Wegweisung durch satellitengestützte Navigation
- ShortId
-
09.4140
- Id
-
20094140
- Updated
-
28.07.2023 13:40
- Language
-
de
- Title
-
Wegweisung durch satellitengestützte Navigation
- AdditionalIndexing
-
48;Verkehrsberuhigung;Verkehrszeichengebung;Strassenverkehrsordnung;Verkehrsbeeinflussung;Strassenverkehr;Kommunikation über Satellit;Verkehrsplanung;Telematik
- 1
-
- L05K1802040601, Verkehrszeichengebung
- L03K180301, Strassenverkehr
- L05K1802020801, Verkehrsbeeinflussung
- L05K1203010108, Telematik
- L05K1202020106, Kommunikation über Satellit
- L04K18020208, Verkehrsplanung
- L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
- L04K18020207, Verkehrsberuhigung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der Vor- und Nachteile der satellitengestützten Navigation durchaus bewusst. Die Geräte erfreuen sich bei vielen Verkehrsteilnehmenden inklusive Langsamverkehr grosser Beliebtheit. Sie sind kostengünstig, und viele Neuwagen sind heute bereits standardmässig damit ausgerüstet.</p><p>Navigationsgeräte helfen Ortsunkundigen, ihr Ziel ohne Umwege und auf dem kürzesten Weg zu erreichen. Sie tragen damit zur Reduktion der Fahrleistungen und damit auch des Treibstoffverbrauchs und der Luftschadstoffemissionen bei, was aus der Sicht einer nachhaltigen Verkehrspolitik zu begrüssen ist.</p><p>Umgekehrt können Navigationsgeräte den Verkehr tatsächlich "fehlleiten" oder übergeordneten verkehrslenkenden Massnahmen mit den dargestellten Nachteilen zuwiderlaufen. Hauptursache dafür sind fehlerhafte, unvollständige oder nicht aktualisierte Kartengrundlagen sowie die Missachtung von Signalisation vor Ort. Bei Letzterem liegt die Verantwortung jedoch einzig und allein bei den Fahrzeuglenkenden. Sie haben sich im Verkehr immer so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmende in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet werden (Art. 26 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958; SR 741.01). Navigationsgeräte sind deshalb nur ein Hilfsmittel zur Unterstützung des Fahrzeuglenkers. Bei einem Widerspruch zwischen den Angaben des Navigationsgerätes und der lokalen Signalisation hat der Fahrzeuglenker selbstverständlich die Signalisation vor Ort zu beachten.</p><p>Ansätze für Verbesserungen bestehen beispielsweise in der Bereitstellung korrekter, umfassender und aktualisierter Informationen zum Strassennetz sowie in der regelmässigen Aktualisierung des verwendeten Kartenmaterials durch die Benutzer der Navigationsgeräte. Lastwagenfahrer sollten zudem ausschliesslich für die Lenkung des Schwerverkehrs geeignete Navigationsgeräte verwenden. Die meisten der heute erhältlichen Navigationsgeräte erfüllen diese Anforderungen nur teilweise.</p><p>Bei der Umsetzung möglicher Massnahmen ist zu beachten, dass Navigationsgeräte in ganz Europa standardisiert und grenzüberschreitend zum Einsatz kommen. Nachhaltige Verbesserungen werden sich deshalb nur in Abstimmung mit den Nachbarländern und der Europäischen Union erreichen lassen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) bringt auf internationaler Ebene Lösungsansätze ein. Der Bundesrat unterstützt die entsprechenden Bemühungen.</p><p>2. Das Astra hat den Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute vor einiger Zeit mit einer Studie zur Abstimmung zwischen individueller Verkehrsinformation (Navigationsgeräte) und Verkehrsmanagement beauftragt. Die Studie analysiert vertieft die in der Interpellation erwähnten Probleme und hat zum Ziel, mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Die Resultate der Studie sind ab Mitte 2010 zu erwarten. Dem Anliegen der Interpellation ist damit bereits Rechnung getragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Strassensignalisation mit Wegweisern ist im Strassenverkehrsgesetz und in verschiedenen Verordnungen und Normen detailliert geregelt. Ziel ist nicht nur die Orientierung der Strassenbenützer, sondern auch die Lenkung des Verkehrs auf geeignete Routen. Die Wegweisung hat damit auch Zielsetzungen im Bereich der Verkehrssicherheit, der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes und der Erholungsplanung.</p><p>Neben der real sichtbaren Wegweisung gewinnt die Bedeutung der virtuellen Wegweisung (satellitengestützte Navigation) zunehmend an Bedeutung. Im Gegensatz zu den Wegweisern im Strassenraum, welche vollumfänglich von der öffentlichen Hand geplant werden, einen hohen Standard aufweisen und auch streng reglementiert sind, bestehen bei den privaten Anbietern von Navigationssystemen weder Anforderungen an die Qualität noch Einflussmöglichkeiten. Daraus ergeben sich folgende Probleme:</p><p>- Verkehrslenkung: Die Zielsetzungen und Massnahmen der Verkehrsplanung und Verkehrssteuerung werden durch die virtuelle Wegweisung häufig unterlaufen, und nicht selten wird der motorisierte Verkehr, namentlich der Schwerverkehr, auf ungeeignete Routen und zu schmale Wegstrecken geleitet.</p><p>- Verkehrssicherheit: Navigationshilfen führen den motorisierten Verkehr auf dem kürzesten oder schnellsten Weg auch durch verkehrsberuhigte Bereiche, namentlich Wohnquartiere. Die angestrebte Verkehrsentlastung sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit in Wohnquartieren werden damit unterlaufen.</p><p>- Luftreinhaltung und Lärmschutz: Die kürzeste Verbindung führt zumeist durch den Ort und nicht über die Umfahrungsstrasse. Die angestrebten Effekte (Verringerung der Luft- und Lärmbelastung im Siedlungsraum) werden nicht erreicht, was insbesondere beim Schwerverkehr von grosser Relevanz ist.</p><p>- Erholung: Fahrverbote werden missachtet, weil im Navigationssystem nicht aufgeführt. Feld-, Wander- oder Spazierwege, die eigentlich der Erholung dienen, erscheinen im Navigationssystem als mögliche Verbindungen und werden belastet.</p><p>- Verhalten der Verkehrsteilnehmer: Die Lenkenden vertrauen zunehmend auf die Angaben der virtuellen Wegweisung und missachten die realen Wegweiser und Verkehrsanordnungen.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Sind dem Bundesrat diese Probleme bewusst, und wie will er sie angehen?</p><p>2. Ist er bereit, eine Arbeit in Auftrag zu geben, welche die Probleme vertieft analysiert und Lösungsansätze aufzeigt?</p>
- Wegweisung durch satellitengestützte Navigation
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat ist sich der Vor- und Nachteile der satellitengestützten Navigation durchaus bewusst. Die Geräte erfreuen sich bei vielen Verkehrsteilnehmenden inklusive Langsamverkehr grosser Beliebtheit. Sie sind kostengünstig, und viele Neuwagen sind heute bereits standardmässig damit ausgerüstet.</p><p>Navigationsgeräte helfen Ortsunkundigen, ihr Ziel ohne Umwege und auf dem kürzesten Weg zu erreichen. Sie tragen damit zur Reduktion der Fahrleistungen und damit auch des Treibstoffverbrauchs und der Luftschadstoffemissionen bei, was aus der Sicht einer nachhaltigen Verkehrspolitik zu begrüssen ist.</p><p>Umgekehrt können Navigationsgeräte den Verkehr tatsächlich "fehlleiten" oder übergeordneten verkehrslenkenden Massnahmen mit den dargestellten Nachteilen zuwiderlaufen. Hauptursache dafür sind fehlerhafte, unvollständige oder nicht aktualisierte Kartengrundlagen sowie die Missachtung von Signalisation vor Ort. Bei Letzterem liegt die Verantwortung jedoch einzig und allein bei den Fahrzeuglenkenden. Sie haben sich im Verkehr immer so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmende in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet werden (Art. 26 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958; SR 741.01). Navigationsgeräte sind deshalb nur ein Hilfsmittel zur Unterstützung des Fahrzeuglenkers. Bei einem Widerspruch zwischen den Angaben des Navigationsgerätes und der lokalen Signalisation hat der Fahrzeuglenker selbstverständlich die Signalisation vor Ort zu beachten.</p><p>Ansätze für Verbesserungen bestehen beispielsweise in der Bereitstellung korrekter, umfassender und aktualisierter Informationen zum Strassennetz sowie in der regelmässigen Aktualisierung des verwendeten Kartenmaterials durch die Benutzer der Navigationsgeräte. Lastwagenfahrer sollten zudem ausschliesslich für die Lenkung des Schwerverkehrs geeignete Navigationsgeräte verwenden. Die meisten der heute erhältlichen Navigationsgeräte erfüllen diese Anforderungen nur teilweise.</p><p>Bei der Umsetzung möglicher Massnahmen ist zu beachten, dass Navigationsgeräte in ganz Europa standardisiert und grenzüberschreitend zum Einsatz kommen. Nachhaltige Verbesserungen werden sich deshalb nur in Abstimmung mit den Nachbarländern und der Europäischen Union erreichen lassen. Das Bundesamt für Strassen (Astra) bringt auf internationaler Ebene Lösungsansätze ein. Der Bundesrat unterstützt die entsprechenden Bemühungen.</p><p>2. Das Astra hat den Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute vor einiger Zeit mit einer Studie zur Abstimmung zwischen individueller Verkehrsinformation (Navigationsgeräte) und Verkehrsmanagement beauftragt. Die Studie analysiert vertieft die in der Interpellation erwähnten Probleme und hat zum Ziel, mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Die Resultate der Studie sind ab Mitte 2010 zu erwarten. Dem Anliegen der Interpellation ist damit bereits Rechnung getragen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Strassensignalisation mit Wegweisern ist im Strassenverkehrsgesetz und in verschiedenen Verordnungen und Normen detailliert geregelt. Ziel ist nicht nur die Orientierung der Strassenbenützer, sondern auch die Lenkung des Verkehrs auf geeignete Routen. Die Wegweisung hat damit auch Zielsetzungen im Bereich der Verkehrssicherheit, der Luftreinhaltung, des Lärmschutzes und der Erholungsplanung.</p><p>Neben der real sichtbaren Wegweisung gewinnt die Bedeutung der virtuellen Wegweisung (satellitengestützte Navigation) zunehmend an Bedeutung. Im Gegensatz zu den Wegweisern im Strassenraum, welche vollumfänglich von der öffentlichen Hand geplant werden, einen hohen Standard aufweisen und auch streng reglementiert sind, bestehen bei den privaten Anbietern von Navigationssystemen weder Anforderungen an die Qualität noch Einflussmöglichkeiten. Daraus ergeben sich folgende Probleme:</p><p>- Verkehrslenkung: Die Zielsetzungen und Massnahmen der Verkehrsplanung und Verkehrssteuerung werden durch die virtuelle Wegweisung häufig unterlaufen, und nicht selten wird der motorisierte Verkehr, namentlich der Schwerverkehr, auf ungeeignete Routen und zu schmale Wegstrecken geleitet.</p><p>- Verkehrssicherheit: Navigationshilfen führen den motorisierten Verkehr auf dem kürzesten oder schnellsten Weg auch durch verkehrsberuhigte Bereiche, namentlich Wohnquartiere. Die angestrebte Verkehrsentlastung sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit in Wohnquartieren werden damit unterlaufen.</p><p>- Luftreinhaltung und Lärmschutz: Die kürzeste Verbindung führt zumeist durch den Ort und nicht über die Umfahrungsstrasse. Die angestrebten Effekte (Verringerung der Luft- und Lärmbelastung im Siedlungsraum) werden nicht erreicht, was insbesondere beim Schwerverkehr von grosser Relevanz ist.</p><p>- Erholung: Fahrverbote werden missachtet, weil im Navigationssystem nicht aufgeführt. Feld-, Wander- oder Spazierwege, die eigentlich der Erholung dienen, erscheinen im Navigationssystem als mögliche Verbindungen und werden belastet.</p><p>- Verhalten der Verkehrsteilnehmer: Die Lenkenden vertrauen zunehmend auf die Angaben der virtuellen Wegweisung und missachten die realen Wegweiser und Verkehrsanordnungen.</p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Sind dem Bundesrat diese Probleme bewusst, und wie will er sie angehen?</p><p>2. Ist er bereit, eine Arbeit in Auftrag zu geben, welche die Probleme vertieft analysiert und Lösungsansätze aufzeigt?</p>
- Wegweisung durch satellitengestützte Navigation
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