Erhöhung des Treibstoffzuschlags
- ShortId
-
09.4206
- Id
-
20094206
- Updated
-
28.07.2023 11:37
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung des Treibstoffzuschlags
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;Autobahn;Nationalstrassenbau;Energiepreis;Preissteigerung;Schienenverkehr;Mineralölsteuer;Strassenverkehr;Benzin;Finanzierung
- 1
-
- L04K11070109, Mineralölsteuer
- L03K180301, Strassenverkehr
- L03K110902, Finanzierung
- L05K1701010605, Energiepreis
- L06K170401010101, Benzin
- L04K11050502, Preissteigerung
- L03K180302, Schienenverkehr
- L04K18030102, Strassennetz
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L05K1803010201, Autobahn
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln (Geschäftsnummer 09.084; BBl 2009 8387ff.) hält der Bundesrat fest (S. 8436): "Die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel zugunsten der SFSV ist zur mittelfristigen Deckung des ordentlichen Bedarfs und zur Finanzierung zusätzlicher Bedürfnisse unumgänglich. Eine entsprechende Vorlage wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten zu einem späteren Zeitpunkt unterbreiten." Damit das Parlament seine Beschlüsse in umfassender Kenntnis der Sache fassen kann, sind Präzisierungen hinsichtlich dieser künftigen Botschaft unerlässlich.</p>
- <p>1. In der Botschaft zum Programm Engpassbeseitigung hat der Bundesrat die Entwicklung in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr dargelegt und eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags in Aussicht gestellt. Es zeichnet sich ab, dass die Einnahmen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr mittelfristig zur Finanzierung des ordentlichen Bedarfs nicht mehr ausreichen könnten. Hinzu kommen zusätzliche Bedürfnisse wie die Finanzierung von Netzergänzungsprojekten oder die Aufwendungen für die vorgesehene Aufnahme von bestehenden Strassen ins Nationalstrassennetz. Bevor eine entsprechende Botschaft verfasst werden kann, sind noch verschiedene Vertiefungsarbeiten vorzunehmen: Die Netzergänzungsprojekte sind zu vertiefen, und bei der Aufnahme bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz sind die bestehenden Differenzen zwischen Bund und Kantonen zur Finanzierung der damit verbundenen Mehraufwendungen zu bereinigen. Diese Arbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte sich zeigen, dass für die Finanzierung des ordentlichen Bedarfs bereits zu einem früheren Zeitpunkt Handlungsbedarf besteht, ist gegebenenfalls ein etappiertes Vorgehen umzusetzen.</p><p>2. Der Bundesrat wird jegliche Aspekte - auch die Reserven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr - in seine Überlegungen einbeziehen.</p><p>3. In der Botschaft zum Programm Engpassbeseitigung hat der Bundesrat den zusätzlichen Finanzbedarf für verschiedene Szenarien dargelegt. Gemäss diesen Szenarien wird die Spezialfinanzierung Strassenverkehr ab ca. 2016 einen negativen Saldo aufweisen. Dabei berücksichtigt sind einzig die Mehraufwendungen aus dem ordentlichen Bedarf. Zur Deckung des ordentlichen Bedarfs braucht es eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 7 Rappen pro Liter. Die Finanzierung der dringendsten Netzergänzungsprojekte "Umfahrung Morges" und "Glatttalautobahn" bedingt eine zusätzliche Erhöhung um 3 bis 4 Rappen pro Liter. Die Aufwendungen für die geplante Aufnahme bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz verursachen eine weitere Erhöhung um rund 3 Rappen pro Liter, und für die Weiterführung der Beiträge an Eisenbahnprojekte bräuchte es zusätzliche 3 bis 4 Rappen pro Liter. Hinzu käme eine weitere Erhöhung um 2 bis 4 Rappen pro Liter, um die induzierten Einnahmenverluste auszugleichen. In diesem Zusammenhang werden auch die Auswirkungen des Gegenvorschlags zur Volksinitiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" zu berücksichtigen sein, den der Bundesrat am 20. Januar 2010 zuhanden des Parlamentes verabschiedet hat. Diese Vorlage wird bei einer Umsetzung gemäss Antrag des Bundesrates ab 2012 zu einem Rückgang der Mineralölsteuereinnahmen führen.</p><p>4. Der Zeitpunkt und die Art der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags (einmalig, stufenweise usw.) hängen ab von der weiteren Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, den Ergebnissen aus den erwähnten Vertiefungsarbeiten sowie den anstehenden politischen Entscheiden zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur.</p><p>5. Eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um einen Rappen pro Liter generiert beim gegenwärtigen Treibstoffverbrauch Mehreinnahmen in der Höhe von etwa 70 Millionen Franken pro Jahr. Die erforderliche Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags für die Finanzierung von Netzergänzungsprojekten hängt ab von der Entwicklung des Treibstoffverbrauchs sowie davon, ob und welche Netzergänzungsprojekte wie und wann realisiert werden. Die Konkretisierung der Netzergänzungsprojekte "Umfahrung Morges" und "Glatttalautobahn" sowie die Ermittlung allfälliger weiterer Netzergänzungsprojekte sind Gegenstand der erwähnten Vertiefungsarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um Antwort auf folgende Fragen ersucht:</p><p>1. Wann wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zugunsten der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) unterbreiten?</p><p>2. Wird der Bundesrat in dieser Botschaft der tatsächlichen Entwicklung der Reserven der SFSV Rechnung tragen, insbesondere unter Berücksichtigung des künftigen Programms zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, und wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Welche Erhöhung des Treibstoffzuschlags (in Rappen pro Liter) wird der Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft vorschlagen? Wird er insbesondere eine Variante vorschlagen, bei der aus der SFSV keine Beiträge mehr an Eisenbahnprojekte geleistet werden?</p><p>4. Ab welchem Jahr gedenkt der Bundesrat diese Erhöhung umzusetzen? Ist eine den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechende schrittweise Erhöhung vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Um wie viel müsste der Treibstoffzuschlag (in Rappen pro Liter) erhöht werden, damit die Ergänzungen des Autobahnnetzes im Raum Morges, im Glatttal, mit der Traversée du Lac Léman bei Genf und mit der Spange St. Gallen finanziert werden können?</p>
- Erhöhung des Treibstoffzuschlags
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In seiner Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln (Geschäftsnummer 09.084; BBl 2009 8387ff.) hält der Bundesrat fest (S. 8436): "Die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel zugunsten der SFSV ist zur mittelfristigen Deckung des ordentlichen Bedarfs und zur Finanzierung zusätzlicher Bedürfnisse unumgänglich. Eine entsprechende Vorlage wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten zu einem späteren Zeitpunkt unterbreiten." Damit das Parlament seine Beschlüsse in umfassender Kenntnis der Sache fassen kann, sind Präzisierungen hinsichtlich dieser künftigen Botschaft unerlässlich.</p>
- <p>1. In der Botschaft zum Programm Engpassbeseitigung hat der Bundesrat die Entwicklung in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr dargelegt und eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags in Aussicht gestellt. Es zeichnet sich ab, dass die Einnahmen der Spezialfinanzierung Strassenverkehr mittelfristig zur Finanzierung des ordentlichen Bedarfs nicht mehr ausreichen könnten. Hinzu kommen zusätzliche Bedürfnisse wie die Finanzierung von Netzergänzungsprojekten oder die Aufwendungen für die vorgesehene Aufnahme von bestehenden Strassen ins Nationalstrassennetz. Bevor eine entsprechende Botschaft verfasst werden kann, sind noch verschiedene Vertiefungsarbeiten vorzunehmen: Die Netzergänzungsprojekte sind zu vertiefen, und bei der Aufnahme bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz sind die bestehenden Differenzen zwischen Bund und Kantonen zur Finanzierung der damit verbundenen Mehraufwendungen zu bereinigen. Diese Arbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte sich zeigen, dass für die Finanzierung des ordentlichen Bedarfs bereits zu einem früheren Zeitpunkt Handlungsbedarf besteht, ist gegebenenfalls ein etappiertes Vorgehen umzusetzen.</p><p>2. Der Bundesrat wird jegliche Aspekte - auch die Reserven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr - in seine Überlegungen einbeziehen.</p><p>3. In der Botschaft zum Programm Engpassbeseitigung hat der Bundesrat den zusätzlichen Finanzbedarf für verschiedene Szenarien dargelegt. Gemäss diesen Szenarien wird die Spezialfinanzierung Strassenverkehr ab ca. 2016 einen negativen Saldo aufweisen. Dabei berücksichtigt sind einzig die Mehraufwendungen aus dem ordentlichen Bedarf. Zur Deckung des ordentlichen Bedarfs braucht es eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 7 Rappen pro Liter. Die Finanzierung der dringendsten Netzergänzungsprojekte "Umfahrung Morges" und "Glatttalautobahn" bedingt eine zusätzliche Erhöhung um 3 bis 4 Rappen pro Liter. Die Aufwendungen für die geplante Aufnahme bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz verursachen eine weitere Erhöhung um rund 3 Rappen pro Liter, und für die Weiterführung der Beiträge an Eisenbahnprojekte bräuchte es zusätzliche 3 bis 4 Rappen pro Liter. Hinzu käme eine weitere Erhöhung um 2 bis 4 Rappen pro Liter, um die induzierten Einnahmenverluste auszugleichen. In diesem Zusammenhang werden auch die Auswirkungen des Gegenvorschlags zur Volksinitiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" zu berücksichtigen sein, den der Bundesrat am 20. Januar 2010 zuhanden des Parlamentes verabschiedet hat. Diese Vorlage wird bei einer Umsetzung gemäss Antrag des Bundesrates ab 2012 zu einem Rückgang der Mineralölsteuereinnahmen führen.</p><p>4. Der Zeitpunkt und die Art der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags (einmalig, stufenweise usw.) hängen ab von der weiteren Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben in der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, den Ergebnissen aus den erwähnten Vertiefungsarbeiten sowie den anstehenden politischen Entscheiden zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur.</p><p>5. Eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um einen Rappen pro Liter generiert beim gegenwärtigen Treibstoffverbrauch Mehreinnahmen in der Höhe von etwa 70 Millionen Franken pro Jahr. Die erforderliche Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags für die Finanzierung von Netzergänzungsprojekten hängt ab von der Entwicklung des Treibstoffverbrauchs sowie davon, ob und welche Netzergänzungsprojekte wie und wann realisiert werden. Die Konkretisierung der Netzergänzungsprojekte "Umfahrung Morges" und "Glatttalautobahn" sowie die Ermittlung allfälliger weiterer Netzergänzungsprojekte sind Gegenstand der erwähnten Vertiefungsarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird um Antwort auf folgende Fragen ersucht:</p><p>1. Wann wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zugunsten der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) unterbreiten?</p><p>2. Wird der Bundesrat in dieser Botschaft der tatsächlichen Entwicklung der Reserven der SFSV Rechnung tragen, insbesondere unter Berücksichtigung des künftigen Programms zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, und wenn nein, warum nicht?</p><p>3. Welche Erhöhung des Treibstoffzuschlags (in Rappen pro Liter) wird der Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft vorschlagen? Wird er insbesondere eine Variante vorschlagen, bei der aus der SFSV keine Beiträge mehr an Eisenbahnprojekte geleistet werden?</p><p>4. Ab welchem Jahr gedenkt der Bundesrat diese Erhöhung umzusetzen? Ist eine den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechende schrittweise Erhöhung vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?</p><p>5. Um wie viel müsste der Treibstoffzuschlag (in Rappen pro Liter) erhöht werden, damit die Ergänzungen des Autobahnnetzes im Raum Morges, im Glatttal, mit der Traversée du Lac Léman bei Genf und mit der Spange St. Gallen finanziert werden können?</p>
- Erhöhung des Treibstoffzuschlags
Back to List