Ausbau der zivilen und militärischen Aufklärung und Frühwarnung
- ShortId
-
09.4150
- Id
-
20094150
- Updated
-
27.07.2023 21:08
- Language
-
de
- Title
-
Ausbau der zivilen und militärischen Aufklärung und Frühwarnung
- AdditionalIndexing
-
09;48;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Militärflugzeug;militärische Zusammenarbeit;Luftverkehrskontrolle;Luftverkehr
- 1
-
- L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K04020404, Militärflugzeug
- L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat seinen ursprünglichen Plan für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (Tiger-Teilersatz) zunächst wesentlich mit Lücken in der Aufklärung und Frühwarnung vor Bedrohungen aus der Luft begründet. Es ist indes weit kostengünstiger und effektiver, Aufklärung und Frühwarnung vor Bedrohungen aus der Luft durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zu gewährleisten. Kampfflugzeuge sind äusserst kostspielig, weisen bloss kurze Stehzeiten in der Luft auf und können dennoch nur beschränkt über die Schweizer Grenze hinausblicken.</p><p>Die Schweiz hat mit allen vier Nachbarstaaten Abkommen abgeschlossen, die im Bereich der Aufklärung und Frühwarnung vor zivilen Bedrohungen (inklusive Terrorismus) erste vielversprechende Schritte der Zusammenarbeit ermöglichen und ein bedeutendes Ausbaupotenzial aufweisen. Im Bereich der Aufklärung und Frühwarnung ist eine weitgehende internationale Zusammenarbeit auch unterhalb der Schwelle eines formellen Militärbündnisses ohne Weiteres möglich. Der Bericht soll Gelegenheit bieten, das Ausbaupotenzial auch aus völkerrechtlicher Sicht darzustellen.</p><p>Neben den erwähnten Abkommen mit den Nachbarstaaten bietet der im Aufbau begriffene gemeinsame funktionale Luftraumblock Functional Airspace Block Europe Central (Fabec) ein grosses Potenzial, um die Sicherheit der Schweiz vor Bedrohungen aus der Luft durch eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Aufklärung und Frühwarnung zu verbessern. Am Aufbau dieses Luftraumblockes sind neben der Schweiz fünf europäische Staaten (Belgien, Frankreich, Niederlande, Deutschland, Luxemburg) beteiligt. Er wird die Leistungsfähigkeit des Luftverkehrs bedeutend verbessern. Langfristig könnte damit auch die Zusammenarbeit im Bereich der Frühwarnung gefördert werden, indem eine Harmonisierung bei den Systemen, Übertragungsarten und Datenformaten angestrebt wird. Der angeforderte Bericht soll Gelegenheit bieten, die optimale Tragweite dieser Zusammenarbeit zu definieren.</p>
- <p>Die geplante Schaffung des Functional Airspace Block Europe Central (Fabec) hat primär eine effizientere Bewirtschaftung des betroffenen Luftraumes zum Ziel. Insbesondere sollen Schnittstellen im Bereich der Flugsicherungen abgebaut und soll der Flugverkehr flüssiger abgewickelt werden können. Von dem Projekt ist die militärische Seite insbesondere dadurch betroffen, dass die Benützung bestehender Trainingsräume möglicherweise zeitlichen Einschränkungen unterliegen wird oder dass Trainingsräume verschoben werden müssen. Die Luftraumüberwachung im Sinne von "Aufklärung" oder "Frühwarnung" ist nicht Bestandteil des Projekts Fabec.</p><p>Von der Schaffung des Fabec sachlich zu trennen ist die Verpflichtung jedes Staates, seinen Luftraum zu überwachen und gegen potenzielle Angriffe kriegerischer oder terroristischer Natur zu schützen. Zu diesem Zweck wird der Luftraum mittels Radar überwacht und gestützt darauf die identifizierte Luftlage dargestellt. Die Schweiz hat mit ihren Nachbarstaaten zwar bilaterale Abkommen über den Austausch von Luftlagedaten und den grenzüberschreitenden Luftpolizeidienst abgeschlossen. Diese kommen insbesondere im Rahmen von wahrscheinlichen Einsätzen (z. B. Konferenzschutz) zur Anwendung. Die Abkommen können allerdings von jeder Partei gekündigt werden; ausserdem kann die Zusammenarbeit in Krisenzeiten ausgesetzt werden. Hinzu tritt die Tatsache, dass die Luftlagebilder der Schweiz und des grenznahen Auslandes insbesondere im unteren bis mittleren Luftraum nicht vollständig (Radarschatten) sind und daher die Frühwarnung und Identifikation eines Flugzieles nicht vollständig erbringen können. Die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bezüglich Luftraumüberwachung und Luftpolizeidienst unterhalb der Schwelle eines Militärbündnisses sind somit bereits ausgeschöpft.</p><p>Um den Luftraum vor einer illegalen Benützung angemessen schützen zu können, reichen die Radarüberwachung und der vorerwähnte Datenaustausch nicht aus. Die Luftlage muss anhand einer visuellen Überprüfung der im Luftraum befindlichen Flugobjekte verifiziert werden können. Ferner muss die Schweiz gegebenenfalls auch gegen Luftraumverletzungen intervenieren können. Aufgrund der Neutralitätsverpflichtung der Schweiz kann diese Aufgabe weder an eine ausländische Luftwaffe delegiert noch für einen anderen Staat wahrgenommen werden, geht es bei derartigen Massnahmen doch um Souveränitätsansprüche des Staates.</p><p>Ein umfassender Datenaustausch vermag die Lücken bei der Aufklärung und Frühwarnung nicht vollständig zu beheben. Nur mit luftgestützten Mitteln, welche auch rasch intervenieren können, kann (in Ergänzung zu den bodengestützten Sensoren) bei Bedarf die Überwachung und Identifikation in der erforderlichen Qualität sichergestellt werden. Auch eine noch intensivere Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet des Datenaustausches vermag den Betrieb von eigenen Militärluftfahrzeugen nicht zu ersetzen. Kosten lassen sich auf diese Weise nicht einsparen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht das Ausbaupotenzial der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Luftraumüberwachung im Bereich Aufklärung und Frühwarnung darzustellen und eine Strategie für die nächsten Ausbauschritte zu entwickeln.</p>
- Ausbau der zivilen und militärischen Aufklärung und Frühwarnung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat seinen ursprünglichen Plan für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (Tiger-Teilersatz) zunächst wesentlich mit Lücken in der Aufklärung und Frühwarnung vor Bedrohungen aus der Luft begründet. Es ist indes weit kostengünstiger und effektiver, Aufklärung und Frühwarnung vor Bedrohungen aus der Luft durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit zu gewährleisten. Kampfflugzeuge sind äusserst kostspielig, weisen bloss kurze Stehzeiten in der Luft auf und können dennoch nur beschränkt über die Schweizer Grenze hinausblicken.</p><p>Die Schweiz hat mit allen vier Nachbarstaaten Abkommen abgeschlossen, die im Bereich der Aufklärung und Frühwarnung vor zivilen Bedrohungen (inklusive Terrorismus) erste vielversprechende Schritte der Zusammenarbeit ermöglichen und ein bedeutendes Ausbaupotenzial aufweisen. Im Bereich der Aufklärung und Frühwarnung ist eine weitgehende internationale Zusammenarbeit auch unterhalb der Schwelle eines formellen Militärbündnisses ohne Weiteres möglich. Der Bericht soll Gelegenheit bieten, das Ausbaupotenzial auch aus völkerrechtlicher Sicht darzustellen.</p><p>Neben den erwähnten Abkommen mit den Nachbarstaaten bietet der im Aufbau begriffene gemeinsame funktionale Luftraumblock Functional Airspace Block Europe Central (Fabec) ein grosses Potenzial, um die Sicherheit der Schweiz vor Bedrohungen aus der Luft durch eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Aufklärung und Frühwarnung zu verbessern. Am Aufbau dieses Luftraumblockes sind neben der Schweiz fünf europäische Staaten (Belgien, Frankreich, Niederlande, Deutschland, Luxemburg) beteiligt. Er wird die Leistungsfähigkeit des Luftverkehrs bedeutend verbessern. Langfristig könnte damit auch die Zusammenarbeit im Bereich der Frühwarnung gefördert werden, indem eine Harmonisierung bei den Systemen, Übertragungsarten und Datenformaten angestrebt wird. Der angeforderte Bericht soll Gelegenheit bieten, die optimale Tragweite dieser Zusammenarbeit zu definieren.</p>
- <p>Die geplante Schaffung des Functional Airspace Block Europe Central (Fabec) hat primär eine effizientere Bewirtschaftung des betroffenen Luftraumes zum Ziel. Insbesondere sollen Schnittstellen im Bereich der Flugsicherungen abgebaut und soll der Flugverkehr flüssiger abgewickelt werden können. Von dem Projekt ist die militärische Seite insbesondere dadurch betroffen, dass die Benützung bestehender Trainingsräume möglicherweise zeitlichen Einschränkungen unterliegen wird oder dass Trainingsräume verschoben werden müssen. Die Luftraumüberwachung im Sinne von "Aufklärung" oder "Frühwarnung" ist nicht Bestandteil des Projekts Fabec.</p><p>Von der Schaffung des Fabec sachlich zu trennen ist die Verpflichtung jedes Staates, seinen Luftraum zu überwachen und gegen potenzielle Angriffe kriegerischer oder terroristischer Natur zu schützen. Zu diesem Zweck wird der Luftraum mittels Radar überwacht und gestützt darauf die identifizierte Luftlage dargestellt. Die Schweiz hat mit ihren Nachbarstaaten zwar bilaterale Abkommen über den Austausch von Luftlagedaten und den grenzüberschreitenden Luftpolizeidienst abgeschlossen. Diese kommen insbesondere im Rahmen von wahrscheinlichen Einsätzen (z. B. Konferenzschutz) zur Anwendung. Die Abkommen können allerdings von jeder Partei gekündigt werden; ausserdem kann die Zusammenarbeit in Krisenzeiten ausgesetzt werden. Hinzu tritt die Tatsache, dass die Luftlagebilder der Schweiz und des grenznahen Auslandes insbesondere im unteren bis mittleren Luftraum nicht vollständig (Radarschatten) sind und daher die Frühwarnung und Identifikation eines Flugzieles nicht vollständig erbringen können. Die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit bezüglich Luftraumüberwachung und Luftpolizeidienst unterhalb der Schwelle eines Militärbündnisses sind somit bereits ausgeschöpft.</p><p>Um den Luftraum vor einer illegalen Benützung angemessen schützen zu können, reichen die Radarüberwachung und der vorerwähnte Datenaustausch nicht aus. Die Luftlage muss anhand einer visuellen Überprüfung der im Luftraum befindlichen Flugobjekte verifiziert werden können. Ferner muss die Schweiz gegebenenfalls auch gegen Luftraumverletzungen intervenieren können. Aufgrund der Neutralitätsverpflichtung der Schweiz kann diese Aufgabe weder an eine ausländische Luftwaffe delegiert noch für einen anderen Staat wahrgenommen werden, geht es bei derartigen Massnahmen doch um Souveränitätsansprüche des Staates.</p><p>Ein umfassender Datenaustausch vermag die Lücken bei der Aufklärung und Frühwarnung nicht vollständig zu beheben. Nur mit luftgestützten Mitteln, welche auch rasch intervenieren können, kann (in Ergänzung zu den bodengestützten Sensoren) bei Bedarf die Überwachung und Identifikation in der erforderlichen Qualität sichergestellt werden. Auch eine noch intensivere Zusammenarbeit mit dem Ausland auf dem Gebiet des Datenaustausches vermag den Betrieb von eigenen Militärluftfahrzeugen nicht zu ersetzen. Kosten lassen sich auf diese Weise nicht einsparen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht das Ausbaupotenzial der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Luftraumüberwachung im Bereich Aufklärung und Frühwarnung darzustellen und eine Strategie für die nächsten Ausbauschritte zu entwickeln.</p>
- Ausbau der zivilen und militärischen Aufklärung und Frühwarnung
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