Ausbildungsbeiträge. Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes

ShortId
09.4105
Id
20094105
Updated
28.07.2023 10:19
Language
de
Title
Ausbildungsbeiträge. Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes
AdditionalIndexing
36;Bericht;Subvention;Stipendium;Student/in
1
  • L04K13010208, Stipendium
  • L05K1102030202, Subvention
  • L03K020206, Bericht
  • L05K1301020101, Student/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die heutige Situation mit den grossen Unterschieden bei der Vergabe von Stipendien und Darlehen sowie der Höhe der Beiträge wird allgemein als unbefriedigend empfunden. Nach langen Verhandlungen haben sich die Kantone auf ein interkantonales Konkordat zur Harmonisierung des Stipendien- und Darlehenwesens geeinigt. In jedem Kanton gelten in Zukunft die gleichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsbeiträge. Auch wurden Höchst- respektive Mindestsätze festgelegt, um die teils grossen Unterschiede bei den Unterstützungsbeiträgen auszugleichen. Noch ist jedoch unklar, wann und wie viele Kantone das Konkordat unterzeichnen werden.</p><p>Gemäss dem aktuellsten Stipendienrapport des Bundesamtes für Statistik haben 2008 nur gerade 4 bis 5 Prozent aller Studierenden auf der Tertiärstufe (inklusive Sekundarstufe II sind es 9 Prozent) Stipendien bezogen. Dabei handelt es sich um den tiefsten Wert, der bisher gemessen wurde. Mit der Verdichtung des Studiums durch das Bologna-System (stärkere Strukturierung, mehr Wochenstunden und Prüfungen, Praktika) ist ein Anstieg der Stipendienbezügerquote zu erwarten, da die Ausgestaltung der Reform die Erwerbsmöglichkeiten für Studierende neben dem Studium stark einschränkt.</p><p>Beiden Umständen ist entsprechend Rechnung zu tragen und nach Möglichkeiten zu suchen, wie die heutige Situation bei den Ausbildungsbeiträgen gerade auch seitens des Bundes verbessert werden kann.</p>
  • <p>Das Ausbildungsbeitragswesen ist grundsätzlich Sache der Kantone. Die Rolle des Bundes beschränkt sich seit jeher auf einen Beitrag zur Weichenstellung bei Grundsatzfragen und auf die finanzielle Unterstützung der Kantone. Im Rahmen der NFA wurde in Übereinkunft mit den Kantonen beschlossen, die entsprechenden Beiträge des Bundes ab 2009 auf die Tertiärstufe zu beschränken. Vor diesem Hintergrund hat sich zwar der Bundesanteil an den Ausbildungsbeiträgen um rund 50 Millionen Franken reduziert, gleichzeitig wurden diese Mittel den Kantonen im Rahmen der Ausgleichsgefässe (Globalbilanz) vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Mittel steht den Kantonen jedoch frei. Der im Rahmen der NFA vorgenommene Teilrückzug des Bundes aus dem Ausbildungsbeitragswesen war somit mit keinerlei finanziellen Einsparungen verbunden. </p><p>Schwerpunkt der Ausbildungsbeitragspolitik der letzten Jahre waren die Bemühungen um eine bessere gegenseitige Abstimmung unter den Kantonen. Dieser Prozess ist mit der Verabschiedung der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen durch die EDK im Juli 2009 einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Nun ist es an den Kantonen, dem Konkordat beizutreten und somit die gewünschte Wirkung zu erzielen.</p><p>Der Bundesrat begrüsst diesen Prozess und verfolgt die entsprechenden Arbeiten aufmerksam. Der Entwurf des Bundesrates zum HFKG sieht vor, dass die zukünftige neue Hochschulkonferenz im Bereich der Stipendien und Studiengebühren Empfehlungen erlassen kann. Führt das neue Konkordat der Kantone nicht zur gewünschten Wirkung, hat die Hochschulkonferenz die Möglichkeit, auf die Harmonisierung einzuwirken. Wirkung und Folgen der eingeleiteten Harmonisierung können aber erst nach lnkrafttreten des Konkordats, der damit verbundenen Anpassungen in den Kantonen und einem angemessenen Wirkungszeitraum (ein Studienzyklus) analysiert werden. Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Mehrwert in der Erstellung eines umfassenden Berichtes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten für den Bund bestehen, das System der Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) stärker zu unterstützen. Insbesondere wäre zu klären, ob hierfür die bestehenden rechtlichen Grundlagen ausreichen oder wie diese ergänzt werden müssten. Die verschiedenen Möglichkeiten der verstärkten Unterstützung sollen in einem umfassenden Bericht präsentiert werden, inkl. einer Gesamtbeurteilung hinsichtlich der Wirkung sowie der finanziellen Konsequenzen für Bund und Kantone.</p>
  • Ausbildungsbeiträge. Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutige Situation mit den grossen Unterschieden bei der Vergabe von Stipendien und Darlehen sowie der Höhe der Beiträge wird allgemein als unbefriedigend empfunden. Nach langen Verhandlungen haben sich die Kantone auf ein interkantonales Konkordat zur Harmonisierung des Stipendien- und Darlehenwesens geeinigt. In jedem Kanton gelten in Zukunft die gleichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsbeiträge. Auch wurden Höchst- respektive Mindestsätze festgelegt, um die teils grossen Unterschiede bei den Unterstützungsbeiträgen auszugleichen. Noch ist jedoch unklar, wann und wie viele Kantone das Konkordat unterzeichnen werden.</p><p>Gemäss dem aktuellsten Stipendienrapport des Bundesamtes für Statistik haben 2008 nur gerade 4 bis 5 Prozent aller Studierenden auf der Tertiärstufe (inklusive Sekundarstufe II sind es 9 Prozent) Stipendien bezogen. Dabei handelt es sich um den tiefsten Wert, der bisher gemessen wurde. Mit der Verdichtung des Studiums durch das Bologna-System (stärkere Strukturierung, mehr Wochenstunden und Prüfungen, Praktika) ist ein Anstieg der Stipendienbezügerquote zu erwarten, da die Ausgestaltung der Reform die Erwerbsmöglichkeiten für Studierende neben dem Studium stark einschränkt.</p><p>Beiden Umständen ist entsprechend Rechnung zu tragen und nach Möglichkeiten zu suchen, wie die heutige Situation bei den Ausbildungsbeiträgen gerade auch seitens des Bundes verbessert werden kann.</p>
    • <p>Das Ausbildungsbeitragswesen ist grundsätzlich Sache der Kantone. Die Rolle des Bundes beschränkt sich seit jeher auf einen Beitrag zur Weichenstellung bei Grundsatzfragen und auf die finanzielle Unterstützung der Kantone. Im Rahmen der NFA wurde in Übereinkunft mit den Kantonen beschlossen, die entsprechenden Beiträge des Bundes ab 2009 auf die Tertiärstufe zu beschränken. Vor diesem Hintergrund hat sich zwar der Bundesanteil an den Ausbildungsbeiträgen um rund 50 Millionen Franken reduziert, gleichzeitig wurden diese Mittel den Kantonen im Rahmen der Ausgleichsgefässe (Globalbilanz) vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Die Verwendung dieser Mittel steht den Kantonen jedoch frei. Der im Rahmen der NFA vorgenommene Teilrückzug des Bundes aus dem Ausbildungsbeitragswesen war somit mit keinerlei finanziellen Einsparungen verbunden. </p><p>Schwerpunkt der Ausbildungsbeitragspolitik der letzten Jahre waren die Bemühungen um eine bessere gegenseitige Abstimmung unter den Kantonen. Dieser Prozess ist mit der Verabschiedung der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen durch die EDK im Juli 2009 einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Nun ist es an den Kantonen, dem Konkordat beizutreten und somit die gewünschte Wirkung zu erzielen.</p><p>Der Bundesrat begrüsst diesen Prozess und verfolgt die entsprechenden Arbeiten aufmerksam. Der Entwurf des Bundesrates zum HFKG sieht vor, dass die zukünftige neue Hochschulkonferenz im Bereich der Stipendien und Studiengebühren Empfehlungen erlassen kann. Führt das neue Konkordat der Kantone nicht zur gewünschten Wirkung, hat die Hochschulkonferenz die Möglichkeit, auf die Harmonisierung einzuwirken. Wirkung und Folgen der eingeleiteten Harmonisierung können aber erst nach lnkrafttreten des Konkordats, der damit verbundenen Anpassungen in den Kantonen und einem angemessenen Wirkungszeitraum (ein Studienzyklus) analysiert werden. Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Mehrwert in der Erstellung eines umfassenden Berichtes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten für den Bund bestehen, das System der Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) stärker zu unterstützen. Insbesondere wäre zu klären, ob hierfür die bestehenden rechtlichen Grundlagen ausreichen oder wie diese ergänzt werden müssten. Die verschiedenen Möglichkeiten der verstärkten Unterstützung sollen in einem umfassenden Bericht präsentiert werden, inkl. einer Gesamtbeurteilung hinsichtlich der Wirkung sowie der finanziellen Konsequenzen für Bund und Kantone.</p>
    • Ausbildungsbeiträge. Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes

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