Atomkraftwerk Beznau. Profitstreben vor Sicherheit?
- ShortId
-
09.4099
- Id
-
20094099
- Updated
-
27.07.2023 21:45
- Language
-
de
- Title
-
Atomkraftwerk Beznau. Profitstreben vor Sicherheit?
- AdditionalIndexing
-
66;Aargau;nukleare Sicherheit;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;Reaktorkühlung;Erdbeben;Kernkraftwerk
- 1
-
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L04K08040707, Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat
- L05K0602020601, Erdbeben
- L05K1703010305, Reaktorkühlung
- L05K0301010101, Aargau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mehrere Organisationen sowie kantonale Parteien haben mit Datum vom 3. November 2009 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, in der sie Begehren hinsichtlich einer Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks Beznau stellen. Die Begründung dieser Begehren enthält gleiche Fragestellungen wie die vorliegende Interpellation. Da die Aufsichtsbeschwerde derzeit beim UVEK in Bearbeitung ist, will der Bundesrat dem Entscheid des UVEK nicht vorgreifen. Er kann sich daher zur Interpellation nicht materiell äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Atomkraftwerk Beznau ist mit rund 40 Jahren der älteste Druckwasserreaktor der Welt. Es häufen sich Zwischenfälle. Besorgniserregend ist auch, dass beim AKW Beznau mehrere längst fällige Nachrüstungen erst in zwei bis vier Jahren stattfinden sollen. Das betrifft offenbar unzulässig abgenützte Rohre des Sekundärkreislaufs, die rissbehafteten Reaktordeckel und die kritische Notstromversorgung. Und: Unverständlicherweise wurde 2007 keine Abschaltung des Reaktors verfügt, als der erdbebensichere Teil der Notstromversorgung wegen einem Dieselgenerator-Schaden vollständig ausfiel. </p><p>1. Das Eidgenössische Nuklearinspektorat (Ensi) hielt in seinem Aufsichtsbericht von 2007 über den Unfall vom 21. August 2007 fest: "In diesem Fall könnte die Kernkühlung nur noch mit auslegungsüberschreitenden Mitteln sichergestellt werden." Dies ist die beschönigende Umschreibung dafür, dass die Notstromversorgung bei einem Auslegungsstörfall (z. B. Erdbeben) nicht verfügbar gewesen wäre und dass der Schutz des Reaktors gegen Katastrophen nicht auslegungsgemäss gewährleistet ist. Wie stellt sich das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dazu, dass das Ensi den Betrieb von Reaktoren zulässt, deren Notkühlsysteme nicht den notwendigen Anforderungen genügen? </p><p>2. Wegen höheren Ansprüchen an den Stand der Technik und der Überalterung der Atomanlagen werden sich Fälle häufen, in denen die Ausserbetriebnahmekriterien (gemäss Verordnung des UVEK) bei den schweizerischen AKW erfüllt sind. Bis heute ist aber kein Fall bekannt, in dem das Ensi die Auslegung und Nachrüstungen eines AKW ausdrücklich an den Ausserbetriebnahmekriterien gemessen hat. Welche Massnahmen trifft das UVEK, damit die Überprüfung der Ausserbetriebnahmekriterien zu einem standardisierten Ablauf gehört?</p><p>3. Verschiedene Organisationen und Kantonalparteien haben bereits wegen der ungenügenden Erdbebensicherung der Notstromversorgung des AKW Beznau und dem Verhalten des Ensi interveniert. Dazu mehrere Fragen:</p><p>- Ist die 50-Kilovolt-Anspeisung gegen Erdbeben gesichert?</p><p>- Ist die volle Kühlbarkeit des Reaktors mit der 50-Kilovolt-Anspeisung garantiert? </p><p>- Ist die volle Kühlbarkeit des Reaktors durch den Notstanddieselgenerator garantiert?</p><p>- Welche Massnahmen hätten 2007 im Falle eines Erdbebens eine Katastrophe verhindern können?</p><p>- Sind kurzfristig durchführbare Massnahmen vorgesehen, um dieses Sicherheitsrisiko zu minimieren?</p>
- Atomkraftwerk Beznau. Profitstreben vor Sicherheit?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mehrere Organisationen sowie kantonale Parteien haben mit Datum vom 3. November 2009 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht, in der sie Begehren hinsichtlich einer Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks Beznau stellen. Die Begründung dieser Begehren enthält gleiche Fragestellungen wie die vorliegende Interpellation. Da die Aufsichtsbeschwerde derzeit beim UVEK in Bearbeitung ist, will der Bundesrat dem Entscheid des UVEK nicht vorgreifen. Er kann sich daher zur Interpellation nicht materiell äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Atomkraftwerk Beznau ist mit rund 40 Jahren der älteste Druckwasserreaktor der Welt. Es häufen sich Zwischenfälle. Besorgniserregend ist auch, dass beim AKW Beznau mehrere längst fällige Nachrüstungen erst in zwei bis vier Jahren stattfinden sollen. Das betrifft offenbar unzulässig abgenützte Rohre des Sekundärkreislaufs, die rissbehafteten Reaktordeckel und die kritische Notstromversorgung. Und: Unverständlicherweise wurde 2007 keine Abschaltung des Reaktors verfügt, als der erdbebensichere Teil der Notstromversorgung wegen einem Dieselgenerator-Schaden vollständig ausfiel. </p><p>1. Das Eidgenössische Nuklearinspektorat (Ensi) hielt in seinem Aufsichtsbericht von 2007 über den Unfall vom 21. August 2007 fest: "In diesem Fall könnte die Kernkühlung nur noch mit auslegungsüberschreitenden Mitteln sichergestellt werden." Dies ist die beschönigende Umschreibung dafür, dass die Notstromversorgung bei einem Auslegungsstörfall (z. B. Erdbeben) nicht verfügbar gewesen wäre und dass der Schutz des Reaktors gegen Katastrophen nicht auslegungsgemäss gewährleistet ist. Wie stellt sich das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dazu, dass das Ensi den Betrieb von Reaktoren zulässt, deren Notkühlsysteme nicht den notwendigen Anforderungen genügen? </p><p>2. Wegen höheren Ansprüchen an den Stand der Technik und der Überalterung der Atomanlagen werden sich Fälle häufen, in denen die Ausserbetriebnahmekriterien (gemäss Verordnung des UVEK) bei den schweizerischen AKW erfüllt sind. Bis heute ist aber kein Fall bekannt, in dem das Ensi die Auslegung und Nachrüstungen eines AKW ausdrücklich an den Ausserbetriebnahmekriterien gemessen hat. Welche Massnahmen trifft das UVEK, damit die Überprüfung der Ausserbetriebnahmekriterien zu einem standardisierten Ablauf gehört?</p><p>3. Verschiedene Organisationen und Kantonalparteien haben bereits wegen der ungenügenden Erdbebensicherung der Notstromversorgung des AKW Beznau und dem Verhalten des Ensi interveniert. Dazu mehrere Fragen:</p><p>- Ist die 50-Kilovolt-Anspeisung gegen Erdbeben gesichert?</p><p>- Ist die volle Kühlbarkeit des Reaktors mit der 50-Kilovolt-Anspeisung garantiert? </p><p>- Ist die volle Kühlbarkeit des Reaktors durch den Notstanddieselgenerator garantiert?</p><p>- Welche Massnahmen hätten 2007 im Falle eines Erdbebens eine Katastrophe verhindern können?</p><p>- Sind kurzfristig durchführbare Massnahmen vorgesehen, um dieses Sicherheitsrisiko zu minimieren?</p>
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