Konjunkturmassnahmen. Änderung der Zahlungsmodalitäten des Bundes

ShortId
09.4181
Id
20094181
Updated
14.11.2025 06:38
Language
de
Title
Konjunkturmassnahmen. Änderung der Zahlungsmodalitäten des Bundes
AdditionalIndexing
24;15;Klein- und mittleres Unternehmen;Zahlung;Liquidität;Submissionswesen;Fakturierung;Frist
1
  • L05K0703020209, Zahlung
  • L05K0703020203, Fakturierung
  • L05K0503020802, Frist
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L04K11030204, Liquidität
  • L04K07010305, Submissionswesen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Prognosen für die Wirtschaftsentwicklung sind erfreulicherweise vorsichtig optimistisch. Schweizer Unternehmungen kämpfen jedoch weniger gegen eine schwächere Auftragslage, sondern vor allem mit fehlender Liquidität. Die Zahlungsmoral hat grundsätzlich nachgelassen, und auch der Bund hat nach wie vor lange Zahlungsfristen. Stützungsmassnahmen in Form von Konjunkturprogrammen sind wertvoll, reichen aber alleine nicht aus, die schwierige Situation der Schweizer Wirtschaft zu entschärfen. Wie bereits in meiner dringlichen Anfrage 09.1013 vom 12. März 2009 vorgebracht, könnte der Bund nebst diesen Stützen als einfache Stabilisierungsmassnahme seine Zahlungsfristen so reduzieren, dass der Erhalt der Liquidität von Schweizer Firmen gestützt werden kann.</p><p>In seiner Antwort auf meine dringliche Anfrage 09.1013 vom 1. April 2009 versichert der Bundesrat wohl, dass die vertraglichen Fristen für Zahlungen eingehalten werden. Gleichzeitig bestätigt er aber auch, dass die üblichen Zahlungsfristen von 60 Tagen bewirken, dass das Entgelt für erbrachte Leistungen nicht unmittelbar nach deren Beendigung ausbezahlt wird. Es beziehen sich auch unbestritten nicht alle Rechnungen auf Bauprojekte, bei welchen grössere Nachprüfungen notwendig sind. Hier bestünde zudem die Möglichkeit, mit Akontozahlungen schneller zu reagieren, wo immer möglich früher als vertraglich vereinbart zu bezahlen und damit auch eine Vorbildfunktion einzunehmen. Angesichts der aktuell tiefen Zinsen wäre eine solche Änderung der Zahlungsmodalitäten absolut vertretbar und verkraftbar. Eine solche Massnahme würde immerhin Beträge in Milliardenhöhe auslösen und damit einen grossen Beitrag zur Beseitigung der vorhandenen Liquiditätsengpässe leisten.</p>
  • <p>Der Bundesrat widmet den im Postulat Egger-Wyss vorgebrachten Anliegen grosse Aufmerksamkeit und ist auch der Ansicht, dass dem Bund bei der Einhaltung der Zahlungsfristen eine Vorbildfunktion zukommt.</p><p>Der Bundesrat hat in jüngster Vergangenheit bereits in seinen Antworten:</p><p>- auf die dringliche Anfrage Egger-Wyss 09.1013, "Konjunkturmassnahmen. Änderung der Zahlungsmodalitäten des Bundes", vom 12. März 2009,</p><p>- auf die Motionen Jenny 09.3207 vom 19. März 2009 und der SVP-Fraktion 09.3252 vom 20. März 2009, "Konjunkturmassnahmen zugunsten der Schweizer KMU", sowie</p><p>- auf die Motion von Rotz 08.3298 vom 10. Juni 2008, "Festsetzung der Zahlungsfristen des Bundes", Stellung bezogen.</p><p>Aufgrund dieser Vorstösse und mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Entwicklung wurden folgende Massnahmen umgesetzt:</p><p>- Im April 2009 hat der Bundesrat die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) beauftragt, alle Verwaltungseinheiten anzuweisen, die Lieferantenrechnungen unmittelbar nach Abschluss der Rechnungsprüfung zu bezahlen, selbst wenn die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese Weisung galt vorerst bis Ende 2009 und wurde durch die EFV mit den Weisungen zum Jahresabschluss 2009 um ein weiteres Jahr bis Ende 2010 verlängert. Eine weitere Beschleunigung des Zahlungsprozesses wird durch eine vermehrte systemgestützte Rechnungsfreigabe (Kreditorenworkflow) erreicht.</p><p>Eine statistische Auswertung zeigt, dass im Jahr 2009 im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) rund zwei Drittel aller Rechnungen bereits innerhalb von zehn Tagen nach dem elektronischen Erfassen bezahlt wurden. In dieser Erhebung sind auch alle Zahlungen des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL), der Beschaffungsstelle des Bundes im zivilen Bereich, enthalten.</p><p>- Auf Antrag der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) hat das EFD die für das Immobilienmanagement zuständigen Bundesstellen (BBL, ETH-Rat und Armasuisse) sowie das Bundesamt für Strassen und das Bundesamt für Verkehr angewiesen, ab 1. Januar 2010 Zahlungsfristen für Rechnungen von maximal 30 Tagen vorzusehen. Nur bei besonders komplexen Prüfungen kann eine maximale Frist von 45 Tagen vereinbart werden. Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen ist in den Weisungen ausdrücklich vorgesehen.</p><p>- Die KBOB hat ihren kantonalen und kommunalen Mitgliedern sowie weiteren Bau- und Liegenschaftsorganen ausserhalb der Bundesverwaltung (Immobilien Post, SBB und Alptransit Gotthard AG) auf den gleichen Zeitpunkt hin die analoge Regelung zur Anwendung empfohlen.</p><p>Weitere Massnahmen drängen sich aus der Sicht des Bundesrates zurzeit nicht auf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, mit denen die üblichen und vertraglich festgelegten Fristen des Bundes für seine Zahlungen wenn immer möglich auf zehn Tage verkürzt werden können.</p>
  • Konjunkturmassnahmen. Änderung der Zahlungsmodalitäten des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Prognosen für die Wirtschaftsentwicklung sind erfreulicherweise vorsichtig optimistisch. Schweizer Unternehmungen kämpfen jedoch weniger gegen eine schwächere Auftragslage, sondern vor allem mit fehlender Liquidität. Die Zahlungsmoral hat grundsätzlich nachgelassen, und auch der Bund hat nach wie vor lange Zahlungsfristen. Stützungsmassnahmen in Form von Konjunkturprogrammen sind wertvoll, reichen aber alleine nicht aus, die schwierige Situation der Schweizer Wirtschaft zu entschärfen. Wie bereits in meiner dringlichen Anfrage 09.1013 vom 12. März 2009 vorgebracht, könnte der Bund nebst diesen Stützen als einfache Stabilisierungsmassnahme seine Zahlungsfristen so reduzieren, dass der Erhalt der Liquidität von Schweizer Firmen gestützt werden kann.</p><p>In seiner Antwort auf meine dringliche Anfrage 09.1013 vom 1. April 2009 versichert der Bundesrat wohl, dass die vertraglichen Fristen für Zahlungen eingehalten werden. Gleichzeitig bestätigt er aber auch, dass die üblichen Zahlungsfristen von 60 Tagen bewirken, dass das Entgelt für erbrachte Leistungen nicht unmittelbar nach deren Beendigung ausbezahlt wird. Es beziehen sich auch unbestritten nicht alle Rechnungen auf Bauprojekte, bei welchen grössere Nachprüfungen notwendig sind. Hier bestünde zudem die Möglichkeit, mit Akontozahlungen schneller zu reagieren, wo immer möglich früher als vertraglich vereinbart zu bezahlen und damit auch eine Vorbildfunktion einzunehmen. Angesichts der aktuell tiefen Zinsen wäre eine solche Änderung der Zahlungsmodalitäten absolut vertretbar und verkraftbar. Eine solche Massnahme würde immerhin Beträge in Milliardenhöhe auslösen und damit einen grossen Beitrag zur Beseitigung der vorhandenen Liquiditätsengpässe leisten.</p>
    • <p>Der Bundesrat widmet den im Postulat Egger-Wyss vorgebrachten Anliegen grosse Aufmerksamkeit und ist auch der Ansicht, dass dem Bund bei der Einhaltung der Zahlungsfristen eine Vorbildfunktion zukommt.</p><p>Der Bundesrat hat in jüngster Vergangenheit bereits in seinen Antworten:</p><p>- auf die dringliche Anfrage Egger-Wyss 09.1013, "Konjunkturmassnahmen. Änderung der Zahlungsmodalitäten des Bundes", vom 12. März 2009,</p><p>- auf die Motionen Jenny 09.3207 vom 19. März 2009 und der SVP-Fraktion 09.3252 vom 20. März 2009, "Konjunkturmassnahmen zugunsten der Schweizer KMU", sowie</p><p>- auf die Motion von Rotz 08.3298 vom 10. Juni 2008, "Festsetzung der Zahlungsfristen des Bundes", Stellung bezogen.</p><p>Aufgrund dieser Vorstösse und mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Entwicklung wurden folgende Massnahmen umgesetzt:</p><p>- Im April 2009 hat der Bundesrat die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) beauftragt, alle Verwaltungseinheiten anzuweisen, die Lieferantenrechnungen unmittelbar nach Abschluss der Rechnungsprüfung zu bezahlen, selbst wenn die Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese Weisung galt vorerst bis Ende 2009 und wurde durch die EFV mit den Weisungen zum Jahresabschluss 2009 um ein weiteres Jahr bis Ende 2010 verlängert. Eine weitere Beschleunigung des Zahlungsprozesses wird durch eine vermehrte systemgestützte Rechnungsfreigabe (Kreditorenworkflow) erreicht.</p><p>Eine statistische Auswertung zeigt, dass im Jahr 2009 im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) rund zwei Drittel aller Rechnungen bereits innerhalb von zehn Tagen nach dem elektronischen Erfassen bezahlt wurden. In dieser Erhebung sind auch alle Zahlungen des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL), der Beschaffungsstelle des Bundes im zivilen Bereich, enthalten.</p><p>- Auf Antrag der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) hat das EFD die für das Immobilienmanagement zuständigen Bundesstellen (BBL, ETH-Rat und Armasuisse) sowie das Bundesamt für Strassen und das Bundesamt für Verkehr angewiesen, ab 1. Januar 2010 Zahlungsfristen für Rechnungen von maximal 30 Tagen vorzusehen. Nur bei besonders komplexen Prüfungen kann eine maximale Frist von 45 Tagen vereinbart werden. Die Vereinbarung von Abschlagszahlungen ist in den Weisungen ausdrücklich vorgesehen.</p><p>- Die KBOB hat ihren kantonalen und kommunalen Mitgliedern sowie weiteren Bau- und Liegenschaftsorganen ausserhalb der Bundesverwaltung (Immobilien Post, SBB und Alptransit Gotthard AG) auf den gleichen Zeitpunkt hin die analoge Regelung zur Anwendung empfohlen.</p><p>Weitere Massnahmen drängen sich aus der Sicht des Bundesrates zurzeit nicht auf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, mit denen die üblichen und vertraglich festgelegten Fristen des Bundes für seine Zahlungen wenn immer möglich auf zehn Tage verkürzt werden können.</p>
    • Konjunkturmassnahmen. Änderung der Zahlungsmodalitäten des Bundes

Back to List