Boni sollen nachhaltiger Leistung entsprechen. Anpassungen im Arbeits- und Steuerrecht

ShortId
09.4241
Id
20094241
Updated
28.07.2023 07:08
Language
de
Title
Boni sollen nachhaltiger Leistung entsprechen. Anpassungen im Arbeits- und Steuerrecht
AdditionalIndexing
24;15;Lohnpolitik;zusätzliche Vergütung;Arbeitsrecht;Gehaltsprämie;Leistungslohn;Steuerrecht
1
  • L05K0702010102, Gehaltsprämie
  • L04K07020103, Lohnpolitik
  • L06K070201010301, Leistungslohn
  • L05K0702010101, zusätzliche Vergütung
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L04K11070312, Steuerrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Leistung soll sich lohnen. Dafür stehen die FDP und die Liberale Partei ein. Leistung und deren Erfolg sollen allerdings nachhaltig sein, was auch bei Leistungslöhnen oder, umgangssprachlich, Boni gelten soll. Gemäss Finma waren Fehlanreize im Entschädigungssystem für die Probleme von Banken mitverantwortlich. So wurden Boni für Gewinne ausbezahlt, die sich in den Folgejahren als existenzbedrohende Verluste entpuppten. Die FDP hat Lohnsysteme verlangt, welche Leistungskomponenten an den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg knüpfen. Die von der Finma gemachten Vorschläge werden von der FDP unterstützt. Allerdings garantieren sie keine Rechtssicherheit. Absehbar sind Prozesse von Personen, welche trotz wirtschaftlichem Versagen auf ihren Boni bestehen, denn ein Überwälzen des unternehmerischen Erfolgs auf Mitarbeiter ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen und mindestens problematisch. Hier gilt es, Rechtssicherheit zu schaffen: Der Bund hat das Arbeitsrecht rasch insofern anzupassen, dass Leistungskomponenten an den nachhaltigen Unternehmenserfolg gebunden werden können. Auf dem Spiel stehen die Glaubwürdigkeit der neuen Entschädigungsvorschriften der Finma sowie die Rechtssicherheit und damit die Standortqualität der Schweiz.</p>
  • <p>Spätestens seit Ausbruch der Finanzkrise stehen die hohen Boni-Zahlungen im Finanzsektor auch in der Schweiz in der Kritik. Die Schweiz hat auf die Problematik überhöhter Vergütungen bereits reagiert. Einerseits hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) per 1. Januar 2010 ein Rundschreiben zu Vergütungssystemen bei Finanzinstituten erlassen mit dem Ziel, die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf den variablen Vergütungen. Die Finma unterstellt die Vergütungspolitik von Finanzinstituten, gestützt auf die Organisationsvorschriften der Finanzmarktgesetze, daher aufsichtsrechtlichen Regeln. Sie erfüllt damit die Vorgaben des Financial Stability Board und anderer internationaler Gremien. Zudem handelt sie in Abstimmung mit massgeblichen Aufsichtsbehörden im Ausland.</p><p>Andererseits hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 5. Dezember 2008 zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" und zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) beantragt, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, in dem mit Änderungen des Aktienrechts der Schutz des Eigentums der Aktionäre weiter verstärkt werden soll. Die zusätzlichen Bestimmungen im Aktienrecht sehen insbesondere vor, dass die Vergütungen des Verwaltungsrates von börsenkotierten Gesellschaften jährlich durch die Generalversammlung genehmigt werden müssen. Ferner soll die Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen erleichtert werden. Der Gesetzentwurf stellt eine angemessene Antwort auf die Problematik überhöhter Vergütungen dar, verzichtet aber auf einengende Statutenbestimmungen, Verbote und Strafen. Damit bleibt den Aktionären auch in Zukunft genügend Handlungsspielraum, um die Gesellschaft nach ihrem Gutdünken auszugestalten. Dieser Gesetzentwurf wurde bezüglich der aktienrechtlichen Bestimmungen zu den Vergütungen vom Ständerat ohne wesentliche Änderungen verabschiedet und wird aktuell in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beraten.</p><p>Mit dem Rundschreiben der Finma und der sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Verschärfungen des Aktienrechts wird der Problematik überhöhter Vergütungen in angemessener Weise begegnet. Ob das geltende Arbeits- und Steuerrecht angemessenen Vergütungspraktiken ungerechtfertigte Schranken setzt, ist genau zu prüfen. Je nach Ergebnis einer solchen Evaluation kann dann über einen allfälligen Handlungsbedarf entschieden werden. Der Bundesrat erachtet es deshalb als verfrüht, einen entsprechenden Gesetzgebungsauftrag anzunehmen. Er trägt aber dem Anliegen der Motion insofern Rechnung, als er bereit ist, die erwähnte Überprüfung des geltenden Arbeits- und Steuerrechts an die Hand zu nehmen, um später gegebenenfalls die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bund wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen Anpassungen im Arbeits- und Steuerrecht vorzuschlagen, damit sogenannte Boni der nachhaltigen Leistung entsprechend ausbezahlt werden, d. h. über mehrere Jahre gestreckt und mit Claw Back oder Maluskomponenten versehen werden können.</p>
  • Boni sollen nachhaltiger Leistung entsprechen. Anpassungen im Arbeits- und Steuerrecht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Leistung soll sich lohnen. Dafür stehen die FDP und die Liberale Partei ein. Leistung und deren Erfolg sollen allerdings nachhaltig sein, was auch bei Leistungslöhnen oder, umgangssprachlich, Boni gelten soll. Gemäss Finma waren Fehlanreize im Entschädigungssystem für die Probleme von Banken mitverantwortlich. So wurden Boni für Gewinne ausbezahlt, die sich in den Folgejahren als existenzbedrohende Verluste entpuppten. Die FDP hat Lohnsysteme verlangt, welche Leistungskomponenten an den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg knüpfen. Die von der Finma gemachten Vorschläge werden von der FDP unterstützt. Allerdings garantieren sie keine Rechtssicherheit. Absehbar sind Prozesse von Personen, welche trotz wirtschaftlichem Versagen auf ihren Boni bestehen, denn ein Überwälzen des unternehmerischen Erfolgs auf Mitarbeiter ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen und mindestens problematisch. Hier gilt es, Rechtssicherheit zu schaffen: Der Bund hat das Arbeitsrecht rasch insofern anzupassen, dass Leistungskomponenten an den nachhaltigen Unternehmenserfolg gebunden werden können. Auf dem Spiel stehen die Glaubwürdigkeit der neuen Entschädigungsvorschriften der Finma sowie die Rechtssicherheit und damit die Standortqualität der Schweiz.</p>
    • <p>Spätestens seit Ausbruch der Finanzkrise stehen die hohen Boni-Zahlungen im Finanzsektor auch in der Schweiz in der Kritik. Die Schweiz hat auf die Problematik überhöhter Vergütungen bereits reagiert. Einerseits hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) per 1. Januar 2010 ein Rundschreiben zu Vergütungssystemen bei Finanzinstituten erlassen mit dem Ziel, die Vergütungspraktiken in der Finanzbranche nachhaltig zu beeinflussen. Vergütungssysteme sollen keine Anreize schaffen, unangemessene Risiken einzugehen und damit möglicherweise die Stabilität von Finanzinstituten zu beeinträchtigen. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf den variablen Vergütungen. Die Finma unterstellt die Vergütungspolitik von Finanzinstituten, gestützt auf die Organisationsvorschriften der Finanzmarktgesetze, daher aufsichtsrechtlichen Regeln. Sie erfüllt damit die Vorgaben des Financial Stability Board und anderer internationaler Gremien. Zudem handelt sie in Abstimmung mit massgeblichen Aufsichtsbehörden im Ausland.</p><p>Andererseits hat der Bundesrat in seiner Botschaft vom 5. Dezember 2008 zur Volksinitiative "gegen die Abzockerei" und zur Änderung des Obligationenrechts (Aktienrecht) beantragt, der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen, in dem mit Änderungen des Aktienrechts der Schutz des Eigentums der Aktionäre weiter verstärkt werden soll. Die zusätzlichen Bestimmungen im Aktienrecht sehen insbesondere vor, dass die Vergütungen des Verwaltungsrates von börsenkotierten Gesellschaften jährlich durch die Generalversammlung genehmigt werden müssen. Ferner soll die Klage auf Rückerstattung ungerechtfertigter Leistungen erleichtert werden. Der Gesetzentwurf stellt eine angemessene Antwort auf die Problematik überhöhter Vergütungen dar, verzichtet aber auf einengende Statutenbestimmungen, Verbote und Strafen. Damit bleibt den Aktionären auch in Zukunft genügend Handlungsspielraum, um die Gesellschaft nach ihrem Gutdünken auszugestalten. Dieser Gesetzentwurf wurde bezüglich der aktienrechtlichen Bestimmungen zu den Vergütungen vom Ständerat ohne wesentliche Änderungen verabschiedet und wird aktuell in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beraten.</p><p>Mit dem Rundschreiben der Finma und der sich in der parlamentarischen Beratung befindenden Verschärfungen des Aktienrechts wird der Problematik überhöhter Vergütungen in angemessener Weise begegnet. Ob das geltende Arbeits- und Steuerrecht angemessenen Vergütungspraktiken ungerechtfertigte Schranken setzt, ist genau zu prüfen. Je nach Ergebnis einer solchen Evaluation kann dann über einen allfälligen Handlungsbedarf entschieden werden. Der Bundesrat erachtet es deshalb als verfrüht, einen entsprechenden Gesetzgebungsauftrag anzunehmen. Er trägt aber dem Anliegen der Motion insofern Rechnung, als er bereit ist, die erwähnte Überprüfung des geltenden Arbeits- und Steuerrechts an die Hand zu nehmen, um später gegebenenfalls die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bund wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen Anpassungen im Arbeits- und Steuerrecht vorzuschlagen, damit sogenannte Boni der nachhaltigen Leistung entsprechend ausbezahlt werden, d. h. über mehrere Jahre gestreckt und mit Claw Back oder Maluskomponenten versehen werden können.</p>
    • Boni sollen nachhaltiger Leistung entsprechen. Anpassungen im Arbeits- und Steuerrecht

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