Aufhebung der Armeereserve

ShortId
09.4102
Id
20094102
Updated
14.11.2025 07:16
Language
de
Title
Aufhebung der Armeereserve
AdditionalIndexing
09;Heer;Armee;Reduktion;Sparmassnahme;Abbau der Streitkräfte;Armeeangehöriger
1
  • L03K040203, Armee
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L04K08020224, Reduktion
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0401010101, Abbau der Streitkräfte
  • L04K04020308, Heer
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Chef VBS fehlen jährlich 700 Millionen Franken, damit die Armee XXI korrekt funktionieren kann. Mit Blick auf die angespannte Finanzlage des Bundes und die laufende Aufgabenüberprüfung ist die Forderung nach mehr Geld durch die Armeespitze realitätsfern. Die Armee muss auch mit einem kleineren Budget funktionieren. Dafür reicht Finanzkosmetik nicht mehr aus. Wie auch das Finanzdepartement klarstellte, geht es jetzt darum, "konkrete Schritte zur personellen und materiellen Verkleinerung der Armee aufzuzeigen".</p><p>Die Aufhebung der Armeereserve ist ein solcher konkreter Schritt. Artikel 5 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee schreibt vor, dass die Reserve in Formationen (Stäbe oder Truppeneinheiten) gegliedert wird. Unter anderem ist die Organisation und Ausrüstung einer Infanteriebrigade der Reserve sowie einer Gebirgsinfanteriebrigade der Reserve zu finanzieren.</p><p>Dies verursacht Kosten in Millionenhöhe, für die es keine sicherheitspolitische Begründung gibt. Die Aufrechterhaltung der Reserve ist keine prioritäre Aufgabe der Armee XXI. Vielmehr bietet sich mit der raschen Aufhebung die Möglichkeit, Mittel einzusparen, damit die zahlreich festgestellten Mängel der Armee behoben werden können.</p><p>Die Reserveformationen haben einen Sollbestand von 48 270 Angehörigen der Armee. Demgegenüber umfasst der Effektivbestand dieser Formationen gegenwärtig 14 422. Grund dafür ist das derzeitige und schon lange andauernde Dienstverschiebungsverhalten der Armeeangehörigen bezüglich der Ausbildungsdienstpflicht (Verschiebung der Rekrutenschule (RS) bzw. der Wiederholungskurse). Daran wird sich kurzfristig nichts ändern. Statt noch länger virtuelle Reserven aufrechtzuerhalten, ist es ehrlicher und kostengünstiger, diese ganz aufzuheben.</p>
  • <p>Die Frage der Reserve ist ein Aspekt der Weiterentwicklung der Armee, für die der Bundesrat mit dem sicherheitspolitischen Bericht Leitlinien definieren wird. Gegenwärtig liegen die materiellen Grundlagen für einen Entscheid über die Motion noch nicht vor. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein vorgezogener verbindlicher Verzicht auf die Reserve diese Arbeiten präjudizieren würde. Insbesondere wären die kohärente Weiterentwicklung und effiziente Ausgestaltung aller sicherheitspolitischen Instrumente gefährdet. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee müssen ökonomische und sicherheitspolitische Aspekte abgewogen werden. Die demografische Entwicklung macht eine Überprüfung der Armeestruktur insgesamt nötig. Der Bundesrat hat am 26. November 2008 beschlossen, dass Armeebestand und Materialumfang gesenkt werden sollen. So soll im Rahmen der geplanten Budgets Unterhalt und Erneuerung der Armee sichergestellt werden.</p><p>Der Bundesrat beurteilt im Übrigen das Sparpotenzial der Abschaffung der Reserve als gering, da kein ausschliesslich für die Reserve bestimmtes Material bereitgehalten wird. Es handelt sich gegenwärtig um eine in Formationen gegliederte Personalreserve: Kommandanten und Stäbe widmen wenige Diensttage pro Jahr dem Know-how-Erhalt, die Truppe wird nicht aufgeboten. Einzig die Nutzungsdauer der persönlichen Ausrüstung würde sinken und die Personalverwaltung etwas entlastet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee zwecks Aufhebung der Armeereserve zu unterbreiten.</p>
  • Aufhebung der Armeereserve
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Chef VBS fehlen jährlich 700 Millionen Franken, damit die Armee XXI korrekt funktionieren kann. Mit Blick auf die angespannte Finanzlage des Bundes und die laufende Aufgabenüberprüfung ist die Forderung nach mehr Geld durch die Armeespitze realitätsfern. Die Armee muss auch mit einem kleineren Budget funktionieren. Dafür reicht Finanzkosmetik nicht mehr aus. Wie auch das Finanzdepartement klarstellte, geht es jetzt darum, "konkrete Schritte zur personellen und materiellen Verkleinerung der Armee aufzuzeigen".</p><p>Die Aufhebung der Armeereserve ist ein solcher konkreter Schritt. Artikel 5 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee schreibt vor, dass die Reserve in Formationen (Stäbe oder Truppeneinheiten) gegliedert wird. Unter anderem ist die Organisation und Ausrüstung einer Infanteriebrigade der Reserve sowie einer Gebirgsinfanteriebrigade der Reserve zu finanzieren.</p><p>Dies verursacht Kosten in Millionenhöhe, für die es keine sicherheitspolitische Begründung gibt. Die Aufrechterhaltung der Reserve ist keine prioritäre Aufgabe der Armee XXI. Vielmehr bietet sich mit der raschen Aufhebung die Möglichkeit, Mittel einzusparen, damit die zahlreich festgestellten Mängel der Armee behoben werden können.</p><p>Die Reserveformationen haben einen Sollbestand von 48 270 Angehörigen der Armee. Demgegenüber umfasst der Effektivbestand dieser Formationen gegenwärtig 14 422. Grund dafür ist das derzeitige und schon lange andauernde Dienstverschiebungsverhalten der Armeeangehörigen bezüglich der Ausbildungsdienstpflicht (Verschiebung der Rekrutenschule (RS) bzw. der Wiederholungskurse). Daran wird sich kurzfristig nichts ändern. Statt noch länger virtuelle Reserven aufrechtzuerhalten, ist es ehrlicher und kostengünstiger, diese ganz aufzuheben.</p>
    • <p>Die Frage der Reserve ist ein Aspekt der Weiterentwicklung der Armee, für die der Bundesrat mit dem sicherheitspolitischen Bericht Leitlinien definieren wird. Gegenwärtig liegen die materiellen Grundlagen für einen Entscheid über die Motion noch nicht vor. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein vorgezogener verbindlicher Verzicht auf die Reserve diese Arbeiten präjudizieren würde. Insbesondere wären die kohärente Weiterentwicklung und effiziente Ausgestaltung aller sicherheitspolitischen Instrumente gefährdet. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee müssen ökonomische und sicherheitspolitische Aspekte abgewogen werden. Die demografische Entwicklung macht eine Überprüfung der Armeestruktur insgesamt nötig. Der Bundesrat hat am 26. November 2008 beschlossen, dass Armeebestand und Materialumfang gesenkt werden sollen. So soll im Rahmen der geplanten Budgets Unterhalt und Erneuerung der Armee sichergestellt werden.</p><p>Der Bundesrat beurteilt im Übrigen das Sparpotenzial der Abschaffung der Reserve als gering, da kein ausschliesslich für die Reserve bestimmtes Material bereitgehalten wird. Es handelt sich gegenwärtig um eine in Formationen gegliederte Personalreserve: Kommandanten und Stäbe widmen wenige Diensttage pro Jahr dem Know-how-Erhalt, die Truppe wird nicht aufgeboten. Einzig die Nutzungsdauer der persönlichen Ausrüstung würde sinken und die Personalverwaltung etwas entlastet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee zwecks Aufhebung der Armeereserve zu unterbreiten.</p>
    • Aufhebung der Armeereserve

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