Neun obligatorische Schuljahre an den Volksschulen sind genug

ShortId
09.4166
Id
20094166
Updated
28.07.2023 09:48
Language
de
Title
Neun obligatorische Schuljahre an den Volksschulen sind genug
AdditionalIndexing
32;Ausbildungsdauer;Schulkoordination;Einschulung;Volksschule;EDK;Vorschulstufe;Schulgesetzgebung;interkantonale Zusammenarbeit
1
  • L04K13020506, Volksschule
  • L04K13030115, Schulgesetzgebung
  • L04K13030116, Schulkoordination
  • L04K13030104, Ausbildungsdauer
  • L04K13030110, Einschulung
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L04K13020507, Vorschulstufe
  • L04K13030109, EDK
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie bereits in seiner Antwort auf die Frage Brönnimann 09.5460 im Rahmen der Fragestunde des Nationalrates vom 30. November 2009 dargelegt, ist es die feste Überzeugung des Bundesrates, dass Harmonisierung und Koordination im Schulbereich in erster Linie auf dem Weg der interkantonalen Zusammenarbeit geschehen sollen.</p><p>1. Das Konkordat wurde am 1. August 2009 in Kraft gesetzt, die Umsetzung in den einzelnen Kantonen ist nach wie vor im Gang. Der Bundesrat sieht deshalb davon ab, in den Verlauf dieses von ihm aufmerksam verfolgten Prozesses, dessen Gestaltung Sache der Kantone ist, einzugreifen.</p><p>2. Es ist im Moment verfrüht zu entscheiden, ob der Bundesrat im Falle eines Scheiterns der kantonalen Harmonisierungsbestrebungen gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung eingreifen und Eckwerte festlegen soll. Wie sich die Kantone, die sich bezüglich Harmos noch nicht festgelegt haben, entscheiden werden, ist offen.</p><p>3./4. Gemäss Artikel 62 Absatz 1 der Bundesverfassung sind die Kantone für das Schulwesen zuständig. Der Bundesrat erachtet es nicht als opportun, sich zum jetzigen Zeitpunkt zur Dauer der obligatorischen Schule und zur Harmonisierung des vorschulischen Unterrichts zu äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 21. Mai 2006 hat die Schweizer Bevölkerung mit 86 Prozent den neuen Bildungsartikel, Artikel 62, in die Bundesverfassung aufgenommen, welcher eine Harmonisierung der Volksschule verlangt. Das nun durch die EDK ausgearbeitete Harmos-Konkordat ist in der ganzen Schweiz stark umstritten. Der Hauptgrund liegt bei Artikel 5, der eine obligatorische Einschulung der vierjährigen Kinder verlangt, sowie bei Artikel 6, welcher die Verlängerung der obligatorischen Schulzeit von neun auf elf Jahre festlegt. Sechs Kantone haben das Konkordat bereits abgelehnt, drei weitere haben Ablehnung angekündigt. Der Kanton Bern, welcher dem Bildungsartikel mit 93 Prozent zugestimmt hatte, stimmte nun dem Konkordat am 27. September 2009 ganz knapp mit 51,5 Prozent zu. Auch hier ist die Unzufriedenheit in der Bevölkerung ganz offensichtlich. Die bisherigen neun Schuljahre haben sich in der ganzen Schweiz bestens bewährt. Eine Verlängerung auf elf Schuljahre war nie ein Thema, es bestand auch kein Handlungsbedarf zur Harmonisierung. Eine gesamtschweizerische einheitliche Schuldauer mit entsprechendem Eintrittsalter ist mit dem vorliegenden Harmos-Konkordat gescheitert. Die Kantone werden sich in einer zweiten Runde an einen Tisch setzen müssen.</p><p>Gemäss dem Bildungsartikel, Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung, wird eine einheitliche Regelung des Schuleintrittsalters verlangt, sollte keine Einigung erfolgen, muss der Bund eingreifen und eine einheitliche Lösung vorgeben. Bundesrat Burkhalter hat in der Beantwortung meiner Frage in der Fragestunde geantwortet, dass er an der ordentlichen Sitzung mit der EDK das Anliegen der Einigung einbringen werde.</p><p>1. Unterstützt der Bundesrat eine zweite Runde der EDK innerhalb der Übergangsfrist?</p><p>2. Wird er gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung eingreifen und entsprechende Eckwerte vorgeben, sollten sich die Kantone trotzdem nicht einigen können?</p><p>3. Unterstützt er eine Korrektur der umstrittenen obligatorischen elf Schuljahre auf die bewährten unbestrittenen neun obligatorischen Schuljahre?</p><p>4. Ist er auch der Ansicht, dass die Vorschulen mit ihren vielfältigen und bewährten Angeboten schweizweit freiwillig bleiben und nicht zwingend harmonisiert werden müssen?</p>
  • Neun obligatorische Schuljahre an den Volksschulen sind genug
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie bereits in seiner Antwort auf die Frage Brönnimann 09.5460 im Rahmen der Fragestunde des Nationalrates vom 30. November 2009 dargelegt, ist es die feste Überzeugung des Bundesrates, dass Harmonisierung und Koordination im Schulbereich in erster Linie auf dem Weg der interkantonalen Zusammenarbeit geschehen sollen.</p><p>1. Das Konkordat wurde am 1. August 2009 in Kraft gesetzt, die Umsetzung in den einzelnen Kantonen ist nach wie vor im Gang. Der Bundesrat sieht deshalb davon ab, in den Verlauf dieses von ihm aufmerksam verfolgten Prozesses, dessen Gestaltung Sache der Kantone ist, einzugreifen.</p><p>2. Es ist im Moment verfrüht zu entscheiden, ob der Bundesrat im Falle eines Scheiterns der kantonalen Harmonisierungsbestrebungen gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung eingreifen und Eckwerte festlegen soll. Wie sich die Kantone, die sich bezüglich Harmos noch nicht festgelegt haben, entscheiden werden, ist offen.</p><p>3./4. Gemäss Artikel 62 Absatz 1 der Bundesverfassung sind die Kantone für das Schulwesen zuständig. Der Bundesrat erachtet es nicht als opportun, sich zum jetzigen Zeitpunkt zur Dauer der obligatorischen Schule und zur Harmonisierung des vorschulischen Unterrichts zu äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 21. Mai 2006 hat die Schweizer Bevölkerung mit 86 Prozent den neuen Bildungsartikel, Artikel 62, in die Bundesverfassung aufgenommen, welcher eine Harmonisierung der Volksschule verlangt. Das nun durch die EDK ausgearbeitete Harmos-Konkordat ist in der ganzen Schweiz stark umstritten. Der Hauptgrund liegt bei Artikel 5, der eine obligatorische Einschulung der vierjährigen Kinder verlangt, sowie bei Artikel 6, welcher die Verlängerung der obligatorischen Schulzeit von neun auf elf Jahre festlegt. Sechs Kantone haben das Konkordat bereits abgelehnt, drei weitere haben Ablehnung angekündigt. Der Kanton Bern, welcher dem Bildungsartikel mit 93 Prozent zugestimmt hatte, stimmte nun dem Konkordat am 27. September 2009 ganz knapp mit 51,5 Prozent zu. Auch hier ist die Unzufriedenheit in der Bevölkerung ganz offensichtlich. Die bisherigen neun Schuljahre haben sich in der ganzen Schweiz bestens bewährt. Eine Verlängerung auf elf Schuljahre war nie ein Thema, es bestand auch kein Handlungsbedarf zur Harmonisierung. Eine gesamtschweizerische einheitliche Schuldauer mit entsprechendem Eintrittsalter ist mit dem vorliegenden Harmos-Konkordat gescheitert. Die Kantone werden sich in einer zweiten Runde an einen Tisch setzen müssen.</p><p>Gemäss dem Bildungsartikel, Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung, wird eine einheitliche Regelung des Schuleintrittsalters verlangt, sollte keine Einigung erfolgen, muss der Bund eingreifen und eine einheitliche Lösung vorgeben. Bundesrat Burkhalter hat in der Beantwortung meiner Frage in der Fragestunde geantwortet, dass er an der ordentlichen Sitzung mit der EDK das Anliegen der Einigung einbringen werde.</p><p>1. Unterstützt der Bundesrat eine zweite Runde der EDK innerhalb der Übergangsfrist?</p><p>2. Wird er gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung eingreifen und entsprechende Eckwerte vorgeben, sollten sich die Kantone trotzdem nicht einigen können?</p><p>3. Unterstützt er eine Korrektur der umstrittenen obligatorischen elf Schuljahre auf die bewährten unbestrittenen neun obligatorischen Schuljahre?</p><p>4. Ist er auch der Ansicht, dass die Vorschulen mit ihren vielfältigen und bewährten Angeboten schweizweit freiwillig bleiben und nicht zwingend harmonisiert werden müssen?</p>
    • Neun obligatorische Schuljahre an den Volksschulen sind genug

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