Qualifizierung von zugewanderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

ShortId
09.4205
Id
20094205
Updated
27.07.2023 19:12
Language
de
Title
Qualifizierung von zugewanderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
AdditionalIndexing
15;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Weiterbildung;Fremdarbeiter/in;Arbeitgeber/in;Finanzierung
1
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K0702020301, Arbeitgeber/in
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Zuwanderung beschäftigt die Schweizer Bevölkerung. Auch die steigende Arbeitslosigkeit ist ein Grund dafür. Die Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schweizer Pass ist vorerst noch relativ tief, genauso wie die Arbeitslosigkeit der einwandernden Deutschen. Umgekehrt steigt die Arbeitslosigkeit jener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor dem Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit aus dem Westbalkan eingewandert sind. </p><p>Das Problem stellt somit nicht, wie die Volkswirtschaftsministerin geltend macht, die angeblich ausbleibende Rückwanderung der Deutschen dar, sondern die stark zunehmende Arbeitslosigkeit der seit Längerem in der Schweiz lebenden, bisher zu wenig qualifizierten Ausländerinnen und Ausländer. Um das Problem zu lösen, müssen Unternehmen und Staat mit einem umfassenden Qualifizierungsprogramm die Voraussetzung schaffen, damit mehr freie Stellen durch vorab in der Schweiz lebende Arbeitslose - Schweizerinnen und Schweizer und Ausländerinnen und Ausländer - besetzt werden. Dies reduziert die Einwanderung und senkt die Arbeitslosigkeit.</p><p>Eine umfassende Qualifizierungsstrategie verhindert auch entsprechende Probleme auf dem Arbeitsmarkt in Zukunft.</p><p>Der Bundesrat soll in einem Konzept die Rahmenbedingungen der geforderten Weiterbildungsoffensive erarbeiten und dem Parlament vorlegen.</p>
  • <p>Anfang November 2009 hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, bis Ende Legislaturperiode 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen. Angestrebt wird ein Grundsatzgesetz, das die Eigenverantwortung für das lebenslange Lernen stärkt, die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung verbessert und die Kohärenz in der Bundesgesetzgebung sicherstellt. </p><p>Im Rahmen der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfes ist zu prüfen, wie der Zugang zur Weiterbildung für diejenigen gesichert werden kann, die aufgrund der Herkunft oder des sozialen Umfelds Erschwernisse haben, die dem Bildungssystem fernstehen oder aus ihm herauszufallen drohen. Bei einer allfälligen Verankerung derartiger Ziele sind Überschneidungen mit kantonalen Zuständigkeiten (z. B. im Bereiche der Ausländer-, Integrations- und Sozialpolitik) und Lastenverschiebungen zu vermeiden.</p><p>Ein Recht auf Weiterbildung und die Einrichtung eines Weiterbildungsfonds sind jedoch abzulehnen (siehe dazu auch den Bericht des Bundesrates zur Weiterbildung im Arbeitsrecht vom 9. April 2003 in Erfüllung des Postulats Rechsteiner Paul 96.3094 vom 20. März 1996). Ein generelles Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Weiterbildung besteht nicht. Es würde voraussetzen, dass sich die betrieblichen Kosten durch entsprechende Erträge rechtfertigen lassen. Dies ist nur individuell oder allenfalls branchenweise zu beurteilen. Wo immer dies der Fall ist, hat ein Arbeitgeber ein Interesse, in die berufliche Weiterbildung zu investieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Konzept zu einer Weiterbildungsstrategie für zugewanderte Arbeitnehmende durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu unterbreiten. Das Qualifizierungskonzept soll folgende Eckpunkte umfassen:</p><p>1. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schlechter qualifizierte zugewanderte Arbeitnehmende beschäftigen, werden verpflichtet, diese weiterzubilden, die Kosten dafür zu übernehmen und die Arbeitnehmenden für die erforderliche Zeit von der Arbeit freizustellen. </p><p>2. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese Aufgabe nicht selber wahrnehmen können, leisten entsprechende Abgaben in einen Weiterbildungsfonds.</p>
  • Qualifizierung von zugewanderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Zuwanderung beschäftigt die Schweizer Bevölkerung. Auch die steigende Arbeitslosigkeit ist ein Grund dafür. Die Arbeitslosigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Schweizer Pass ist vorerst noch relativ tief, genauso wie die Arbeitslosigkeit der einwandernden Deutschen. Umgekehrt steigt die Arbeitslosigkeit jener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vor dem Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit aus dem Westbalkan eingewandert sind. </p><p>Das Problem stellt somit nicht, wie die Volkswirtschaftsministerin geltend macht, die angeblich ausbleibende Rückwanderung der Deutschen dar, sondern die stark zunehmende Arbeitslosigkeit der seit Längerem in der Schweiz lebenden, bisher zu wenig qualifizierten Ausländerinnen und Ausländer. Um das Problem zu lösen, müssen Unternehmen und Staat mit einem umfassenden Qualifizierungsprogramm die Voraussetzung schaffen, damit mehr freie Stellen durch vorab in der Schweiz lebende Arbeitslose - Schweizerinnen und Schweizer und Ausländerinnen und Ausländer - besetzt werden. Dies reduziert die Einwanderung und senkt die Arbeitslosigkeit.</p><p>Eine umfassende Qualifizierungsstrategie verhindert auch entsprechende Probleme auf dem Arbeitsmarkt in Zukunft.</p><p>Der Bundesrat soll in einem Konzept die Rahmenbedingungen der geforderten Weiterbildungsoffensive erarbeiten und dem Parlament vorlegen.</p>
    • <p>Anfang November 2009 hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, bis Ende Legislaturperiode 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen. Angestrebt wird ein Grundsatzgesetz, das die Eigenverantwortung für das lebenslange Lernen stärkt, die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung verbessert und die Kohärenz in der Bundesgesetzgebung sicherstellt. </p><p>Im Rahmen der Erarbeitung des Vernehmlassungsentwurfes ist zu prüfen, wie der Zugang zur Weiterbildung für diejenigen gesichert werden kann, die aufgrund der Herkunft oder des sozialen Umfelds Erschwernisse haben, die dem Bildungssystem fernstehen oder aus ihm herauszufallen drohen. Bei einer allfälligen Verankerung derartiger Ziele sind Überschneidungen mit kantonalen Zuständigkeiten (z. B. im Bereiche der Ausländer-, Integrations- und Sozialpolitik) und Lastenverschiebungen zu vermeiden.</p><p>Ein Recht auf Weiterbildung und die Einrichtung eines Weiterbildungsfonds sind jedoch abzulehnen (siehe dazu auch den Bericht des Bundesrates zur Weiterbildung im Arbeitsrecht vom 9. April 2003 in Erfüllung des Postulats Rechsteiner Paul 96.3094 vom 20. März 1996). Ein generelles Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Weiterbildung besteht nicht. Es würde voraussetzen, dass sich die betrieblichen Kosten durch entsprechende Erträge rechtfertigen lassen. Dies ist nur individuell oder allenfalls branchenweise zu beurteilen. Wo immer dies der Fall ist, hat ein Arbeitgeber ein Interesse, in die berufliche Weiterbildung zu investieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament ein Konzept zu einer Weiterbildungsstrategie für zugewanderte Arbeitnehmende durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu unterbreiten. Das Qualifizierungskonzept soll folgende Eckpunkte umfassen:</p><p>1. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schlechter qualifizierte zugewanderte Arbeitnehmende beschäftigen, werden verpflichtet, diese weiterzubilden, die Kosten dafür zu übernehmen und die Arbeitnehmenden für die erforderliche Zeit von der Arbeit freizustellen. </p><p>2. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese Aufgabe nicht selber wahrnehmen können, leisten entsprechende Abgaben in einen Weiterbildungsfonds.</p>
    • Qualifizierung von zugewanderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

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