Aufgabenverzichtplanung

ShortId
09.4173
Id
20094173
Updated
28.07.2023 08:15
Language
de
Title
Aufgabenverzichtplanung
AdditionalIndexing
24;04;Staatsaufgaben;Aufgabenüberprüfung;Leistungsabbau;Sparmassnahme
1
  • L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K08070105, Staatsaufgaben
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auch der Bundesrat hat inzwischen erkannt, dass gegen die massiven Defizite im Finanzplan 2011-2013 dringend Massnahmen ergriffen werden müssen. Er geht mittlerweile auch von einem baldigen Ende der Rezession aus und rechnet mit einer "positiven" Entwicklung gegenüber dem Basis-Szenario. Damit entfällt auch das Argument einer ausserordentlichen Situation, welche eine Überschreitung des Ausgabenplafonds rechtfertigen würde. Um die Entwicklung des Bundeshaushalts möglichst rasch zu stabilisieren und einen erneuten Anstieg der Staatsschulden zu verhindern, muss nun ohne Verzug gehandelt werden. Da offensichtlich der Wille gefehlt hat, die notwendigen Korrekturen bereits im Voranschlag 2010 vorzunehmen, muss nun mit dem Instrument der Aufgabenüberprüfung und -verzichtplanung für die Folgejahre umso beherzter eingegriffen werden.</p><p>Der mit dieser Motion geforderte Vorschlag des Bundesrates für einen Aufgabenverzicht soll konkrete und umsetzbare Massnahmen enthalten, welche über alle Bereiche nachhaltige jährliche Ausgabenreduktionen in der genannten Höhe bewirken werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Schuldenbremse zwingend eingehalten werden muss. Vor diesem Hintergrund hat er am 4. November 2009 die Grundzüge eines Konsolidierungsprogramms 2011-2013 (KOP 11/13) verabschiedet. Das KOP 11/13 soll im Wesentlichen auf der Ausgabenseite ansetzen und zu einem möglichst grossen Teil aus rasch umsetzbaren Massnahmen der Aufgabenüberprüfung bestehen. Aufgrund der Mitte Dezember veröffentlichten Konjunkturprognosen ist zu erwarten, dass Entlastungen in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken für eine schuldenbremsekonforme Planung in den Jahren 2011-2013 ausreichen, sofern sich auch das Parlament dem vom Bundesrat beschlossenen Ausgabenmoratorium anschliesst.</p><p>Zusammen mit der auf Ende März geplanten Eröffnung einer konferenziellen Vernehmlassung zum KOP 11/13 wird der Bundesrat auch einen Umsetzungsplan zur Aufgabenüberprüfung veröffentlichen. Dieser enthält zusätzlich zu den im Rahmen des KOP rasch umsetzbaren Massnahmen tiefer greifende Aufgabenverzichte und -reformen, die in separaten Vorlagen umgesetzt werden und ab 2015 zu Minderausgaben bzw. zur Vermeidung künftiger Mehrbelastungen in namhafter Höhe führen sollen. Eine nachhaltige Haushaltentlastung ist allerdings nur möglich, wenn auch das Parlament die damit verbundenen Aufgabenverzichte und -reformen unterstützt.</p><p>Inhaltlich nimmt die Motion somit die vom Bundesrat bereits im Rahmen des Ergänzungsberichts zum Legislaturfinanzplan 2009-2011 geäusserte Absicht auf, den Bundeshaushalt bis 2015 unter Ausklammerung der Altersversicherung um 2,3 Milliarden bzw. bis 2020 einschliesslich Altersversicherung um gut 5 Milliarden Franken zu entlasten. Aus formellen Gründen muss der Bundesrat die Motion aber ablehnen: Innert der genannten Frist bis zu Beginn der Frühjahrssession 2010 soll zwar wie beschrieben eine Vernehmlassungsvorlage zum KOP 11/13 vorliegen und die Umsetzungsplanung des Bundesrates zur Aufgabenüberprüfung erstellt sein. Zeitlich unmöglich ist es hingegen, in der genannten Frist bereits wie gefordert eine Vorlage ans Parlament zu verabschieden. Zudem sind KOP 11/13 und Aufgabenüberprüfung eng aufeinander abgestimmte, komplementäre Vorlagen; eine Vorlage durch die andere zu ersetzen wäre deshalb nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die Aufgabenüberprüfung voranzutreiben und dem Parlament bis zum Beginn der Frühjahrssession 2010 statt der Zahlenakrobatik gemäss dem "Konsolidierungsprogramm" in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken eine Aufgabenverzichtplanung vorzulegen, welche eine Ausgabenreduktion von mindestens 2,5 Milliarden Franken bewirkt.</p>
  • Aufgabenverzichtplanung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auch der Bundesrat hat inzwischen erkannt, dass gegen die massiven Defizite im Finanzplan 2011-2013 dringend Massnahmen ergriffen werden müssen. Er geht mittlerweile auch von einem baldigen Ende der Rezession aus und rechnet mit einer "positiven" Entwicklung gegenüber dem Basis-Szenario. Damit entfällt auch das Argument einer ausserordentlichen Situation, welche eine Überschreitung des Ausgabenplafonds rechtfertigen würde. Um die Entwicklung des Bundeshaushalts möglichst rasch zu stabilisieren und einen erneuten Anstieg der Staatsschulden zu verhindern, muss nun ohne Verzug gehandelt werden. Da offensichtlich der Wille gefehlt hat, die notwendigen Korrekturen bereits im Voranschlag 2010 vorzunehmen, muss nun mit dem Instrument der Aufgabenüberprüfung und -verzichtplanung für die Folgejahre umso beherzter eingegriffen werden.</p><p>Der mit dieser Motion geforderte Vorschlag des Bundesrates für einen Aufgabenverzicht soll konkrete und umsetzbare Massnahmen enthalten, welche über alle Bereiche nachhaltige jährliche Ausgabenreduktionen in der genannten Höhe bewirken werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Schuldenbremse zwingend eingehalten werden muss. Vor diesem Hintergrund hat er am 4. November 2009 die Grundzüge eines Konsolidierungsprogramms 2011-2013 (KOP 11/13) verabschiedet. Das KOP 11/13 soll im Wesentlichen auf der Ausgabenseite ansetzen und zu einem möglichst grossen Teil aus rasch umsetzbaren Massnahmen der Aufgabenüberprüfung bestehen. Aufgrund der Mitte Dezember veröffentlichten Konjunkturprognosen ist zu erwarten, dass Entlastungen in der Grössenordnung von 1,5 Milliarden Franken für eine schuldenbremsekonforme Planung in den Jahren 2011-2013 ausreichen, sofern sich auch das Parlament dem vom Bundesrat beschlossenen Ausgabenmoratorium anschliesst.</p><p>Zusammen mit der auf Ende März geplanten Eröffnung einer konferenziellen Vernehmlassung zum KOP 11/13 wird der Bundesrat auch einen Umsetzungsplan zur Aufgabenüberprüfung veröffentlichen. Dieser enthält zusätzlich zu den im Rahmen des KOP rasch umsetzbaren Massnahmen tiefer greifende Aufgabenverzichte und -reformen, die in separaten Vorlagen umgesetzt werden und ab 2015 zu Minderausgaben bzw. zur Vermeidung künftiger Mehrbelastungen in namhafter Höhe führen sollen. Eine nachhaltige Haushaltentlastung ist allerdings nur möglich, wenn auch das Parlament die damit verbundenen Aufgabenverzichte und -reformen unterstützt.</p><p>Inhaltlich nimmt die Motion somit die vom Bundesrat bereits im Rahmen des Ergänzungsberichts zum Legislaturfinanzplan 2009-2011 geäusserte Absicht auf, den Bundeshaushalt bis 2015 unter Ausklammerung der Altersversicherung um 2,3 Milliarden bzw. bis 2020 einschliesslich Altersversicherung um gut 5 Milliarden Franken zu entlasten. Aus formellen Gründen muss der Bundesrat die Motion aber ablehnen: Innert der genannten Frist bis zu Beginn der Frühjahrssession 2010 soll zwar wie beschrieben eine Vernehmlassungsvorlage zum KOP 11/13 vorliegen und die Umsetzungsplanung des Bundesrates zur Aufgabenüberprüfung erstellt sein. Zeitlich unmöglich ist es hingegen, in der genannten Frist bereits wie gefordert eine Vorlage ans Parlament zu verabschieden. Zudem sind KOP 11/13 und Aufgabenüberprüfung eng aufeinander abgestimmte, komplementäre Vorlagen; eine Vorlage durch die andere zu ersetzen wäre deshalb nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die Aufgabenüberprüfung voranzutreiben und dem Parlament bis zum Beginn der Frühjahrssession 2010 statt der Zahlenakrobatik gemäss dem "Konsolidierungsprogramm" in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken eine Aufgabenverzichtplanung vorzulegen, welche eine Ausgabenreduktion von mindestens 2,5 Milliarden Franken bewirkt.</p>
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