Glasfaserpläne des Bundesrates
- ShortId
-
09.4225
- Id
-
20094225
- Updated
-
27.07.2023 19:26
- Language
-
de
- Title
-
Glasfaserpläne des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
34;Übertragungsnetz;Gemeinde;Koordination;Investitionsförderung;Fernmeldegerät;Marktzugang
- 1
-
- L05K1202020101, Fernmeldegerät
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L05K1109010601, Investitionsförderung
- L06K080701020106, Gemeinde
- L05K0701030311, Marktzugang
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit mehreren Monaten werden in Schweizer Städten Glasfasernetze gebaut. Mit Ausnahme von St. Gallen und in einem gewissen Sinne Lausanne geschieht dies noch unkoordiniert und in einem Wettlauf zwischen den jeweiligen Stadtwerken und Swisscom. Teilweise sind auch intensive Verhandlungen zwischen Stadtwerk und Swisscom im Gang. </p><p>Dabei fällt auf, dass den Anliegen der Städte und Gemeinden (kostengünstiger und koordinierter Netzbau, damit möglichst wenig Immissionen und Behinderungen anfallen) zu wenig Rechnung getragen wird und mitunter Geheimhaltungsklauseln abgeschlossen werden. </p><p>Um parallele Netzstrukturen zu verhindern, sollte der Bau von Glasfasernetzen transparent erfolgen und durch die Stadt oder Gemeinde koordiniert werden. Damit der Bevölkerung ein umfassendes Angebot an Breitband-Dienstleistungen zur Verfügung steht, sind ein spielender Wettbewerb und ein diskriminierungsfreier Netzzugang Voraussetzung. Dies zu unterstützen wird allenfalls eine Aufgabe der Gesetzgebung sein.</p>
- <p>1. Der Bundesrat wird dem Parlament bis Mitte 2010 einen Evaluationsbericht zum Fernmeldemarkt vorlegen und darin unter anderem auch vertieft zu Fragen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Glasfasernetzen Stellung nehmen. Damit leistet er dem Postulat 09.3002 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerats Folge.</p><p>Die Aussprache stellte einen Zwischenschritt im Rahmen der Ausarbeitung des Berichts dar. Der Bundesrat ist dabei zu folgenden Schlüssen gekommen:</p><p>Zunächst begrüsst er, dass in der Schweiz - im Vergleich mit dem Ausland - intensiv in die neue Glasfaseranschlusstechnologie investiert wird. Er ist überzeugt, dass die bereits laufende, von Comcom und Bakom koordinierte Moderations- und Standardisierungstätigkeit erfolgreich ist und fortgesetzt werden sollte. Für den Fall eines nicht funktionierenden Wettbewerbs in diesem Bereich behält sich der Bundesrat aber vor, Anpassungen der Rechtsgrundlagen vorzuschlagen. Dabei wären Lösungen zu entwickeln, die Wettbewerb ermöglichen, ohne die lnvestitionsanreize zu schmälern. Der Bundesrat will ferner auch künftig eine Versorgung der ganzen Schweiz mit hinreichender Übertragungsleistung sicherstellen, ohne sich auf eine bestimmte Technologie festzulegen, wie das bereits im heutigen Grundversorgungsregime der Fall ist. Im Bericht soll auch der Frage nachgegangen werden, inwiefern eine solche Versorgung über Marktlösungen erreicht werden kann oder ob besondere Grundversorgungsmassnahmen nötig sind. Dabei soll namentlich die Frage der Finanzierung vertieft werden.</p><p>2. Ziel der Fernmeldegesetzgebung ist es, dass Bevölkerung und Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden. Dies soll insbesondere durch wirksamen Wettbewerb ermöglicht werden. Im Fernmeldegesetz finden sich Bestimmungen, die sowohl auf die Förderung des Dienste- wie auch des Infrastrukturwettbewerbs abzielen. Es geht darum, eine optimale Kombination beider Wettbewerbsarten zu sichern, die auch langfristig gute Ergebnisse gewährleistet. Die Frage des Netzbauwettbewerbs zwischen Firmen, die physisch Fernmeldenetze erstellen, leitet sich nicht aus dem Fernmelderecht ab und beeinflusst den Wettbewerb zwischen den Fernmelde-Diensteanbieterinnen nicht unmittelbar.</p><p>3. Der Bundesrat wird sich zu dieser Frage im Rahmen seines Berichts in Erfüllung des Postulats 09.3002 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerats eingehend äussern.</p><p>4. Die Entwicklung im Bereich der Glasfaseranschlussnetze befindet sich noch ganz am Anfang. In dieser Phase erachtet der Bundesrat die Moderationstätigkeit von Comcom und Bakom als zielführend, damit sich mögliche Kooperations- und Geschäftsmodelle entwickeln können und technische Fragestellungen durch praxisgerechte Normierungen vorangetrieben werden. Weiter gehende Steuerungsmöglichkeiten werden im Evaluationsbericht des Bundesrats ans Parlament aufgezeigt werden.</p><p>5. Das Mehrfasermodel bietet im Vergleich zum Einfasermodell den Vorteil, eine bessere Ausgangslage für den Infrastrukturwettbewerb zu schaffen, ohne ihn jedoch garantieren zu können. Der Bundesrat wird in seinem Evaluationsbericht verschiedene beim Bau von Glasfasernetzen anwendbare Modelle unter Wettbewerbs- und Versorgungsaspekten einander gegenüberstellen und dabei namentlich auch auf die Kostenfrage eingehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat am 19. November 2009 eine Aussprache über den Glasfaserausbau geführt. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: </p><p>1. Was sind die konkreten Ergebnisse dieser Aussprache? </p><p>2. Welchen Wettbewerb meint er, wenn er in Aussicht stellt, bei ungenügendem Wettbewerb eingreifen zu wollen - den Dienste-, Infrastruktur- oder Netzbauwettbewerb? </p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, um die in dieser Materie in Schwung gekommene Investitionstätigkeit und den Wettbewerb nachhaltig zu unterstützen? Unter welchen Voraussetzungen fasst er die Erarbeitung von rechtlichen Instrumenten ins Auge? </p><p>4. Wie gedenkt er vor dem Vorliegen von allfälligen rechtlichen Regelungen auf unerwünschte Entwicklungen zu reagieren (beispielsweise wenn sich die Koordination im Netzbau nicht erreichen lässt)?</p><p>5. Wie rechtfertigt er die Mehrkosten von 1,6 bis 2,4 Milliarden Franken für die zusätzlichen Fasern (20 Prozent der 8 bis 12 Milliarden Gesamtkosten; vgl. Comcom-Präsident Furrer im "Bund"/"Tages-Anzeiger" vom 9. November 2009) bzw. von 2 bis 3 Milliarden Franken insgesamt (vgl. Christoph Brand in der "Berner Zeitung" vom 26. Oktober 2009), die beim Bau eines Glasfasernetzes mit dem von Swisscom favorisierten Mehrfasermodell entstehen sollen? Sieht der Bundesrat im teureren Mehrfasermodell auch Vorteile?</p>
- Glasfaserpläne des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit mehreren Monaten werden in Schweizer Städten Glasfasernetze gebaut. Mit Ausnahme von St. Gallen und in einem gewissen Sinne Lausanne geschieht dies noch unkoordiniert und in einem Wettlauf zwischen den jeweiligen Stadtwerken und Swisscom. Teilweise sind auch intensive Verhandlungen zwischen Stadtwerk und Swisscom im Gang. </p><p>Dabei fällt auf, dass den Anliegen der Städte und Gemeinden (kostengünstiger und koordinierter Netzbau, damit möglichst wenig Immissionen und Behinderungen anfallen) zu wenig Rechnung getragen wird und mitunter Geheimhaltungsklauseln abgeschlossen werden. </p><p>Um parallele Netzstrukturen zu verhindern, sollte der Bau von Glasfasernetzen transparent erfolgen und durch die Stadt oder Gemeinde koordiniert werden. Damit der Bevölkerung ein umfassendes Angebot an Breitband-Dienstleistungen zur Verfügung steht, sind ein spielender Wettbewerb und ein diskriminierungsfreier Netzzugang Voraussetzung. Dies zu unterstützen wird allenfalls eine Aufgabe der Gesetzgebung sein.</p>
- <p>1. Der Bundesrat wird dem Parlament bis Mitte 2010 einen Evaluationsbericht zum Fernmeldemarkt vorlegen und darin unter anderem auch vertieft zu Fragen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Glasfasernetzen Stellung nehmen. Damit leistet er dem Postulat 09.3002 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerats Folge.</p><p>Die Aussprache stellte einen Zwischenschritt im Rahmen der Ausarbeitung des Berichts dar. Der Bundesrat ist dabei zu folgenden Schlüssen gekommen:</p><p>Zunächst begrüsst er, dass in der Schweiz - im Vergleich mit dem Ausland - intensiv in die neue Glasfaseranschlusstechnologie investiert wird. Er ist überzeugt, dass die bereits laufende, von Comcom und Bakom koordinierte Moderations- und Standardisierungstätigkeit erfolgreich ist und fortgesetzt werden sollte. Für den Fall eines nicht funktionierenden Wettbewerbs in diesem Bereich behält sich der Bundesrat aber vor, Anpassungen der Rechtsgrundlagen vorzuschlagen. Dabei wären Lösungen zu entwickeln, die Wettbewerb ermöglichen, ohne die lnvestitionsanreize zu schmälern. Der Bundesrat will ferner auch künftig eine Versorgung der ganzen Schweiz mit hinreichender Übertragungsleistung sicherstellen, ohne sich auf eine bestimmte Technologie festzulegen, wie das bereits im heutigen Grundversorgungsregime der Fall ist. Im Bericht soll auch der Frage nachgegangen werden, inwiefern eine solche Versorgung über Marktlösungen erreicht werden kann oder ob besondere Grundversorgungsmassnahmen nötig sind. Dabei soll namentlich die Frage der Finanzierung vertieft werden.</p><p>2. Ziel der Fernmeldegesetzgebung ist es, dass Bevölkerung und Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden. Dies soll insbesondere durch wirksamen Wettbewerb ermöglicht werden. Im Fernmeldegesetz finden sich Bestimmungen, die sowohl auf die Förderung des Dienste- wie auch des Infrastrukturwettbewerbs abzielen. Es geht darum, eine optimale Kombination beider Wettbewerbsarten zu sichern, die auch langfristig gute Ergebnisse gewährleistet. Die Frage des Netzbauwettbewerbs zwischen Firmen, die physisch Fernmeldenetze erstellen, leitet sich nicht aus dem Fernmelderecht ab und beeinflusst den Wettbewerb zwischen den Fernmelde-Diensteanbieterinnen nicht unmittelbar.</p><p>3. Der Bundesrat wird sich zu dieser Frage im Rahmen seines Berichts in Erfüllung des Postulats 09.3002 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerats eingehend äussern.</p><p>4. Die Entwicklung im Bereich der Glasfaseranschlussnetze befindet sich noch ganz am Anfang. In dieser Phase erachtet der Bundesrat die Moderationstätigkeit von Comcom und Bakom als zielführend, damit sich mögliche Kooperations- und Geschäftsmodelle entwickeln können und technische Fragestellungen durch praxisgerechte Normierungen vorangetrieben werden. Weiter gehende Steuerungsmöglichkeiten werden im Evaluationsbericht des Bundesrats ans Parlament aufgezeigt werden.</p><p>5. Das Mehrfasermodel bietet im Vergleich zum Einfasermodell den Vorteil, eine bessere Ausgangslage für den Infrastrukturwettbewerb zu schaffen, ohne ihn jedoch garantieren zu können. Der Bundesrat wird in seinem Evaluationsbericht verschiedene beim Bau von Glasfasernetzen anwendbare Modelle unter Wettbewerbs- und Versorgungsaspekten einander gegenüberstellen und dabei namentlich auch auf die Kostenfrage eingehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat am 19. November 2009 eine Aussprache über den Glasfaserausbau geführt. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: </p><p>1. Was sind die konkreten Ergebnisse dieser Aussprache? </p><p>2. Welchen Wettbewerb meint er, wenn er in Aussicht stellt, bei ungenügendem Wettbewerb eingreifen zu wollen - den Dienste-, Infrastruktur- oder Netzbauwettbewerb? </p><p>3. Was gedenkt er zu unternehmen, um die in dieser Materie in Schwung gekommene Investitionstätigkeit und den Wettbewerb nachhaltig zu unterstützen? Unter welchen Voraussetzungen fasst er die Erarbeitung von rechtlichen Instrumenten ins Auge? </p><p>4. Wie gedenkt er vor dem Vorliegen von allfälligen rechtlichen Regelungen auf unerwünschte Entwicklungen zu reagieren (beispielsweise wenn sich die Koordination im Netzbau nicht erreichen lässt)?</p><p>5. Wie rechtfertigt er die Mehrkosten von 1,6 bis 2,4 Milliarden Franken für die zusätzlichen Fasern (20 Prozent der 8 bis 12 Milliarden Gesamtkosten; vgl. Comcom-Präsident Furrer im "Bund"/"Tages-Anzeiger" vom 9. November 2009) bzw. von 2 bis 3 Milliarden Franken insgesamt (vgl. Christoph Brand in der "Berner Zeitung" vom 26. Oktober 2009), die beim Bau eines Glasfasernetzes mit dem von Swisscom favorisierten Mehrfasermodell entstehen sollen? Sieht der Bundesrat im teureren Mehrfasermodell auch Vorteile?</p>
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