Wettbewerb und tiefere Preise im Telekom-Markt

ShortId
09.4194
Id
20094194
Updated
24.06.2025 23:45
Language
de
Title
Wettbewerb und tiefere Preise im Telekom-Markt
AdditionalIndexing
34;Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;Wettbewerb;Telekommunikationstarif;Preisrückgang;Mobiltelefon;Marktzugang;Marktpreis
1
  • L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
  • L05K1202040104, Telekommunikationstarif
  • L03K070301, Wettbewerb
  • L03K110502, Marktpreis
  • L05K0701030311, Marktzugang
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen in der Schweiz die europaweit höchsten Handytarife (Studie des Bakom vom Juli 2009). Je weniger Anbieter auf dem Markt sind, desto grösser ist das Risiko, dass diese sich auf möglichst hohe Terminierungsgebühren einigen. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass der Regulator in solchen Fällen einschreiten kann ("ex officio"). Allenfalls ist auch eine Ex-ante-Regulierung zu prüfen, um langwierige Verfahren und Verzögerungen zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten zu vermeiden.</p><p>Seit dem 1. Juli 2009 sind die Gebühren der Handybenutzung im Ausland (Roaming) nach oben begrenzt. Mobiles Telefonieren ist dadurch um bis zu 60 Prozent günstiger geworden.</p><p>Seit der Entbündelung der letzten Meile haben Dritte Zugang zum Netz der Swisscom. Dabei darf Swisscom Dritten für die Benutzung des Netzes die Wiederbeschaffungskosten berechnen. Das führt dazu, dass Konsumenten unter Umständen ein bereits abgeschriebenes Netz ein zweites Mal bezahlen. Die Mehrkosten, welche dadurch den Konsumenten entstehen, sind beträchtlich und werden auf mehrere Hundert Millionen Franken geschätzt.</p><p>Zeitlich begrenzte Konsumentenverträge mit Telekom-Firmen werden häufig automatisch verlängert. Ausserdem ist der Wechsel des Anbieters oft mit zahlreichen Hürden verbunden. Mit klaren und konsumentenfreundlichen Verträgen und der Möglichkeit von einfachen Anbieterwechseln könnte der Wettbewerb ebenfalls verbessert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung im schweizerischen Telekommunikationsmarkt kontinuierlich, nicht nur im Zusammenhang mit allfälligen Konzentrationen von Fernmeldeunternehmen. Er hat folglich bereits Anfang 2009 das Postulat der KVF des Ständerates 09.3002, "Evaluation zum Fernmeldemarkt", zur Annahme empfohlen. Dieses Postulat gibt dem Bundesrat die Gelegenheit, dem Parlament bis spätestens Mitte dieses Jahres einen Bericht über die Entwicklung des schweizerischen Fernmeldemarkts, die Erfahrungen mit dem im Jahr 2007 revidierten Fernmeldegesetz und über einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf vorzulegen.</p><p>Sämtliche im vorliegenden Postulat erwähnten Massnahmen sind in den Fragen enthalten, welche der Bundesrat im Rahmen des erwähnten Postulatsberichts bis Mitte 2010 beantworten wird. Die von der Postulantin beantragten Prüfungen sind somit bereits in vollem Gange.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Angesichts der voraussichtlich weiteren Konzentration im Telekommunikationsmarkt wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie der Wettbewerb im Telekom-Markt verstärkt werden kann und überhöhte Preise zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten gesenkt werden können.</p><p>Insbesondere sind die folgenden Massnahmen zu prüfen:</p><p>1. mehr Wettbewerb dank Erleichterung des Markteintritts für neue Telekom-Anbieter;</p><p>2. Verhinderung von überhöhten Preisen dank der Möglichkeit für den Regulator, gegen überhöhte Terminierungs- und Roaminggebühren vorzugehen;</p><p>3. Kosten senken dank Verhinderung einer doppelten Abschreibung des Monopolnetzes zulasten der Konsumenten;</p><p>4. Wettbewerb stärken dank Vereinfachungen beim Wechsel des Telekom-Anbieters.</p>
  • Wettbewerb und tiefere Preise im Telekom-Markt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen in der Schweiz die europaweit höchsten Handytarife (Studie des Bakom vom Juli 2009). Je weniger Anbieter auf dem Markt sind, desto grösser ist das Risiko, dass diese sich auf möglichst hohe Terminierungsgebühren einigen. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass der Regulator in solchen Fällen einschreiten kann ("ex officio"). Allenfalls ist auch eine Ex-ante-Regulierung zu prüfen, um langwierige Verfahren und Verzögerungen zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten zu vermeiden.</p><p>Seit dem 1. Juli 2009 sind die Gebühren der Handybenutzung im Ausland (Roaming) nach oben begrenzt. Mobiles Telefonieren ist dadurch um bis zu 60 Prozent günstiger geworden.</p><p>Seit der Entbündelung der letzten Meile haben Dritte Zugang zum Netz der Swisscom. Dabei darf Swisscom Dritten für die Benutzung des Netzes die Wiederbeschaffungskosten berechnen. Das führt dazu, dass Konsumenten unter Umständen ein bereits abgeschriebenes Netz ein zweites Mal bezahlen. Die Mehrkosten, welche dadurch den Konsumenten entstehen, sind beträchtlich und werden auf mehrere Hundert Millionen Franken geschätzt.</p><p>Zeitlich begrenzte Konsumentenverträge mit Telekom-Firmen werden häufig automatisch verlängert. Ausserdem ist der Wechsel des Anbieters oft mit zahlreichen Hürden verbunden. Mit klaren und konsumentenfreundlichen Verträgen und der Möglichkeit von einfachen Anbieterwechseln könnte der Wettbewerb ebenfalls verbessert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung im schweizerischen Telekommunikationsmarkt kontinuierlich, nicht nur im Zusammenhang mit allfälligen Konzentrationen von Fernmeldeunternehmen. Er hat folglich bereits Anfang 2009 das Postulat der KVF des Ständerates 09.3002, "Evaluation zum Fernmeldemarkt", zur Annahme empfohlen. Dieses Postulat gibt dem Bundesrat die Gelegenheit, dem Parlament bis spätestens Mitte dieses Jahres einen Bericht über die Entwicklung des schweizerischen Fernmeldemarkts, die Erfahrungen mit dem im Jahr 2007 revidierten Fernmeldegesetz und über einen allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf vorzulegen.</p><p>Sämtliche im vorliegenden Postulat erwähnten Massnahmen sind in den Fragen enthalten, welche der Bundesrat im Rahmen des erwähnten Postulatsberichts bis Mitte 2010 beantworten wird. Die von der Postulantin beantragten Prüfungen sind somit bereits in vollem Gange.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Angesichts der voraussichtlich weiteren Konzentration im Telekommunikationsmarkt wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie der Wettbewerb im Telekom-Markt verstärkt werden kann und überhöhte Preise zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten gesenkt werden können.</p><p>Insbesondere sind die folgenden Massnahmen zu prüfen:</p><p>1. mehr Wettbewerb dank Erleichterung des Markteintritts für neue Telekom-Anbieter;</p><p>2. Verhinderung von überhöhten Preisen dank der Möglichkeit für den Regulator, gegen überhöhte Terminierungs- und Roaminggebühren vorzugehen;</p><p>3. Kosten senken dank Verhinderung einer doppelten Abschreibung des Monopolnetzes zulasten der Konsumenten;</p><p>4. Wettbewerb stärken dank Vereinfachungen beim Wechsel des Telekom-Anbieters.</p>
    • Wettbewerb und tiefere Preise im Telekom-Markt

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