Weitere Verzögerung der Bewilligungsverfahren für Ersatzkernkraftwerke
- ShortId
-
09.4163
- Id
-
20094163
- Updated
-
28.07.2023 10:21
- Language
-
de
- Title
-
Weitere Verzögerung der Bewilligungsverfahren für Ersatzkernkraftwerke
- AdditionalIndexing
-
66;Bewilligung;Stromversorgung;Vereinfachung von Verfahren;Bewilligung für Kraftwerk;Frist;Kernkraftwerk
- 1
-
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- L05K0806010102, Bewilligung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L05K0503020802, Frist
- L06K170101060701, Stromversorgung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 9. Juni 2008 reichte die Alpiq das Rahmenbewilligungsgesuch für ein Kernkraftwerk (KKW) im solothurnischen Niederamt ein. Am 4. Dezember 2008 folgten die Rahmenbewilligungsgesuche der Axpo und der BKW für die Standorte Beznau und Mühleberg. Eine Grobprüfung der Gesuchsunterlagen durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das Bundesamt für Energie (BFE), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) zeigten einen Bedarf an Zusatzinformationen. Die Projektanten mussten deswegen die eingereichten Gesuchsunterlagen überarbeiten. Die Überarbeitung der Gesuchsunterlagen durch die Projektanten dauerte länger als ursprünglich geplant. In der Folge musste das Ensi seine Planung, insbesondere den Einsatz seiner personellen Ressourcen, den neuen Gegebenheiten anpassen. Am 30. Oktober 2009 haben Alpiq, Axpo und BKW schliesslich die überarbeiteten Gesuchsunterlagen für die drei Kernkraftwerke beim BFE eingereicht. Aus diesen Gründen konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden.</p><p>1./2. Das Ensi benötigt für die parallele Bearbeitung der drei Gesuche nach Einreichung der überarbeiteten Gesuchsunterlagen rund ein Jahr. Die drei Gutachten werden daher im Oktober 2010 vorliegen. Die weiteren Schritte im Rahmenbewilligungsverfahren verschieben sich dadurch um jeweils fünf Monate, sodass der Bundesratsentscheid voraussichtlich Mitte 2012 fallen wird. </p><p>Nach Artikel 43 Absatz 2 des Kernenergiegesetzes haben die Kantone für ihre Stellungnahmen zu den Gesuchen und Gutachten grundsätzlich drei Monate Zeit. Das Institut für Föderalismus der Universität Freiburg hat in seinem Bericht vom 13. Januar 2010 an das BFE festgestellt, dass in sechs Kantonen obligatorische oder fakultative Referenden möglich sind. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass das Rahmenbewilligungsverfahren verzögert wird. Das BFE klärt zusammen mit dem Bundesamt für Justiz sowie den Kantonen ab, wie dies sichergestellt werden kann.</p><p>3./4. Die sich 2009 abzeichnenden Verzögerungen bei der Einreichung bzw. der Begutachtung der überarbeiteten Gesuchsunterlagen waren Gegenstand von Diskussionen zwischen dem BFE, dem Ensi und den Projektanten und wurden insbesondere auch in der Begleitgruppe besprochen, welche das BFE im September 2007 eingesetzt hatte. Diese setzt sich aus Vertretern der betroffenen Bundesbehörden und der Projektanten zusammen und steht unter der Leitung des BFE. Die Beteiligten kamen überein, eine Bereinigung des Zeitplans erst dann vorzunehmen, wenn die überarbeiteten Gesuchsunterlagen der Projektanten vorlägen. Diese Bereinigung erfolgte im November 2009. Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2009 von den Gründen für die Verfahrensverzögerung und vom neuen Zeitplan Kenntnis genommen. Das BFE wird weiterhin für eine effiziente Verfahrensabwicklung besorgt sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat im Mai 2009 in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse 09.3099 und 09.3191 erläutert, dass das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) für die sicherheitstechnische Begutachtung der drei hängigen Rahmenbewilligungsgesuche für den Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke insgesamt 17 Monate brauche. Der Entscheid des Bundesrates sei im ersten Quartal 2012 vorgesehen.</p><p>Nun hat das Ensi Ende September 2009 verkündet, dass das Ensi-Gutachten nicht wie vorgesehen im Juni 2010 abgeschlossen werden kann. Wie lange die Verzögerung dauern wird, wusste niemand.</p><p>1. Wie lange verzögert sich das Ensi-Gutachten? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass Verzögerungen während der Projektprüfungsverfahren in Anbetracht der sich abzeichnenden Stromlücke unbedingt vermieden werden sollten?</p><p>2. Kann unter diesen Umständen der Entscheid des Bundesrates wie vorgesehen im ersten Quartal 2012 erfolgen?</p><p>3. Die Leitung des Verfahrens der Rahmenbewilligungsgesuche ist beim Bundesamt für Energie (BFE) angesiedelt. Warum kommuniziert das Ensi direkt über mögliche Verzögerungen? Wurde dies mit dem BFE als verfahrensleitende Behörde abgesprochen?</p><p>4. Nimmt das BFE seine Aufgabe der Leitung des Verfahrens der Rahmenbewilligungsgesuche wirklich ernst? Ist das BFE vom Bundesrat nicht angewiesen, für ein gründliches, aber straff geführtes und schnelles Verfahren zu sorgen?</p>
- Weitere Verzögerung der Bewilligungsverfahren für Ersatzkernkraftwerke
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 9. Juni 2008 reichte die Alpiq das Rahmenbewilligungsgesuch für ein Kernkraftwerk (KKW) im solothurnischen Niederamt ein. Am 4. Dezember 2008 folgten die Rahmenbewilligungsgesuche der Axpo und der BKW für die Standorte Beznau und Mühleberg. Eine Grobprüfung der Gesuchsunterlagen durch das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das Bundesamt für Energie (BFE), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) zeigten einen Bedarf an Zusatzinformationen. Die Projektanten mussten deswegen die eingereichten Gesuchsunterlagen überarbeiten. Die Überarbeitung der Gesuchsunterlagen durch die Projektanten dauerte länger als ursprünglich geplant. In der Folge musste das Ensi seine Planung, insbesondere den Einsatz seiner personellen Ressourcen, den neuen Gegebenheiten anpassen. Am 30. Oktober 2009 haben Alpiq, Axpo und BKW schliesslich die überarbeiteten Gesuchsunterlagen für die drei Kernkraftwerke beim BFE eingereicht. Aus diesen Gründen konnte der ursprüngliche Zeitplan nicht eingehalten werden.</p><p>1./2. Das Ensi benötigt für die parallele Bearbeitung der drei Gesuche nach Einreichung der überarbeiteten Gesuchsunterlagen rund ein Jahr. Die drei Gutachten werden daher im Oktober 2010 vorliegen. Die weiteren Schritte im Rahmenbewilligungsverfahren verschieben sich dadurch um jeweils fünf Monate, sodass der Bundesratsentscheid voraussichtlich Mitte 2012 fallen wird. </p><p>Nach Artikel 43 Absatz 2 des Kernenergiegesetzes haben die Kantone für ihre Stellungnahmen zu den Gesuchen und Gutachten grundsätzlich drei Monate Zeit. Das Institut für Föderalismus der Universität Freiburg hat in seinem Bericht vom 13. Januar 2010 an das BFE festgestellt, dass in sechs Kantonen obligatorische oder fakultative Referenden möglich sind. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass das Rahmenbewilligungsverfahren verzögert wird. Das BFE klärt zusammen mit dem Bundesamt für Justiz sowie den Kantonen ab, wie dies sichergestellt werden kann.</p><p>3./4. Die sich 2009 abzeichnenden Verzögerungen bei der Einreichung bzw. der Begutachtung der überarbeiteten Gesuchsunterlagen waren Gegenstand von Diskussionen zwischen dem BFE, dem Ensi und den Projektanten und wurden insbesondere auch in der Begleitgruppe besprochen, welche das BFE im September 2007 eingesetzt hatte. Diese setzt sich aus Vertretern der betroffenen Bundesbehörden und der Projektanten zusammen und steht unter der Leitung des BFE. Die Beteiligten kamen überein, eine Bereinigung des Zeitplans erst dann vorzunehmen, wenn die überarbeiteten Gesuchsunterlagen der Projektanten vorlägen. Diese Bereinigung erfolgte im November 2009. Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2009 von den Gründen für die Verfahrensverzögerung und vom neuen Zeitplan Kenntnis genommen. Das BFE wird weiterhin für eine effiziente Verfahrensabwicklung besorgt sein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat im Mai 2009 in seinen Antworten auf die parlamentarischen Vorstösse 09.3099 und 09.3191 erläutert, dass das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) für die sicherheitstechnische Begutachtung der drei hängigen Rahmenbewilligungsgesuche für den Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke insgesamt 17 Monate brauche. Der Entscheid des Bundesrates sei im ersten Quartal 2012 vorgesehen.</p><p>Nun hat das Ensi Ende September 2009 verkündet, dass das Ensi-Gutachten nicht wie vorgesehen im Juni 2010 abgeschlossen werden kann. Wie lange die Verzögerung dauern wird, wusste niemand.</p><p>1. Wie lange verzögert sich das Ensi-Gutachten? Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass Verzögerungen während der Projektprüfungsverfahren in Anbetracht der sich abzeichnenden Stromlücke unbedingt vermieden werden sollten?</p><p>2. Kann unter diesen Umständen der Entscheid des Bundesrates wie vorgesehen im ersten Quartal 2012 erfolgen?</p><p>3. Die Leitung des Verfahrens der Rahmenbewilligungsgesuche ist beim Bundesamt für Energie (BFE) angesiedelt. Warum kommuniziert das Ensi direkt über mögliche Verzögerungen? Wurde dies mit dem BFE als verfahrensleitende Behörde abgesprochen?</p><p>4. Nimmt das BFE seine Aufgabe der Leitung des Verfahrens der Rahmenbewilligungsgesuche wirklich ernst? Ist das BFE vom Bundesrat nicht angewiesen, für ein gründliches, aber straff geführtes und schnelles Verfahren zu sorgen?</p>
- Weitere Verzögerung der Bewilligungsverfahren für Ersatzkernkraftwerke
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