Transparenz bei der Kostenberechnung und -weitergabe im VBS

ShortId
09.4158
Id
20094158
Updated
27.07.2023 19:37
Language
de
Title
Transparenz bei der Kostenberechnung und -weitergabe im VBS
AdditionalIndexing
04;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Kostenrechnung;VBS;Fakturierung;Infektionskrankheit;Impfung
1
  • L03K080403, VBS
  • L06K010505070101, Impfung
  • L04K01050109, Infektionskrankheit
  • L05K0703020203, Fakturierung
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das VBS unterstützt die anderen Departemente in den Bereichen Nachrichtendienst, Logistik, Schutz und Überwachung, Führungsunterstützung sowie Beschaffungen; damit werden die Kapazitäten des VBS optimal genutzt und Doppelspurigkeiten zwischen den Departementen vermieden. Im Folgenden ausgeklammert werden Leistungen des VBS zugunsten anderer Departemente im Rahmen des Schutzes von ausländischen Vertretungen, der Verstärkung des Grenzwachtkorps sowie der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr, wie sie vom Parlament beschlossen wurden (07.038). Nicht berücksichtigt sind schliesslich die Leistungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zugunsten seiner Ansprechpartner auf sämtlichen Stufen des Bundes und der Kantone.</p><p>Zu den Logistikleistungen des VBS zugunsten anderer Departemente zählen: Passagier-, Transport- und Vermessungsflüge des Lufttransportdienstes des Bundes, Güter- und Repräsentationstransporte auf der Strasse, Sanitätsdienst sowie Brenn- und Treibstoffbeschaffungen und -bewirtschaftung für die ganze Bundesverwaltung. Dazu kommen Fahrzeugdisposition und -vermietung, Materialvermietung, -instandhaltung sowie Produktionen elektronischer Medien. Der Departementsbereich Armasuisse unterstützt alle Departemente bei öffentlichen Beschaffungen, bei der Unterbringung bzw. beim Gebäudebetrieb, bei Technologiesupport und Forschungsmanagement sowie mit Geodatenprodukten. Der Departementsbereich Bevölkerungsschutz erbringt Leistungen zugunsten von Meteo Schweiz und durch das Labor Spiez spezifische Laborleistungen. In Einzelfällen erbringt auch der Departementsbereich Sport Leistungen zur Unterbringung und zur Anlagenbenutzung. Oft wird die Berufsorganisation durch die Milizarmee verstärkt bzw. stellt die Durchhaltefähigkeit bei längeren Einsätzen sicher.</p><p>2. Das Finanzhaushaltgesetz (SR 611.0) sieht für die bundesinternen Leistungen primär die nichtfinanzierungswirksame Leistungsverrechnung vor. Voraussetzungen für die Leistungsverrechnung sind betragsmässig wesentliche Leistungen mit kommerziellem Charakter. Um die finanzierungswirksamen Aufwendungen des Leistungserbringers abdecken zu können, werden jeweils im Rahmen des Budgetprozesses seitens Leistungsbezüger die erforderlichen finanzierungswirksamen Mittel an den Leistungserbringer plafondrelevant transferiert. Entstehen dem Leistungserbringer im Haushaltvollzug nicht budgetierte finanzierungswirksame Aufwendungen, sind die nötigen Mittel im Rahmen eines Nachtragkredites zusätzlich dem Bundesrat bzw. Parlament zu beantragen. Diese müssen grundsätzlich durch das antragstellende respektive begünstigte Departement kompensiert oder können ausnahmsweise plafonderhöhend gesprochen werden.</p><p>Im Falle der erwähnten Impfung der Bundesangestellten sowie des Diplomatischen Korps wurde kein Nachtragskredit beantragt. Bis 14. Dezember 2009 wurden 3108 Angehörige der Armee, 1458 Diplomaten inklusive Angehörige sowie 5496 Bundesangestellte geimpft. Die Gesamtkosten dafür betrugen 136 000 Franken. Darin enthalten sind die Lohnkosten der Festangestellten sowie die Kosten für das Zusatzmaterial. Dabei beträgt der finanzierungswirksame Anteil 40 Prozent der Gesamtkosten. Medikamente wurden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschafft und sind darin nicht enthalten. Die übrigen Kosten entstehen durch den Einsatz der Angehörigen der Armee.</p><p>3. Das VBS erbringt im Jahr 2010 geplante und verrechenbare Leistungen zugunsten anderer Departemente im Umfang von 43,5 Millionen Franken. Die Leistungserbringer sind die Verteidigung (27,5 Millionen), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (0,75 Millionen), Armasuisse Immobilien (8,8 Millionen), Armasuisse Wissenschaft + Technologie (0,1 Millionen) und Swisstopo (6,35 Millionen Franken).</p><p>4. Impfaktionen gehören in den Bereich der Volksgesundheitsvorsorge und damit in den Verantwortungsbereich des EDI (Bundesamt für Gesundheit BAG). Die Armeeapotheke kann für gesundheitliche Massenaktionen, wie es eine Impfaktion sein kann, im Auftrag des BAG schweizweit die logistische Aufgabe der Materialbeschaffung, -bewirtschaftung und -bereitstellung übernehmen. Für Leistungen der Armeeapotheke zugunsten des BAG ist im Rahmen des Budgetprozesses eine Leistungsvereinbarung vorzusehen. Unterjährige, unvorhersehbare und nicht budgetierte Leistungen können über einen allenfalls vorhandenen Globalkredit beim Leistungsbezüger mittels Abtretung abgegolten werden. Die Durchführung von Impfungen von VBS- und Armeeangehörigen durch VBS- und Armeepersonal verursacht Kosten, die durch das VBS selber getragen werden.</p><p>5. Das VBS bezieht seinerseits Telekommunikations- und Informatikdienstleistungen des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation sowie Büroflächen (Immobilien) und Büromaterial aus dem Bundesamt für Bauten und Logistik. Laut Staatsrechnung 2008 bezog das VBS Leistungen anderer Departemente auf der Basis von Leistungsvereinbarungen im Wert von 135 Millionen Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat hat Anfang November die Armee mit der Impfung der Bundesangestellten sowie des Diplomatischen Korps gegen die Schweinegrippe beauftragt. Die Armee führte die Impfungen freundlich, kompetent, unbürokratisch und erst noch kostengünstig durch. Das ist erfreulich, wirft aber gleichzeitig diverse Fragen auf. Wir sprechen hier von insgesamt 80 000 Personen, die in den Genuss dieser Impfaktion der Armee kommen. Alllein das ausländische Diplomatische Korps - inklusive Angehörige - umfasst laut dem EDA gegen 50 000 Personen. Interessanterweise kam der Antrag, auch die ausländischen Diplomaten durch die Armee impfen zu lassen, nicht aus dem VBS, sondern aus dem EDA. </p><p>Laut einem Medienbericht der "NZZ am Sonntag" kostet die ganze Impfaktion eine Million Schweizer Franken, die das VBS offenbar selber bezahlen muss. Der Personaufwand ist dabei nicht einmal eingerechnet.</p><p>Vor diesem Hintergrund fordere ich den Bundesrat auf, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche Leistungen verrichtet das VBS für andere Departemente?</p><p>2. Welche konkreten Leistungen werden einem Departement, für welches das VBS eine Dienstleistung erbracht hat, in Rechnung gestellt? Welche Leistungen muss das VBS selber bezahlen und gehen folglich zulasten des Budgets?</p><p>3. Ist das VBS imstande, die angefallenen Kosten genau zu beziffern?</p><p>4. Sieht sich das VBS veranlasst, entsprechende Massnahmen zu ergreifen? Wie könnten diese in etwa aussehen?</p><p>5. Wie sieht die generelle Praxis der Rechnungsstellung bei den anderen Departementen aus? Welche Leistungen werden von den anderen Departementen dem VBS in Rechnung gestellt? Ist das VBS imstande, die Kosten genau zu beziffern?</p>
  • Transparenz bei der Kostenberechnung und -weitergabe im VBS
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das VBS unterstützt die anderen Departemente in den Bereichen Nachrichtendienst, Logistik, Schutz und Überwachung, Führungsunterstützung sowie Beschaffungen; damit werden die Kapazitäten des VBS optimal genutzt und Doppelspurigkeiten zwischen den Departementen vermieden. Im Folgenden ausgeklammert werden Leistungen des VBS zugunsten anderer Departemente im Rahmen des Schutzes von ausländischen Vertretungen, der Verstärkung des Grenzwachtkorps sowie der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr, wie sie vom Parlament beschlossen wurden (07.038). Nicht berücksichtigt sind schliesslich die Leistungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) zugunsten seiner Ansprechpartner auf sämtlichen Stufen des Bundes und der Kantone.</p><p>Zu den Logistikleistungen des VBS zugunsten anderer Departemente zählen: Passagier-, Transport- und Vermessungsflüge des Lufttransportdienstes des Bundes, Güter- und Repräsentationstransporte auf der Strasse, Sanitätsdienst sowie Brenn- und Treibstoffbeschaffungen und -bewirtschaftung für die ganze Bundesverwaltung. Dazu kommen Fahrzeugdisposition und -vermietung, Materialvermietung, -instandhaltung sowie Produktionen elektronischer Medien. Der Departementsbereich Armasuisse unterstützt alle Departemente bei öffentlichen Beschaffungen, bei der Unterbringung bzw. beim Gebäudebetrieb, bei Technologiesupport und Forschungsmanagement sowie mit Geodatenprodukten. Der Departementsbereich Bevölkerungsschutz erbringt Leistungen zugunsten von Meteo Schweiz und durch das Labor Spiez spezifische Laborleistungen. In Einzelfällen erbringt auch der Departementsbereich Sport Leistungen zur Unterbringung und zur Anlagenbenutzung. Oft wird die Berufsorganisation durch die Milizarmee verstärkt bzw. stellt die Durchhaltefähigkeit bei längeren Einsätzen sicher.</p><p>2. Das Finanzhaushaltgesetz (SR 611.0) sieht für die bundesinternen Leistungen primär die nichtfinanzierungswirksame Leistungsverrechnung vor. Voraussetzungen für die Leistungsverrechnung sind betragsmässig wesentliche Leistungen mit kommerziellem Charakter. Um die finanzierungswirksamen Aufwendungen des Leistungserbringers abdecken zu können, werden jeweils im Rahmen des Budgetprozesses seitens Leistungsbezüger die erforderlichen finanzierungswirksamen Mittel an den Leistungserbringer plafondrelevant transferiert. Entstehen dem Leistungserbringer im Haushaltvollzug nicht budgetierte finanzierungswirksame Aufwendungen, sind die nötigen Mittel im Rahmen eines Nachtragkredites zusätzlich dem Bundesrat bzw. Parlament zu beantragen. Diese müssen grundsätzlich durch das antragstellende respektive begünstigte Departement kompensiert oder können ausnahmsweise plafonderhöhend gesprochen werden.</p><p>Im Falle der erwähnten Impfung der Bundesangestellten sowie des Diplomatischen Korps wurde kein Nachtragskredit beantragt. Bis 14. Dezember 2009 wurden 3108 Angehörige der Armee, 1458 Diplomaten inklusive Angehörige sowie 5496 Bundesangestellte geimpft. Die Gesamtkosten dafür betrugen 136 000 Franken. Darin enthalten sind die Lohnkosten der Festangestellten sowie die Kosten für das Zusatzmaterial. Dabei beträgt der finanzierungswirksame Anteil 40 Prozent der Gesamtkosten. Medikamente wurden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschafft und sind darin nicht enthalten. Die übrigen Kosten entstehen durch den Einsatz der Angehörigen der Armee.</p><p>3. Das VBS erbringt im Jahr 2010 geplante und verrechenbare Leistungen zugunsten anderer Departemente im Umfang von 43,5 Millionen Franken. Die Leistungserbringer sind die Verteidigung (27,5 Millionen), das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (0,75 Millionen), Armasuisse Immobilien (8,8 Millionen), Armasuisse Wissenschaft + Technologie (0,1 Millionen) und Swisstopo (6,35 Millionen Franken).</p><p>4. Impfaktionen gehören in den Bereich der Volksgesundheitsvorsorge und damit in den Verantwortungsbereich des EDI (Bundesamt für Gesundheit BAG). Die Armeeapotheke kann für gesundheitliche Massenaktionen, wie es eine Impfaktion sein kann, im Auftrag des BAG schweizweit die logistische Aufgabe der Materialbeschaffung, -bewirtschaftung und -bereitstellung übernehmen. Für Leistungen der Armeeapotheke zugunsten des BAG ist im Rahmen des Budgetprozesses eine Leistungsvereinbarung vorzusehen. Unterjährige, unvorhersehbare und nicht budgetierte Leistungen können über einen allenfalls vorhandenen Globalkredit beim Leistungsbezüger mittels Abtretung abgegolten werden. Die Durchführung von Impfungen von VBS- und Armeeangehörigen durch VBS- und Armeepersonal verursacht Kosten, die durch das VBS selber getragen werden.</p><p>5. Das VBS bezieht seinerseits Telekommunikations- und Informatikdienstleistungen des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation sowie Büroflächen (Immobilien) und Büromaterial aus dem Bundesamt für Bauten und Logistik. Laut Staatsrechnung 2008 bezog das VBS Leistungen anderer Departemente auf der Basis von Leistungsvereinbarungen im Wert von 135 Millionen Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat hat Anfang November die Armee mit der Impfung der Bundesangestellten sowie des Diplomatischen Korps gegen die Schweinegrippe beauftragt. Die Armee führte die Impfungen freundlich, kompetent, unbürokratisch und erst noch kostengünstig durch. Das ist erfreulich, wirft aber gleichzeitig diverse Fragen auf. Wir sprechen hier von insgesamt 80 000 Personen, die in den Genuss dieser Impfaktion der Armee kommen. Alllein das ausländische Diplomatische Korps - inklusive Angehörige - umfasst laut dem EDA gegen 50 000 Personen. Interessanterweise kam der Antrag, auch die ausländischen Diplomaten durch die Armee impfen zu lassen, nicht aus dem VBS, sondern aus dem EDA. </p><p>Laut einem Medienbericht der "NZZ am Sonntag" kostet die ganze Impfaktion eine Million Schweizer Franken, die das VBS offenbar selber bezahlen muss. Der Personaufwand ist dabei nicht einmal eingerechnet.</p><p>Vor diesem Hintergrund fordere ich den Bundesrat auf, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Welche Leistungen verrichtet das VBS für andere Departemente?</p><p>2. Welche konkreten Leistungen werden einem Departement, für welches das VBS eine Dienstleistung erbracht hat, in Rechnung gestellt? Welche Leistungen muss das VBS selber bezahlen und gehen folglich zulasten des Budgets?</p><p>3. Ist das VBS imstande, die angefallenen Kosten genau zu beziffern?</p><p>4. Sieht sich das VBS veranlasst, entsprechende Massnahmen zu ergreifen? Wie könnten diese in etwa aussehen?</p><p>5. Wie sieht die generelle Praxis der Rechnungsstellung bei den anderen Departementen aus? Welche Leistungen werden von den anderen Departementen dem VBS in Rechnung gestellt? Ist das VBS imstande, die Kosten genau zu beziffern?</p>
    • Transparenz bei der Kostenberechnung und -weitergabe im VBS

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