Welche Jahresteuerung ausgleichen?

ShortId
09.4224
Id
20094224
Updated
14.11.2025 08:46
Language
de
Title
Welche Jahresteuerung ausgleichen?
AdditionalIndexing
04;24;Lohn;Inflation;Aufstellung des Haushaltsplans;Teuerungsausgleich;Bundespersonal
1
  • L05K0704020302, Inflation
  • L05K0702010108, Teuerungsausgleich
  • L04K11020103, Aufstellung des Haushaltsplans
  • L05K0806010301, Bundespersonal
  • L05K0702010103, Lohn
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Jahresteuerung ist auf einem Rekordtief von minus 0,5 Prozent angelangt. Dennoch wird im Voranschlag 2010 des Bundes bei den Löhnen des Bundespersonals eine Jahresendteuerung von plus 0,7 Prozent zugrunde gelegt.</p>
  • <p>Der Bund orientiert sich bezüglich der Teuerung am Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) und stützt sich jeweils auf die Jahresendteuerung (Vergleich Indexstand im Dezember des Vorjahres zu jenem im Dezember des aktuellen Jahres).</p><p>Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Voranschlags 2010 gingen die Prognosen von einer Jahresendteuerung von 0,5 Prozent aus. Deshalb wurden im Voranschlag 2010 finanzielle Mittel für den Ausgleich von 0,5 Prozent eingestellt.</p><p>Der vom Interpellant zitierte Teuerungswert von minus 0,5 Prozent betrifft die Jahresdurchschnittsteuerung. Die Jahresendteuerung 2009 belief sich auf 0,3 Prozent. Es spielt keine Rolle, ob eine Unternehmung für die Messung der Teuerungsentwicklung auf die Jahresdurchschnittsteuerung oder auf einen bestimmten Referenzmonat abstellt. Von zentraler Bedeutung ist allerdings, dass stets der gleiche Wert als Orientierungsgrösse verwendet wird. In beiden Fällen gleichen sich nämlich die verschiedenen Teuerungswerte im Lauf der Zeit aus.</p><p>Anders als bei manchen Arbeitgebern der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft besteht in der Bundesverwaltung kein rechtlicher oder vertraglicher Anspruch auf einen Teuerungsausgleich. Die Lohnmassnahmen des Bundes werden zwischen den Sozialpartnern verhandelt. In den letztjährigen Verhandlungen über den Teuerungsausgleich im Jahre 2010 einigten sich die Sozialpartner auf einen Teuerungsausgleich von 0,6 Prozent. Der Bundesrat genehmigte dieses Verhandlungsergebnis am 18. November 2009. In den Verhandlungen spielen neben der reinen Teuerungsentwicklung auch der Zeitpunkt des Beschlusses, die Lohnabschlüsse der Wirtschaft und der Kantone sowie der Bundeshaushalt eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass die Lohnabschlüsse leicht über oder unter der effektiven Jahresendteuerung zu liegen kommen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie berechnet sich die Jahresteuerung, welche der Steigerung des Personalaufwandes im Voranschlag 2010 zugrunde liegt? Wird eine allfällige Differenz zwischen dem auf einer Schätzung basierenden Ausgleich und der tatsächlichen Teuerung in einer Form verrechnet werden, und wenn ja, wie?</p>
  • Welche Jahresteuerung ausgleichen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Jahresteuerung ist auf einem Rekordtief von minus 0,5 Prozent angelangt. Dennoch wird im Voranschlag 2010 des Bundes bei den Löhnen des Bundespersonals eine Jahresendteuerung von plus 0,7 Prozent zugrunde gelegt.</p>
    • <p>Der Bund orientiert sich bezüglich der Teuerung am Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) und stützt sich jeweils auf die Jahresendteuerung (Vergleich Indexstand im Dezember des Vorjahres zu jenem im Dezember des aktuellen Jahres).</p><p>Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Voranschlags 2010 gingen die Prognosen von einer Jahresendteuerung von 0,5 Prozent aus. Deshalb wurden im Voranschlag 2010 finanzielle Mittel für den Ausgleich von 0,5 Prozent eingestellt.</p><p>Der vom Interpellant zitierte Teuerungswert von minus 0,5 Prozent betrifft die Jahresdurchschnittsteuerung. Die Jahresendteuerung 2009 belief sich auf 0,3 Prozent. Es spielt keine Rolle, ob eine Unternehmung für die Messung der Teuerungsentwicklung auf die Jahresdurchschnittsteuerung oder auf einen bestimmten Referenzmonat abstellt. Von zentraler Bedeutung ist allerdings, dass stets der gleiche Wert als Orientierungsgrösse verwendet wird. In beiden Fällen gleichen sich nämlich die verschiedenen Teuerungswerte im Lauf der Zeit aus.</p><p>Anders als bei manchen Arbeitgebern der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft besteht in der Bundesverwaltung kein rechtlicher oder vertraglicher Anspruch auf einen Teuerungsausgleich. Die Lohnmassnahmen des Bundes werden zwischen den Sozialpartnern verhandelt. In den letztjährigen Verhandlungen über den Teuerungsausgleich im Jahre 2010 einigten sich die Sozialpartner auf einen Teuerungsausgleich von 0,6 Prozent. Der Bundesrat genehmigte dieses Verhandlungsergebnis am 18. November 2009. In den Verhandlungen spielen neben der reinen Teuerungsentwicklung auch der Zeitpunkt des Beschlusses, die Lohnabschlüsse der Wirtschaft und der Kantone sowie der Bundeshaushalt eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass die Lohnabschlüsse leicht über oder unter der effektiven Jahresendteuerung zu liegen kommen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie berechnet sich die Jahresteuerung, welche der Steigerung des Personalaufwandes im Voranschlag 2010 zugrunde liegt? Wird eine allfällige Differenz zwischen dem auf einer Schätzung basierenden Ausgleich und der tatsächlichen Teuerung in einer Form verrechnet werden, und wenn ja, wie?</p>
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