Unerwünschte Vorfälle in den Schweizer Spitälern. Sicherheit der Patientinnen und Patienten
- ShortId
-
09.4242
- Id
-
20094242
- Updated
-
27.07.2023 21:04
- Language
-
de
- Title
-
Unerwünschte Vorfälle in den Schweizer Spitälern. Sicherheit der Patientinnen und Patienten
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsrisiko;Sicherheit;Bericht;Rangliste;Qualitätssicherung;Spital;Patient/in
- 1
-
- L05K0105051101, Spital
- L04K01050517, Patient/in
- L04K08020225, Sicherheit
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L03K020206, Bericht
- L05K0802030208, Rangliste
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein unerwünschter Vorfall ist eine nicht beabsichtigte Verletzung oder eine nicht beabsichtigte Komplikation, die nicht auf den eigentlichen Zustand der Patientin oder des Patienten zurückzuführen ist, sondern eine Folge der pflegerischen Massnahmen ist. Die Konsequenz kann ein verlängerter Spitalaufenthalt, ein dauerhaftes Defizit oder sogar der Tod sein. </p><p>Am Schweizerischen Kongress zur Patientensicherheit (Bern, 2007) war von 50 000 unerwünschten Vorfällen in Schweizer Spitälern und 2000 bis 3000 Todesfällen pro Jahr die Rede, die auf die Spitalpflege zurückzuführen sind. Diese extrapolierten Zahlen entstammen Prävalenzstudien im Bericht "To err is human" (Irren ist menschlich), der 1999 vom Institute of Medicine veröffentlicht wurde (Amerikanische Akademie für Medizinwissenschaft). Gemäss Lucian Leape von der Universität Harvard, der am Kongress teilnahm und mitteilte, dass aufgrund von vergleichbaren internationalen Schätzungen die Zahlen nach oben korrigiert werden mussten, dürfte die Realität tatsächlich bei jährlich etwa 5000 Todesfällen liegen.</p><p>Es ist wichtig, dass die Schweiz über ein genaues und kohärentes Analyseinstrument verfügt, das landesweit einheitlich eingesetzt wird. Eine solche Studie muss national angelegt werden, um zu vermeiden, dass durch eine Teil- oder lokal begrenzte Studie oder die Veröffentlichung solcher unvollständiger Resultate ein Kanton oder eine Sprachregion stigmatisiert wird.</p><p>Darum muss das Bundesamt für Gesundheit die Studie in Anwendung von Artikel 58 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Qualitätssicherung) auf nationaler Ebene in Auftrag geben, sie finanzieren oder zumindest mitfinanzieren und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Berufsverbänden leiten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2009 den Bericht zur Qualitätsstrategie des Bundes im Schweizerischen Gesundheitswesen gutgeheissen und das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, diese Strategie im Jahre 2010 zu konkretisieren. Für den Bundesrat sind daher diese Konkretisierungsarbeiten prioritär. In diesem Rahmen stehen auch Massnahmen zur Vermeidung kritischer Zwischenfälle zur Diskussion, und der Bundesrat wird prüfen, ob die Durchführung einer solchen Studie anzugehen ist. Ein entsprechender Entscheid ist Ende dieses Jahres zu erwarten. Selbstverständlich wird er entsprechende Untersuchungen vonseiten der Kantone und Leistungserbringer im Rahmen der bestehenden Mittel unterstützen. Für den Bundesrat ist unter diesen Umständen eine direkte Intervention des Bundes nicht angezeigt. Er lehnt das Postulat deshalb ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung der internationalen Standards eine landesweite Studie zur Häufung von unerwünschten Vorfällen in den Schweizer Spitälern in Auftrag zu geben, um nationale und internationale Vergleiche nach Spitalkategorie zu ermöglichen. Gestützt auf diese Studie soll ein kohärentes und umfassendes Konzept erarbeitet werden, das Reporting-, Analyse-, Optimierungs-, Ausbildungs- und Präventionsmassnahmen (Medikamente, Hygiene, Operationssaal) mit einschliesst.</p>
- Unerwünschte Vorfälle in den Schweizer Spitälern. Sicherheit der Patientinnen und Patienten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein unerwünschter Vorfall ist eine nicht beabsichtigte Verletzung oder eine nicht beabsichtigte Komplikation, die nicht auf den eigentlichen Zustand der Patientin oder des Patienten zurückzuführen ist, sondern eine Folge der pflegerischen Massnahmen ist. Die Konsequenz kann ein verlängerter Spitalaufenthalt, ein dauerhaftes Defizit oder sogar der Tod sein. </p><p>Am Schweizerischen Kongress zur Patientensicherheit (Bern, 2007) war von 50 000 unerwünschten Vorfällen in Schweizer Spitälern und 2000 bis 3000 Todesfällen pro Jahr die Rede, die auf die Spitalpflege zurückzuführen sind. Diese extrapolierten Zahlen entstammen Prävalenzstudien im Bericht "To err is human" (Irren ist menschlich), der 1999 vom Institute of Medicine veröffentlicht wurde (Amerikanische Akademie für Medizinwissenschaft). Gemäss Lucian Leape von der Universität Harvard, der am Kongress teilnahm und mitteilte, dass aufgrund von vergleichbaren internationalen Schätzungen die Zahlen nach oben korrigiert werden mussten, dürfte die Realität tatsächlich bei jährlich etwa 5000 Todesfällen liegen.</p><p>Es ist wichtig, dass die Schweiz über ein genaues und kohärentes Analyseinstrument verfügt, das landesweit einheitlich eingesetzt wird. Eine solche Studie muss national angelegt werden, um zu vermeiden, dass durch eine Teil- oder lokal begrenzte Studie oder die Veröffentlichung solcher unvollständiger Resultate ein Kanton oder eine Sprachregion stigmatisiert wird.</p><p>Darum muss das Bundesamt für Gesundheit die Studie in Anwendung von Artikel 58 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Qualitätssicherung) auf nationaler Ebene in Auftrag geben, sie finanzieren oder zumindest mitfinanzieren und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Berufsverbänden leiten.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2009 den Bericht zur Qualitätsstrategie des Bundes im Schweizerischen Gesundheitswesen gutgeheissen und das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, diese Strategie im Jahre 2010 zu konkretisieren. Für den Bundesrat sind daher diese Konkretisierungsarbeiten prioritär. In diesem Rahmen stehen auch Massnahmen zur Vermeidung kritischer Zwischenfälle zur Diskussion, und der Bundesrat wird prüfen, ob die Durchführung einer solchen Studie anzugehen ist. Ein entsprechender Entscheid ist Ende dieses Jahres zu erwarten. Selbstverständlich wird er entsprechende Untersuchungen vonseiten der Kantone und Leistungserbringer im Rahmen der bestehenden Mittel unterstützen. Für den Bundesrat ist unter diesen Umständen eine direkte Intervention des Bundes nicht angezeigt. Er lehnt das Postulat deshalb ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unter Berücksichtigung der internationalen Standards eine landesweite Studie zur Häufung von unerwünschten Vorfällen in den Schweizer Spitälern in Auftrag zu geben, um nationale und internationale Vergleiche nach Spitalkategorie zu ermöglichen. Gestützt auf diese Studie soll ein kohärentes und umfassendes Konzept erarbeitet werden, das Reporting-, Analyse-, Optimierungs-, Ausbildungs- und Präventionsmassnahmen (Medikamente, Hygiene, Operationssaal) mit einschliesst.</p>
- Unerwünschte Vorfälle in den Schweizer Spitälern. Sicherheit der Patientinnen und Patienten
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