Gewalt an Frauen als Priorität der Empfehlungen der Frauenkonvention
- ShortId
-
09.4148
- Id
-
20094148
- Updated
-
28.07.2023 13:38
- Language
-
de
- Title
-
Gewalt an Frauen als Priorität der Empfehlungen der Frauenkonvention
- AdditionalIndexing
-
12;28;Gleichstellung von Mann und Frau;häusliche Gewalt;Prioritätensetzung;Konvention UNO;Gewalt;Stellung der Frau;Frau
- 1
-
- L06K100202020501, Konvention UNO
- L03K010104, Stellung der Frau
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L05K0101020701, häusliche Gewalt
- L04K01010207, Gewalt
- L05K0107010301, Frau
- L06K080701050101, Prioritätensetzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Problematik der Gewalt gegen Frauen hat zu Recht die besondere Aufmerksamkeit des Ausschusses gefunden. Der Ausschuss begrüsst die bisherigen Massnahmen, mit denen die Schweiz Gewalt gegen Frauen bekämpft, insbesondere die gesetzlichen Massnahmen in ZGB und StGB. Dennoch bleiben gemäss seiner Einschätzung noch verstärkte legislative und administrative Anstrengungen zu unternehmen.</p><p>Der Bundesrat hat die Empfehlungen des Ausschusses zur Kenntnis genommen und ist sich der Problematik bewusst. So hat er denn auch bereits im "Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen" (in Erfüllung des Postulats Stump 05.3694; BBl 2009 4087) klargemacht, dass er die Bekämpfung der häuslichen Gewalt als wichtig erachtet, und eine Reihe von Massnahmen von verschiedenen Bundesämtern (BJ, BFM, BFS, BSV, EBG) in Aussicht gestellt. Diese decken sich teilweise mit den vom Ausschuss gemachten Empfehlungen, insbesondere betreffend Aus- und Weiterbildung verschiedener Berufsgruppen und die Verbesserung der Datenlage. Frauen sind auch gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer eine prioritäre Zielgruppe der Integrationsförderung. Neben Projekten im Bereich Sprache und Bildung werden dazu auch Aktivitäten zum Thema Zwangsheirat und in der Frühförderung unterstützt. Über die Umsetzung dieser Massnahmen wird sowohl im Zwischenbericht 2011 wie auch im Rahmen der ordentlichen Berichterstattung zu den Cedaw-Empfehlungen Rechenschaft abgelegt werden. </p><p>Des Weiteren wurden die Kantonsregierungen mit einem Schreiben der Chefin EDA über die Cedaw-Empfehlungen informiert, und sie wurden explizit darauf hingewiesen, dass im Bereich häusliche Gewalt vom Ausschuss zusätzliche Massnahmen erwartet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Ausschuss der Uno-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung gegen Frauen (Cedaw) hat am 7. August 2009 seine verbindlichen Empfehlungen bezüglich der Gleichstellungsbemühungen der Schweiz veröffentlicht. Dabei ist die Gewalt an Frauen als Priorität gesetzt worden, was bedeutet, dass in zwei Jahren die Fortschritte in diesem Bereich aufgezeigt werden müssen. Wie gedenkt der Bundesrat mit dieser verbindlichen Empfehlung umzugehen?</p>
- Gewalt an Frauen als Priorität der Empfehlungen der Frauenkonvention
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Problematik der Gewalt gegen Frauen hat zu Recht die besondere Aufmerksamkeit des Ausschusses gefunden. Der Ausschuss begrüsst die bisherigen Massnahmen, mit denen die Schweiz Gewalt gegen Frauen bekämpft, insbesondere die gesetzlichen Massnahmen in ZGB und StGB. Dennoch bleiben gemäss seiner Einschätzung noch verstärkte legislative und administrative Anstrengungen zu unternehmen.</p><p>Der Bundesrat hat die Empfehlungen des Ausschusses zur Kenntnis genommen und ist sich der Problematik bewusst. So hat er denn auch bereits im "Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen" (in Erfüllung des Postulats Stump 05.3694; BBl 2009 4087) klargemacht, dass er die Bekämpfung der häuslichen Gewalt als wichtig erachtet, und eine Reihe von Massnahmen von verschiedenen Bundesämtern (BJ, BFM, BFS, BSV, EBG) in Aussicht gestellt. Diese decken sich teilweise mit den vom Ausschuss gemachten Empfehlungen, insbesondere betreffend Aus- und Weiterbildung verschiedener Berufsgruppen und die Verbesserung der Datenlage. Frauen sind auch gemäss Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer eine prioritäre Zielgruppe der Integrationsförderung. Neben Projekten im Bereich Sprache und Bildung werden dazu auch Aktivitäten zum Thema Zwangsheirat und in der Frühförderung unterstützt. Über die Umsetzung dieser Massnahmen wird sowohl im Zwischenbericht 2011 wie auch im Rahmen der ordentlichen Berichterstattung zu den Cedaw-Empfehlungen Rechenschaft abgelegt werden. </p><p>Des Weiteren wurden die Kantonsregierungen mit einem Schreiben der Chefin EDA über die Cedaw-Empfehlungen informiert, und sie wurden explizit darauf hingewiesen, dass im Bereich häusliche Gewalt vom Ausschuss zusätzliche Massnahmen erwartet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Ausschuss der Uno-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung gegen Frauen (Cedaw) hat am 7. August 2009 seine verbindlichen Empfehlungen bezüglich der Gleichstellungsbemühungen der Schweiz veröffentlicht. Dabei ist die Gewalt an Frauen als Priorität gesetzt worden, was bedeutet, dass in zwei Jahren die Fortschritte in diesem Bereich aufgezeigt werden müssen. Wie gedenkt der Bundesrat mit dieser verbindlichen Empfehlung umzugehen?</p>
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