Nutzen und Fördern von ethnischer Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung (2)

ShortId
09.4114
Id
20094114
Updated
28.07.2023 10:23
Language
de
Title
Nutzen und Fördern von ethnischer Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung (2)
AdditionalIndexing
04;2811;Verwaltung;Bundesangestellte;Kulturvielfalt;Zuwanderer/-in;Bundesverwaltung;Gemeindeverwaltung;ethnische Gruppe;Fremdarbeiter/in;Einstellung;Kantonsverwaltung;Integration der Zuwanderer
1
  • L03K080601, Verwaltung
  • L04K01090201, ethnische Gruppe
  • L06K080601030103, Bundesangestellte
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L04K08060107, Kantonsverwaltung
  • L04K08060106, Gemeindeverwaltung
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L04K01060106, Kulturvielfalt
  • L05K0108030301, Zuwanderer/-in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2008 betrug der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz 22,6 Prozent. Der Ausländeranteil unter den Erwerbstätigen ist mit über 26 Prozent gar noch höher und wird im Zuge der bilateralen Abkommen mit der EU weiter steigen. Einerseits gibt es in privatwirtschaftlichen Bereichen migrantische Übervertretung: Branchen, in denen Personen mit ausländischem Pass vornehmlich ihr Arbeitsvolumen erbringen, sind die Gastronomie (51,4 Prozent), private Haushalte (43,9 Prozent) und das Baugewerbe (36,0 Prozent). Andererseits bestehen Untervertretungen: Die öffentliche Verwaltung etwa rangiert mit 8,6 Prozent weit abgeschlagen.</p><p>Zwar hat der öffentliche Sektor im Rahmen von Modernisierungen Steuerungs- und Qualitätssicherungsmodelle aus der Wirtschaft übernommen - man denke etwa an Bereiche wie Kundenorientierung oder Effizienzsteigerung. Wieso hinkt er jedoch hinter betriebswirtschaftlichen Ansätzen des Diversity Managements bezüglich Ausländerinnen und Ausländern her?</p><p>Ausländerinnen und Ausländer sind in der Bundesverwaltung im Vergleich zu ihrem Anteil an der Wohn- oder Erwerbsbevölkerung erheblich untervertreten, dies gilt insbesondere auch auf Kaderstufe. Es besteht massgeblicher Handlungsbedarf: Die Stichworte lauten gleichberechtigte strukturelle Teilhabe, Antidiskriminierung, verbesserter Zugang zur Klientel aus der Migrationsbevölkerung, Steigerung von Humankapital in der Verwaltung sowie nicht zuletzt Signalwirkung und Vorbildfunktion bezüglich gesellschaftlicher Kohäsion.</p><p>Die geringe Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern in der öffentlichen Verwaltung liegt historisch auch darin begründet, dass lange Zeit ausschliesslich Personen mit Schweizer Pass zugelassen wurden. Diese Bestimmungen wurden im Bundespersonalgesetz jedoch bereits erheblich gelockert. Trotzdem fehlt es an konkreten Anreizmassnahmen wie z. B. der Förderung der Anstellung von Migranten etwa im Grenzwachtkorps, im Bundesamt für Migration und in verschiedenen Kommissionen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich in seinen Antworten auf die Motion Lumengo 08.3598 und auf das Postulat der frünen Fraktion 08.3815 bereits ausführlich zu dieser Frage geäussert.</p><p>Er ist sich bewusst, dass der Bundesverwaltung als grosse öffentliche Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion zukommt. Als Arbeitgeberin ist die Bundesverwaltung darauf angewiesen, offene Stellen mit der am besten geeigneten Person zu besetzen. Die von der Bundesverwaltung ausgeschriebenen Stellen stehen daher grundsätzlich allen Nationalitäten offen. Von diesem Grundsatz sind lediglich jene Funktionen ausgenommen, für die von Gesetzes wegen die schweizerische Nationalität vorgeschrieben ist. Vorausgesetzt bleibt in jedem Falle die Erfüllung des Anforderungsprofils.</p><p>In der Bundespersonalverordnung steht, dass die Bundesverwaltung verpflichtet ist, offene Stellen diskriminierungsfrei in Bezug auf Sprache, Geschlecht, Alter oder Nationalität öffentlich auszuschreiben und der am besten geeigneten Person unabhängig von deren Alter, Geschlecht und Herkunft die Stelle zu vergeben. Zudem werden sämtliche Stellen in den drei Landessprachen im Internet publiziert; die Stellenausschreibungen sind somit allen Interessierten unabhängig von Zeit und Ort zugänglich.</p><p>In der Bundesverwaltung waren - abgesehen vom Lokalpersonal in den ausländischen Vertretungen des EDA - im Jahre 2008 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus rund 110 verschiedenen Nationen angestellt. Der Ausländerinnen- und Ausländeranteil in der Bundesverwaltung - ohne lokales EDA-Personal - nahm in den vergangenen Jahren um etwa 40 Prozent zu (von 2,9 Prozent im Jahr 2002 auf 4,1 Prozent im Jahr 2008). Allerdings weist der Bund im Vergleich zum Privatsektor einen relativ geringen Ausländerinnen- und Ausländeranteil auf, was jedoch vor allem historische Gründe hat. Zu erwähnen ist ferner, dass die Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen über die Staatsangehörigkeit noch nicht lange zurückliegt, da das neue Bundespersonalgesetz erst 2002 in Kraft trat.</p><p>Die Bundesverwaltung, die gegenüber der Konkurrenz anderer öffentlicher und privater Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt bestehen muss, wird in Zukunft auf die ausländischen Arbeitskräfte angewiesen sein, um ihre Aufgaben als Service public erfüllen zu können. </p><p>Abschliessend lässt sich sagen, dass die in den letzten Jahren festgestellte erfreuliche Entwicklung den Beweis liefert, dass das gesetzliche Dispositiv sowie die im Bereich des Bundespersonals getroffenen Massnahmen optimal sind und vorderhand kein Bedarf nach Neuerungen besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zu überprüfen, wie man mit konkreten Massnahmen die Vertretung von Personen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung verbessern kann.</p>
  • Nutzen und Fördern von ethnischer Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2008 betrug der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz 22,6 Prozent. Der Ausländeranteil unter den Erwerbstätigen ist mit über 26 Prozent gar noch höher und wird im Zuge der bilateralen Abkommen mit der EU weiter steigen. Einerseits gibt es in privatwirtschaftlichen Bereichen migrantische Übervertretung: Branchen, in denen Personen mit ausländischem Pass vornehmlich ihr Arbeitsvolumen erbringen, sind die Gastronomie (51,4 Prozent), private Haushalte (43,9 Prozent) und das Baugewerbe (36,0 Prozent). Andererseits bestehen Untervertretungen: Die öffentliche Verwaltung etwa rangiert mit 8,6 Prozent weit abgeschlagen.</p><p>Zwar hat der öffentliche Sektor im Rahmen von Modernisierungen Steuerungs- und Qualitätssicherungsmodelle aus der Wirtschaft übernommen - man denke etwa an Bereiche wie Kundenorientierung oder Effizienzsteigerung. Wieso hinkt er jedoch hinter betriebswirtschaftlichen Ansätzen des Diversity Managements bezüglich Ausländerinnen und Ausländern her?</p><p>Ausländerinnen und Ausländer sind in der Bundesverwaltung im Vergleich zu ihrem Anteil an der Wohn- oder Erwerbsbevölkerung erheblich untervertreten, dies gilt insbesondere auch auf Kaderstufe. Es besteht massgeblicher Handlungsbedarf: Die Stichworte lauten gleichberechtigte strukturelle Teilhabe, Antidiskriminierung, verbesserter Zugang zur Klientel aus der Migrationsbevölkerung, Steigerung von Humankapital in der Verwaltung sowie nicht zuletzt Signalwirkung und Vorbildfunktion bezüglich gesellschaftlicher Kohäsion.</p><p>Die geringe Vertretung von Ausländerinnen und Ausländern in der öffentlichen Verwaltung liegt historisch auch darin begründet, dass lange Zeit ausschliesslich Personen mit Schweizer Pass zugelassen wurden. Diese Bestimmungen wurden im Bundespersonalgesetz jedoch bereits erheblich gelockert. Trotzdem fehlt es an konkreten Anreizmassnahmen wie z. B. der Förderung der Anstellung von Migranten etwa im Grenzwachtkorps, im Bundesamt für Migration und in verschiedenen Kommissionen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich in seinen Antworten auf die Motion Lumengo 08.3598 und auf das Postulat der frünen Fraktion 08.3815 bereits ausführlich zu dieser Frage geäussert.</p><p>Er ist sich bewusst, dass der Bundesverwaltung als grosse öffentliche Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion zukommt. Als Arbeitgeberin ist die Bundesverwaltung darauf angewiesen, offene Stellen mit der am besten geeigneten Person zu besetzen. Die von der Bundesverwaltung ausgeschriebenen Stellen stehen daher grundsätzlich allen Nationalitäten offen. Von diesem Grundsatz sind lediglich jene Funktionen ausgenommen, für die von Gesetzes wegen die schweizerische Nationalität vorgeschrieben ist. Vorausgesetzt bleibt in jedem Falle die Erfüllung des Anforderungsprofils.</p><p>In der Bundespersonalverordnung steht, dass die Bundesverwaltung verpflichtet ist, offene Stellen diskriminierungsfrei in Bezug auf Sprache, Geschlecht, Alter oder Nationalität öffentlich auszuschreiben und der am besten geeigneten Person unabhängig von deren Alter, Geschlecht und Herkunft die Stelle zu vergeben. Zudem werden sämtliche Stellen in den drei Landessprachen im Internet publiziert; die Stellenausschreibungen sind somit allen Interessierten unabhängig von Zeit und Ort zugänglich.</p><p>In der Bundesverwaltung waren - abgesehen vom Lokalpersonal in den ausländischen Vertretungen des EDA - im Jahre 2008 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus rund 110 verschiedenen Nationen angestellt. Der Ausländerinnen- und Ausländeranteil in der Bundesverwaltung - ohne lokales EDA-Personal - nahm in den vergangenen Jahren um etwa 40 Prozent zu (von 2,9 Prozent im Jahr 2002 auf 4,1 Prozent im Jahr 2008). Allerdings weist der Bund im Vergleich zum Privatsektor einen relativ geringen Ausländerinnen- und Ausländeranteil auf, was jedoch vor allem historische Gründe hat. Zu erwähnen ist ferner, dass die Lockerung der gesetzlichen Bestimmungen über die Staatsangehörigkeit noch nicht lange zurückliegt, da das neue Bundespersonalgesetz erst 2002 in Kraft trat.</p><p>Die Bundesverwaltung, die gegenüber der Konkurrenz anderer öffentlicher und privater Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt bestehen muss, wird in Zukunft auf die ausländischen Arbeitskräfte angewiesen sein, um ihre Aufgaben als Service public erfüllen zu können. </p><p>Abschliessend lässt sich sagen, dass die in den letzten Jahren festgestellte erfreuliche Entwicklung den Beweis liefert, dass das gesetzliche Dispositiv sowie die im Bereich des Bundespersonals getroffenen Massnahmen optimal sind und vorderhand kein Bedarf nach Neuerungen besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeiten zu überprüfen, wie man mit konkreten Massnahmen die Vertretung von Personen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung verbessern kann.</p>
    • Nutzen und Fördern von ethnischer Vielfalt in der öffentlichen Verwaltung (2)

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