Botschaft zur Ergänzung des Autobahnnetzes

ShortId
09.4207
Id
20094207
Updated
27.07.2023 21:52
Language
de
Title
Botschaft zur Ergänzung des Autobahnnetzes
AdditionalIndexing
48;Strassennetz;Autobahn;Nationalstrassenbau;Frist
1
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K0503020802, Frist
  • L05K1803010201, Autobahn
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln (Geschäftsnummer 09.084; BBl 2009 8387ff.) weist der Bundesrat in der Übersicht (S. 8390) und danach wiederholt auf eine künftige Botschaft hin. Darin soll für den Bau neuer Netzelemente eine Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) beantragt werden. Damit das Parlament seine Beschlüsse in umfassender Kenntnis der Sache fassen kann, sind Präzisierungen hinsichtlich dieser künftigen Botschaft unerlässlich, zumal diese Ergänzungen des Autobahnnetzes nach heutigem Stand die grossräumige Umfahrung von Morges, die Glatttal-Autobahn, die Traversée du Lac Léman bei Genf und die Spange St. Gallen umfassen.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln in Aussicht gestellt, dass die Netzergänzungsprojekte im Raum Morges-Ecublens und im Glatttal den eidgenössischen Räten voraussichtlich im Rahmen der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz vorgelegt werden. Diese Vorlage sieht die Aufnahme von rund 400 Kilometern bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz vor. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wurde 2008 durchgeführt. Die begrüssten Stellen haben die vorgeschlagenen Anpassungen am Netzbeschluss mehrheitlich positiv aufgenommen. Hingegen haben die Kantone die vorgeschlagene Finanzierung der neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmenden Verbindungen entschieden abgelehnt. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone hat daraufhin nach gangbaren Lösungen gesucht. Diese Lösungen werden den Kantonen demnächst zur Stellungnahme unterbreitet. Sobald eine mehrheitsfähige Lösung zur Finanzierung vorliegt, kann die Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz erarbeitet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt werden.</p><p>2. In der Botschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz legt der Bundesrat dar, dass die Netzergänzungsprojekte im Raum Morges-Ecublens und im Glatttal unverzichtbar sind. Betreffend die beiden Netzergänzungen Traversée du Lac Léman sowie Spange St. Gallen hat sich der Bundesrat noch nicht festgelegt. Beide Vorhaben werden im Rahmen der Fortschreibung des Programms Engpassbeseitigung konkretisiert und dem Ausbau der bestehenden Nationalstrassen in Genf und St. Gallen gegenübergestellt. Gestützt auf die Ergebnisse aus dieser Vertiefungsarbeit wird das weitere Vorgehen festzulegen sein. Alle anderen derzeit diskutierten Netzergänzungen werden zurückgestellt beziehungsweise durch den kostengünstigeren und/oder ökologisch verträglicheren Ausbau der bestehenden Nationalstrasse ersetzt.</p><p>3. Zunächst muss sichergestellt sein, dass eine Netzergänzung zur Beseitigung eines Engpasses im Nationalstrassennetz die am besten geeignete Lösung darstellt und aus Sicht von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt vertretbar ist. Ist dies der Fall, werden die entsprechenden Anpassungen am Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz vorbereitet und schliesslich den eidgenössischen Räten zum Beschluss unterbreitet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Ergänzung des Autobahnnetzes und zur entsprechenden Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) unterbreiten?</p><p>2. Wird diese Botschaft alle heute infragekommenden oder untersuchten Netzergänzungen enthalten, das heisst die grossräumige Umfahrung von Morges, die Glatttal-Autobahn, die Traversée du Lac Léman bei Genf und die Spange St. Gallen? Wenn nein, warum nicht angesichts der Notwendigkeit einer Gesamtschau?</p><p>3. Wie ist das genaue Vorgehen bei der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz, namentlich mit Blick auf das Ziel, die Netzergänzungen zu erstellen?</p>
  • Botschaft zur Ergänzung des Autobahnnetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln (Geschäftsnummer 09.084; BBl 2009 8387ff.) weist der Bundesrat in der Übersicht (S. 8390) und danach wiederholt auf eine künftige Botschaft hin. Darin soll für den Bau neuer Netzelemente eine Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) beantragt werden. Damit das Parlament seine Beschlüsse in umfassender Kenntnis der Sache fassen kann, sind Präzisierungen hinsichtlich dieser künftigen Botschaft unerlässlich, zumal diese Ergänzungen des Autobahnnetzes nach heutigem Stand die grossräumige Umfahrung von Morges, die Glatttal-Autobahn, die Traversée du Lac Léman bei Genf und die Spange St. Gallen umfassen.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln in Aussicht gestellt, dass die Netzergänzungsprojekte im Raum Morges-Ecublens und im Glatttal den eidgenössischen Räten voraussichtlich im Rahmen der Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz vorgelegt werden. Diese Vorlage sieht die Aufnahme von rund 400 Kilometern bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz vor. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage wurde 2008 durchgeführt. Die begrüssten Stellen haben die vorgeschlagenen Anpassungen am Netzbeschluss mehrheitlich positiv aufgenommen. Hingegen haben die Kantone die vorgeschlagene Finanzierung der neu ins Nationalstrassennetz aufzunehmenden Verbindungen entschieden abgelehnt. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone hat daraufhin nach gangbaren Lösungen gesucht. Diese Lösungen werden den Kantonen demnächst zur Stellungnahme unterbreitet. Sobald eine mehrheitsfähige Lösung zur Finanzierung vorliegt, kann die Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz erarbeitet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt werden.</p><p>2. In der Botschaft zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz legt der Bundesrat dar, dass die Netzergänzungsprojekte im Raum Morges-Ecublens und im Glatttal unverzichtbar sind. Betreffend die beiden Netzergänzungen Traversée du Lac Léman sowie Spange St. Gallen hat sich der Bundesrat noch nicht festgelegt. Beide Vorhaben werden im Rahmen der Fortschreibung des Programms Engpassbeseitigung konkretisiert und dem Ausbau der bestehenden Nationalstrassen in Genf und St. Gallen gegenübergestellt. Gestützt auf die Ergebnisse aus dieser Vertiefungsarbeit wird das weitere Vorgehen festzulegen sein. Alle anderen derzeit diskutierten Netzergänzungen werden zurückgestellt beziehungsweise durch den kostengünstigeren und/oder ökologisch verträglicheren Ausbau der bestehenden Nationalstrasse ersetzt.</p><p>3. Zunächst muss sichergestellt sein, dass eine Netzergänzung zur Beseitigung eines Engpasses im Nationalstrassennetz die am besten geeignete Lösung darstellt und aus Sicht von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt vertretbar ist. Ist dies der Fall, werden die entsprechenden Anpassungen am Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz vorbereitet und schliesslich den eidgenössischen Räten zum Beschluss unterbreitet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wann wird der Bundesrat den eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Ergänzung des Autobahnnetzes und zur entsprechenden Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11) unterbreiten?</p><p>2. Wird diese Botschaft alle heute infragekommenden oder untersuchten Netzergänzungen enthalten, das heisst die grossräumige Umfahrung von Morges, die Glatttal-Autobahn, die Traversée du Lac Léman bei Genf und die Spange St. Gallen? Wenn nein, warum nicht angesichts der Notwendigkeit einer Gesamtschau?</p><p>3. Wie ist das genaue Vorgehen bei der Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz, namentlich mit Blick auf das Ziel, die Netzergänzungen zu erstellen?</p>
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