Abklassierung der Euro-3-Lastwagen. Schadensminimierung

ShortId
09.4212
Id
20094212
Updated
27.07.2023 21:21
Language
de
Title
Abklassierung der Euro-3-Lastwagen. Schadensminimierung
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Festpreis;Preissteigerung;Verschmutzung durch das Auto;technische Norm;wirtschaftliche Auswirkung;Schwerverkehrsabgabe;Verkehrsunternehmen
1
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
  • L06K070601020107, technische Norm
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2008 hat es der Bundesrat abgelehnt, die Abklassierung der Euro-3-Lastwagen in die mittlere LSVA-Kategorie zu verschieben. Durch diese Abklassierung haben diese erst wenige Jahre alten Fahrzeuge massiv an Wert verloren. Ihr Wiederverkaufswert tendiert gegen null. Diese Kapitalvernichtung belastet die Bilanzen der Unternehmungen stark. In einer Wirtschaftskrise fehlen vor allem kleineren Unternehmen die Mittel für eine Erneuerung ihres Fahrzeugparks. Die Mehrbelastung erreicht somit das Umweltziel nicht, verursacht einen volkswirtschaftlichen Schaden und verschärft die Rezession, was im Widerspruch zu den Stabilisierungsmassnahmen steht. Der finanzielle Ertrag dieser Massnahme von 50 Millionen Franken steht in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Schaden.</p>
  • <p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein zentrales Instrument der Schweizer Verlagerungspolitik. Sie hat dazu beigetragen, die Anzahl alpenquerender Lastwagen zwischen 2000 und 2008 um 9 Prozent zu senken. Ebenso hat sich die Auslastung der Lastwagen verbessert, und die Flotte wurde schneller erneuert. Dank der LSVA transportieren weniger und sauberere Lastwagen mehr Güter.</p><p>Mit Entscheid vom 12. September 2007 hat der Bundesrat die Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SVAV, SR 641.811) geändert. Er hat darin die Zugehörigkeit der Fahrzeuge zu den drei Abgabekategorien in Abhängigkeit von deren Emissionen auf den 1. Januar 2008 neu festgelegt. Im Sinne eines Entgegenkommens an das Strassentransportgewerbe wurden die Fahrzeuge mit Euronorm 3 bis Ende 2008 in der günstigsten Abgabekategorie belassen. Der Bundesrat hat sich bereits mit mehreren Vorstössen zu diesem Thema befasst. Letztmals hat er sich im Mai 2009 in seinen Antworten auf die Interpellation Schwaller 09.3220 und die Motion Germanier 09.3133 sowie im September 2008 in seiner Antwort auf die Motion Amstutz 08.3264 dazu geäussert. </p><p>1. Die Euro-3-Fahrzeuge sind seit dem Jahr 2000 in Verkehr und waren seit der Einführung der LSVA im Jahre 2001 bis 2008, d. h. während acht Jahren, in der günstigsten Kategorie. Damit konnten die Euro-3-Fahrzeuge während eines grossen Teils der Amortisationsfrist für Nutzfahrzeuge, die in der Schweiz zwischen 8 und 12 Jahren beträgt, in der günstigsten LSVA-Kategorie verkehren. Euro-4-Fahrzeuge sind seit 2005 und Euro-5-Fahrzeuge seit 2006 erhältlich. Die Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge und der damit zwangsläufig verbundene Wertverlust waren somit vorhersehbar.</p><p>2. Der Bundesrat hat mit der Verschiebung der Einreihung der Euro-3-Fahrzeuge von der günstigsten in die mittlere Abgabekategorie um ein Jahr den Schwierigkeiten im Transportgewerbe bereits Rechnung getragen. Der Anteil der mit Euro-3-Fahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer ist von 53,2 Prozent im letzten Quartal 2007 auf 36,3 Prozent im dritten Quartal 2009 gesunken. Im Vergleich dazu ist im gleichen Zeitraum der Anteil der mit Euro-4- und Euro-5-Fahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer von 29,1 Prozent auf 55,3 Prozent gestiegen. Der beabsichtigte Umstieg auf die saubersten Fahrzeuge ist somit trotz schwierigem Umfeld im Gange. Massnahmen, um den volkswirtschaftlichen Schaden zu begrenzen, würden nur diejenigen Fahrzeughalter benachteiligen, die ihren Fahrzeugpark angepasst haben, und diejenigen besserstellen, welche bisher darauf verzichtet haben.</p><p>3. Um die Investitionssicherheit im Transportwesen zu verbessern, unterbreitete die Schweizer Delegation im Rahmen des gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EG vom 11. Dezember den Vertretern der EU den Vorschlag - welcher akzeptiert wurde -, die Lastwagen der Euronorm 4 nicht vor dem 1. Januar 2013 und jene der Euronorm 5 nicht vor dem 1. Januar 2016 in die mittlere Abgabekategorie abzuklassieren. Dadurch verbleiben diese Fahrzeuge für mindestens sieben Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem diese Emissionskategorien für neue Fahrzeugtypen obligatorisch wurden, in der günstigsten Kategorie. Dieser Vorschlag entspricht dem Vorgehen, wie es der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellation Schwaller 09.3220 und die Motion Germanier 09.3133 angekündigt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Trotz vehementer Opposition wurden die Euro-3-Lastwagen abklassiert und verstärkt mit der LSVA belastet. Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Erachtet er es bei den aktuellen Rahmenbedingungen und angesichts der eingeleiteten Konjunkturstützungsmassnahmen weiterhin für sinnvoll und verhältnismässig, wegen 50 Millionen Franken LSVA-Einnahmen den massiven Wertverlust der Euro-3-Lastwagen in Kauf zu nehmen? </p><p>2. Ist er bereit, geeignete Massnahmen zu prüfen, um den volkswirtschaftlichen Schaden zu begrenzen? </p><p>3. Was gedenkt er zu tun, um künftig solche Abklassierungen den Konjunkturzyklen und dem Abschreibungsrhythmus anzupassen, um solche volkswirtschaftlichen Schäden zu verhindern?</p>
  • Abklassierung der Euro-3-Lastwagen. Schadensminimierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2008 hat es der Bundesrat abgelehnt, die Abklassierung der Euro-3-Lastwagen in die mittlere LSVA-Kategorie zu verschieben. Durch diese Abklassierung haben diese erst wenige Jahre alten Fahrzeuge massiv an Wert verloren. Ihr Wiederverkaufswert tendiert gegen null. Diese Kapitalvernichtung belastet die Bilanzen der Unternehmungen stark. In einer Wirtschaftskrise fehlen vor allem kleineren Unternehmen die Mittel für eine Erneuerung ihres Fahrzeugparks. Die Mehrbelastung erreicht somit das Umweltziel nicht, verursacht einen volkswirtschaftlichen Schaden und verschärft die Rezession, was im Widerspruch zu den Stabilisierungsmassnahmen steht. Der finanzielle Ertrag dieser Massnahme von 50 Millionen Franken steht in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Schaden.</p>
    • <p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein zentrales Instrument der Schweizer Verlagerungspolitik. Sie hat dazu beigetragen, die Anzahl alpenquerender Lastwagen zwischen 2000 und 2008 um 9 Prozent zu senken. Ebenso hat sich die Auslastung der Lastwagen verbessert, und die Flotte wurde schneller erneuert. Dank der LSVA transportieren weniger und sauberere Lastwagen mehr Güter.</p><p>Mit Entscheid vom 12. September 2007 hat der Bundesrat die Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SVAV, SR 641.811) geändert. Er hat darin die Zugehörigkeit der Fahrzeuge zu den drei Abgabekategorien in Abhängigkeit von deren Emissionen auf den 1. Januar 2008 neu festgelegt. Im Sinne eines Entgegenkommens an das Strassentransportgewerbe wurden die Fahrzeuge mit Euronorm 3 bis Ende 2008 in der günstigsten Abgabekategorie belassen. Der Bundesrat hat sich bereits mit mehreren Vorstössen zu diesem Thema befasst. Letztmals hat er sich im Mai 2009 in seinen Antworten auf die Interpellation Schwaller 09.3220 und die Motion Germanier 09.3133 sowie im September 2008 in seiner Antwort auf die Motion Amstutz 08.3264 dazu geäussert. </p><p>1. Die Euro-3-Fahrzeuge sind seit dem Jahr 2000 in Verkehr und waren seit der Einführung der LSVA im Jahre 2001 bis 2008, d. h. während acht Jahren, in der günstigsten Kategorie. Damit konnten die Euro-3-Fahrzeuge während eines grossen Teils der Amortisationsfrist für Nutzfahrzeuge, die in der Schweiz zwischen 8 und 12 Jahren beträgt, in der günstigsten LSVA-Kategorie verkehren. Euro-4-Fahrzeuge sind seit 2005 und Euro-5-Fahrzeuge seit 2006 erhältlich. Die Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge und der damit zwangsläufig verbundene Wertverlust waren somit vorhersehbar.</p><p>2. Der Bundesrat hat mit der Verschiebung der Einreihung der Euro-3-Fahrzeuge von der günstigsten in die mittlere Abgabekategorie um ein Jahr den Schwierigkeiten im Transportgewerbe bereits Rechnung getragen. Der Anteil der mit Euro-3-Fahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer ist von 53,2 Prozent im letzten Quartal 2007 auf 36,3 Prozent im dritten Quartal 2009 gesunken. Im Vergleich dazu ist im gleichen Zeitraum der Anteil der mit Euro-4- und Euro-5-Fahrzeugen erbrachten Tonnenkilometer von 29,1 Prozent auf 55,3 Prozent gestiegen. Der beabsichtigte Umstieg auf die saubersten Fahrzeuge ist somit trotz schwierigem Umfeld im Gange. Massnahmen, um den volkswirtschaftlichen Schaden zu begrenzen, würden nur diejenigen Fahrzeughalter benachteiligen, die ihren Fahrzeugpark angepasst haben, und diejenigen besserstellen, welche bisher darauf verzichtet haben.</p><p>3. Um die Investitionssicherheit im Transportwesen zu verbessern, unterbreitete die Schweizer Delegation im Rahmen des gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EG vom 11. Dezember den Vertretern der EU den Vorschlag - welcher akzeptiert wurde -, die Lastwagen der Euronorm 4 nicht vor dem 1. Januar 2013 und jene der Euronorm 5 nicht vor dem 1. Januar 2016 in die mittlere Abgabekategorie abzuklassieren. Dadurch verbleiben diese Fahrzeuge für mindestens sieben Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem diese Emissionskategorien für neue Fahrzeugtypen obligatorisch wurden, in der günstigsten Kategorie. Dieser Vorschlag entspricht dem Vorgehen, wie es der Bundesrat in seinen Antworten auf die Interpellation Schwaller 09.3220 und die Motion Germanier 09.3133 angekündigt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Trotz vehementer Opposition wurden die Euro-3-Lastwagen abklassiert und verstärkt mit der LSVA belastet. Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: </p><p>1. Erachtet er es bei den aktuellen Rahmenbedingungen und angesichts der eingeleiteten Konjunkturstützungsmassnahmen weiterhin für sinnvoll und verhältnismässig, wegen 50 Millionen Franken LSVA-Einnahmen den massiven Wertverlust der Euro-3-Lastwagen in Kauf zu nehmen? </p><p>2. Ist er bereit, geeignete Massnahmen zu prüfen, um den volkswirtschaftlichen Schaden zu begrenzen? </p><p>3. Was gedenkt er zu tun, um künftig solche Abklassierungen den Konjunkturzyklen und dem Abschreibungsrhythmus anzupassen, um solche volkswirtschaftlichen Schäden zu verhindern?</p>
    • Abklassierung der Euro-3-Lastwagen. Schadensminimierung

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