angelegenheit korrekt informiert? </p><p>b. Warum versagten die Kontrollmechanismen auch auf dieser Stufe? </p><p>c. Welche organisatorischen, institutionellen und/oder personellen Massnahmen ergreift der Bundesrat?</p>
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