Autowerbung. Warnung vor Gesundheits- und Umweltschäden

ShortId
09.4134
Id
20094134
Updated
28.07.2023 10:58
Language
de
Title
Autowerbung. Warnung vor Gesundheits- und Umweltschäden
AdditionalIndexing
48;52;2841;Auto;Gesundheitsrisiko;Konsumenteninformation;Verschmutzung durch das Auto;Werbung;Informationsverbreitung;Luftverunreinigung;Umweltverträglichkeit;Vermarktungsbeschränkung
1
  • L05K1803010101, Auto
  • L05K0701010302, Werbung
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L07K07030102010104, Vermarktungsbeschränkung
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L04K06020309, Luftverunreinigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Nutzung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) hat negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, auf die Siedlungsräume und auf die Umwelt. Diese Folgen des MIV werden jedoch in den Werbebotschaften für Autos kaum erwähnt. Im Gegenteil: Dort werden positive Bilder des Wohlergehens, der Freiheit und der Naturverbundenheit gezeigt. Insofern kann Autowerbung mit Tabakwerbung verglichen werden. Allerdings besteht für Tabakwerbung die Verpflichtung, vor gesundheitlichen Schäden zu warnen. Diese Warnhinweise haben bei der Bevölkerung zur Sensibilisierung und zur Verhaltensänderung beigetragen. </p><p>Die schädlichen Auswirkungen des MIV sind allgemein bekannt:</p><p>1. Für die Gesundheit:</p><p>a. Verschmutzung: Mit zwischen 40 und 75 Prozent schädlicher Emissionen in den Städten ist der Strassenverkehr die grösste Quelle der Luftverschmutzung. Eine Folge davon ist, dass der Gesundheitszustand der Einwohnerinnen und Einwohner demjenigen eines mässigen Rauchers entspricht. Wenn die Luftverschmutzung Höchstwerte erreicht, treten vermehrt akute Atembeschwerden auf. Hinzu kommen andauernde Beeinträchtigungen der Lungenfunktion, die beschleunigte Alterung der Blutgefässe, der Anstieg von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und eine Verringerung der Lebenserwartung. </p><p>b. Bewegungsmangel:</p><p>Die bevorzugte Nutzung von MIV selbst bei kurzen Distanzen ist der Hauptgrund dafür, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung sich nicht, wie von der WHO empfohlen, täglich 30 bis 60 Minuten körperlich betätigt. Diese körperliche Aktivität würde aber helfen bei der Vorbeugung gegen Übergewicht, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Depressionen, erektiler Dysfunktion und von neuro-degenerativen Krankheiten.</p><p>c. Unfälle:</p><p>Jährlich sterben weltweit 1,3 Millionen Menschen an den Folgen von Verkehrsunfällen. </p><p>2. Für die Umwelt:</p><p>Der Strassenverkehr ist verantwortlich für 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und für 50 Prozent des Erdölverbrauchs.</p><p>Es ist daher wichtig, dass die Nutzerinnen und Nutzer über die Risiken informiert werden, die mit dem Kauf besonders umweltbelastender und gefährlicher Autos einhergehen.</p>
  • <p>Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Menschen und der Umwelt vor schädlichen Emissionen aus dem Strassenverkehr sind wichtige Anliegen des Bundesrats. Zahlreiche Vorschriften und Massnahmen sind auf diese Ziele ausgerichtet, beispielsweise das Handlungsprogramm Via sicura für mehr Sicherheit im Strassenverkehr oder die bereits geltenden und zukünftigen Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge in Bezug auf den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer.</p><p>Zudem werden in der Europäischen Union (EU) und in der Schweiz die gesetzlichen Anforderungen an Motorfahrzeuge bezüglich Sicherheit und Umweltschutz laufend erhöht. In regelmässigen Intervallen werden neue Stufen der Abgasnormen eingeführt und wird damit der Ausstoss gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe pro Fahrzeug immer weiter vermindert. Für CO2 existierten solche Normen bisher nicht. Für die Reduktion des CO2-Ausstosses von Neuwagen hat die EU strenge Vorgaben festgelegt, die stufenweise in Kraft treten. Bis 2020 soll der Flottendurchschnitt auf 95 g/km gesenkt werden.</p><p>Mit der vom Parlament überwiesenen Motion 07.3004 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates wurde der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die durchschnittlichen CO2-Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen sich ab 2012 an den Vorschriften der EU orientieren. Der Bundesrat hat dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" vorgelegt.</p><p>In den letzten 25 Jahren ist bei den wichtigsten Luftschadstoffen - trotz gestiegener Fahrleistungen - ein erheblicher Rückgang der strassenverkehrsbedingten Emissionen zu beobachten. Die Anzahl der im Verkehr getöteten Menschen nahm überdies um über 60 Prozent ab.</p><p>Autowerbung, welche direkt oder indirekt auf die Leistung von Fahrzeugen anspielt, muss bereits heute Angaben über den Treibstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die Energieeffizienz-Kategorie des angepriesenen Fahrzeugs enthalten. Des Weiteren muss jeder Neuwagen mit einer Energieetikette gekennzeichnet werden. Alle potenziellen Autokäufer werden dadurch namentlich über den CO2-Ausstoss eines Fahrzeugs informiert. Gegenwärtig wird eine neue Umweltetikette ausgearbeitet, die ab 2011 an die Stelle der bisherigen Energieetikette treten soll. Die neue Umweltetikette soll neben Energieverbrauch, Energieeffizienz und CO2-Ausstoss auch umfassend auf die Umweltbelastung des jeweiligen Fahrzeuges hinweisen (berücksichtigt werden sollen z. B. der Ausstoss von Luftschadstoffen oder die Lärmemissionen). Die Umweltetikette soll als Berechnungsgrundlage für das Bonus-Modell dienen, welches sich in der vorberatenden Kommission befindet. Das Bonus-Modell geht auf die Standesinitiative des Kantons Bern 05.309 zurück. Diese will den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Automobilen durch finanzielle Anreize fördern.</p><p>Die geschilderten Sachverhalte und Entwicklungen zeigen, dass der Bundesrat die Erhöhung der Verkehrssicherheit und den Schutz der Umwelt vor schädlichen Emissionen aus dem Strassenverkehr nachhaltig und sinnvoll vorantreibt. In Anbetracht dieser Bestrebungen ist er der Auffassung, dass die geforderte Verpflichtung zu Warnhinweisen in der Autowerbung wenig dazu beitragen kann, nicht effizient und deshalb abzulehnen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Werbung für besonders umweltbelastende und gefährliche Autos Warnhinweise vorzusehen, wie sie in der Tabakwerbung bereits bestehen.</p>
  • Autowerbung. Warnung vor Gesundheits- und Umweltschäden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Nutzung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) hat negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, auf die Siedlungsräume und auf die Umwelt. Diese Folgen des MIV werden jedoch in den Werbebotschaften für Autos kaum erwähnt. Im Gegenteil: Dort werden positive Bilder des Wohlergehens, der Freiheit und der Naturverbundenheit gezeigt. Insofern kann Autowerbung mit Tabakwerbung verglichen werden. Allerdings besteht für Tabakwerbung die Verpflichtung, vor gesundheitlichen Schäden zu warnen. Diese Warnhinweise haben bei der Bevölkerung zur Sensibilisierung und zur Verhaltensänderung beigetragen. </p><p>Die schädlichen Auswirkungen des MIV sind allgemein bekannt:</p><p>1. Für die Gesundheit:</p><p>a. Verschmutzung: Mit zwischen 40 und 75 Prozent schädlicher Emissionen in den Städten ist der Strassenverkehr die grösste Quelle der Luftverschmutzung. Eine Folge davon ist, dass der Gesundheitszustand der Einwohnerinnen und Einwohner demjenigen eines mässigen Rauchers entspricht. Wenn die Luftverschmutzung Höchstwerte erreicht, treten vermehrt akute Atembeschwerden auf. Hinzu kommen andauernde Beeinträchtigungen der Lungenfunktion, die beschleunigte Alterung der Blutgefässe, der Anstieg von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und eine Verringerung der Lebenserwartung. </p><p>b. Bewegungsmangel:</p><p>Die bevorzugte Nutzung von MIV selbst bei kurzen Distanzen ist der Hauptgrund dafür, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung sich nicht, wie von der WHO empfohlen, täglich 30 bis 60 Minuten körperlich betätigt. Diese körperliche Aktivität würde aber helfen bei der Vorbeugung gegen Übergewicht, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Depressionen, erektiler Dysfunktion und von neuro-degenerativen Krankheiten.</p><p>c. Unfälle:</p><p>Jährlich sterben weltweit 1,3 Millionen Menschen an den Folgen von Verkehrsunfällen. </p><p>2. Für die Umwelt:</p><p>Der Strassenverkehr ist verantwortlich für 30 Prozent der Treibhausgasemissionen und für 50 Prozent des Erdölverbrauchs.</p><p>Es ist daher wichtig, dass die Nutzerinnen und Nutzer über die Risiken informiert werden, die mit dem Kauf besonders umweltbelastender und gefährlicher Autos einhergehen.</p>
    • <p>Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Menschen und der Umwelt vor schädlichen Emissionen aus dem Strassenverkehr sind wichtige Anliegen des Bundesrats. Zahlreiche Vorschriften und Massnahmen sind auf diese Ziele ausgerichtet, beispielsweise das Handlungsprogramm Via sicura für mehr Sicherheit im Strassenverkehr oder die bereits geltenden und zukünftigen Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge in Bezug auf den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer.</p><p>Zudem werden in der Europäischen Union (EU) und in der Schweiz die gesetzlichen Anforderungen an Motorfahrzeuge bezüglich Sicherheit und Umweltschutz laufend erhöht. In regelmässigen Intervallen werden neue Stufen der Abgasnormen eingeführt und wird damit der Ausstoss gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe pro Fahrzeug immer weiter vermindert. Für CO2 existierten solche Normen bisher nicht. Für die Reduktion des CO2-Ausstosses von Neuwagen hat die EU strenge Vorgaben festgelegt, die stufenweise in Kraft treten. Bis 2020 soll der Flottendurchschnitt auf 95 g/km gesenkt werden.</p><p>Mit der vom Parlament überwiesenen Motion 07.3004 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates wurde der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die durchschnittlichen CO2-Emissionen von in der Schweiz neu immatrikulierten Personenwagen sich ab 2012 an den Vorschriften der EU orientieren. Der Bundesrat hat dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" vorgelegt.</p><p>In den letzten 25 Jahren ist bei den wichtigsten Luftschadstoffen - trotz gestiegener Fahrleistungen - ein erheblicher Rückgang der strassenverkehrsbedingten Emissionen zu beobachten. Die Anzahl der im Verkehr getöteten Menschen nahm überdies um über 60 Prozent ab.</p><p>Autowerbung, welche direkt oder indirekt auf die Leistung von Fahrzeugen anspielt, muss bereits heute Angaben über den Treibstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die Energieeffizienz-Kategorie des angepriesenen Fahrzeugs enthalten. Des Weiteren muss jeder Neuwagen mit einer Energieetikette gekennzeichnet werden. Alle potenziellen Autokäufer werden dadurch namentlich über den CO2-Ausstoss eines Fahrzeugs informiert. Gegenwärtig wird eine neue Umweltetikette ausgearbeitet, die ab 2011 an die Stelle der bisherigen Energieetikette treten soll. Die neue Umweltetikette soll neben Energieverbrauch, Energieeffizienz und CO2-Ausstoss auch umfassend auf die Umweltbelastung des jeweiligen Fahrzeuges hinweisen (berücksichtigt werden sollen z. B. der Ausstoss von Luftschadstoffen oder die Lärmemissionen). Die Umweltetikette soll als Berechnungsgrundlage für das Bonus-Modell dienen, welches sich in der vorberatenden Kommission befindet. Das Bonus-Modell geht auf die Standesinitiative des Kantons Bern 05.309 zurück. Diese will den Kauf von energieeffizienten und emissionsarmen Automobilen durch finanzielle Anreize fördern.</p><p>Die geschilderten Sachverhalte und Entwicklungen zeigen, dass der Bundesrat die Erhöhung der Verkehrssicherheit und den Schutz der Umwelt vor schädlichen Emissionen aus dem Strassenverkehr nachhaltig und sinnvoll vorantreibt. In Anbetracht dieser Bestrebungen ist er der Auffassung, dass die geforderte Verpflichtung zu Warnhinweisen in der Autowerbung wenig dazu beitragen kann, nicht effizient und deshalb abzulehnen ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Werbung für besonders umweltbelastende und gefährliche Autos Warnhinweise vorzusehen, wie sie in der Tabakwerbung bereits bestehen.</p>
    • Autowerbung. Warnung vor Gesundheits- und Umweltschäden

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