Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden der EU und der Schweiz

ShortId
09.4175
Id
20094175
Updated
24.06.2025 23:41
Language
de
Title
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden der EU und der Schweiz
AdditionalIndexing
2841;10;Kooperationsabkommen;Arzneimittelrecht;Bewilligung;Beziehungen Schweiz-EU;Europäische Zusammenarbeit;Schweizerisches Heilmittelinstitut;Vereinfachung von Verfahren;Marktzugang;Informationsaustausch;Medikament
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L04K01050502, Arzneimittelrecht
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L04K09020203, Europäische Zusammenarbeit
  • L05K1002020104, Kooperationsabkommen
  • L04K08040110, Schweizerisches Heilmittelinstitut
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine konkurrenzfähige Arzneimittelzulassungsbehörde ist für den Pharmastandort Schweiz wichtig. Mit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden einzelner EU-Länder und der Emea einerseits und Swissmedic andererseits soll die Leistungsfähigkeit von Swissmedic erhöht werden. Entsprechende Abkommen bestehen bereits mit Australien, Kanada, Singapur und den USA. Die Vernetzung auf europäischer Ebene könnte die bestehende Lücke zwischen der EU und der Schweiz schliessen.</p><p>Folgende Punkte sollten Inhalt der Vereinbarung sein (Liste ist nicht abschliessend):</p><p>- Informations- und Datenaustausch, einschliesslich vertraulicher Daten;</p><p>- Zugang zu den Entscheidgrundlagen und Möglichkeit der Diskussion offener Fragen mit zuständigen Reviewern;</p><p>- Dialog im Rahmen laufender Zulassungs- und Marktüberwachungsverfahren zur besseren Abstimmung der jeweiligen Entscheide;</p><p>- gegenseitige Teilnahme an Trainings;</p><p>- (gegenseitige) Teilnahme an Expertengruppen (insbesondere relevant sind die Working Parties der Emea, wo aktuelle Entwicklungen und Dossiers diskutiert sowie Guidelines erarbeitet werden);</p><p>- Zugang zu Datenbanken und öffentlichen Registern (z. B. Pädiatrie).</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Abschluss eines Memorandum of Understanding/Confidentiality Agreement zum Informationsaustausch im Heilmittelbereich anzustreben.</p>
  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden der EU und der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine konkurrenzfähige Arzneimittelzulassungsbehörde ist für den Pharmastandort Schweiz wichtig. Mit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden einzelner EU-Länder und der Emea einerseits und Swissmedic andererseits soll die Leistungsfähigkeit von Swissmedic erhöht werden. Entsprechende Abkommen bestehen bereits mit Australien, Kanada, Singapur und den USA. Die Vernetzung auf europäischer Ebene könnte die bestehende Lücke zwischen der EU und der Schweiz schliessen.</p><p>Folgende Punkte sollten Inhalt der Vereinbarung sein (Liste ist nicht abschliessend):</p><p>- Informations- und Datenaustausch, einschliesslich vertraulicher Daten;</p><p>- Zugang zu den Entscheidgrundlagen und Möglichkeit der Diskussion offener Fragen mit zuständigen Reviewern;</p><p>- Dialog im Rahmen laufender Zulassungs- und Marktüberwachungsverfahren zur besseren Abstimmung der jeweiligen Entscheide;</p><p>- gegenseitige Teilnahme an Trainings;</p><p>- (gegenseitige) Teilnahme an Expertengruppen (insbesondere relevant sind die Working Parties der Emea, wo aktuelle Entwicklungen und Dossiers diskutiert sowie Guidelines erarbeitet werden);</p><p>- Zugang zu Datenbanken und öffentlichen Registern (z. B. Pädiatrie).</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Abschluss eines Memorandum of Understanding/Confidentiality Agreement zum Informationsaustausch im Heilmittelbereich anzustreben.</p>
    • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Heilmittelbehörden der EU und der Schweiz

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