Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege
- ShortId
-
09.4251
- Id
-
20094251
- Updated
-
27.07.2023 21:25
- Language
-
de
- Title
-
Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege
- AdditionalIndexing
-
15;2841;flankierende Massnahmen;Krankenpflege;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Gebrechlichenpflege;Qualitätssicherung;Spitex;Arbeitsvertrag;Mindestlohn
- 1
-
- L05K0105051105, Spitex
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L06K010505110101, Krankenpflege
- L04K01040402, Gebrechlichenpflege
- L05K0702010201, Arbeitsvertrag
- L05K0702010309, Mindestlohn
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die tripartite Kommission (TPK) des Bundes zum Vollzug der flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit hat an ihrer Sitzung vom 13. November 2009 entschieden, dem Bundesrat den Erlass eines Normalarbeitsvertrages (NAV) mit Mindestlöhnen für in Privathaushalten angestellte Personen zu beantragen. Nach einer öffentlichen Anhörung Anfang 2010 wird das EVD dem Bundesrat eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Einen wichtigen Anlass dafür bildete die Beobachtung, dass vermehrt Personen aus Tieflohnländern zur häuslichen Pflege in privaten Haushalten angestellt werden. Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen dieser Menschen ist sehr wichtig. Ebenso wichtig ist aber die Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.</p>
- <p>Das Spektrum der häuslichen Betreuung und Pflege ist vielfältig. Es reicht von der Unterstützung durch Angehörige über Hausangestellte und Nachbarschaftshilfe bis zu Betreuungs- und Pflegeangeboten von professionellen Anbietern wie Spitex-Organisationen, Alterszentren oder anderen Dienstleistungsanbietern. Den Nachfragerinnen und Nachfragern steht es grundsätzlich frei, für welchen Leistungserbringer sie sich wann entscheiden.</p><p>Die kantonalen Gesundheitsgesetze schreiben für die Ausübung bestimmter gesundheitsrelevanter Tätigkeiten eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung vor. Dazu zählt auch das Erbringen von pflegerischen Leistungen im Rahmen einer selbstständigen Berufsausübung. Voraussetzung dafür ist eine fachliche Qualifikation. Nicht bewilligungspflichtig sind die Betreuung oder das Erbringen von hauswirtschaftlichen Leistungen.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für zusätzliche bundesrechtliche Mindestanforderungen. Es bestünde die Gefahr, dass diese die Selbsthilfe einschränken und zu einem zusätzlichen Kostendruck auf das Gesundheitswesen führen würden. Auch würden sich bei einer Verschärfung der kantonalen Vorschriften in der Praxis schwierige Abgrenzungsfragen zwischen Betreuungs- und Pflegedienstleistungen stellen.</p><p>Um auch in Zukunft über gut ausgebildetes Personal zu verfügen, ist das EVD zurzeit daran, zusammen mit den zuständigen Stellen einen Bericht über den politischen Steuerungs- und Koordinationsbedarf zur Umsetzung der Bildungssystematik und zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Bildungsangebotes namentlich bei den Pflegeberufen zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und qualitativen Mindestanforderungen an die häusliche Pflege genügen, wie diese durchgesetzt werden können und ob es zusätzliche Qualitätskontrollen, Bildungs- und Weiterbildungsmassnahmen braucht.</p>
- Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die tripartite Kommission (TPK) des Bundes zum Vollzug der flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit hat an ihrer Sitzung vom 13. November 2009 entschieden, dem Bundesrat den Erlass eines Normalarbeitsvertrages (NAV) mit Mindestlöhnen für in Privathaushalten angestellte Personen zu beantragen. Nach einer öffentlichen Anhörung Anfang 2010 wird das EVD dem Bundesrat eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Einen wichtigen Anlass dafür bildete die Beobachtung, dass vermehrt Personen aus Tieflohnländern zur häuslichen Pflege in privaten Haushalten angestellt werden. Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen dieser Menschen ist sehr wichtig. Ebenso wichtig ist aber die Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege.</p>
- <p>Das Spektrum der häuslichen Betreuung und Pflege ist vielfältig. Es reicht von der Unterstützung durch Angehörige über Hausangestellte und Nachbarschaftshilfe bis zu Betreuungs- und Pflegeangeboten von professionellen Anbietern wie Spitex-Organisationen, Alterszentren oder anderen Dienstleistungsanbietern. Den Nachfragerinnen und Nachfragern steht es grundsätzlich frei, für welchen Leistungserbringer sie sich wann entscheiden.</p><p>Die kantonalen Gesundheitsgesetze schreiben für die Ausübung bestimmter gesundheitsrelevanter Tätigkeiten eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung vor. Dazu zählt auch das Erbringen von pflegerischen Leistungen im Rahmen einer selbstständigen Berufsausübung. Voraussetzung dafür ist eine fachliche Qualifikation. Nicht bewilligungspflichtig sind die Betreuung oder das Erbringen von hauswirtschaftlichen Leistungen.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf für zusätzliche bundesrechtliche Mindestanforderungen. Es bestünde die Gefahr, dass diese die Selbsthilfe einschränken und zu einem zusätzlichen Kostendruck auf das Gesundheitswesen führen würden. Auch würden sich bei einer Verschärfung der kantonalen Vorschriften in der Praxis schwierige Abgrenzungsfragen zwischen Betreuungs- und Pflegedienstleistungen stellen.</p><p>Um auch in Zukunft über gut ausgebildetes Personal zu verfügen, ist das EVD zurzeit daran, zusammen mit den zuständigen Stellen einen Bericht über den politischen Steuerungs- und Koordinationsbedarf zur Umsetzung der Bildungssystematik und zur Sicherstellung eines bedarfsorientierten Bildungsangebotes namentlich bei den Pflegeberufen zu erstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und qualitativen Mindestanforderungen an die häusliche Pflege genügen, wie diese durchgesetzt werden können und ob es zusätzliche Qualitätskontrollen, Bildungs- und Weiterbildungsmassnahmen braucht.</p>
- Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege
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