Abbau bürokratischer Hürden bei energetischen Gebäudesanierungen
- ShortId
-
09.4227
- Id
-
20094227
- Updated
-
28.07.2023 10:30
- Language
-
de
- Title
-
Abbau bürokratischer Hürden bei energetischen Gebäudesanierungen
- AdditionalIndexing
-
2846;66;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;Vereinfachung von Verfahren;Baugenehmigung;Schalldämmung an Gebäuden;Bauordnung;Energieeinsparung
- 1
-
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- L05K0705030203, Schalldämmung an Gebäuden
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L05K0102030101, Baugenehmigung
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K0102030102, Bauordnung
- L05K0705030305, Renovation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit den entsprechenden Änderungen im Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) soll erreicht werden, dass energetische Massnahmen wie energetische Dämmung am und auf dem Gebäude von der Bewilligungspflicht befreit werden, soweit die Gebäudehüllen nicht geschützt sind und durch diese Massnahmen das äussere Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfährt. Zusätzlich sind die Baubewilligungsverfahren für bewilligungspflichtige energetische Gebäudesanierungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. </p><p>Gemäss Artikel 3 Absatz 2b RPG müssen sich Siedlungen, Bauten und Anlagen in die Landschaft einordnen. Dieser Artikel kann daher beim Einsatz von äusserlich sichtbaren Energieeffizienztechnologien und beim Einsatz von erneuerbaren Energien zu Problemen führen und zudem (auch rein nachbarschaftsrechtlich begründeten) Projektgegnern eine Plattform für Einsprachen bieten. Aus diesem Grund wird der Bundesrat aufgefordert, die Zuständigkeiten der Verfahren sowie die Verfahrensfristen im RPG dahingehend zu ändern, dass lange Bearbeitungsfristen und die Erarbeitung aufwendiger Grundlagen für das Bewilligungsverfahren bei energetischen Sanierungen verhindert werden, beziehungsweise die Bewilligungspflicht für energetische Sanierungen eingeschränkt oder aufgehoben wird.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär darin einig, dass Hemmnisse für energetische Massnahmen bei Gebäudesanierungen nach Möglichkeit abgebaut werden sollen. Dieses Anliegen steht im Einklang mit der neuen Energiepolitik, die er am 21. Februar 2007 beschlossen hat. Eine der vier Säulen dieser Politik ist die Steigerung der Energieeffizienz. Im Rahmen seiner am 20. Februar 2008 beschlossenen Aktionspläne hat der Bundesrat dem EVD vor diesem Hintergrund den Auftrag erteilt, im Gebäudebereich beim Zubau von erneuerbaren Energien und energieeffizienten Lösungen Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung und zum Abbau von Hindernissen aufzuzeigen. Der in Erfüllung dieses Auftrags in Zusammenarbeit mit Vertretern der Kantone erstellte Bericht liegt seit September letzten Jahres vor (Michèle Bättig, Walter Ott, Deborah Kistler. Rechtliche und verfahrensmässige Hemmnisse für energetische Massnahmen im Gebäudebereich. Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft, Seco, Grundlagen der Wirtschaftspolitik Nr. 18. Bern 2009). Darin konnten keine Massnahmen identifiziert werden, die auf dem Weg der Gesetzgebung durch den Bund umgesetzt werden könnten. Auf der Ebene der Kantone und Gemeinden wurden allerdings diverse Hemmnisse eruiert, für deren Behebung Empfehlungen ausgearbeitet wurden.</p><p>Bei der Erarbeitung des Berichts hat sich insbesondere auch gezeigt, dass die Bewilligungsfreiheit sinnvoll sein kann, aber nicht in jedem Fall die erwartete Wirkung zeitigt. Eine Baubewilligung gibt der Bauherrschaft eine weitgehende Sicherheit, dass ihr Bauvorhaben rechtmässig ist - bevor allenfalls umfangreiche Investitionen getätigt werden. Wer ohne Bewilligung baut und dies auch darf, trägt ein grösseres Risiko, dass ein Nachbar nachträglich zulässigerweise geltend macht, die vorgenommenen Veränderungen seien rechtswidrig und müssten wieder rückgängig gemacht werden. Dieses Risiko kann schwerer wiegen als der Zeitverlust und die Kosten für ein Baubewilligungsverfahren. </p><p>Die Möglichkeiten, durch Vorgaben des Bundesrechts kantonale und kommunale Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen, wurden mit der Einfügung von Artikel 25a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) im Rahmen der RPG-Revision vom 6. Oktober 1995 ausgeschöpft. Der Bundesrat ist überzeugt, dass seither erhebliche Fortschritte erzielt werden konnten. Die konkrete Verfahrensdauer ist allerdings von vielen Faktoren abhängig, die durch Verfahrensbestimmungen des Bundesrechts kaum beeinflusst werden können. </p><p>Es ist generell anzustreben, Bewilligungsverfahren so rasch und schlank wie möglich durchzuführen. Dabei ist ein optimales Gleichgewicht zwischen den Interessen an einer raschen Realisierbarkeit von Vorhaben und jenen der Investitionssicherheit zu suchen, unter Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze. Soweit Verfahrensprivilegien geschaffen werden, sollen praktikable Abgrenzungen zur Anwendung kommen, die Bezug nehmen auf die konkreten baulichen Veränderungen. Privilegien allein an den Umstand zu knüpfen, dass ein - ansonsten wie auch immer geartetes - Bauvorhaben eine energetische Sanierung umfasst, erschiene weder sachgerecht noch praktikabel. Wirklich hilfreiche Verfahrenserleichterungen zu schaffen ist daher eine zwar wichtige, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe der Kantone.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Raumplanungsgesetz (RPG) dahingehend anzupassen, dass die Hürden für eine energetische Sanierung von Altbauten beseitigt oder abgebaut werden.</p>
- Abbau bürokratischer Hürden bei energetischen Gebäudesanierungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit den entsprechenden Änderungen im Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) soll erreicht werden, dass energetische Massnahmen wie energetische Dämmung am und auf dem Gebäude von der Bewilligungspflicht befreit werden, soweit die Gebäudehüllen nicht geschützt sind und durch diese Massnahmen das äussere Erscheinungsbild keine wesentliche Änderung erfährt. Zusätzlich sind die Baubewilligungsverfahren für bewilligungspflichtige energetische Gebäudesanierungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. </p><p>Gemäss Artikel 3 Absatz 2b RPG müssen sich Siedlungen, Bauten und Anlagen in die Landschaft einordnen. Dieser Artikel kann daher beim Einsatz von äusserlich sichtbaren Energieeffizienztechnologien und beim Einsatz von erneuerbaren Energien zu Problemen führen und zudem (auch rein nachbarschaftsrechtlich begründeten) Projektgegnern eine Plattform für Einsprachen bieten. Aus diesem Grund wird der Bundesrat aufgefordert, die Zuständigkeiten der Verfahren sowie die Verfahrensfristen im RPG dahingehend zu ändern, dass lange Bearbeitungsfristen und die Erarbeitung aufwendiger Grundlagen für das Bewilligungsverfahren bei energetischen Sanierungen verhindert werden, beziehungsweise die Bewilligungspflicht für energetische Sanierungen eingeschränkt oder aufgehoben wird.</p>
- <p>Der Bundesrat geht mit dem Motionär darin einig, dass Hemmnisse für energetische Massnahmen bei Gebäudesanierungen nach Möglichkeit abgebaut werden sollen. Dieses Anliegen steht im Einklang mit der neuen Energiepolitik, die er am 21. Februar 2007 beschlossen hat. Eine der vier Säulen dieser Politik ist die Steigerung der Energieeffizienz. Im Rahmen seiner am 20. Februar 2008 beschlossenen Aktionspläne hat der Bundesrat dem EVD vor diesem Hintergrund den Auftrag erteilt, im Gebäudebereich beim Zubau von erneuerbaren Energien und energieeffizienten Lösungen Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung und zum Abbau von Hindernissen aufzuzeigen. Der in Erfüllung dieses Auftrags in Zusammenarbeit mit Vertretern der Kantone erstellte Bericht liegt seit September letzten Jahres vor (Michèle Bättig, Walter Ott, Deborah Kistler. Rechtliche und verfahrensmässige Hemmnisse für energetische Massnahmen im Gebäudebereich. Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft, Seco, Grundlagen der Wirtschaftspolitik Nr. 18. Bern 2009). Darin konnten keine Massnahmen identifiziert werden, die auf dem Weg der Gesetzgebung durch den Bund umgesetzt werden könnten. Auf der Ebene der Kantone und Gemeinden wurden allerdings diverse Hemmnisse eruiert, für deren Behebung Empfehlungen ausgearbeitet wurden.</p><p>Bei der Erarbeitung des Berichts hat sich insbesondere auch gezeigt, dass die Bewilligungsfreiheit sinnvoll sein kann, aber nicht in jedem Fall die erwartete Wirkung zeitigt. Eine Baubewilligung gibt der Bauherrschaft eine weitgehende Sicherheit, dass ihr Bauvorhaben rechtmässig ist - bevor allenfalls umfangreiche Investitionen getätigt werden. Wer ohne Bewilligung baut und dies auch darf, trägt ein grösseres Risiko, dass ein Nachbar nachträglich zulässigerweise geltend macht, die vorgenommenen Veränderungen seien rechtswidrig und müssten wieder rückgängig gemacht werden. Dieses Risiko kann schwerer wiegen als der Zeitverlust und die Kosten für ein Baubewilligungsverfahren. </p><p>Die Möglichkeiten, durch Vorgaben des Bundesrechts kantonale und kommunale Baubewilligungsverfahren zu beschleunigen, wurden mit der Einfügung von Artikel 25a des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) im Rahmen der RPG-Revision vom 6. Oktober 1995 ausgeschöpft. Der Bundesrat ist überzeugt, dass seither erhebliche Fortschritte erzielt werden konnten. Die konkrete Verfahrensdauer ist allerdings von vielen Faktoren abhängig, die durch Verfahrensbestimmungen des Bundesrechts kaum beeinflusst werden können. </p><p>Es ist generell anzustreben, Bewilligungsverfahren so rasch und schlank wie möglich durchzuführen. Dabei ist ein optimales Gleichgewicht zwischen den Interessen an einer raschen Realisierbarkeit von Vorhaben und jenen der Investitionssicherheit zu suchen, unter Wahrung der rechtsstaatlichen Grundsätze. Soweit Verfahrensprivilegien geschaffen werden, sollen praktikable Abgrenzungen zur Anwendung kommen, die Bezug nehmen auf die konkreten baulichen Veränderungen. Privilegien allein an den Umstand zu knüpfen, dass ein - ansonsten wie auch immer geartetes - Bauvorhaben eine energetische Sanierung umfasst, erschiene weder sachgerecht noch praktikabel. Wirklich hilfreiche Verfahrenserleichterungen zu schaffen ist daher eine zwar wichtige, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe der Kantone.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Raumplanungsgesetz (RPG) dahingehend anzupassen, dass die Hürden für eine energetische Sanierung von Altbauten beseitigt oder abgebaut werden.</p>
- Abbau bürokratischer Hürden bei energetischen Gebäudesanierungen
Back to List