Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Private Strukturen einbeziehen
- ShortId
-
09.4180
- Id
-
20094180
- Updated
-
27.07.2023 19:20
- Language
-
de
- Title
-
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Private Strukturen einbeziehen
- AdditionalIndexing
-
28;Bewilligung;privates Unternehmen;Kinderbetreuung;Finanzhilfe
- 1
-
- L04K01040207, Kinderbetreuung
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L05K0806010102, Bewilligung
- L05K0703060109, privates Unternehmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist die Grundlage für ein Impulsprogramm zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen. Es ist bis zum 31. Januar 2011 befristet. Laut dem EDI (Medienmitteilung vom 1. Juli 2009) hat sich "die Anstossfinanzierung als wirksames Instrument zur Förderung neuer Betreuungsplätze" bewährt. Innerhalb von 6 Jahren ist das Angebot um mehr als 50 Prozent gestiegen. </p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion 08.3449 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) schlägt der Bundesrat vor, das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern, also bis zum 31. Januar 2015. Die Kantone wurden eingeladen, ein Konkordat auszuarbeiten, um ihre Politik auf dem Gebiet der Kinderbetreuungsstrukturen zu harmonisieren. Das erfolgreiche Programm kann somit fortgeführt werden, und es steht mehr Zeit für die Ausarbeitung neuer Lösungen mit den Kantonen zur Verfügung.</p><p>Mit dem Gesetz soll das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen vergrössert und an die bestehenden familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden, wobei die Interessen der Kinder gewahrt bleiben müssen. </p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, wurden bisher neue Betreuungsplätze finanziell unterstützt: entweder in neugeschaffenen Strukturen oder indem die Zahl der verfügbaren Plätze in den vorhandenen Strukturen erhöht wurde.</p><p>Der Bundesrat hat die Verlängerung des Impulsprogramms zum Anlass genommen, um einige Änderungen in das entsprechende Gesetz einzufügen, die den Anwendungsbereich etwas erweitern. Neu können Projekte mit Innovationscharakter unterstützt werden, womit die Innovationsbereitschaft der Gemeinden und Kantone begünstigt werden soll. </p><p>Allerdings dürfen laut Gesetzentwurf ausschliesslich nichtgewinnorientierte Gesellschaften und Organisationen oder Gemeinwesen gefördert werden. Damit werden Privatpersonen ausgeschlossen, die um Unterstützung für die Eröffnung einer Kinderbetreuungsstätte ersuchen wollen, auch wenn diese innovativ ist und die übrigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Das widerspricht dem Geist des Gesetzes. Ist es nicht das Ziel, Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, unabhängig von der Gesellschaftsform der Einrichtung, solange diese die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfe erfüllt?</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Um den Zielen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung gerecht zu werden, wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit auch private Strukturen einbezogen werden können, die dem Sinn des Gesetzes entsprechen.</p>
- Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Private Strukturen einbeziehen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist die Grundlage für ein Impulsprogramm zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen. Es ist bis zum 31. Januar 2011 befristet. Laut dem EDI (Medienmitteilung vom 1. Juli 2009) hat sich "die Anstossfinanzierung als wirksames Instrument zur Förderung neuer Betreuungsplätze" bewährt. Innerhalb von 6 Jahren ist das Angebot um mehr als 50 Prozent gestiegen. </p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion 08.3449 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) schlägt der Bundesrat vor, das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern, also bis zum 31. Januar 2015. Die Kantone wurden eingeladen, ein Konkordat auszuarbeiten, um ihre Politik auf dem Gebiet der Kinderbetreuungsstrukturen zu harmonisieren. Das erfolgreiche Programm kann somit fortgeführt werden, und es steht mehr Zeit für die Ausarbeitung neuer Lösungen mit den Kantonen zur Verfügung.</p><p>Mit dem Gesetz soll das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen vergrössert und an die bestehenden familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden, wobei die Interessen der Kinder gewahrt bleiben müssen. </p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, wurden bisher neue Betreuungsplätze finanziell unterstützt: entweder in neugeschaffenen Strukturen oder indem die Zahl der verfügbaren Plätze in den vorhandenen Strukturen erhöht wurde.</p><p>Der Bundesrat hat die Verlängerung des Impulsprogramms zum Anlass genommen, um einige Änderungen in das entsprechende Gesetz einzufügen, die den Anwendungsbereich etwas erweitern. Neu können Projekte mit Innovationscharakter unterstützt werden, womit die Innovationsbereitschaft der Gemeinden und Kantone begünstigt werden soll. </p><p>Allerdings dürfen laut Gesetzentwurf ausschliesslich nichtgewinnorientierte Gesellschaften und Organisationen oder Gemeinwesen gefördert werden. Damit werden Privatpersonen ausgeschlossen, die um Unterstützung für die Eröffnung einer Kinderbetreuungsstätte ersuchen wollen, auch wenn diese innovativ ist und die übrigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Das widerspricht dem Geist des Gesetzes. Ist es nicht das Ziel, Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, unabhängig von der Gesellschaftsform der Einrichtung, solange diese die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfe erfüllt?</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Um den Zielen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung gerecht zu werden, wird der Bundesrat beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit auch private Strukturen einbezogen werden können, die dem Sinn des Gesetzes entsprechen.</p>
- Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Private Strukturen einbeziehen
Back to List