Muss Frankreich für seine Verletzung des Rechtsstaats nicht büssen?
- ShortId
-
09.4204
- Id
-
20094204
- Updated
-
28.07.2023 09:08
- Language
-
de
- Title
-
Muss Frankreich für seine Verletzung des Rechtsstaats nicht büssen?
- AdditionalIndexing
-
24;Bankgeheimnis;Doppelbesteuerung;Steuerausweichung;Bankgeschäft;Legitimität;Datenschutz;Steuerhinterziehung;OECD;Steuerübereinkommen;Steuerstrafrecht;Frankreich;Diebstahl
- 1
-
- L03K110402, Bankgeschäft
- L04K05020513, Datenschutz
- L04K11040208, Bankgeheimnis
- L06K050102010202, Diebstahl
- L04K03010106, Frankreich
- L04K11070604, Steuerhinterziehung
- L06K050102010205, Steuerstrafrecht
- L04K11070601, Steuerausweichung
- L04K11070302, Doppelbesteuerung
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L03K150222, OECD
- L04K08020503, Legitimität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Schweiz kann nicht verhindern, dass Daten, die über eine gestohlene Datensammlung in den Besitz der französischen Steuerbehörden gerieten, verwendet werden. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die Beschaffung und Verwendung dieser Daten dem Geist des Doppelbesteuerungsabkommens zuwiderlaufen, das zwischen beiden Staaten abgeschlossen wurde, um die gute Zusammenarbeit in Steuerfragen zu verstärken.</p><p>2. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat einen Entwurf für eine Amtshilfeverordnung erarbeitet, welche die Umsetzung der internationalen Amtshilfe in der Schweiz regelt. Das EFD schlägt vor, darin eine Bestimmung zu verankern, wonach bei einer Verletzung des Ordre public oder des Grundsatzes von Treu und Glauben keine Amtshilfe geleistet wird. Im Übrigen sieht auch Artikel 26 des OECD-Musterabkommens vor, dass die Vertragsstaaten nicht dazu gezwungen werden können, Auskunft zu geben, wenn dadurch die öffentliche Ordnung verletzt wird. Bei der Beurteilung eines Amtshilfeersuchens werden auch die Herkunft der zugrunde liegenden Informationen berücksichtigt sowie die Art und Weise, wie diese beschafft wurden. Stützt sich ein Amtshilfeersuchen auf Informationen, deren Beschaffung die Verletzung von Schweizer Recht voraussetzt, und unterstützte bzw. veranlasste der ersuchende Staat sogar diese Rechtsverletzung, ist das Amtshilfeersuchen abzulehnen. Die Verordnung befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Die Anhörung dauert bis zum 30. April 2010. Der Bundesrat wird die Verordnung voraussichtlich auf den 1. Oktober 2010 in Kraft setzen.</p><p>Der Bundesrat trifft gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) auch präventive Massnahmen, sollten ausländische Behörden oder private Organisationen und Personen mittels verbotenen Nachrichtendienstes die Artikel 271 (Verbotene Handlungen für einen fremden Staat) und 273 StGB (Wirtschaftlicher Nachrichtendienst) Kundendaten von Schweizer Banken zu erhalten versuchen.</p><p>3. Der Bundesrat wünscht, das mit Frankreich unterzeichnete Abkommen so bald wie möglich umzusetzen. Allerdings warf die Affäre um die von einem Angestellten der HSBC-Bank in Genf entwendeten Daten Fragen zur engeren Zusammenarbeit auf, die von beiden Staaten auf dem Gebiet der Steuern beschlossen worden war. Diese Fragen bedurften einer Klärung. Der Bundesrat forderte deshalb die zuständige parlamentarische Kommission auf, das Ratifikationsverfahren auszusetzen, wenn dem von der Bundesanwaltschaft am 9. Januar 2009 eingereichten Rechtshilfeersuchen nicht stattgegeben werde und von französischer Seite nichts Genaueres darüber zu erfahren sei, was die französischen Behörden mit den bei der HSBC-Bank entwendeten Daten zu tun gedächten. Die bei der HSBC-Bank in Genf entwendeten Daten wurden der Schweiz in der Zwischenzeit ausgehändigt, und die französische Seite gab vor Kurzem Erklärungen ab, die unter Berücksichtigung der zahlreichen rechtlichen Aspekte, die in diese Angelegenheit hineinspielen, insgesamt für ausreichend erachtet werden. Gemäss innerstaatlicher Rechtsordnung wird Frankreich die fraglichen Daten gegenüber französischen Steuerpflichtigen für Steuerzwecke verwenden. Hingegen hat sich Frankreich verpflichtet, keine Amtshilfeersuchen an die Schweiz zu adressieren, die auf diesen entwendeten Daten beruhen. Bei Ersuchen von Drittstaaten werden die französischen Behörden die zuständigen Stellen in der Schweiz hierüber informieren und die Daten an Drittstaaten herausgeben. Das Parlament kann nun den Ratifikationsprozess für das Zusatzprotokoll vom 27. August 2009 zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich von 1996 wieder aufnehmen.</p><p>4. Es stimmt, dass Herr Jeffrey Owens in einem Artikel in "Le Temps" vom 20. Dezember 2009 mit folgenden Worten zitiert wird: "Alle Länder haben Informanten, die gegen Bezahlung oder Belohnung arbeiten." Im selben Zeitungsartikel wird er aber auch so zitiert: "Diese Realität ist nicht immer schön anzusehen, und sie ist nur schwer zu akzeptieren, aber auf dem Gebiet der Steuerflucht muss man sich noch auf viele Fälle dieser Art gefasst machen." Herrn Owens' Aussagen dürfen deshalb nicht als Aufforderung verstanden werden, sich solcher Praktiken zu bedienen. Er stellt lediglich fest, dass es sie gibt. Die OECD unterstützt zwar die Anstrengungen der Staaten, die die Steuerkriminalität bekämpfen; sie hat sie jedoch nie dazu ermuntert, sich mit rechtswidrigen Mitteln Informationen zu beschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie der Presse zu entnehmen ist, will Frankreich Daten, die ein Angestellter einer ausländischen, in der Schweiz tätigen Bank gestohlen hat, dazu verwenden, Verfahren gegen französische Steuerpflichtige einzuleiten, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben. Dieses Vorgehen ist völlig illegal und steht im Widerspruch zum Rechtsstaat.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Was hält er von den Erklärungen des französischen Haushaltsministers, wonach für ihn gestohlene Informationen kein Problem darstellen?</p><p>2. Was will er tun, damit solche illegalen Praktiken nicht einreissen?</p><p>3. Befürchtet er nicht auch, dass diese Art von Praktiken die Ratifizierung der kürzlich, insbesondere auch mit Frankreich, abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen gefährdet?</p><p>4. Was hält er von den jüngsten Verlautbarungen des OECD-Vertreters Jeffrey Owens, die am 10. Dezember 2009 unter dem Titel "Tous les pays ont des informateurs rémunérés ou récompensés" (Alle Länder haben Informanten, die gegen Bezahlung oder Belohnung arbeiten) in "Le Temps" erschienen sind? Untergraben solche Aussagen nicht das Vertrauen in die OECD?</p>
- Muss Frankreich für seine Verletzung des Rechtsstaats nicht büssen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Schweiz kann nicht verhindern, dass Daten, die über eine gestohlene Datensammlung in den Besitz der französischen Steuerbehörden gerieten, verwendet werden. Der Bundesrat ist jedoch der Auffassung, dass die Beschaffung und Verwendung dieser Daten dem Geist des Doppelbesteuerungsabkommens zuwiderlaufen, das zwischen beiden Staaten abgeschlossen wurde, um die gute Zusammenarbeit in Steuerfragen zu verstärken.</p><p>2. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat einen Entwurf für eine Amtshilfeverordnung erarbeitet, welche die Umsetzung der internationalen Amtshilfe in der Schweiz regelt. Das EFD schlägt vor, darin eine Bestimmung zu verankern, wonach bei einer Verletzung des Ordre public oder des Grundsatzes von Treu und Glauben keine Amtshilfe geleistet wird. Im Übrigen sieht auch Artikel 26 des OECD-Musterabkommens vor, dass die Vertragsstaaten nicht dazu gezwungen werden können, Auskunft zu geben, wenn dadurch die öffentliche Ordnung verletzt wird. Bei der Beurteilung eines Amtshilfeersuchens werden auch die Herkunft der zugrunde liegenden Informationen berücksichtigt sowie die Art und Weise, wie diese beschafft wurden. Stützt sich ein Amtshilfeersuchen auf Informationen, deren Beschaffung die Verletzung von Schweizer Recht voraussetzt, und unterstützte bzw. veranlasste der ersuchende Staat sogar diese Rechtsverletzung, ist das Amtshilfeersuchen abzulehnen. Die Verordnung befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Die Anhörung dauert bis zum 30. April 2010. Der Bundesrat wird die Verordnung voraussichtlich auf den 1. Oktober 2010 in Kraft setzen.</p><p>Der Bundesrat trifft gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) auch präventive Massnahmen, sollten ausländische Behörden oder private Organisationen und Personen mittels verbotenen Nachrichtendienstes die Artikel 271 (Verbotene Handlungen für einen fremden Staat) und 273 StGB (Wirtschaftlicher Nachrichtendienst) Kundendaten von Schweizer Banken zu erhalten versuchen.</p><p>3. Der Bundesrat wünscht, das mit Frankreich unterzeichnete Abkommen so bald wie möglich umzusetzen. Allerdings warf die Affäre um die von einem Angestellten der HSBC-Bank in Genf entwendeten Daten Fragen zur engeren Zusammenarbeit auf, die von beiden Staaten auf dem Gebiet der Steuern beschlossen worden war. Diese Fragen bedurften einer Klärung. Der Bundesrat forderte deshalb die zuständige parlamentarische Kommission auf, das Ratifikationsverfahren auszusetzen, wenn dem von der Bundesanwaltschaft am 9. Januar 2009 eingereichten Rechtshilfeersuchen nicht stattgegeben werde und von französischer Seite nichts Genaueres darüber zu erfahren sei, was die französischen Behörden mit den bei der HSBC-Bank entwendeten Daten zu tun gedächten. Die bei der HSBC-Bank in Genf entwendeten Daten wurden der Schweiz in der Zwischenzeit ausgehändigt, und die französische Seite gab vor Kurzem Erklärungen ab, die unter Berücksichtigung der zahlreichen rechtlichen Aspekte, die in diese Angelegenheit hineinspielen, insgesamt für ausreichend erachtet werden. Gemäss innerstaatlicher Rechtsordnung wird Frankreich die fraglichen Daten gegenüber französischen Steuerpflichtigen für Steuerzwecke verwenden. Hingegen hat sich Frankreich verpflichtet, keine Amtshilfeersuchen an die Schweiz zu adressieren, die auf diesen entwendeten Daten beruhen. Bei Ersuchen von Drittstaaten werden die französischen Behörden die zuständigen Stellen in der Schweiz hierüber informieren und die Daten an Drittstaaten herausgeben. Das Parlament kann nun den Ratifikationsprozess für das Zusatzprotokoll vom 27. August 2009 zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich von 1996 wieder aufnehmen.</p><p>4. Es stimmt, dass Herr Jeffrey Owens in einem Artikel in "Le Temps" vom 20. Dezember 2009 mit folgenden Worten zitiert wird: "Alle Länder haben Informanten, die gegen Bezahlung oder Belohnung arbeiten." Im selben Zeitungsartikel wird er aber auch so zitiert: "Diese Realität ist nicht immer schön anzusehen, und sie ist nur schwer zu akzeptieren, aber auf dem Gebiet der Steuerflucht muss man sich noch auf viele Fälle dieser Art gefasst machen." Herrn Owens' Aussagen dürfen deshalb nicht als Aufforderung verstanden werden, sich solcher Praktiken zu bedienen. Er stellt lediglich fest, dass es sie gibt. Die OECD unterstützt zwar die Anstrengungen der Staaten, die die Steuerkriminalität bekämpfen; sie hat sie jedoch nie dazu ermuntert, sich mit rechtswidrigen Mitteln Informationen zu beschaffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Wie der Presse zu entnehmen ist, will Frankreich Daten, die ein Angestellter einer ausländischen, in der Schweiz tätigen Bank gestohlen hat, dazu verwenden, Verfahren gegen französische Steuerpflichtige einzuleiten, die ihr Geld in der Schweiz angelegt haben. Dieses Vorgehen ist völlig illegal und steht im Widerspruch zum Rechtsstaat.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Was hält er von den Erklärungen des französischen Haushaltsministers, wonach für ihn gestohlene Informationen kein Problem darstellen?</p><p>2. Was will er tun, damit solche illegalen Praktiken nicht einreissen?</p><p>3. Befürchtet er nicht auch, dass diese Art von Praktiken die Ratifizierung der kürzlich, insbesondere auch mit Frankreich, abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen gefährdet?</p><p>4. Was hält er von den jüngsten Verlautbarungen des OECD-Vertreters Jeffrey Owens, die am 10. Dezember 2009 unter dem Titel "Tous les pays ont des informateurs rémunérés ou récompensés" (Alle Länder haben Informanten, die gegen Bezahlung oder Belohnung arbeiten) in "Le Temps" erschienen sind? Untergraben solche Aussagen nicht das Vertrauen in die OECD?</p>
- Muss Frankreich für seine Verletzung des Rechtsstaats nicht büssen?
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