Integration von psychisch Kranken. Strategie des BSV
- ShortId
-
09.4250
- Id
-
20094250
- Updated
-
28.07.2023 12:52
- Language
-
de
- Title
-
Integration von psychisch Kranken. Strategie des BSV
- AdditionalIndexing
-
28;15;2841;behinderte/r Arbeitnehmer/in;Behinderte/r;Invalidenversicherung;Arbeitsunfähigkeit;psychische Krankheit;berufliche Wiedereingliederung
- 1
-
- L04K01050107, psychische Krankheit
- L04K01040201, Behinderte/r
- L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
- L06K070205020203, Arbeitsunfähigkeit
- L06K070203030501, berufliche Wiedereingliederung
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2./3. Die Studie "Invalidität aus psychischen Gründen", auf die die Autorin der Interpellation verweist, war Teil des mehrjährigen Forschungsprogrammes zum Invalidenversicherungsgesetz (FoP-IV). Ziel war es, die Gründe für den in der IV registrierten raschen Anstieg psychischer Störungen herauszufinden. Dazu stützte man sich auf eine Dossieranalyse der Jahre 1992 bis 2006, das heisst die Zeit vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision.</p><p>Die Studie konnte aufzeigen, dass die Ausrichtung der 5. IV-Revision richtig ist. Laut Forschungsgruppe müssen die Arbeitsfähigkeit und die Rehabilitation im Zentrum der Versicherung stehen. Die neuen, mit der 5. IV-Revision eingeführten Instrumente - Früherfassung und Frühintervention - ermöglichen eine frühe und präventive Eingliederung. Spezifisch für psychisch Kranke wurden die Integrationsmassnahmen entwickelt. In diesem Sinne erfüllt die 5. IV-Revision bereits einen wichtigen Teil der Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Forschungsgruppe. Noch zu klären ist insbesondere die Frage des Zusammenhangs zwischen der ärztlichen Untersuchung der gesundheitlichen Beeinträchtigung und einer möglichen Einschränkung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit. Gleiches gilt für die Rolle der Ärzteschaft bei der beruflichen Rehabilitation.</p><p>4./5. Im Rahmen der Revision 6a werden Massnahmen zur Eingliederung aus der Rente eingeführt. Die entsprechende Botschaft liegt bis Ende Februar 2010 vor. Ziel ist namentlich die Integration psychisch kranker Personen. Die IV-Revision 6b, für die der Bundesrat gemäss Auftrag des Parlaments bis Ende 2010 eine Botschaft vorlegen muss, stellt einen weiteren Schritt in Richtung Sanierung der Versicherung dar. Angesichts des Anstiegs der Neuberentungen aus psychischen Gründen wird der Bundesrat Massnahmen zur Umkehr dieser Entwicklung vorschlagen. Konkrete Massnahmen wurden indes noch nicht festgelegt. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Studie wird der Bundesrat aber in jedem Fall berücksichtigen.</p><p>6. Die gesellschaftlichen Invaliditätsfaktoren sind der Invalidenversicherung vorgelagert und von ihr nicht beeinflussbar. Sie gehen teilweise einher mit dem Ausgrenzungsprozess, von dem ältere Arbeitnehmende, Alleinerziehende oder Migrantinnen und Migranten mit geringer Schulbildung auch betroffen sind. In allen angesprochenen gesellschaftlichen Bereichen und in den betroffenen Bundesämtern (Seco, BSV, BFM) sind bereits Arbeiten und Massnahmen im Gang. </p><p>Deshalb wurden Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender eingeführt, damit Arbeitsfähigkeit und -motivation über das ganze Erwerbsleben hinweg erhalten bleiben. Teilweise umgesetzt wurden verschiedene Massnahmen betreffend Arbeitsbedingungen und Gesundheit, so zum Beispiel eine Informationsplattform zum betrieblichen Altersmanagement.</p><p>Bei Alleinerziehenden liegt der Schwerpunkt beim vom Bund unterstützten Aufbau von Strukturen der familienergänzenden Betreuung sowie bei der finanziellen Unterstützung durch Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung, die der Bundesrat im ersten Halbjahr 2010 in einem Bericht behandeln wird.</p><p>Was die spezifischen Probleme von Ausländerinnen und Ausländern anbelangt, verabschiedete der Bundesrat 2007 einen Bericht mit 46 Integrationsmassnahmen. Ein interdepartementales Organ unter der Schirmherrschaft des Bundesamtes für Migration sichert Koordination und Umsetzung der Massnahmen. Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmarkt und soziale Sicherheit, dazu zählt die Invalidenversicherung, sind Teil des Integrationsmassnahmenpaketes zugunsten von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz.</p><p>Mit der 5. IV-Revision konnte speziell die arbeitsmarktliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Diese Richtung wird mit der 6. IV-Revision weiterverfolgt. Denn das beste Mittel gegen gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung von behinderten Menschen ist die verstärkte Eingliederung ins Erwerbsleben. Deshalb sollten nach Meinung des Bundesrates die Arbeitgeber auch in Zukunft und vermehrt noch in den Wiedereingliederungsprozess der Versicherten einbezogen werden. Dabei sollen sie auf die Unterstützung von Eingliederungsfachpersonen, die von der IV dazu ausgebildet werden, zählen können.</p><p>Angesichts der bereits vorliegenden Grundlagen und laufenden Arbeiten sieht der Bundesrat keine weiteren Aktivitäten vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Psychische Erkrankungen zählen mit zu den wichtigen Ursachen, die dazu führen können, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, erwerbstätig zu sein, und - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen - eine IV-Rente erhalten. Will man die finanzielle Situation der IV nachhaltig positiv beeinflussen und nicht immer mehr psychiatrische Krankheitsgruppen einfach aus der IV ausschliessen, muss es gelingen, Menschen mit psychischen Krankheiten in den Arbeitsprozess zu integrieren. Integrationsbemühungen der IV müssen darum so ausgestaltet sein, dass sie auf diese Personengruppen zugeschnitten sind. Eine Studie zeigt aufgrund von genauen Dossieranalysen auf, womit die zunehmende Invalidisierung aus psychischen Gründen zusammenhängt und wie bei den untersuchten Personen das Berentungsverfahren gelaufen ist. Die Studie zeigt für die IV grundlegende Probleme auf, die trotz der 5. IV-Revision nicht gelöst sind, wie z. B. die fehlenden Eingliederungskonzepte für psychisch kranke Versicherte. Hinzu kommen gesellschaftliche Prozesse des Ausschlusses aus der Erwerbstätigkeit (ältere Arbeitnehmende mit schlechten Arbeitsmarktchancen, Alleinerziehende mit Doppelbelastung, Migranten und Migrantinnen mit schlechter Bildung). Die Studie gibt wertvolle Hinweise, die unbedingt in die weitere Arbeit des BSV mit einbezogen werden müssen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie beurteilt er die Erkenntnisse aus der Studie Dossieranalyse der Invalidisierung aus psychischen Gründen? </p><p>2. Welche Konsequenzen zieht er respektive das Bundesamt für Sozialversicherungen aus dieser Studie? </p><p>3. Welche in der Studie festgestellten Probleme sind durch die 5. IV-Revision gelöst respektive noch nicht gelöst?</p><p>4. Werden die Erkenntnisse der Studie in die Erarbeitung von neuen Vorschlägen bei der anstehenden Gesetzesrevision mit einbezogen? </p><p>5. Werden die Empfehlungen, die im Bericht formuliert sind, aufgenommen, und wird deren Umsetzung geprüft?</p><p>6. Welche Massnahmen sieht er vor, um die gesellschaftlichen Invaliditätsfaktoren anzugehen?</p>
- Integration von psychisch Kranken. Strategie des BSV
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2./3. Die Studie "Invalidität aus psychischen Gründen", auf die die Autorin der Interpellation verweist, war Teil des mehrjährigen Forschungsprogrammes zum Invalidenversicherungsgesetz (FoP-IV). Ziel war es, die Gründe für den in der IV registrierten raschen Anstieg psychischer Störungen herauszufinden. Dazu stützte man sich auf eine Dossieranalyse der Jahre 1992 bis 2006, das heisst die Zeit vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision.</p><p>Die Studie konnte aufzeigen, dass die Ausrichtung der 5. IV-Revision richtig ist. Laut Forschungsgruppe müssen die Arbeitsfähigkeit und die Rehabilitation im Zentrum der Versicherung stehen. Die neuen, mit der 5. IV-Revision eingeführten Instrumente - Früherfassung und Frühintervention - ermöglichen eine frühe und präventive Eingliederung. Spezifisch für psychisch Kranke wurden die Integrationsmassnahmen entwickelt. In diesem Sinne erfüllt die 5. IV-Revision bereits einen wichtigen Teil der Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Forschungsgruppe. Noch zu klären ist insbesondere die Frage des Zusammenhangs zwischen der ärztlichen Untersuchung der gesundheitlichen Beeinträchtigung und einer möglichen Einschränkung der Arbeits- oder Erwerbsfähigkeit. Gleiches gilt für die Rolle der Ärzteschaft bei der beruflichen Rehabilitation.</p><p>4./5. Im Rahmen der Revision 6a werden Massnahmen zur Eingliederung aus der Rente eingeführt. Die entsprechende Botschaft liegt bis Ende Februar 2010 vor. Ziel ist namentlich die Integration psychisch kranker Personen. Die IV-Revision 6b, für die der Bundesrat gemäss Auftrag des Parlaments bis Ende 2010 eine Botschaft vorlegen muss, stellt einen weiteren Schritt in Richtung Sanierung der Versicherung dar. Angesichts des Anstiegs der Neuberentungen aus psychischen Gründen wird der Bundesrat Massnahmen zur Umkehr dieser Entwicklung vorschlagen. Konkrete Massnahmen wurden indes noch nicht festgelegt. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Studie wird der Bundesrat aber in jedem Fall berücksichtigen.</p><p>6. Die gesellschaftlichen Invaliditätsfaktoren sind der Invalidenversicherung vorgelagert und von ihr nicht beeinflussbar. Sie gehen teilweise einher mit dem Ausgrenzungsprozess, von dem ältere Arbeitnehmende, Alleinerziehende oder Migrantinnen und Migranten mit geringer Schulbildung auch betroffen sind. In allen angesprochenen gesellschaftlichen Bereichen und in den betroffenen Bundesämtern (Seco, BSV, BFM) sind bereits Arbeiten und Massnahmen im Gang. </p><p>Deshalb wurden Massnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmender eingeführt, damit Arbeitsfähigkeit und -motivation über das ganze Erwerbsleben hinweg erhalten bleiben. Teilweise umgesetzt wurden verschiedene Massnahmen betreffend Arbeitsbedingungen und Gesundheit, so zum Beispiel eine Informationsplattform zum betrieblichen Altersmanagement.</p><p>Bei Alleinerziehenden liegt der Schwerpunkt beim vom Bund unterstützten Aufbau von Strukturen der familienergänzenden Betreuung sowie bei der finanziellen Unterstützung durch Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung, die der Bundesrat im ersten Halbjahr 2010 in einem Bericht behandeln wird.</p><p>Was die spezifischen Probleme von Ausländerinnen und Ausländern anbelangt, verabschiedete der Bundesrat 2007 einen Bericht mit 46 Integrationsmassnahmen. Ein interdepartementales Organ unter der Schirmherrschaft des Bundesamtes für Migration sichert Koordination und Umsetzung der Massnahmen. Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmarkt und soziale Sicherheit, dazu zählt die Invalidenversicherung, sind Teil des Integrationsmassnahmenpaketes zugunsten von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz.</p><p>Mit der 5. IV-Revision konnte speziell die arbeitsmarktliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung verbessert werden. Diese Richtung wird mit der 6. IV-Revision weiterverfolgt. Denn das beste Mittel gegen gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung von behinderten Menschen ist die verstärkte Eingliederung ins Erwerbsleben. Deshalb sollten nach Meinung des Bundesrates die Arbeitgeber auch in Zukunft und vermehrt noch in den Wiedereingliederungsprozess der Versicherten einbezogen werden. Dabei sollen sie auf die Unterstützung von Eingliederungsfachpersonen, die von der IV dazu ausgebildet werden, zählen können.</p><p>Angesichts der bereits vorliegenden Grundlagen und laufenden Arbeiten sieht der Bundesrat keine weiteren Aktivitäten vor.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Psychische Erkrankungen zählen mit zu den wichtigen Ursachen, die dazu führen können, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, erwerbstätig zu sein, und - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen - eine IV-Rente erhalten. Will man die finanzielle Situation der IV nachhaltig positiv beeinflussen und nicht immer mehr psychiatrische Krankheitsgruppen einfach aus der IV ausschliessen, muss es gelingen, Menschen mit psychischen Krankheiten in den Arbeitsprozess zu integrieren. Integrationsbemühungen der IV müssen darum so ausgestaltet sein, dass sie auf diese Personengruppen zugeschnitten sind. Eine Studie zeigt aufgrund von genauen Dossieranalysen auf, womit die zunehmende Invalidisierung aus psychischen Gründen zusammenhängt und wie bei den untersuchten Personen das Berentungsverfahren gelaufen ist. Die Studie zeigt für die IV grundlegende Probleme auf, die trotz der 5. IV-Revision nicht gelöst sind, wie z. B. die fehlenden Eingliederungskonzepte für psychisch kranke Versicherte. Hinzu kommen gesellschaftliche Prozesse des Ausschlusses aus der Erwerbstätigkeit (ältere Arbeitnehmende mit schlechten Arbeitsmarktchancen, Alleinerziehende mit Doppelbelastung, Migranten und Migrantinnen mit schlechter Bildung). Die Studie gibt wertvolle Hinweise, die unbedingt in die weitere Arbeit des BSV mit einbezogen werden müssen. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie beurteilt er die Erkenntnisse aus der Studie Dossieranalyse der Invalidisierung aus psychischen Gründen? </p><p>2. Welche Konsequenzen zieht er respektive das Bundesamt für Sozialversicherungen aus dieser Studie? </p><p>3. Welche in der Studie festgestellten Probleme sind durch die 5. IV-Revision gelöst respektive noch nicht gelöst?</p><p>4. Werden die Erkenntnisse der Studie in die Erarbeitung von neuen Vorschlägen bei der anstehenden Gesetzesrevision mit einbezogen? </p><p>5. Werden die Empfehlungen, die im Bericht formuliert sind, aufgenommen, und wird deren Umsetzung geprüft?</p><p>6. Welche Massnahmen sieht er vor, um die gesellschaftlichen Invaliditätsfaktoren anzugehen?</p>
- Integration von psychisch Kranken. Strategie des BSV
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