Chance Gubrist. Ausbau der Nordumfahrung Zürich, dritte Röhre Gubrist. Überdeckung und Doppelnutzung
- ShortId
-
09.4152
- Id
-
20094152
- Updated
-
27.07.2023 19:43
- Language
-
de
- Title
-
Chance Gubrist. Ausbau der Nordumfahrung Zürich, dritte Röhre Gubrist. Überdeckung und Doppelnutzung
- AdditionalIndexing
-
48;Strassentunnel;Autobahn;Nationalstrassenbau;Zürich (Kanton)
- 1
-
- L05K1803010201, Autobahn
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L07K18020202010102, Strassentunnel
- L05K0301010123, Zürich (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die A1/A20-Nordumfahrung Zürich zwischen dem Limmattaler Kreuz und der Verzweigung Zürich Nord wurde 1985 in Betrieb genommen. Heute ist sie an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Geplant wird der Bau einer dritten Röhre am Gubrist. Der kantonale Richtplan Verkehr, der am 26. März 2007 festgesetzt und am 14. Mai 2008 vom Bundesrat genehmigt wurde, sieht die Überdeckung am Gubrist bei Weiningen vor. Im vorliegenden Plangenehmigungsverfahren (PGV) wurde sie jedoch vom Astra nicht berücksichtigt. </p><p>Die Überdeckung "Chance Gubrist" ist eine Verbesserung für Weiningen und die Region und schafft einen vielseitig nutzbaren Grün- und Freiraum. Zusätzlich kann die Überdeckung mit leichten Bauten versehen werden. Eine rund 50 Meter breite Grünbrücke, die über die Umfahrungsstrasse führt, vernetzt und verbindet die Landschaft links und rechts der Autobahn. Mit dem Abbruch bestehender Lärmschutzhügel entsteht zudem eine Fläche von rund 10 000 Quadratmetern, die in mehreren Abschnitten sinnvoll gestaltet und wirtschaftlich gewinnbringend für das ganze Limmattal genutzt werden kann. Im Bereich der Überdeckung entstünde ein Zentrum mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten für Detailhandel und Dienstleistungen (z. B. Einkaufsgeschäfte, Restaurants, Hotel, Post, Bank, Ärzte usw.). Eine Business Area als Bestandteil des Nutzungskonzepts würde hochwertige, sehr gut erreichbare Büro- und Gewerbeflächen mit Parkgelegenheiten schaffen. Zudem entsteht mit der "Chance Gubrist" ein gut erschlossenes, attraktives Wohnquartier mit parkähnlichen Grünflächen. Die technische Machbarkeit der "Chance Gubrist" ohne zeitliche Verzögerung ist erwiesen. Die Mehrkosten gegenüber der Variante Astra liegen im Promillebereich des Gesamtprojekts. Der Regierungsrat des Kantons Zürich unterstützt mit Beschluss vom 9. September 2009 das Projekt.</p>
- <p>Mit dem Projekt "A1/A20-Nordumfahrung Zürich, 3. Röhre Gubrist" soll der bestehende Engpass im Raum Zürich beseitigt werden. Das Projekt umfasst den Bau einer dritten Röhre am Gubrist sowie die Umgestaltung der offenen Strecken westlich (bis zum Limmattaler Kreuz) und östlich (bis Aubrücke) des Gubristtunnels. Das Projekt ist im Programm zur Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz enthalten, welches der Bundesrat am 11. November 2009 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.</p><p>Das Projekt war vor der Kompetenzverschiebung im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) federführend durch den Kanton Zürich bearbeitet worden. Nach langen und grundsätzlichen Vorabklärungen unterbreitete der Kanton Zürich ein generelles Projekt, welches vom Bundesrat im September 2007 genehmigt wurde. Der Bundesrat hat im Rahmen dieser Genehmigung festgehalten, dass das generelle Projekt die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt, namentlich auch in Bezug auf den Umweltschutz. Derzeit behandelt das UVEK die Einsprachen gegen das Ausführungsprojekt. Der Entscheid des UVEK kann an das Bundesverwaltungsgericht und letztlich an das Bundesgericht weitergezogen werden.</p><p>Der Bundesrat ist gegen die beantragte Überdeckung. Er geht im Gegensatz zur Begründung des Motionärs davon aus, dass die erforderlichen Anpassungen mit grösster Wahrscheinlichkeit Verzögerungen von mehreren Jahren zur Folge hätten, was angesichts der Dringlichkeit des Projektes "A1/A20-Nordumfahrung Zürich, 3. Röhre Gubrist" zu vermeiden ist. Zudem lägen die Mehrkosten für die beantragte Überdeckung nicht im Promillebereich, sondern in dreistelliger Millionenhöhe.</p><p>Die beantragte Überdeckung in Form einer Verlängerung des neuen Tunnels um 250 Meter weist im Einzelnen folgende gewichtige Nachteile auf:</p><p>- Die geplante Lüftungsanlage wäre mit der zusätzlichen Überdeckung technisch nicht machbar. Das Konzept wäre mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand anzupassen. Die Entlüftungsanlagen - z. B. der Abluftkamin - müssten in sensiblere Bereiche verschoben werden.</p><p>- Verfahrenstechnisch würde eine Verschiebung des Tunnelportals um 250 Meter mit hoher Wahrscheinlichkeit einen neuen Entscheid des Bundesrates über ein neues generelles Projekt erfordern. Die notwendigen Vorarbeiten würden das Projekt um mindestens drei Jahre verzögern.</p><p>- Die Überdeckung wäre mit dem geplanten Halbanschluss nicht vereinbar. Entweder müsste der Halbanschluss gegen Westen verschoben oder aufgehoben werden. In beiden Fällen wäre ein neues generelles Projekt erforderlich. Die Verschiebung gegen Westen böte zudem angesichts der örtlichen Nähe zum Verflechtungsbauwerk Limmattaler Kreuz komplexe Probleme, welche keine normgerechten Lösungen zuliessen.</p><p>- Das Parlament hat wiederholt den sparsamen Umgang mit den Geldern im Nationalstrassenbau gefordert. Der Bundesrat hat diese Forderung umgesetzt und 1998 in einem Bericht Standards im Nationalstrassenbau festgelegt. Dieser Bericht enthält neben zahlreichen anderen Massnahmen das Prinzip, dass derjenige freiwillige Optimierungsmassnahmen an Nationalstrassen finanzieren muss, der sie fordert. Dieses Prinzip wird seither konsequent umgesetzt und ist auch höchstrichterlich akzeptiert. Das Bundesgericht hat im Entscheid vom 25. April 2001 in Sachen Schweizer Heimatschutz betreffend Nationalstrassen-Ausführungsprojekte im Knonauer Amt (1E.16/1999, 1E.5/2000, 1E.12/2000, Erw. 8) die neue Kostenpolitik des Bundes im Nationalstrassenbau als grundsätzlich mit Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) im Einklang stehend bezeichnet. Die zusätzlichen Kosten (Bau einer Eindeckung bzw. einer Tunnelverlängerung, aber auch Bau und - wesentlich teurerer - Betrieb einer geänderten Lüftungsanlage des neuen Gubristtunnels) wären demnach durch Dritte zu bezahlen. Es dürfte sich dabei um einen Betrag von mehr als 100 Millionen Franken handeln.</p><p>Unter diesen Umständen ist die anbegehrte Projektanpassung aus heutiger Sicht ohne grossen Zeitverzug bezogen auf das Gesamtprojekt nicht umsetzbar. Im Rahmen der Behandlung der Einsprachen zum Ausführungsprojekt wird das Begehren unter Berücksichtigung aller Aspekte nochmals vertieft geprüft. Falls die Überdeckung doch gebaut würde, müsste das Vorhaben durch Kanton, Gemeinden und allfällige Dritte finanziert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Projekt "A1/A20-Nordumfahrung Zürich, dritte Röhre Gubrist" in dem Sinne zu revidieren, dass die im (vom Bundesrat genehmigten) Zürcher Verkehrsrichtplan eingetragene, von der lokalen Bevölkerung gewünschte und vom Regierungsrat des Kantons Zürich mit Beschluss vom 9. September 2009 unterstützte Überdeckung ohne Zeitverzug - bezogen auf das Gesamtprojekt - realisiert wird.</p>
- Chance Gubrist. Ausbau der Nordumfahrung Zürich, dritte Röhre Gubrist. Überdeckung und Doppelnutzung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die A1/A20-Nordumfahrung Zürich zwischen dem Limmattaler Kreuz und der Verzweigung Zürich Nord wurde 1985 in Betrieb genommen. Heute ist sie an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Geplant wird der Bau einer dritten Röhre am Gubrist. Der kantonale Richtplan Verkehr, der am 26. März 2007 festgesetzt und am 14. Mai 2008 vom Bundesrat genehmigt wurde, sieht die Überdeckung am Gubrist bei Weiningen vor. Im vorliegenden Plangenehmigungsverfahren (PGV) wurde sie jedoch vom Astra nicht berücksichtigt. </p><p>Die Überdeckung "Chance Gubrist" ist eine Verbesserung für Weiningen und die Region und schafft einen vielseitig nutzbaren Grün- und Freiraum. Zusätzlich kann die Überdeckung mit leichten Bauten versehen werden. Eine rund 50 Meter breite Grünbrücke, die über die Umfahrungsstrasse führt, vernetzt und verbindet die Landschaft links und rechts der Autobahn. Mit dem Abbruch bestehender Lärmschutzhügel entsteht zudem eine Fläche von rund 10 000 Quadratmetern, die in mehreren Abschnitten sinnvoll gestaltet und wirtschaftlich gewinnbringend für das ganze Limmattal genutzt werden kann. Im Bereich der Überdeckung entstünde ein Zentrum mit verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten für Detailhandel und Dienstleistungen (z. B. Einkaufsgeschäfte, Restaurants, Hotel, Post, Bank, Ärzte usw.). Eine Business Area als Bestandteil des Nutzungskonzepts würde hochwertige, sehr gut erreichbare Büro- und Gewerbeflächen mit Parkgelegenheiten schaffen. Zudem entsteht mit der "Chance Gubrist" ein gut erschlossenes, attraktives Wohnquartier mit parkähnlichen Grünflächen. Die technische Machbarkeit der "Chance Gubrist" ohne zeitliche Verzögerung ist erwiesen. Die Mehrkosten gegenüber der Variante Astra liegen im Promillebereich des Gesamtprojekts. Der Regierungsrat des Kantons Zürich unterstützt mit Beschluss vom 9. September 2009 das Projekt.</p>
- <p>Mit dem Projekt "A1/A20-Nordumfahrung Zürich, 3. Röhre Gubrist" soll der bestehende Engpass im Raum Zürich beseitigt werden. Das Projekt umfasst den Bau einer dritten Röhre am Gubrist sowie die Umgestaltung der offenen Strecken westlich (bis zum Limmattaler Kreuz) und östlich (bis Aubrücke) des Gubristtunnels. Das Projekt ist im Programm zur Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz enthalten, welches der Bundesrat am 11. November 2009 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.</p><p>Das Projekt war vor der Kompetenzverschiebung im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) federführend durch den Kanton Zürich bearbeitet worden. Nach langen und grundsätzlichen Vorabklärungen unterbreitete der Kanton Zürich ein generelles Projekt, welches vom Bundesrat im September 2007 genehmigt wurde. Der Bundesrat hat im Rahmen dieser Genehmigung festgehalten, dass das generelle Projekt die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt, namentlich auch in Bezug auf den Umweltschutz. Derzeit behandelt das UVEK die Einsprachen gegen das Ausführungsprojekt. Der Entscheid des UVEK kann an das Bundesverwaltungsgericht und letztlich an das Bundesgericht weitergezogen werden.</p><p>Der Bundesrat ist gegen die beantragte Überdeckung. Er geht im Gegensatz zur Begründung des Motionärs davon aus, dass die erforderlichen Anpassungen mit grösster Wahrscheinlichkeit Verzögerungen von mehreren Jahren zur Folge hätten, was angesichts der Dringlichkeit des Projektes "A1/A20-Nordumfahrung Zürich, 3. Röhre Gubrist" zu vermeiden ist. Zudem lägen die Mehrkosten für die beantragte Überdeckung nicht im Promillebereich, sondern in dreistelliger Millionenhöhe.</p><p>Die beantragte Überdeckung in Form einer Verlängerung des neuen Tunnels um 250 Meter weist im Einzelnen folgende gewichtige Nachteile auf:</p><p>- Die geplante Lüftungsanlage wäre mit der zusätzlichen Überdeckung technisch nicht machbar. Das Konzept wäre mit entsprechendem Zeit- und Kostenaufwand anzupassen. Die Entlüftungsanlagen - z. B. der Abluftkamin - müssten in sensiblere Bereiche verschoben werden.</p><p>- Verfahrenstechnisch würde eine Verschiebung des Tunnelportals um 250 Meter mit hoher Wahrscheinlichkeit einen neuen Entscheid des Bundesrates über ein neues generelles Projekt erfordern. Die notwendigen Vorarbeiten würden das Projekt um mindestens drei Jahre verzögern.</p><p>- Die Überdeckung wäre mit dem geplanten Halbanschluss nicht vereinbar. Entweder müsste der Halbanschluss gegen Westen verschoben oder aufgehoben werden. In beiden Fällen wäre ein neues generelles Projekt erforderlich. Die Verschiebung gegen Westen böte zudem angesichts der örtlichen Nähe zum Verflechtungsbauwerk Limmattaler Kreuz komplexe Probleme, welche keine normgerechten Lösungen zuliessen.</p><p>- Das Parlament hat wiederholt den sparsamen Umgang mit den Geldern im Nationalstrassenbau gefordert. Der Bundesrat hat diese Forderung umgesetzt und 1998 in einem Bericht Standards im Nationalstrassenbau festgelegt. Dieser Bericht enthält neben zahlreichen anderen Massnahmen das Prinzip, dass derjenige freiwillige Optimierungsmassnahmen an Nationalstrassen finanzieren muss, der sie fordert. Dieses Prinzip wird seither konsequent umgesetzt und ist auch höchstrichterlich akzeptiert. Das Bundesgericht hat im Entscheid vom 25. April 2001 in Sachen Schweizer Heimatschutz betreffend Nationalstrassen-Ausführungsprojekte im Knonauer Amt (1E.16/1999, 1E.5/2000, 1E.12/2000, Erw. 8) die neue Kostenpolitik des Bundes im Nationalstrassenbau als grundsätzlich mit Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 8. März 1960 über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11) im Einklang stehend bezeichnet. Die zusätzlichen Kosten (Bau einer Eindeckung bzw. einer Tunnelverlängerung, aber auch Bau und - wesentlich teurerer - Betrieb einer geänderten Lüftungsanlage des neuen Gubristtunnels) wären demnach durch Dritte zu bezahlen. Es dürfte sich dabei um einen Betrag von mehr als 100 Millionen Franken handeln.</p><p>Unter diesen Umständen ist die anbegehrte Projektanpassung aus heutiger Sicht ohne grossen Zeitverzug bezogen auf das Gesamtprojekt nicht umsetzbar. Im Rahmen der Behandlung der Einsprachen zum Ausführungsprojekt wird das Begehren unter Berücksichtigung aller Aspekte nochmals vertieft geprüft. Falls die Überdeckung doch gebaut würde, müsste das Vorhaben durch Kanton, Gemeinden und allfällige Dritte finanziert werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Projekt "A1/A20-Nordumfahrung Zürich, dritte Röhre Gubrist" in dem Sinne zu revidieren, dass die im (vom Bundesrat genehmigten) Zürcher Verkehrsrichtplan eingetragene, von der lokalen Bevölkerung gewünschte und vom Regierungsrat des Kantons Zürich mit Beschluss vom 9. September 2009 unterstützte Überdeckung ohne Zeitverzug - bezogen auf das Gesamtprojekt - realisiert wird.</p>
- Chance Gubrist. Ausbau der Nordumfahrung Zürich, dritte Röhre Gubrist. Überdeckung und Doppelnutzung
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