Krisenmanagement an zentraler Stelle
- ShortId
-
09.4132
- Id
-
20094132
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Krisenmanagement an zentraler Stelle
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L04K08020225, Sicherheit
- L04K08020207, Führung
- L04K08020303, politische Krise
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K08060201, Aufgaben der Exekutive
- L04K07030501, Management
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der modernen Schweiz sind Wirtschaft, Gesellschaft und Politik komplexer und interdependenter geworden. Geografische Distanz schützt immer weniger vor den Risiken und Gefahren, und weit entfernte Ereignisse haben Auswirkungen auf den Wohlstand und die Sicherheit unseres Landes. Dieses Eskalationspotenzial erhöht nicht nur die Anzahl der Akteure, sondern reduziert auch die Zeit für das sachlich kompetente politische Handeln und verlangt integrale Beurteilungen und Massnahmen. Insbesondere durch die unverzügliche Weiterverbreitung der Information durch die modernen Medien reagiert die Umwelt schneller, entstehen auch schneller Erwartungen für politisches Handeln, und die Möglichkeit der Beeinflussung der Ereignisse geht schneller vorüber. Kompetenzgerangel und Gartendenken sind zum nationalen Risikofaktor geworden. </p><p>In den bisherigen Versuchen zur Regelung des strategischen Krisenmanagements der Schweiz konnte keine befriedigende Lösung gefunden werden. Angesichts der jüngsten Erfahrungen und Erkenntnisse - Bankgeheimnis, Pandemie, Libyen - ist der Handlungsbedarf für die Wahrung des Ansehens und der Sicherheit der Schweiz dringlich. Zwar wird überall auf den sicherheitspolitischen Bericht verwiesen, aber dieser wurde inzwischen wiederholt verzögert und kann nicht alle oben aufgezeigten Probleme lösen.</p><p>Wir forden den Bundesrat auf, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen entsprechend den modernen Bedürfnissen, Gefahren und Risiken umgehend neu zu regeln, um eine gesamtheitliche Lagebeurteilung zeitgerecht zur Verfügung zu haben, integrale Entscheide beraten und fällen und die notwendigen Massnahmen gezielt steuern zu können.</p>
- <p>Die vorliegende Motion nimmt das Kernanliegen der Interpellation 09.3121, "Krisenmanagement der Schweiz", eingereicht von Frau Glanzmann am 17. März 200, auf, welche eine Klärung und Optimierung der bestehenden Strukturen im Krisenmanagement auf Regierungsebene verlangt hat. Namentlich wird in Frage 4 die Integration bestehender Instrumente und Leistungen in ein Gesamtkonzept auf Stufe Bund gefordert bzw. vorgeschlagen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die zunehmende Abhängigkeit und Komplexität der Gesellschaft, die vielen Partner und Akteure sowie die sofortige Verbreitung von Informationen eine Herausforderung für das strategische gesamtpolitische Krisenmanagement darstellen.</p><p>Die Aufgaben, Abläufe und Zuständigkeiten sind in Krisenlagen grundsätzlich gleich wie in Lagen ohne Krisen. Das Krisenmanagement der Schweiz stützt sich der jeweiligen Lage und dem Ereignis entsprechend angepasst auf mehrere Akteure mit eigener Verantwortung, eigenen Kompetenzen und eigenen Mitteln ab. Entscheidend für ein effizientes Vorgehen im Krisenmanagement ist die Beurteilung der spezifischen und gesamtpolitischen Lage durch den Bundesrat.</p><p>Diese interdepartementale Lagebeurteilung und die Sicherstellung der Führung in allen Lagen sind Regierungstätigkeiten. Für deren Wahrnehmung ist der Bundesrat als Kollegium verantwortlich. Er wird dabei bei der Koordination und Umsetzung von der Bundeskanzlei, der Konferenz der Generalsekretäre und den Krisenstäben und -organen der Departemente unterstützt. Lage- und ereignisbezogen kann der Bundesrat auf Vorschlag der Bundeskanzlei oder der Departemente rasch zusätzliche interdepartementale Arbeitsgruppen bilden.</p><p>Für das Krisenmanagement des Bundes spielen die Fach- und Sonderstäbe der Departemente wie auch die Ad-hoc-Stäbe und die Bundeskanzlei wichtige Rollen. Die Bundeskanzlei stellt in besonderen und ausserordentlichen Lagen die Koordination der Abläufe sicher, damit der Bundesrat und die Bundesverwaltung die wichtigsten Leitungs- und Vollzugsaufgaben erfüllen können.</p><p>Der Bundesrat trägt letztendlich immer die Verantwortung für die gefällten Entscheide. Eine Ansiedelung des Krisenmanagements in Krisensituationen ausserhalb der ordentlichen Strukturen und somit auch ausserhalb der ordentlichen Entscheidfindungsprozesse ist jedoch weder zielführend, noch würde sie aus der Sicht des Bundesrates zu einer wesentlichen Verbesserung gegenüber der heutigen Situation führen.</p><p>Die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass die Schweiz mit neuen Herausforderungen konfrontiert wird und dass Optimierungsbedarf besteht. Dieser besteht jedoch nicht primär bei den bundesinternen Strukturen und Kompetenzen, sondern in der Handhabung der Prozesse. Dies lässt sich durch eine bessere Schulung der an den Prozessen beteiligten Bundesstellen, einen angemessenen und rechtzeitigen Einbezug der Kantone und weiterer Akteure sowie eine Verbesserung der Kommunikation in der Entscheidfindung gegenüber Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit erzielen. </p><p>Im Bereich der Koordination zwischen Bund und Kantonen wird der sicherheitspolitische Bericht 2010 Verbesserungen aufzeigen.</p><p>Im Rahmen der Auswertung der Strategischen Führungsübung 2009 (SFU 09) erarbeitet die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit den Departementen Optimierungsmassnahmen für das Krisenmanagement Bund.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Krisenmanagement an einer zentralen, wenn möglich departementsunabhängigen Stelle anzusiedeln und somit im Krisenfall eine schnelle und unabhängige Koordination der verschiedenen Stäbe zu gewährleisten.</p>
- Krisenmanagement an zentraler Stelle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der modernen Schweiz sind Wirtschaft, Gesellschaft und Politik komplexer und interdependenter geworden. Geografische Distanz schützt immer weniger vor den Risiken und Gefahren, und weit entfernte Ereignisse haben Auswirkungen auf den Wohlstand und die Sicherheit unseres Landes. Dieses Eskalationspotenzial erhöht nicht nur die Anzahl der Akteure, sondern reduziert auch die Zeit für das sachlich kompetente politische Handeln und verlangt integrale Beurteilungen und Massnahmen. Insbesondere durch die unverzügliche Weiterverbreitung der Information durch die modernen Medien reagiert die Umwelt schneller, entstehen auch schneller Erwartungen für politisches Handeln, und die Möglichkeit der Beeinflussung der Ereignisse geht schneller vorüber. Kompetenzgerangel und Gartendenken sind zum nationalen Risikofaktor geworden. </p><p>In den bisherigen Versuchen zur Regelung des strategischen Krisenmanagements der Schweiz konnte keine befriedigende Lösung gefunden werden. Angesichts der jüngsten Erfahrungen und Erkenntnisse - Bankgeheimnis, Pandemie, Libyen - ist der Handlungsbedarf für die Wahrung des Ansehens und der Sicherheit der Schweiz dringlich. Zwar wird überall auf den sicherheitspolitischen Bericht verwiesen, aber dieser wurde inzwischen wiederholt verzögert und kann nicht alle oben aufgezeigten Probleme lösen.</p><p>Wir forden den Bundesrat auf, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen entsprechend den modernen Bedürfnissen, Gefahren und Risiken umgehend neu zu regeln, um eine gesamtheitliche Lagebeurteilung zeitgerecht zur Verfügung zu haben, integrale Entscheide beraten und fällen und die notwendigen Massnahmen gezielt steuern zu können.</p>
- <p>Die vorliegende Motion nimmt das Kernanliegen der Interpellation 09.3121, "Krisenmanagement der Schweiz", eingereicht von Frau Glanzmann am 17. März 200, auf, welche eine Klärung und Optimierung der bestehenden Strukturen im Krisenmanagement auf Regierungsebene verlangt hat. Namentlich wird in Frage 4 die Integration bestehender Instrumente und Leistungen in ein Gesamtkonzept auf Stufe Bund gefordert bzw. vorgeschlagen.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die zunehmende Abhängigkeit und Komplexität der Gesellschaft, die vielen Partner und Akteure sowie die sofortige Verbreitung von Informationen eine Herausforderung für das strategische gesamtpolitische Krisenmanagement darstellen.</p><p>Die Aufgaben, Abläufe und Zuständigkeiten sind in Krisenlagen grundsätzlich gleich wie in Lagen ohne Krisen. Das Krisenmanagement der Schweiz stützt sich der jeweiligen Lage und dem Ereignis entsprechend angepasst auf mehrere Akteure mit eigener Verantwortung, eigenen Kompetenzen und eigenen Mitteln ab. Entscheidend für ein effizientes Vorgehen im Krisenmanagement ist die Beurteilung der spezifischen und gesamtpolitischen Lage durch den Bundesrat.</p><p>Diese interdepartementale Lagebeurteilung und die Sicherstellung der Führung in allen Lagen sind Regierungstätigkeiten. Für deren Wahrnehmung ist der Bundesrat als Kollegium verantwortlich. Er wird dabei bei der Koordination und Umsetzung von der Bundeskanzlei, der Konferenz der Generalsekretäre und den Krisenstäben und -organen der Departemente unterstützt. Lage- und ereignisbezogen kann der Bundesrat auf Vorschlag der Bundeskanzlei oder der Departemente rasch zusätzliche interdepartementale Arbeitsgruppen bilden.</p><p>Für das Krisenmanagement des Bundes spielen die Fach- und Sonderstäbe der Departemente wie auch die Ad-hoc-Stäbe und die Bundeskanzlei wichtige Rollen. Die Bundeskanzlei stellt in besonderen und ausserordentlichen Lagen die Koordination der Abläufe sicher, damit der Bundesrat und die Bundesverwaltung die wichtigsten Leitungs- und Vollzugsaufgaben erfüllen können.</p><p>Der Bundesrat trägt letztendlich immer die Verantwortung für die gefällten Entscheide. Eine Ansiedelung des Krisenmanagements in Krisensituationen ausserhalb der ordentlichen Strukturen und somit auch ausserhalb der ordentlichen Entscheidfindungsprozesse ist jedoch weder zielführend, noch würde sie aus der Sicht des Bundesrates zu einer wesentlichen Verbesserung gegenüber der heutigen Situation führen.</p><p>Die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass die Schweiz mit neuen Herausforderungen konfrontiert wird und dass Optimierungsbedarf besteht. Dieser besteht jedoch nicht primär bei den bundesinternen Strukturen und Kompetenzen, sondern in der Handhabung der Prozesse. Dies lässt sich durch eine bessere Schulung der an den Prozessen beteiligten Bundesstellen, einen angemessenen und rechtzeitigen Einbezug der Kantone und weiterer Akteure sowie eine Verbesserung der Kommunikation in der Entscheidfindung gegenüber Kantonen, Parlament und Öffentlichkeit erzielen. </p><p>Im Bereich der Koordination zwischen Bund und Kantonen wird der sicherheitspolitische Bericht 2010 Verbesserungen aufzeigen.</p><p>Im Rahmen der Auswertung der Strategischen Führungsübung 2009 (SFU 09) erarbeitet die Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit den Departementen Optimierungsmassnahmen für das Krisenmanagement Bund.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Krisenmanagement an einer zentralen, wenn möglich departementsunabhängigen Stelle anzusiedeln und somit im Krisenfall eine schnelle und unabhängige Koordination der verschiedenen Stäbe zu gewährleisten.</p>
- Krisenmanagement an zentraler Stelle
Back to List