Evaluation der Bildungsmassnahmen für junge abgewiesene und weggewiesene Asylsuchende
- ShortId
-
09.4200
- Id
-
20094200
- Updated
-
28.07.2023 12:14
- Language
-
de
- Title
-
Evaluation der Bildungsmassnahmen für junge abgewiesene und weggewiesene Asylsuchende
- AdditionalIndexing
-
2811;32;internationale Organisation;Asylbewerber/in;Ausschaffung;Kind;Zugang zur Bildung
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L05K0107010205, Kind
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K13030117, Zugang zur Bildung
- L04K10020103, internationale Organisation
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Familien mit minderjährigen Jugendlichen oder unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich in der Schweiz, die freiwillig oder selbstständig in ihr Herkunftsland zurückkehren, können Rückkehrhilfe des Bundes beantragen.</p><p>Als Rückkehrhilfemassnahme stehen bei Kindern und Jugendlichen die Betreuung und Beratung in der Schweiz sowie die Vermittlung in die staatlichen Strukturen der Herkunftsländer (Schulen, Berufsausbildung) an erster Stelle. Das BFM kann Schul- oder Ausbildungskosten übernehmen. Eine Ausbildung kann dabei direkt bezahlt werden oder indirekt, indem einer Ausbildungsfirma zum Beispiel eine Maschine zur Verfügung gestellt wird und eine zurückgekehrte Person als Gegenleistung eine Anlehre durch diesen Betrieb erhält.</p><p>Die im Rahmen der Rückkehrberatung in den Kantonen individuell vereinbarten Rückkehrhilfemassnahmen setzt in der Regel die Internationale Organisation für Migration (IOM) im Auftrag des BFM um. Die Rückkehrenden werden an die IOM-Büros vor Ort vermittelt, welche die Personen betreuen und begleiten.</p><p>Eine freiwillige Rückkehr von unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen ist selten. Für die gesetzliche Vertretung der Minderjährigen sieht das Zivilgesetzbuch vormundschaftliche Massnahmen vor (Vormundschaft, Beistandschaft). Falls diese Massnahmen nicht sofort umsetzbar sind, sieht das Asylgesetz vor, dass der Kanton einen Rechtsvertreter bestimmt. Diese Person soll die Interessen der Minderjährigen wahren. Falls eine freiwillige Rückkehr gewünscht wird, nimmt die kantonale Rückkehrberatungsstelle im Auftrag des Bundes mit dem Rechtsvertreter Rücksprache und die Planung der Ausreise an die Hand. Die Kontaktaufnahme mit Familienmitgliedern im Herkunftsland durch die IOM erfolgt nur mit dem Einverständnis der betroffenen Jugendlichen und des Rechtsvertreters.</p><p>Die Leistungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind gleich wie für Erwachsene. Die freiwillige Rückkehr und Reintegration wird in der Schweiz und im Herkunftsland sorgfältig abgeklärt und vorbereitet. Für die Zeit nach der Rückkehr wird immer eine individuelle Nachbetreuung eingeplant. Der Bund unterstützt zudem Strukturen in Herkunftsländern, welche Minderjährige aufnehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um Auskunft über die massgebenden Kriterien, nach denen die Internationale Organisation für Migration (IOM) vor Ort mit der Durchführung von Bildungsmassnahmen für minderjährige Asylsuchende, die nach einem Asylverfahren in ihr Ursprungsland ausgewiesen wurden, sowie mit der Unterstützung dieser Asylsuchenden beauftragt wird.</p><p>Zudem möchte ich erfahren, auf welche Weise der Kontakt zwischen ab- oder weggewiesenen Familien und der IOM hergestellt wird. Inwiefern wird den Interessen des Kindes, das in den Genuss von Bildungsmassnahmen kommt, Rechnung getragen, falls seine Eltern diesen Kontakt abbrechen wollen?</p>
- Evaluation der Bildungsmassnahmen für junge abgewiesene und weggewiesene Asylsuchende
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Familien mit minderjährigen Jugendlichen oder unbegleitete Minderjährige aus dem Asylbereich in der Schweiz, die freiwillig oder selbstständig in ihr Herkunftsland zurückkehren, können Rückkehrhilfe des Bundes beantragen.</p><p>Als Rückkehrhilfemassnahme stehen bei Kindern und Jugendlichen die Betreuung und Beratung in der Schweiz sowie die Vermittlung in die staatlichen Strukturen der Herkunftsländer (Schulen, Berufsausbildung) an erster Stelle. Das BFM kann Schul- oder Ausbildungskosten übernehmen. Eine Ausbildung kann dabei direkt bezahlt werden oder indirekt, indem einer Ausbildungsfirma zum Beispiel eine Maschine zur Verfügung gestellt wird und eine zurückgekehrte Person als Gegenleistung eine Anlehre durch diesen Betrieb erhält.</p><p>Die im Rahmen der Rückkehrberatung in den Kantonen individuell vereinbarten Rückkehrhilfemassnahmen setzt in der Regel die Internationale Organisation für Migration (IOM) im Auftrag des BFM um. Die Rückkehrenden werden an die IOM-Büros vor Ort vermittelt, welche die Personen betreuen und begleiten.</p><p>Eine freiwillige Rückkehr von unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen ist selten. Für die gesetzliche Vertretung der Minderjährigen sieht das Zivilgesetzbuch vormundschaftliche Massnahmen vor (Vormundschaft, Beistandschaft). Falls diese Massnahmen nicht sofort umsetzbar sind, sieht das Asylgesetz vor, dass der Kanton einen Rechtsvertreter bestimmt. Diese Person soll die Interessen der Minderjährigen wahren. Falls eine freiwillige Rückkehr gewünscht wird, nimmt die kantonale Rückkehrberatungsstelle im Auftrag des Bundes mit dem Rechtsvertreter Rücksprache und die Planung der Ausreise an die Hand. Die Kontaktaufnahme mit Familienmitgliedern im Herkunftsland durch die IOM erfolgt nur mit dem Einverständnis der betroffenen Jugendlichen und des Rechtsvertreters.</p><p>Die Leistungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind gleich wie für Erwachsene. Die freiwillige Rückkehr und Reintegration wird in der Schweiz und im Herkunftsland sorgfältig abgeklärt und vorbereitet. Für die Zeit nach der Rückkehr wird immer eine individuelle Nachbetreuung eingeplant. Der Bund unterstützt zudem Strukturen in Herkunftsländern, welche Minderjährige aufnehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich ersuche den Bundesrat um Auskunft über die massgebenden Kriterien, nach denen die Internationale Organisation für Migration (IOM) vor Ort mit der Durchführung von Bildungsmassnahmen für minderjährige Asylsuchende, die nach einem Asylverfahren in ihr Ursprungsland ausgewiesen wurden, sowie mit der Unterstützung dieser Asylsuchenden beauftragt wird.</p><p>Zudem möchte ich erfahren, auf welche Weise der Kontakt zwischen ab- oder weggewiesenen Familien und der IOM hergestellt wird. Inwiefern wird den Interessen des Kindes, das in den Genuss von Bildungsmassnahmen kommt, Rechnung getragen, falls seine Eltern diesen Kontakt abbrechen wollen?</p>
- Evaluation der Bildungsmassnahmen für junge abgewiesene und weggewiesene Asylsuchende
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