Nutzen und Fördern von ethnischer Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung (1)

ShortId
09.4113
Id
20094113
Updated
28.07.2023 07:57
Language
de
Title
Nutzen und Fördern von ethnischer Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung (1)
AdditionalIndexing
04;2811;Eidgenössisches Personalamt;Bundesangestellte;Richtlinie;Kulturvielfalt;Zuwanderer/-in;Bundesverwaltung;ethnische Gruppe;Fremdarbeiter/in;Einstellung;Integration der Zuwanderer
1
  • L04K01090201, ethnische Gruppe
  • L06K080601030103, Bundesangestellte
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L06K050301010305, Richtlinie
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L04K01060106, Kulturvielfalt
  • L05K0108030301, Zuwanderer/-in
  • L04K08040509, Eidgenössisches Personalamt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bezüglich Sprache, Geschlecht, Alter oder Staatsangehörigkeit diskriminierungsfreie Ausschreibung und Vergabe der offenen Stellen in der Bundesverwaltung an die am besten qualifizierten Personen ein angemessenes gesetzliches Dispositiv bietet und dass damit allen Bewerberinnen und Bewerbern für eine Stelle in der Bundesverwaltung eine reelle Chancengleichheit garantiert wird. </p><p>a./b./c. Der Bundesrat beabsichtigt, keine neuen Richtlinien und Weisungen zu erlassen oder einschlägige Fachreportings auszuarbeiten, so wie er es aus historischen und politischen Gründen auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frau und Mann, der Mehrsprachigkeit und der Integration von erwerbsbehinderten Personen getan hat. Er ist der Ansicht, die Bundesverwaltung biete nicht nur attraktive Anstellungsbedingungen, sondern zudem jeder in der Schweiz wohnhaften Person ausländischer Nationalität Rahmenbedingungen, die es ihr ermöglichen, sich für eine offene Stelle in der Bundesverwaltung zu bewerben, es sei denn, diese unterliege der gesetzlichen Vorschrift, mit einer Schweizerin oder einem Schweizer besetzt zu werden (mehr Einzelheiten dazu in der Antwort auf das Postulat Lumengo 09.414). </p><p>d. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Bundesverwaltung garantiert allen Bewerberinnen und Bewerbern Chancengleichheit, seien dies nun Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten oder Erwachsene, die sich für eine Stelle in der Bundesverwaltung interessieren. </p><p>Das Lehrstellenangebot wird auf einer Ausschreibungsplattform publiziert und laufend aktualisiert. Es umfasst Ausbildungsmöglichkeiten in nahezu 40 anerkannten Berufen und steht allen Interessierten zur Verfügung. Ziel der Berufsbildung in der Bundesverwaltung ist es, die Lernenden zu fachlich kompetenten, eigenständig denkenden und handelnden, selbstbewussten Berufsleuten auszubilden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, sich später im Arbeitsmarkt zu behaupten oder eine berufliche Weiterbildung zu absolvieren. Die Anzahl Lernender in der Bundesverwaltung mit einer ausländischen Nationalität war in den Jahren 2006 bis 2008 konstant. Der Wert bewegte sich zwischen 4,8 und 5,6 Prozent. </p><p>e. Der Bundesrat hat mit der Kenntnisnahme des Integrationsberichts 2006 die zuständigen Departemente und Ämter beauftragt, bis am 31. März 2007 in ihren Zuständigkeitsbereichen den integrationspolitischen Handlungsbedarf zu ermitteln. Das BFM koordinierte im Rahmen der Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen (IAM) diese Arbeiten. Es resultierten daraus 45 Massnahmen (Bericht Integrationsmassnahmen 2007), die seither kontinuierlich umgesetzt werden. Das vom Interpellanten erwähnte allfällige Programm zur Verbesserung der Situation der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der eidgenössischen Verwaltung wurde zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Massnahmenpakets nicht als prioritär erachtet.</p><p>Gestützt auf die Motionen von alt Ständerat Schiesser "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe" (06.3445) und der SP-Fraktion "Aktionsplan Integration" (06.3765) erarbeitet der Bundesrat zuhanden des Parlaments derzeit einen Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik. Dabei nimmt er aus einer Gesamtsicht eine Beurteilung der Integrationspolitik des Bundes vor, welche auf die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Ausländergesetzes sowie auf breitabgestützte Konsultationen, namentlich der Arbeiten und Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz TAK vom 29. Juni 2009, abstellt und auf frühere parlamentarische Vorstösse zu Fragen der Integration Bezug nimmt. Er nimmt zudem Stellung zur Frage, wie Integration gesetzlich besser verankert werden soll. Im Rahmen der weiterführenden Arbeiten zu diesem Bericht wäre die Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern in der Verwaltung erneut zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Anschluss an die im gleichnamigen Postulat geschilderte Ausgangslage betreffend den Nutzen und das Fördern von ethnischer Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>a. Wieso liegen keine Weisungen des Bundesrates vor, wie dies etwa für die Gleichstellung von Frauen und helvetischen Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung der Fall ist?</p><p>b. Bestehen Grundsätze, Leitlinien, Instrumente oder Reportings des Eidgenössischen Personalamtes hinsichtlich von Anteilen/beruflicher Position/Lohnklassen ausländischer Mitarbeitender?</p><p>c. Inwiefern existieren bereits Bestrebungen, Synergien, Kooperation und Koordination mit der Wirtschaft (Stichwort Diversity Management) oder mit Akteuren der Integrationspolitik (BFM, BBT, Integrationsfachstellen usw.), um bestehende Beschäftigungshindernisse zu beseitigen?</p><p>d. Was wird konkret gegen die Ungleichstellung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unternommen? Werden sie explizit angesprochen? Wie gestaltet sich diesbezüglich die Vergabe von Lehrstellen? Werden Bewerbungsdossiers gleich behandelt, bzw. werden Dossiers von Personen ausländischer Herkunft bei gleicher Qualifikation und Eignung vorgezogen (analog Frauen und einheimische Sprachminderheiten)?</p><p>e. Dem Integrationsbericht des Bundes von 2006 ist zu entnehmen: "Das BFM prüft mit den zuständigen Bundesstellen, ob auf der Ebene der eidgenössischen Verwaltung ein Programm zur Verbesserung der Situation der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu lancieren ist." Wie ist diesbezüglich der Stand der Dinge?</p>
  • Nutzen und Fördern von ethnischer Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung (1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bezüglich Sprache, Geschlecht, Alter oder Staatsangehörigkeit diskriminierungsfreie Ausschreibung und Vergabe der offenen Stellen in der Bundesverwaltung an die am besten qualifizierten Personen ein angemessenes gesetzliches Dispositiv bietet und dass damit allen Bewerberinnen und Bewerbern für eine Stelle in der Bundesverwaltung eine reelle Chancengleichheit garantiert wird. </p><p>a./b./c. Der Bundesrat beabsichtigt, keine neuen Richtlinien und Weisungen zu erlassen oder einschlägige Fachreportings auszuarbeiten, so wie er es aus historischen und politischen Gründen auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frau und Mann, der Mehrsprachigkeit und der Integration von erwerbsbehinderten Personen getan hat. Er ist der Ansicht, die Bundesverwaltung biete nicht nur attraktive Anstellungsbedingungen, sondern zudem jeder in der Schweiz wohnhaften Person ausländischer Nationalität Rahmenbedingungen, die es ihr ermöglichen, sich für eine offene Stelle in der Bundesverwaltung zu bewerben, es sei denn, diese unterliege der gesetzlichen Vorschrift, mit einer Schweizerin oder einem Schweizer besetzt zu werden (mehr Einzelheiten dazu in der Antwort auf das Postulat Lumengo 09.414). </p><p>d. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Bundesverwaltung garantiert allen Bewerberinnen und Bewerbern Chancengleichheit, seien dies nun Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten oder Erwachsene, die sich für eine Stelle in der Bundesverwaltung interessieren. </p><p>Das Lehrstellenangebot wird auf einer Ausschreibungsplattform publiziert und laufend aktualisiert. Es umfasst Ausbildungsmöglichkeiten in nahezu 40 anerkannten Berufen und steht allen Interessierten zur Verfügung. Ziel der Berufsbildung in der Bundesverwaltung ist es, die Lernenden zu fachlich kompetenten, eigenständig denkenden und handelnden, selbstbewussten Berufsleuten auszubilden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, sich später im Arbeitsmarkt zu behaupten oder eine berufliche Weiterbildung zu absolvieren. Die Anzahl Lernender in der Bundesverwaltung mit einer ausländischen Nationalität war in den Jahren 2006 bis 2008 konstant. Der Wert bewegte sich zwischen 4,8 und 5,6 Prozent. </p><p>e. Der Bundesrat hat mit der Kenntnisnahme des Integrationsberichts 2006 die zuständigen Departemente und Ämter beauftragt, bis am 31. März 2007 in ihren Zuständigkeitsbereichen den integrationspolitischen Handlungsbedarf zu ermitteln. Das BFM koordinierte im Rahmen der Interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen (IAM) diese Arbeiten. Es resultierten daraus 45 Massnahmen (Bericht Integrationsmassnahmen 2007), die seither kontinuierlich umgesetzt werden. Das vom Interpellanten erwähnte allfällige Programm zur Verbesserung der Situation der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der eidgenössischen Verwaltung wurde zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Massnahmenpakets nicht als prioritär erachtet.</p><p>Gestützt auf die Motionen von alt Ständerat Schiesser "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe" (06.3445) und der SP-Fraktion "Aktionsplan Integration" (06.3765) erarbeitet der Bundesrat zuhanden des Parlaments derzeit einen Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik. Dabei nimmt er aus einer Gesamtsicht eine Beurteilung der Integrationspolitik des Bundes vor, welche auf die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Ausländergesetzes sowie auf breitabgestützte Konsultationen, namentlich der Arbeiten und Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz TAK vom 29. Juni 2009, abstellt und auf frühere parlamentarische Vorstösse zu Fragen der Integration Bezug nimmt. Er nimmt zudem Stellung zur Frage, wie Integration gesetzlich besser verankert werden soll. Im Rahmen der weiterführenden Arbeiten zu diesem Bericht wäre die Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern in der Verwaltung erneut zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Anschluss an die im gleichnamigen Postulat geschilderte Ausgangslage betreffend den Nutzen und das Fördern von ethnischer Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung ergeben sich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>a. Wieso liegen keine Weisungen des Bundesrates vor, wie dies etwa für die Gleichstellung von Frauen und helvetischen Sprachminderheiten in der Bundesverwaltung der Fall ist?</p><p>b. Bestehen Grundsätze, Leitlinien, Instrumente oder Reportings des Eidgenössischen Personalamtes hinsichtlich von Anteilen/beruflicher Position/Lohnklassen ausländischer Mitarbeitender?</p><p>c. Inwiefern existieren bereits Bestrebungen, Synergien, Kooperation und Koordination mit der Wirtschaft (Stichwort Diversity Management) oder mit Akteuren der Integrationspolitik (BFM, BBT, Integrationsfachstellen usw.), um bestehende Beschäftigungshindernisse zu beseitigen?</p><p>d. Was wird konkret gegen die Ungleichstellung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unternommen? Werden sie explizit angesprochen? Wie gestaltet sich diesbezüglich die Vergabe von Lehrstellen? Werden Bewerbungsdossiers gleich behandelt, bzw. werden Dossiers von Personen ausländischer Herkunft bei gleicher Qualifikation und Eignung vorgezogen (analog Frauen und einheimische Sprachminderheiten)?</p><p>e. Dem Integrationsbericht des Bundes von 2006 ist zu entnehmen: "Das BFM prüft mit den zuständigen Bundesstellen, ob auf der Ebene der eidgenössischen Verwaltung ein Programm zur Verbesserung der Situation der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu lancieren ist." Wie ist diesbezüglich der Stand der Dinge?</p>
    • Nutzen und Fördern von ethnischer Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung (1)

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