Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Bedarfsgerechte Angebote an Sprachkursen
- ShortId
-
09.4230
- Id
-
20094230
- Updated
-
25.06.2025 00:25
- Language
-
de
- Title
-
Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Bedarfsgerechte Angebote an Sprachkursen
- AdditionalIndexing
-
2811;32;Sprache;Ausländerbildung;Subvention;Sprachunterricht;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L04K13020102, Sprachunterricht
- L04K01060103, Sprache
- L05K1102030202, Subvention
- L04K13030201, Ausländerbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Zweck in Artikel 2 der Bundesverfassung wird beschrieben, dass der innere Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes gefördert werden sollen. Darum hat der Bund in den Schwerpunktprogrammen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden in den letzten Jahren stark auf die Sprachförderung gesetzt. Das Erlernen einer Landessprache ist eine der Hauptzielsetzung einer erfolgreichen Integrationsförderung.</p><p>Integrationsförderung kann aber nur in die Breite wirken, wenn für ausländische Personen der einheitliche und diskriminierungsfreie Zugang zu Ressourcen und Leistungen gleicher Qualität gewährleistet ist. Integrationsförderung muss von den staatlichen Institutionen mitgetragen werden. Nach wie vor gibt es in der Sprachförderung riesige Unterschiede in den Kantonen. Mit der neuen Formulierung soll die Verbindlichkeit des Engagements des Bundes gestärkt und sollen die Kantone entsprechend motiviert werden.</p>
- <p>Den Sprachkenntnissen kommt eine Schlüsselfunktion bei der Integration zu. Sprachkompetenzen stellen dabei kein Integrationsziel per se dar, sie sind in der Regel aber eine unabdingbare Voraussetzung für die berufliche und soziale Integration. Der Bund hat daher in seiner Integrationsförderung der laufenden Legislaturperiode dem Spracherwerb besondere Priorität beigemessen.</p><p>Die beim Bund im Jahr 2008 eingereichten Programmkonzepte zum Bereich "Sprache und Bildung" und der erste Jahresbericht "Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen" zeigen, dass die Kantone gezielt geeignete Angebote für das Erlernen einer Landessprache und für die erfolgreiche Verständigung im Alltag zwischen Einheimischen und Zugewanderten eingerichtet haben. Als Schwierigkeit nennen die Kantone, schwer erreichbare Personengruppen - insbesondere Frauen, welche im Familiennachzug in die Schweiz kommen - zu kontaktieren und zu einem Kursbesuch zu motivieren.</p><p>Die Gesamtauswertung der kantonalen Analysen und Programme ergibt zudem, dass im Bereich Sprache und Bildung das ausgebaute Angebot nach wie vor nicht den erforderlichen Bedarf deckt.</p><p>Gestützt auf die Motionen Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", und der SP-Fraktion 06.3765, "Aktionsplan Integration", erarbeitet der Bundesrat zuhanden des Parlamentes einen Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik. Dabei nimmt er aus einer Gesamtsicht eine Beurteilung der Integrationspolitik des Bundes vor, welche auf die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Ausländergesetzes sowie auf breitabgestützte Konsultationen, namentlich die Arbeiten und Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz vom 29. Juni 2009, abstellt und auf frühere parlamentarische Vorstösse zu Fragen der Integration Bezug nimmt. Er nimmt zudem Stellung zur Frage, ob ein nationales Rahmengesetz zur Integration erlassen werden soll.</p><p>Dieser Bericht wird den eidgenössischen Räten im ersten Quartal 2010 zur Beratung und Entscheidfindung zugeleitet. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben somit in absehbarer Frist Gelegenheit, Anträge zu den gesetzlichen Grundlagen im Integrationsbereich zu stellen. Punktuelle Massnahmen oder Änderungen von einzelnen Gesetzesartikeln empfehlen sich deshalb zurzeit nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer zu unterbreiten.</p><p>Art. 55 Finanzielle Beiträge</p><p>Abs. 1</p><p>Der Bund gewährt für die Integration der Ausländerinnen und Ausländer finanzielle Beiträge. Er unterstützt insbesondere Projekte, welche dem Erlernen einer Landessprache dienen. Beiträge werden in der Regel nur gewährt, wenn sich die Kantone, Gemeinden oder Dritte angemessen an den Kosten beteiligen. Zuständig für die Organisation von bedarfsgerechten Angeboten an Sprachkursen sind die Kantone.</p>
- Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Bedarfsgerechte Angebote an Sprachkursen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Zweck in Artikel 2 der Bundesverfassung wird beschrieben, dass der innere Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes gefördert werden sollen. Darum hat der Bund in den Schwerpunktprogrammen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden in den letzten Jahren stark auf die Sprachförderung gesetzt. Das Erlernen einer Landessprache ist eine der Hauptzielsetzung einer erfolgreichen Integrationsförderung.</p><p>Integrationsförderung kann aber nur in die Breite wirken, wenn für ausländische Personen der einheitliche und diskriminierungsfreie Zugang zu Ressourcen und Leistungen gleicher Qualität gewährleistet ist. Integrationsförderung muss von den staatlichen Institutionen mitgetragen werden. Nach wie vor gibt es in der Sprachförderung riesige Unterschiede in den Kantonen. Mit der neuen Formulierung soll die Verbindlichkeit des Engagements des Bundes gestärkt und sollen die Kantone entsprechend motiviert werden.</p>
- <p>Den Sprachkenntnissen kommt eine Schlüsselfunktion bei der Integration zu. Sprachkompetenzen stellen dabei kein Integrationsziel per se dar, sie sind in der Regel aber eine unabdingbare Voraussetzung für die berufliche und soziale Integration. Der Bund hat daher in seiner Integrationsförderung der laufenden Legislaturperiode dem Spracherwerb besondere Priorität beigemessen.</p><p>Die beim Bund im Jahr 2008 eingereichten Programmkonzepte zum Bereich "Sprache und Bildung" und der erste Jahresbericht "Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen" zeigen, dass die Kantone gezielt geeignete Angebote für das Erlernen einer Landessprache und für die erfolgreiche Verständigung im Alltag zwischen Einheimischen und Zugewanderten eingerichtet haben. Als Schwierigkeit nennen die Kantone, schwer erreichbare Personengruppen - insbesondere Frauen, welche im Familiennachzug in die Schweiz kommen - zu kontaktieren und zu einem Kursbesuch zu motivieren.</p><p>Die Gesamtauswertung der kantonalen Analysen und Programme ergibt zudem, dass im Bereich Sprache und Bildung das ausgebaute Angebot nach wie vor nicht den erforderlichen Bedarf deckt.</p><p>Gestützt auf die Motionen Schiesser 06.3445, "Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe", und der SP-Fraktion 06.3765, "Aktionsplan Integration", erarbeitet der Bundesrat zuhanden des Parlamentes einen Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik. Dabei nimmt er aus einer Gesamtsicht eine Beurteilung der Integrationspolitik des Bundes vor, welche auf die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Ausländergesetzes sowie auf breitabgestützte Konsultationen, namentlich die Arbeiten und Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz vom 29. Juni 2009, abstellt und auf frühere parlamentarische Vorstösse zu Fragen der Integration Bezug nimmt. Er nimmt zudem Stellung zur Frage, ob ein nationales Rahmengesetz zur Integration erlassen werden soll.</p><p>Dieser Bericht wird den eidgenössischen Räten im ersten Quartal 2010 zur Beratung und Entscheidfindung zugeleitet. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben somit in absehbarer Frist Gelegenheit, Anträge zu den gesetzlichen Grundlagen im Integrationsbereich zu stellen. Punktuelle Massnahmen oder Änderungen von einzelnen Gesetzesartikeln empfehlen sich deshalb zurzeit nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer zu unterbreiten.</p><p>Art. 55 Finanzielle Beiträge</p><p>Abs. 1</p><p>Der Bund gewährt für die Integration der Ausländerinnen und Ausländer finanzielle Beiträge. Er unterstützt insbesondere Projekte, welche dem Erlernen einer Landessprache dienen. Beiträge werden in der Regel nur gewährt, wenn sich die Kantone, Gemeinden oder Dritte angemessen an den Kosten beteiligen. Zuständig für die Organisation von bedarfsgerechten Angeboten an Sprachkursen sind die Kantone.</p>
- Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Bedarfsgerechte Angebote an Sprachkursen
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