Netzwerk der Smaragd-Schutzgebiete. Verfahren zur Bestimmung und Sicherung der Glaubwürdigkeit

ShortId
09.4168
Id
20094168
Updated
28.07.2023 12:00
Language
de
Title
Netzwerk der Smaragd-Schutzgebiete. Verfahren zur Bestimmung und Sicherung der Glaubwürdigkeit
AdditionalIndexing
52;biologische Vielfalt;Naturschutzgebiet;Schutzgebiet;Schutz der Tierwelt
1
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
  • L04K06010412, Schutzgebiet
  • L05K0601041202, Naturschutzgebiet
  • L04K06010408, Schutz der Tierwelt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Kriterium der Repräsentativität spielt bei der Auswahl der Smaragd-Schutzgebiete eine wichtige Rolle. Die 37 vorgeschlagenen Gebiete erfüllen eines oder mehrere der Kriterien, die vom Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens (Empfehlung Nr. 16/1878) festgelegt wurden, und tragen massgeblich zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens bei.</p><p>Die in den Voruntersuchungen identifizierten Hotspots der Biodiversität widerspiegeln die heute in den nationalen Datensammlungen verfügbaren Informationen und dienen als entwicklungsfähiges Arbeitsinstrument zur Lokalisierung der geeignetsten potenziellen Standorte für Smaragd-Schutzgebiete.</p><p>Der Auswahlprozess, der in Heft Nr. 347 der Schriftreihe Umwelt ausführlich beschrieben wurde, stützt sich auf die bekannte Verbreitung der Zielarten und -habitate des Smaragd-Netzwerks in der Schweiz sowie weiterer prioritärer Arten, die von der vom Schweizerischen Zentrum für die Kartierung der Fauna gebildeten Expertengruppe als solche bezeichnet worden waren. In einem zweiten Schritt wurden 28 alpine Hotspots hinzugefügt, um der besonderen Verantwortung gerecht zu werden, die die Schweiz auf europäischer Ebene für spezifische Arten und Lebensräume trägt.</p><p>Die Beurteilung des prozentualen Anteils jeder Art und jedes Lebensraums, der durch die vorgeschlagenen Gebiete abgedeckt ist, hängt von den verfügbaren Daten über deren Verbreitung in der Schweiz ab. Je nach Art oder Lebensraum ist die Datenlage unterschiedlich. Allerdings steht fest, dass der abgedeckte Prozentsatz für gewisse Arten und Habitate derzeit gering ist. Damit die Ziele des Netzwerks erfüllt werden können, muss der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Aufnahme weiterer Schutzgebiete in Betracht ziehen.</p><p>2./3. Eine Überarbeitung der Grundlagen für die Identifizierung weiterer Smaragd-Gebiete ist für das Jahr 2010 geplant. Sie wird darin bestehen, die Hotspots unter dem Blickwinkel der in den vergangenen Jahren gewonnenen neuen Erkenntnisse (Daten zu Fauna und Flora, die im Rahmen der Aktualisierung der Roten Listen in den nationalen Datenbanken erfasst wurden) erneut zu evaluieren. Die geografische Verteilung der von den vorgeschlagenen Gebieten nichtabgedeckten Zielhabitate soll ebenfalls präzisiert werden. Die Bearbeitung der Daten wird sich auf eine einheitliche Definition des Prioritätsgrades der Arten und Lebensräume abstützen. </p><p>Ausgehend von der so erstellten neuen Karte der möglichen Schutzgebiete sollen die zur Schliessung der Lücken im Netzwerk erforderlichen Schritte eingeleitet werden. Um eine einwandfreie Einbettung in das europaweite Netzwerk zu gewährleisten, sollen von den Nachbarländern gelieferte Modelle mitberücksichtigt werden, insbesondere bei der Definition der auf die Vogelwelt ausgerichteten Gebiete.</p><p>Es handelt sich hierbei um einen mehrstufigen Prozess, der sich über mehrere Jahre erstrecken wird und der namentlich die Mitwirkung der Kantone erfordert. Das Berner Übereinkommen hat 2009 entschieden, dass das Netz der Smaragd-Schutzgebiete bis 2020 vervollständigt werden muss.</p><p>4. Der Bundesrat hat gemäss Artikel 18a Absatz 1 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451) die Kompetenz, nach Anhören der Kantone die Biotope von nationaler Bedeutung zu bezeichnen. Für vier verschiedene Lebensraumtypen hat er davon Gebrauch gemacht (Hochmoore, Flachmoore, Auen und Amphibienlaichgebiete) und jeweils entsprechende Inventarverordnungen erlassen. Für die Trockenwiesen und -weiden hat der Bundesrat am 13. Januar 2010 ebenfalls eine Inventarverordnung erlassen. Die Biotope von nationaler Bedeutung sind zu einem Grossteil deckungsgleich mit den aktuellen Smaragd-Kandidatsgebieten. Die restlichen Smaragd-Flächen werden gestützt auf Artikel 18b Absatz 1 NHG von den Kantonen ausgeschieden.</p><p>Im Rahmen der Erarbeitung der Biodiversitätsstrategie der Schweiz wird der Bundesrat abklären, ob die geltenden rechtlichen Grundlagen für die bessere Umsetzung der Smaragd-Schutzgebiete genügen oder ob beispielsweise eine explizite Verankerung des Aspekts der internationalen Vernetzung von Schutzgebieten im Natur- und Heimatschutzgesetz und gestützt darauf der Erlass einer speziellen Inventarverordnung notwendig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Delegierten der Vertragsstaaten der Berner Konvention haben unlängst die Berner Deklaration verabschiedet. Laut der Berner Deklaration soll das Netzwerk der Smaragd-Schutzgebiete bis 2020 vollständig sein. Nach einem langen Verfahren sind diese Gebiete ausgewählt worden; zurzeit sind in der Schweiz deren 37 vorgesehen. Die ursprüngliche Liste der möglichen Gebiete, die auf der Grundlage international anerkannter Kriterien erarbeitet wurde, war allerdings bedeutend länger. Auf der Basis einer Reihe von Arten und Lebensräumen, die gemäss der Berner Konvention als prioritär eingestuft wurden, hatte das Schweizer Zentrum für die Kartografie der Fauna (SZKF) auf Mandat des WWF und des Schweizer Vogelschutzes (Bird Life Schweiz) und in Zusammenarbeit mit dem UVEK 108 Gebiete vorgeschlagen. 31 zusätzliche Gebiete wurden für Vögel (Important Bird Areas, IBA) eruiert. Das UVEK hat anschliessend das SZKF damit beauftragt, weitere Gebiete zu bezeichnen, insbesondere alpine Lebensräume und Gebiete, in denen endemische Arten leben; durch dieses Mandat wurde die Liste um weitere 28 Gebiete erweitert. Nun hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen lediglich 37 Gebiete ausgewählt. Es ist zu befürchten, dass diese Auswahl nicht sehr systematisch getroffen worden ist. Beispielsweise stellt sich die Frage, weshalb keine oder nur wenige Gebiete in wichtigen Kantonen wie Wallis oder Schwyz ausgewählt wurden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche Rolle spielt das Kriterium der Repräsentativität bei der Bezeichnung der Smaragd-Schutzgebiete? Ist es das Ziel, eine Auswahl von Gebieten zu treffen, die die Gesamtheit der Lebensräume und Arten gemäss der Berner Konvention umfassen? Gibt es eine Studie, die besagt, wie viele Prozent einer bestimmten Art und eines bestimmten Lebensraumes von den bisher ausgewählten Schutzgebieten abgedeckt werden? Falls ja: Wie lauten diese Prozentsätze für die jeweiligen Arten und Lebensräume?</p><p>2. Wie und innerhalb welcher Frist gedenkt der Bundesrat die heute bestehenden Lücken im Smaragd-Netzwerk zu schliessen?</p><p>3. Wie und nach welchen Kriterien will der Bundesrat gewährleisten, dass die Einrichtung der Schweizer Smaragd-Gebiete tatsächlich dazu beiträgt, Arten und Lebensräume, die in Europa bedroht sind, zu schützen und zu fördern?</p><p>4. Hat der Bundesrat die Absicht, in den Smaragd-Gebieten eine landesweit einheitliche Regelung einzuführen? Falls ja: Welches wären die gesetzlichen Grundlagen dafür?</p>
  • Netzwerk der Smaragd-Schutzgebiete. Verfahren zur Bestimmung und Sicherung der Glaubwürdigkeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Kriterium der Repräsentativität spielt bei der Auswahl der Smaragd-Schutzgebiete eine wichtige Rolle. Die 37 vorgeschlagenen Gebiete erfüllen eines oder mehrere der Kriterien, die vom Ständigen Ausschuss des Berner Übereinkommens (Empfehlung Nr. 16/1878) festgelegt wurden, und tragen massgeblich zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens bei.</p><p>Die in den Voruntersuchungen identifizierten Hotspots der Biodiversität widerspiegeln die heute in den nationalen Datensammlungen verfügbaren Informationen und dienen als entwicklungsfähiges Arbeitsinstrument zur Lokalisierung der geeignetsten potenziellen Standorte für Smaragd-Schutzgebiete.</p><p>Der Auswahlprozess, der in Heft Nr. 347 der Schriftreihe Umwelt ausführlich beschrieben wurde, stützt sich auf die bekannte Verbreitung der Zielarten und -habitate des Smaragd-Netzwerks in der Schweiz sowie weiterer prioritärer Arten, die von der vom Schweizerischen Zentrum für die Kartierung der Fauna gebildeten Expertengruppe als solche bezeichnet worden waren. In einem zweiten Schritt wurden 28 alpine Hotspots hinzugefügt, um der besonderen Verantwortung gerecht zu werden, die die Schweiz auf europäischer Ebene für spezifische Arten und Lebensräume trägt.</p><p>Die Beurteilung des prozentualen Anteils jeder Art und jedes Lebensraums, der durch die vorgeschlagenen Gebiete abgedeckt ist, hängt von den verfügbaren Daten über deren Verbreitung in der Schweiz ab. Je nach Art oder Lebensraum ist die Datenlage unterschiedlich. Allerdings steht fest, dass der abgedeckte Prozentsatz für gewisse Arten und Habitate derzeit gering ist. Damit die Ziele des Netzwerks erfüllt werden können, muss der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Aufnahme weiterer Schutzgebiete in Betracht ziehen.</p><p>2./3. Eine Überarbeitung der Grundlagen für die Identifizierung weiterer Smaragd-Gebiete ist für das Jahr 2010 geplant. Sie wird darin bestehen, die Hotspots unter dem Blickwinkel der in den vergangenen Jahren gewonnenen neuen Erkenntnisse (Daten zu Fauna und Flora, die im Rahmen der Aktualisierung der Roten Listen in den nationalen Datenbanken erfasst wurden) erneut zu evaluieren. Die geografische Verteilung der von den vorgeschlagenen Gebieten nichtabgedeckten Zielhabitate soll ebenfalls präzisiert werden. Die Bearbeitung der Daten wird sich auf eine einheitliche Definition des Prioritätsgrades der Arten und Lebensräume abstützen. </p><p>Ausgehend von der so erstellten neuen Karte der möglichen Schutzgebiete sollen die zur Schliessung der Lücken im Netzwerk erforderlichen Schritte eingeleitet werden. Um eine einwandfreie Einbettung in das europaweite Netzwerk zu gewährleisten, sollen von den Nachbarländern gelieferte Modelle mitberücksichtigt werden, insbesondere bei der Definition der auf die Vogelwelt ausgerichteten Gebiete.</p><p>Es handelt sich hierbei um einen mehrstufigen Prozess, der sich über mehrere Jahre erstrecken wird und der namentlich die Mitwirkung der Kantone erfordert. Das Berner Übereinkommen hat 2009 entschieden, dass das Netz der Smaragd-Schutzgebiete bis 2020 vervollständigt werden muss.</p><p>4. Der Bundesrat hat gemäss Artikel 18a Absatz 1 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG; SR 451) die Kompetenz, nach Anhören der Kantone die Biotope von nationaler Bedeutung zu bezeichnen. Für vier verschiedene Lebensraumtypen hat er davon Gebrauch gemacht (Hochmoore, Flachmoore, Auen und Amphibienlaichgebiete) und jeweils entsprechende Inventarverordnungen erlassen. Für die Trockenwiesen und -weiden hat der Bundesrat am 13. Januar 2010 ebenfalls eine Inventarverordnung erlassen. Die Biotope von nationaler Bedeutung sind zu einem Grossteil deckungsgleich mit den aktuellen Smaragd-Kandidatsgebieten. Die restlichen Smaragd-Flächen werden gestützt auf Artikel 18b Absatz 1 NHG von den Kantonen ausgeschieden.</p><p>Im Rahmen der Erarbeitung der Biodiversitätsstrategie der Schweiz wird der Bundesrat abklären, ob die geltenden rechtlichen Grundlagen für die bessere Umsetzung der Smaragd-Schutzgebiete genügen oder ob beispielsweise eine explizite Verankerung des Aspekts der internationalen Vernetzung von Schutzgebieten im Natur- und Heimatschutzgesetz und gestützt darauf der Erlass einer speziellen Inventarverordnung notwendig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Delegierten der Vertragsstaaten der Berner Konvention haben unlängst die Berner Deklaration verabschiedet. Laut der Berner Deklaration soll das Netzwerk der Smaragd-Schutzgebiete bis 2020 vollständig sein. Nach einem langen Verfahren sind diese Gebiete ausgewählt worden; zurzeit sind in der Schweiz deren 37 vorgesehen. Die ursprüngliche Liste der möglichen Gebiete, die auf der Grundlage international anerkannter Kriterien erarbeitet wurde, war allerdings bedeutend länger. Auf der Basis einer Reihe von Arten und Lebensräumen, die gemäss der Berner Konvention als prioritär eingestuft wurden, hatte das Schweizer Zentrum für die Kartografie der Fauna (SZKF) auf Mandat des WWF und des Schweizer Vogelschutzes (Bird Life Schweiz) und in Zusammenarbeit mit dem UVEK 108 Gebiete vorgeschlagen. 31 zusätzliche Gebiete wurden für Vögel (Important Bird Areas, IBA) eruiert. Das UVEK hat anschliessend das SZKF damit beauftragt, weitere Gebiete zu bezeichnen, insbesondere alpine Lebensräume und Gebiete, in denen endemische Arten leben; durch dieses Mandat wurde die Liste um weitere 28 Gebiete erweitert. Nun hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen lediglich 37 Gebiete ausgewählt. Es ist zu befürchten, dass diese Auswahl nicht sehr systematisch getroffen worden ist. Beispielsweise stellt sich die Frage, weshalb keine oder nur wenige Gebiete in wichtigen Kantonen wie Wallis oder Schwyz ausgewählt wurden.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Welche Rolle spielt das Kriterium der Repräsentativität bei der Bezeichnung der Smaragd-Schutzgebiete? Ist es das Ziel, eine Auswahl von Gebieten zu treffen, die die Gesamtheit der Lebensräume und Arten gemäss der Berner Konvention umfassen? Gibt es eine Studie, die besagt, wie viele Prozent einer bestimmten Art und eines bestimmten Lebensraumes von den bisher ausgewählten Schutzgebieten abgedeckt werden? Falls ja: Wie lauten diese Prozentsätze für die jeweiligen Arten und Lebensräume?</p><p>2. Wie und innerhalb welcher Frist gedenkt der Bundesrat die heute bestehenden Lücken im Smaragd-Netzwerk zu schliessen?</p><p>3. Wie und nach welchen Kriterien will der Bundesrat gewährleisten, dass die Einrichtung der Schweizer Smaragd-Gebiete tatsächlich dazu beiträgt, Arten und Lebensräume, die in Europa bedroht sind, zu schützen und zu fördern?</p><p>4. Hat der Bundesrat die Absicht, in den Smaragd-Gebieten eine landesweit einheitliche Regelung einzuführen? Falls ja: Welches wären die gesetzlichen Grundlagen dafür?</p>
    • Netzwerk der Smaragd-Schutzgebiete. Verfahren zur Bestimmung und Sicherung der Glaubwürdigkeit

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