Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Wie weiter?

ShortId
09.4193
Id
20094193
Updated
28.07.2023 04:10
Language
de
Title
Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Wie weiter?
AdditionalIndexing
28;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Sozialrecht;Kanton;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Sozialversicherung;Sozialhilfe
1
  • L04K01040212, Sozialrecht
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K08020314, Koordination
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L06K080701020108, Kanton
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Forschungsbericht 1/09 des BSV zur Quantifizierung der Übergänge zwischen Systemen der sozialen Sicherheit (IV, ALV, Sozialhilfe) zeigt auf, dass in den Jahren 2004-2006 930 000 Personen oder fast 20 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mindestens einmal eine Leistung aus einem der Leistungssysteme und rund 125 000 Personen Leistungen aus mehr als einem der Leistungssysteme bezogen haben. Letztere sind als tendenziell teuerste Fälle Zielgruppe der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ).</p><p>Die IIZ ist über die Jahre gewachsen und heute vielenorts in der Praxis gut eingeführt. Sie ist allerdings weitgehend freiwillig und damit abhängig vom Willen und von der Fachkompetenz von Einzelpersonen. Mit dem Projekt IIZ-Mamac wurde ein wesentlicher Verbesserungsschritt realisiert, indem für Personen mit komplexer Mehrfachproblematik ein gemeinsamer Bearbeitungsprozess entwickelt wurde, welcher Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit der Institutionen schafft. Ende 2010 läuft dieses Projekt aus, und die Überführung in die ordentlichen Vollzugsstrukturen steht an. Weil die Verbindlichkeit heute nicht auf einem institutionellen Willen der Sozialversicherungssysteme, sondern lediglich auf Vereinbarungen unter den Vollzugsstellen der Kantone basiert, ist zu befürchten, dass ohne aktive Steuerung im Übergang und in der Zukunft diese Verbindlichkeit verlorengeht.</p><p>Vor diesem Hintergrund sind die obengestellten Fragen zu sehen und zu beantworten.</p>
  • <p>1. Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) hat sich in den letzten Jahren als gemeinsame Strategie zur verbesserten Zusammenarbeit verschiedener Partnerorganisationen aus den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe und Berufsberatung bewährt. Es hat sich gezeigt, dass sich die Institutionen dank dem Instrument der IIZ, wie auch der Zusammenarbeit der IV mit ihr vorgelagerten Versicherungs- und Vorsorgesystemen (IIZ-plus), einander angenähert haben und sich vermehrt darum bemühen, gemeinsame Lösungen im Bereich der Wiedereingliederung zu finden. Ab 2004 wurden die nationalen Bemühungen um IIZ auf das nationale Projekt IIZ-Mamac fokussiert. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die in einem gemeinsamen Assessment zusammenfliessenden medizinischen, arbeitsmarktlichen und sozialen Kompetenzen bessere Bedarfseinschätzungen ermöglichen und zu einer verbesserten Koordination in der Fallbegleitung führen. Das Projekt wird gegenwärtig evaluiert und soll Ende 2010 aus dem Projektstadium entsprechend den Erkenntnissen der Evaluation in den ordentlichen Vollzug überführt werden.</p><p>2. Für die zukünftige Ausgestaltung der IIZ sind folgende Überlegungen ausschlaggebend: Die heutigen Systeme der sozialen Sicherung können ihre spezifischen Zielgruppen grösstenteils effizient und wirkungsvoll unterstützen. Die IIZ richtet sich auch in Zukunft auf eine beschränkte Zahl von Personen mit verschiedenen (allgemeine IIZ) oder komplexen Problemen (IIZ-Mamac) aus und wird sowohl für die beteiligten Institutionen wie auch für die betroffenen Personen verbindlich sein. Das Bundesamt für Sozialversicherungen, das Staatssekretariat für Wirtschaft, die schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren sehen als Auftraggebende von IIZ-Mamac vor, dass die IIZ auch weiterhin gepflegt und weiterentwickelt wird. Sie schlagen vor, nach Ablauf des nationalen Pilotprojekts IIZ-Mamac Ende 2010 eine nationale IIZ-Steuerungsgruppe sowie eine nationale IIZ-Fachstelle als Anlaufstellen für künftige IIZ-Fragen einzurichten. Weil die geplante IIZ-Fachstelle von beiden Bundesämtern gemeinsam getragen werden soll, wird die Verantwortung der IIZ auf Ebene Bund beim Eidgenössischen Departement des Innern sowie beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement liegen. Im Rahmen seiner Strategie zur Armutsbekämpfung gemäss Motion SGK-N 06.3001 wird der Bundesrat der IIZ eine zentrale Bedeutung zumessen und sein Engagement in diesem Bereich verstärken.</p><p>3. Ausgehend von ihrer gegenwärtig kantonalen bzw. kommunalen Struktur liegt es an der Sozialhilfe, sich für eine verbindliche IIZ-Partnerschaft zu engagieren. Um die Sozialhilfe bestmöglich in die künftige IIZ-Entwicklung einzubinden, sind als ständige Mitglieder der geplanten nationalen IIZ-Steuerungsgruppe die SODK, die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe wie auch die Städteinitiative als Vertreterin der grösseren Kommunen vorgesehen.</p><p>4. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass die IIZ auch in Zukunft aktiv gestaltet werden muss. Die vorgesehene nationale IIZ-Steuerungsgruppe, die sich aus Entscheidungsträgerinnen und -trägern der verschiedenen involvierten Institutionen zusammensetzt, soll diese Weiterentwicklung der IIZ (gemeinsam mit der nationalen IIZ-Fachstelle) auch in Zukunft sicherstellen. Der Auftrag an die nationale IIZ-Steuerungsgruppe ist ein zweifacher: Sie stellt einerseits die Koordination im Bereich der (Wieder-)Eingliederung in die Arbeitswelt sicher und wirkt andererseits als Kristallisationspunkt für IIZ-Fragen auf eine Optimierung des Gesamtsystems der sozialen Sicherung in der Schweiz hin.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Erfahrungen wurden mit den verschiedenen Ausprägungen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ, IIZplus und IIZ-Mamac) bisher gemacht?</p><p>2. Wie ist der Übergang vom Projekt IIZ-Mamac in die ordentlichen Vollzugsstrukturen der Kantone geplant? Welche Vision liegt der IIZ-Zukunft zugrunde (Gesamtkonzept oder mehrere verschiedene Ausprägungen)? Wie aktiv steuert der Bund den Übergang, damit das Synergie- bzw. Optimierungspotenzial auch bezüglich Kosten genutzt und die Verbindlichkeit gestärkt wird? Welchem Departement obliegt die Verantwortung für diese departementsübergreifende und die Kantone einschliessende Aufgabe?</p><p>3. Während die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung auf Bundesrecht beruhen, basiert die Sozialhilfe auf 26 kantonalen Sozialhilfegesetzen, die zudem meist von den Gemeinden vollzogen werden. Wie wird die kantonale Sozialhilfe künftig in eine verbindliche Zusammenarbeit einbezogen? Ist die Zusammenarbeit mit der SODK sichergestellt, und engagiert sich die SODK in der Gestaltung der IIZ-Zukunft?</p><p>4. IIZ bewegt sich an den Grenzen der einzelnen Sozialversicherungssysteme. Sie muss deshalb im Denken und Handeln immer wieder Systemlogiken überwinden. Weil die Alltagsroutine aber immer in Richtung Systemlogik zieht, braucht IIZ auch in Zukunft eine aktive Steuerung. Wie wird die Steuerbarkeit und die Steuerung der IIZ künftig gesetzgeberisch und strukturell sichergestellt?</p>
  • Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Wie weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Forschungsbericht 1/09 des BSV zur Quantifizierung der Übergänge zwischen Systemen der sozialen Sicherheit (IV, ALV, Sozialhilfe) zeigt auf, dass in den Jahren 2004-2006 930 000 Personen oder fast 20 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mindestens einmal eine Leistung aus einem der Leistungssysteme und rund 125 000 Personen Leistungen aus mehr als einem der Leistungssysteme bezogen haben. Letztere sind als tendenziell teuerste Fälle Zielgruppe der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ).</p><p>Die IIZ ist über die Jahre gewachsen und heute vielenorts in der Praxis gut eingeführt. Sie ist allerdings weitgehend freiwillig und damit abhängig vom Willen und von der Fachkompetenz von Einzelpersonen. Mit dem Projekt IIZ-Mamac wurde ein wesentlicher Verbesserungsschritt realisiert, indem für Personen mit komplexer Mehrfachproblematik ein gemeinsamer Bearbeitungsprozess entwickelt wurde, welcher Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit der Institutionen schafft. Ende 2010 läuft dieses Projekt aus, und die Überführung in die ordentlichen Vollzugsstrukturen steht an. Weil die Verbindlichkeit heute nicht auf einem institutionellen Willen der Sozialversicherungssysteme, sondern lediglich auf Vereinbarungen unter den Vollzugsstellen der Kantone basiert, ist zu befürchten, dass ohne aktive Steuerung im Übergang und in der Zukunft diese Verbindlichkeit verlorengeht.</p><p>Vor diesem Hintergrund sind die obengestellten Fragen zu sehen und zu beantworten.</p>
    • <p>1. Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) hat sich in den letzten Jahren als gemeinsame Strategie zur verbesserten Zusammenarbeit verschiedener Partnerorganisationen aus den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe und Berufsberatung bewährt. Es hat sich gezeigt, dass sich die Institutionen dank dem Instrument der IIZ, wie auch der Zusammenarbeit der IV mit ihr vorgelagerten Versicherungs- und Vorsorgesystemen (IIZ-plus), einander angenähert haben und sich vermehrt darum bemühen, gemeinsame Lösungen im Bereich der Wiedereingliederung zu finden. Ab 2004 wurden die nationalen Bemühungen um IIZ auf das nationale Projekt IIZ-Mamac fokussiert. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass die in einem gemeinsamen Assessment zusammenfliessenden medizinischen, arbeitsmarktlichen und sozialen Kompetenzen bessere Bedarfseinschätzungen ermöglichen und zu einer verbesserten Koordination in der Fallbegleitung führen. Das Projekt wird gegenwärtig evaluiert und soll Ende 2010 aus dem Projektstadium entsprechend den Erkenntnissen der Evaluation in den ordentlichen Vollzug überführt werden.</p><p>2. Für die zukünftige Ausgestaltung der IIZ sind folgende Überlegungen ausschlaggebend: Die heutigen Systeme der sozialen Sicherung können ihre spezifischen Zielgruppen grösstenteils effizient und wirkungsvoll unterstützen. Die IIZ richtet sich auch in Zukunft auf eine beschränkte Zahl von Personen mit verschiedenen (allgemeine IIZ) oder komplexen Problemen (IIZ-Mamac) aus und wird sowohl für die beteiligten Institutionen wie auch für die betroffenen Personen verbindlich sein. Das Bundesamt für Sozialversicherungen, das Staatssekretariat für Wirtschaft, die schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren sehen als Auftraggebende von IIZ-Mamac vor, dass die IIZ auch weiterhin gepflegt und weiterentwickelt wird. Sie schlagen vor, nach Ablauf des nationalen Pilotprojekts IIZ-Mamac Ende 2010 eine nationale IIZ-Steuerungsgruppe sowie eine nationale IIZ-Fachstelle als Anlaufstellen für künftige IIZ-Fragen einzurichten. Weil die geplante IIZ-Fachstelle von beiden Bundesämtern gemeinsam getragen werden soll, wird die Verantwortung der IIZ auf Ebene Bund beim Eidgenössischen Departement des Innern sowie beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement liegen. Im Rahmen seiner Strategie zur Armutsbekämpfung gemäss Motion SGK-N 06.3001 wird der Bundesrat der IIZ eine zentrale Bedeutung zumessen und sein Engagement in diesem Bereich verstärken.</p><p>3. Ausgehend von ihrer gegenwärtig kantonalen bzw. kommunalen Struktur liegt es an der Sozialhilfe, sich für eine verbindliche IIZ-Partnerschaft zu engagieren. Um die Sozialhilfe bestmöglich in die künftige IIZ-Entwicklung einzubinden, sind als ständige Mitglieder der geplanten nationalen IIZ-Steuerungsgruppe die SODK, die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe wie auch die Städteinitiative als Vertreterin der grösseren Kommunen vorgesehen.</p><p>4. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass die IIZ auch in Zukunft aktiv gestaltet werden muss. Die vorgesehene nationale IIZ-Steuerungsgruppe, die sich aus Entscheidungsträgerinnen und -trägern der verschiedenen involvierten Institutionen zusammensetzt, soll diese Weiterentwicklung der IIZ (gemeinsam mit der nationalen IIZ-Fachstelle) auch in Zukunft sicherstellen. Der Auftrag an die nationale IIZ-Steuerungsgruppe ist ein zweifacher: Sie stellt einerseits die Koordination im Bereich der (Wieder-)Eingliederung in die Arbeitswelt sicher und wirkt andererseits als Kristallisationspunkt für IIZ-Fragen auf eine Optimierung des Gesamtsystems der sozialen Sicherung in der Schweiz hin.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Erfahrungen wurden mit den verschiedenen Ausprägungen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ, IIZplus und IIZ-Mamac) bisher gemacht?</p><p>2. Wie ist der Übergang vom Projekt IIZ-Mamac in die ordentlichen Vollzugsstrukturen der Kantone geplant? Welche Vision liegt der IIZ-Zukunft zugrunde (Gesamtkonzept oder mehrere verschiedene Ausprägungen)? Wie aktiv steuert der Bund den Übergang, damit das Synergie- bzw. Optimierungspotenzial auch bezüglich Kosten genutzt und die Verbindlichkeit gestärkt wird? Welchem Departement obliegt die Verantwortung für diese departementsübergreifende und die Kantone einschliessende Aufgabe?</p><p>3. Während die Arbeitslosenversicherung und die Invalidenversicherung auf Bundesrecht beruhen, basiert die Sozialhilfe auf 26 kantonalen Sozialhilfegesetzen, die zudem meist von den Gemeinden vollzogen werden. Wie wird die kantonale Sozialhilfe künftig in eine verbindliche Zusammenarbeit einbezogen? Ist die Zusammenarbeit mit der SODK sichergestellt, und engagiert sich die SODK in der Gestaltung der IIZ-Zukunft?</p><p>4. IIZ bewegt sich an den Grenzen der einzelnen Sozialversicherungssysteme. Sie muss deshalb im Denken und Handeln immer wieder Systemlogiken überwinden. Weil die Alltagsroutine aber immer in Richtung Systemlogik zieht, braucht IIZ auch in Zukunft eine aktive Steuerung. Wie wird die Steuerbarkeit und die Steuerung der IIZ künftig gesetzgeberisch und strukturell sichergestellt?</p>
    • Interinstitutionelle Zusammenarbeit. Wie weiter?

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