Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer
- ShortId
-
09.4235
- Id
-
20094235
- Updated
-
28.07.2023 03:45
- Language
-
de
- Title
-
Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer
- AdditionalIndexing
-
2811;32;kulturelle Beziehungen;Kulturvielfalt;Beziehung Bund-Kanton;Beruf in der Informationsbranche;Subvention;Qualitätssicherung;berufliche Bildung;Dolmetschen;Übersetzen;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L04K01060305, kulturelle Beziehungen
- L04K01060106, Kulturvielfalt
- L04K12010102, Beruf in der Informationsbranche
- L04K12010302, Übersetzen
- L03K130202, berufliche Bildung
- L05K1201030201, Dolmetschen
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L05K1102030202, Subvention
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Interkulturelle Übersetzung ist sehr wichtig für das Verständnis zwischen den Kulturen. Besonders wichtig ist die interkulturelle Übersetzung im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Der Bund hat in den letzten Jahren Beiträge für die Ausbildung interkultureller Übersetzerinnen und Übersetzer gesprochen. Mit den neuen Schwerpunktprogrammen setzt der Bund die finanziellen Mittel gezielt auf die Sprachförderung. Für die Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer fehlen die Mittel. Diese Aufgabe soll in Zukunft von den Kantonen übernommen werden. Gemäss den Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz vom 29. Juni 2009 unterstützt der Bund die kantonale und kommunale Integrationsförderung. Insbesondere achtet er auf die Qualitätssicherung.</p>
- <p>1. Im Rahmen der Bundesstrategie Phasen I und II "Migration und Gesundheit" wurde die Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer ab 2005 durchschnittlich mit jährlich rund 150 000 Franken finanziell direkt unterstützt. Da zu Beginn der Strategieumsetzung ein grösserer Handlungsbedarf vorlag, wurde dementsprechend ein höherer Beitrag eingesetzt; dieser wurde jährlich reduziert. Die Subventionierung von Ausbildungskursen durch den Bund macht nur einen Teil der jeweiligen Kursgesamtkosten aus.</p><p>2. Es handelt sich hier um eine Anschubfinanzierung im Rahmen der zeitlich begrenzten Bundesstrategie. Ein Übergang vom Bund zu den Kantonen war nicht vorgesehen, weil die Ausbildung und damit die Qualitätssicherung sinnvollerweise kantonsübergreifend organisiert werden muss (vgl. dazu auch Antwort auf Frage 3).</p><p>3. Aufgrund der potenziellen regionalen Nachfrage nach Leistungen im Bereich des interkulturellen Übersetzens hält es der Bundesrat für sinnvoll, die Anzahl der finanziell unterstützten Ausbildungsinstitutionen auf gewisse (Sprach-)Regionen zu reduzieren. Eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Analyse betreffend "Bedarf an Ausbildungsplätzen für interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer" empfiehlt dem Bund, drei Ausbildungsinstitutionen mit der Amtssprache Deutsch und je eine Ausbildungsinstitution mit der Amtssprache Französisch und Italienisch finanziell zu unterstützen. Gemäss der Analyse stehen zahlreiche interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer ohne entsprechende Zertifizierung bereits im Einsatz. Um diesen die nachzuholende Ausbildung zu ermöglichen, besteht nach wie vor ein finanzieller Unterstützungsbedarf durch den Bund. Einen Teil dieser Ausbildungsgänge kann das BAG bis 2013 im Rahmen der laufenden Bundesstrategie Phase II "Migration und Gesundheit" 2008-2013 übernehmen. Da die interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer für den Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich ausgebildet werden, klärt zurzeit das Bundesamt für Migration (BFM) im Rahmen der Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes (Bericht zu den Motionen Schiesser 06.3445 und der SP-Fraktion 06.3765) ab, ob und wie aus dem bestehenden Integrationskredit in diesem Bereich Mittel investiert werden können.</p><p>4. Die Qualitätssicherung oblag bis vor Kurzem der nationalen Dachorganisation Interpret, welche diese im Auftrag des Bundes durchführte. Bis jetzt wurden mithilfe von Bundesgeldern 650 Interpret-zertifizierte interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer ausgebildet. Im November 2009 haben zudem 40 Personen zum ersten Mal den eidgenössischen Fachausweis interkulturelles Übersetzen erhalten. Die Qualitätssicherung soll auch weiterhin durch den Bund unterstützt und durch ein entsprechendes Kompetenzzentrum gefördert werden. Das BFM und das BAG, welche die finanzielle Unterstützung dieses zukünftigen Kompetenzzentrums übernehmen werden, prüfen zurzeit die Offerten von potenziellen Leistungserbringern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche finanziellen Beiträge wurden in der Vergangenheit in die Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer investiert?</p><p>2. Ist der Übergang vom Bund zu den Kantonen sichergestellt?</p><p>3. Wie sollen in Zukunft diese Ausbildungen in allen Kantonen gesichert werden?</p><p>4. Wie garantiert der Bund die Qualitätssicherung, ohne sich an den Kosten der Ausbildungen zu beteiligen?</p>
- Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Interkulturelle Übersetzung ist sehr wichtig für das Verständnis zwischen den Kulturen. Besonders wichtig ist die interkulturelle Übersetzung im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Der Bund hat in den letzten Jahren Beiträge für die Ausbildung interkultureller Übersetzerinnen und Übersetzer gesprochen. Mit den neuen Schwerpunktprogrammen setzt der Bund die finanziellen Mittel gezielt auf die Sprachförderung. Für die Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer fehlen die Mittel. Diese Aufgabe soll in Zukunft von den Kantonen übernommen werden. Gemäss den Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz vom 29. Juni 2009 unterstützt der Bund die kantonale und kommunale Integrationsförderung. Insbesondere achtet er auf die Qualitätssicherung.</p>
- <p>1. Im Rahmen der Bundesstrategie Phasen I und II "Migration und Gesundheit" wurde die Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer ab 2005 durchschnittlich mit jährlich rund 150 000 Franken finanziell direkt unterstützt. Da zu Beginn der Strategieumsetzung ein grösserer Handlungsbedarf vorlag, wurde dementsprechend ein höherer Beitrag eingesetzt; dieser wurde jährlich reduziert. Die Subventionierung von Ausbildungskursen durch den Bund macht nur einen Teil der jeweiligen Kursgesamtkosten aus.</p><p>2. Es handelt sich hier um eine Anschubfinanzierung im Rahmen der zeitlich begrenzten Bundesstrategie. Ein Übergang vom Bund zu den Kantonen war nicht vorgesehen, weil die Ausbildung und damit die Qualitätssicherung sinnvollerweise kantonsübergreifend organisiert werden muss (vgl. dazu auch Antwort auf Frage 3).</p><p>3. Aufgrund der potenziellen regionalen Nachfrage nach Leistungen im Bereich des interkulturellen Übersetzens hält es der Bundesrat für sinnvoll, die Anzahl der finanziell unterstützten Ausbildungsinstitutionen auf gewisse (Sprach-)Regionen zu reduzieren. Eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Analyse betreffend "Bedarf an Ausbildungsplätzen für interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer" empfiehlt dem Bund, drei Ausbildungsinstitutionen mit der Amtssprache Deutsch und je eine Ausbildungsinstitution mit der Amtssprache Französisch und Italienisch finanziell zu unterstützen. Gemäss der Analyse stehen zahlreiche interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer ohne entsprechende Zertifizierung bereits im Einsatz. Um diesen die nachzuholende Ausbildung zu ermöglichen, besteht nach wie vor ein finanzieller Unterstützungsbedarf durch den Bund. Einen Teil dieser Ausbildungsgänge kann das BAG bis 2013 im Rahmen der laufenden Bundesstrategie Phase II "Migration und Gesundheit" 2008-2013 übernehmen. Da die interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer für den Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich ausgebildet werden, klärt zurzeit das Bundesamt für Migration (BFM) im Rahmen der Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes (Bericht zu den Motionen Schiesser 06.3445 und der SP-Fraktion 06.3765) ab, ob und wie aus dem bestehenden Integrationskredit in diesem Bereich Mittel investiert werden können.</p><p>4. Die Qualitätssicherung oblag bis vor Kurzem der nationalen Dachorganisation Interpret, welche diese im Auftrag des Bundes durchführte. Bis jetzt wurden mithilfe von Bundesgeldern 650 Interpret-zertifizierte interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer ausgebildet. Im November 2009 haben zudem 40 Personen zum ersten Mal den eidgenössischen Fachausweis interkulturelles Übersetzen erhalten. Die Qualitätssicherung soll auch weiterhin durch den Bund unterstützt und durch ein entsprechendes Kompetenzzentrum gefördert werden. Das BFM und das BAG, welche die finanzielle Unterstützung dieses zukünftigen Kompetenzzentrums übernehmen werden, prüfen zurzeit die Offerten von potenziellen Leistungserbringern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche finanziellen Beiträge wurden in der Vergangenheit in die Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer investiert?</p><p>2. Ist der Übergang vom Bund zu den Kantonen sichergestellt?</p><p>3. Wie sollen in Zukunft diese Ausbildungen in allen Kantonen gesichert werden?</p><p>4. Wie garantiert der Bund die Qualitätssicherung, ohne sich an den Kosten der Ausbildungen zu beteiligen?</p>
- Ausbildung der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer
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