Wie weiter mit den italienischen Sprach- und Kulturkursen?
- ShortId
-
09.4195
- Id
-
20094195
- Updated
-
14.11.2025 08:19
- Language
-
de
- Title
-
Wie weiter mit den italienischen Sprach- und Kulturkursen?
- AdditionalIndexing
-
32;2831;italienische Sprache;Zuwandererkind;Unterrichtsprogramm;Italien;Kulturverbreitung;Sprachunterricht;Kunsterziehung;Finanzierung
- 1
-
- L05K0106010305, italienische Sprache
- L04K01060309, Kulturverbreitung
- L04K13010310, Unterrichtsprogramm
- L04K13020104, Kunsterziehung
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L05K0108030401, Zuwandererkind
- L03K110902, Finanzierung
- L04K03010503, Italien
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist sich der Rolle der Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) zur Unterstützung der Kinder beim Aufbau ihrer Identität und beim Erwerb ihrer ersten Sprache bewusst. Gemäss Artikel 16 Buchstabe c des auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzten Sprachengesetzes kann der Bund den Kantonen Finanzhilfen für die Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache gewähren. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen werden vom Eidgenössischen Departement des Innern bis Ende Juni 2010 vorbereitet. Der Bundesrat wird die Sprachenverordnung am 1. Juli 2010 in Kraft setzen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>Die im Sprachengesetz (Art. 16) vorgesehenen Fördermassnahmen sollen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des HSK-Unterrichts beitragen. Der HSK-Unterricht soll so gut wie möglich in den Regelbetrieb der Schulen integriert werden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Regel- und HSK-Lehrerschaft ist anzustreben.</p><p>Der HSK-Unterricht wird von Lehrkräften aus den Herkunftsländern erteilt. Die gemäss Artikel 16 Buchstabe c des Sprachengesetzes vorgesehenen Finanzhilfen haben zum Ziel, bei diesen Lehrpersonen durch gezielte Weiterbildung die Professionalität in den Bereichen Theorie, Methodik und Didaktik zu sichern. Die unter Buchstabe c vorgesehene Unterstützung bei der Entwicklung von geeigneten Lehrmitteln impliziert, dass die Lehrkräfte von Fachleuten in den Gebrauch dieser Lehrmittel eingeführt werden.</p><p>Für den Unterricht in italienischer Sprache auf Primar- und Sekundarstufe I werden die Finanzhilfen des Bundes gemäss Artikel 16 des Sprachengesetzes gezielt für die Optimierung der Grundvoraussetzungen für die Vermittlung der Kenntnisse der Landessprachen im Unterricht eingesetzt. Dies umfasst die Unterstützung von Projekten, die die Erarbeitung neuer Konzepte für den Sprachunterricht und die Entwicklung innovativer Lehrmittel zum Ziel haben. Mit den Massnahmen gemäss den Buchstaben a und b von Artikel 16 des Sprachengesetzes soll insbesondere der Italienischunterricht als dritte Landessprache gefördert werden. Die Bereitstellung geeigneter Formen und Mittel für das Lehren und Lernen von Regional- und Minderheitensprachen fällt in erster Linie in die Kompetenz der Kantone. Harmos sollte durch die den Kantonen übertragene Verpflichtung, ein Grundangebot an Unterricht in einer dritten Landessprache anzubieten, dazu beitragen, dieses Angebot zu entwickeln. Mit seiner in Artikel 16 des Sprachengesetzes vorgesehenen Unterstützung wird der Bund keine Sprachkurse finanzieren.</p><p>Die Sensibilisierung der italienischen Behörden für die Bedeutung dieser Kurse für die in der Schweiz lebenden Migrantinnen und Migranten ist regelmässig Gegenstand bilateraler Tagungen zu kulturellen Themen zwischen der Schweiz und Italien, an denen auch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren teilnimmt (u. a. an der Versammlung der Schweizerisch-italienischen beratenden Kommission für kulturelle Fragen vom 18. Dezember 2009). Die Schweiz betont anlässlich dieser Kontakte, wie wichtig die Sprach- und Kulturkurse als Instrument der kulturellen und sozialen Entwicklung der jungen Generationen in einem mehrsprachigen Kontext sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für die erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten ist es insbesondere wichtig, dass der Erwerb der Erstsprache und -kultur anerkannt und gefördert wird. Besonders erfolgreich ist dieser Erwerb, wenn er in Zusammenarbeit mit den örtlichen Schulen stattfindet. Die Resultate, die dabei bisher erzielt werden konnten, sind aus pädagogischer Sicht vielversprechend, und sie haben in der Schweiz - Einwanderungsland, das die Mehrsprachigkeit zu einem seiner wesentlichen Merkmale zählt - eine ganz besondere Bedeutung.</p><p>Gewisse Kantone haben erkannt, wie wichtig es ist, den Sprach- und Kulturkursen den notwendigen Platz zu geben oder gar die Zusammenarbeit mit den Schweizer Schulen aktiv zu fördern. So wird im Kanton Neuenburg der Besuch solcher Kurse im Zeugnis festgehalten.</p><p>Innerhalb der Migrationssprachen nimmt die italienische Sprache eine besondere Stellung ein: Sie ist nicht nur die Erstsprache der grössten Migrationsgemeinschaft in der Schweiz, einer Gemeinschaft, die seit mehr als vier Generationen in der Schweiz integriert ist und deren Kultur den Alltag der Schweizerinnen und Schweizer massgeblich prägt, sondern sie ist auch eine unserer Landessprachen.</p><p>Der Fortbestand der Sprach- und Kulturkurse ist deshalb nicht nur aus pädagogischer Sicht für die Entwicklung der Migrantenkinder wichtig, sondern auch für den Erhalt einer unserer Landessprachen. Zudem hat der Italienischunterricht in den Schweizer Schulen nicht den gleichen Stellenwert wie der Unterricht des Deutschen und des Französischen als Fremdsprache. Mit den Italienischkursen kann somit eine Lücke gefüllt werden.</p><p>Die italienischen Sprach- und Kulturkurse werden nun bereits seit rund 40 Jahren angeboten. Bis in die Neunzigerjahre wurden sie vom italienischen Aussenministerium finanziell unterstützt. Die Kantone ihrerseits haben die Räumlichkeiten in den Schulen zur Verfügung gestellt. Seit 1995 jedoch engagiert sich der italienische Staat im Ausland immer weniger finanziell, und damit stehen auch immer weniger Mittel für die Sprachkurse im Ausland zur Verfügung.</p><p>Der Fortbestand der Kurse ist dadurch gefährdet. Immer öfter müssen sich die Eltern finanziell an den Kursen beteiligen, was zu einem Zweiklassensystem und zu privaten Angeboten führen könnte, die die Schülerinnen und Schüler aus wohlhabenderen Familien bevorzugen. Zudem ist eine Ungleichbehandlung zu beobachten zwischen den Lehrkräften, die - in zu geringer Zahl - vom italienischen Staat in die Schweiz geschickt werden, und den Freiwilligen, die für die fehlenden Lehrpersonen aus Italien einspringen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich der erwähnten Probleme bewusst? Sind Bestrebungen im Gang, den Fortbestand der Kurse zu sichern?</p><p>2. Gedenkt er, bei den italienischen Behörden zu intervenieren, um sie für die Wichtigkeit dieser Kurse für ihre Landsleute im Ausland zu sensibilisieren?</p><p>3. Beabsichtigt er, dafür zu sorgen, dass die Ungleichbehandlung zwischen den Lehrpersonen verringert wird?</p>
- Wie weiter mit den italienischen Sprach- und Kulturkursen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist sich der Rolle der Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) zur Unterstützung der Kinder beim Aufbau ihrer Identität und beim Erwerb ihrer ersten Sprache bewusst. Gemäss Artikel 16 Buchstabe c des auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzten Sprachengesetzes kann der Bund den Kantonen Finanzhilfen für die Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache gewähren. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen werden vom Eidgenössischen Departement des Innern bis Ende Juni 2010 vorbereitet. Der Bundesrat wird die Sprachenverordnung am 1. Juli 2010 in Kraft setzen. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Bundesrat die Fragen wie folgt:</p><p>Die im Sprachengesetz (Art. 16) vorgesehenen Fördermassnahmen sollen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des HSK-Unterrichts beitragen. Der HSK-Unterricht soll so gut wie möglich in den Regelbetrieb der Schulen integriert werden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Regel- und HSK-Lehrerschaft ist anzustreben.</p><p>Der HSK-Unterricht wird von Lehrkräften aus den Herkunftsländern erteilt. Die gemäss Artikel 16 Buchstabe c des Sprachengesetzes vorgesehenen Finanzhilfen haben zum Ziel, bei diesen Lehrpersonen durch gezielte Weiterbildung die Professionalität in den Bereichen Theorie, Methodik und Didaktik zu sichern. Die unter Buchstabe c vorgesehene Unterstützung bei der Entwicklung von geeigneten Lehrmitteln impliziert, dass die Lehrkräfte von Fachleuten in den Gebrauch dieser Lehrmittel eingeführt werden.</p><p>Für den Unterricht in italienischer Sprache auf Primar- und Sekundarstufe I werden die Finanzhilfen des Bundes gemäss Artikel 16 des Sprachengesetzes gezielt für die Optimierung der Grundvoraussetzungen für die Vermittlung der Kenntnisse der Landessprachen im Unterricht eingesetzt. Dies umfasst die Unterstützung von Projekten, die die Erarbeitung neuer Konzepte für den Sprachunterricht und die Entwicklung innovativer Lehrmittel zum Ziel haben. Mit den Massnahmen gemäss den Buchstaben a und b von Artikel 16 des Sprachengesetzes soll insbesondere der Italienischunterricht als dritte Landessprache gefördert werden. Die Bereitstellung geeigneter Formen und Mittel für das Lehren und Lernen von Regional- und Minderheitensprachen fällt in erster Linie in die Kompetenz der Kantone. Harmos sollte durch die den Kantonen übertragene Verpflichtung, ein Grundangebot an Unterricht in einer dritten Landessprache anzubieten, dazu beitragen, dieses Angebot zu entwickeln. Mit seiner in Artikel 16 des Sprachengesetzes vorgesehenen Unterstützung wird der Bund keine Sprachkurse finanzieren.</p><p>Die Sensibilisierung der italienischen Behörden für die Bedeutung dieser Kurse für die in der Schweiz lebenden Migrantinnen und Migranten ist regelmässig Gegenstand bilateraler Tagungen zu kulturellen Themen zwischen der Schweiz und Italien, an denen auch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren teilnimmt (u. a. an der Versammlung der Schweizerisch-italienischen beratenden Kommission für kulturelle Fragen vom 18. Dezember 2009). Die Schweiz betont anlässlich dieser Kontakte, wie wichtig die Sprach- und Kulturkurse als Instrument der kulturellen und sozialen Entwicklung der jungen Generationen in einem mehrsprachigen Kontext sind.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Für die erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten ist es insbesondere wichtig, dass der Erwerb der Erstsprache und -kultur anerkannt und gefördert wird. Besonders erfolgreich ist dieser Erwerb, wenn er in Zusammenarbeit mit den örtlichen Schulen stattfindet. Die Resultate, die dabei bisher erzielt werden konnten, sind aus pädagogischer Sicht vielversprechend, und sie haben in der Schweiz - Einwanderungsland, das die Mehrsprachigkeit zu einem seiner wesentlichen Merkmale zählt - eine ganz besondere Bedeutung.</p><p>Gewisse Kantone haben erkannt, wie wichtig es ist, den Sprach- und Kulturkursen den notwendigen Platz zu geben oder gar die Zusammenarbeit mit den Schweizer Schulen aktiv zu fördern. So wird im Kanton Neuenburg der Besuch solcher Kurse im Zeugnis festgehalten.</p><p>Innerhalb der Migrationssprachen nimmt die italienische Sprache eine besondere Stellung ein: Sie ist nicht nur die Erstsprache der grössten Migrationsgemeinschaft in der Schweiz, einer Gemeinschaft, die seit mehr als vier Generationen in der Schweiz integriert ist und deren Kultur den Alltag der Schweizerinnen und Schweizer massgeblich prägt, sondern sie ist auch eine unserer Landessprachen.</p><p>Der Fortbestand der Sprach- und Kulturkurse ist deshalb nicht nur aus pädagogischer Sicht für die Entwicklung der Migrantenkinder wichtig, sondern auch für den Erhalt einer unserer Landessprachen. Zudem hat der Italienischunterricht in den Schweizer Schulen nicht den gleichen Stellenwert wie der Unterricht des Deutschen und des Französischen als Fremdsprache. Mit den Italienischkursen kann somit eine Lücke gefüllt werden.</p><p>Die italienischen Sprach- und Kulturkurse werden nun bereits seit rund 40 Jahren angeboten. Bis in die Neunzigerjahre wurden sie vom italienischen Aussenministerium finanziell unterstützt. Die Kantone ihrerseits haben die Räumlichkeiten in den Schulen zur Verfügung gestellt. Seit 1995 jedoch engagiert sich der italienische Staat im Ausland immer weniger finanziell, und damit stehen auch immer weniger Mittel für die Sprachkurse im Ausland zur Verfügung.</p><p>Der Fortbestand der Kurse ist dadurch gefährdet. Immer öfter müssen sich die Eltern finanziell an den Kursen beteiligen, was zu einem Zweiklassensystem und zu privaten Angeboten führen könnte, die die Schülerinnen und Schüler aus wohlhabenderen Familien bevorzugen. Zudem ist eine Ungleichbehandlung zu beobachten zwischen den Lehrkräften, die - in zu geringer Zahl - vom italienischen Staat in die Schweiz geschickt werden, und den Freiwilligen, die für die fehlenden Lehrpersonen aus Italien einspringen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er sich der erwähnten Probleme bewusst? Sind Bestrebungen im Gang, den Fortbestand der Kurse zu sichern?</p><p>2. Gedenkt er, bei den italienischen Behörden zu intervenieren, um sie für die Wichtigkeit dieser Kurse für ihre Landsleute im Ausland zu sensibilisieren?</p><p>3. Beabsichtigt er, dafür zu sorgen, dass die Ungleichbehandlung zwischen den Lehrpersonen verringert wird?</p>
- Wie weiter mit den italienischen Sprach- und Kulturkursen?
Back to List