Keine indirekte Finanzierung von Personal in den Parlamentsdiensten

ShortId
09.4254
Id
20094254
Updated
28.07.2023 13:17
Language
de
Title
Keine indirekte Finanzierung von Personal in den Parlamentsdiensten
AdditionalIndexing
421;ständige Kommission;Angestellte/r;Forschungspersonal;Wissenschaftliche Dienste;Stipendium;Vertraulichkeit;Amtsgeheimnis;Politikberatung;Arbeitsvertrag;Finanzierung
1
  • L05K0803070103, Wissenschaftliche Dienste
  • L04K08020323, Politikberatung
  • L05K0803030101, ständige Kommission
  • L05K0702020202, Angestellte/r
  • L05K0702010201, Arbeitsvertrag
  • L04K16020205, Forschungspersonal
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K13010208, Stipendium
  • L05K1201020202, Vertraulichkeit
  • L06K080701010103, Amtsgeheimnis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ausgangslage:</p><p>Die Stiftung wissenschaftliche Politikstipendien ermöglicht es jüngeren Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, während einem Jahr im Bundeshaus ein Praktikum zu absolvieren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten unterstützen im Rahmen der Arbeiten der Parlamentsdienste die parlamentarischen Kommissionen. Sie setzen ihre analytischen Fähigkeiten dazu ein, wissenschaftliche Fragestellungen zu lösen, und lernen die politischen Prozesse kennen. So soll der Dialog zwischen Wissenschaft und Politik verbessert werden und die Kenntnisse der Stipendiatinnen und sollen Stipendiaten in die Wissenschaftswelt zurückgetragen werden. Dies trägt dazu bei, den Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern besser zu gestalten.</p><p>1. Es ist richtig, dass die Stiftung wissenschaftliche Politikstipendien in ihrer Führung durch den Stiftungsrat sowie in ihrer Finanzierung breit abgestützt ist und die Parlamentsdienste nicht den alleinigen Geldgeber darstellen. Indes ist die Legislative mit einem Vertreter aus den eidgenössischen Räten sowie dem Stiftungsratspräsidenten im Stiftungsrat gut vertreten. Dies gewährleistet, dass die Auswahl der Stipendiaten sowie deren Einsatz im Lichte der vom Parlament geforderten Neutralität und Vertraulichkeit erfolgen. Dies wird zusätzlich dadurch abgesichert, dass die Stipendiaten während ihrem einjährigen Einsatz direkt durch die Parlamentsdienste betreut und geführt werden. Damit gelten für die Stipendiaten faktisch die gleichen Arbeitsbedingungen wie für die restlichen Mitarbeitenden der Parlamentsdienste. Der Bundesrat sieht daher beim Einsatz und insbesondere in der Finanzierung der Stipendiaten keine Probleme.</p><p>2. Die Aufwendungen für die Stipendiaten betragen pro Jahr rund 300 000 Franken. Sie werden von der Stiftung wissenschaftliche Politikstipendien übernommen. Dass neben der Bundesversammlung auch die Akademien der Wissenschaften, der Schweizerische Nationalfonds, die KTI, die ETH und die Universitäten zu den Trägern dieser Stiftung gehören und sich finanziell an den Stipendien beteiligen, erscheint dem Bundesrat nicht problematisch. Die Weiterbildung von wissenschaftlichem Personal mittels Stipendien gehört zum Aufgabenkreis dieser Institutionen.</p><p>3. Der Bundesrat kann bezüglich der Effizienz der Geschäftsstelle der Stiftung wissenschaftliche Politikstipendien keine Aussage machen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit einiger Zeit sind in den Kommissionssitzungen des eidgenössischen Parlamentes sogenannte "wissenschaftliche Politikstipendiaten" anwesend. Vorgängig hiessen diese Personen entsprechend dem amerikanischen Vorbild "Cass-Stipendiaten". Gegen den Einsatz von jungen Leuten in den Kommissionen, wo strikte Vertraulichkeit vorgesehen ist, ist nichts einzuwenden, wenn ihr Status, die Anstellungsbedingungen und die Zustimmung durch die Kommissionen geklärt sind. </p><p>Leider hat sich in der Abfolge die Unsitte eingeschlichen, die Praktikanten von einer externen Stiftung (Stiftung wissenschaftliche Politikstipendiaten) abordnen zu lassen. Mit einer externen Anstellung ist die geforderte Neutralität und Vertraulichkeit in der Kommission verletzt. Zu den finanzierenden Organisationen gehören die Akademien, der Nationalfonds, die KTI, die ETH und die Universitäten. Ebenfalls werden von den gleichen Institutionen eine externe Geschäftsstelle und eine Webesitefinanziert, mit einem zu 20 Prozent beschäftigten Geschäftsführer. </p><p>Es ist sehr störend, wenn Institutionen, die vollständig oder teilweise vom Bund finanziert sind, indirekt und vermutlich zu ihrem Vorteil Personal in den Parlamentsdiensten finanzieren. Ich frage den Bundesrat: </p><p>1. Wie ist diese indirekte Finanzierung zu bewerten? </p><p>2. Bekommen die hier beteiligten Organisationen zu viele Mittel? </p><p>3. Ist eine Geschäftsstelle für jährlich drei Anstellungen mit dem Gedanken der Effizienz zu vereinbaren?</p>
  • Keine indirekte Finanzierung von Personal in den Parlamentsdiensten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ausgangslage:</p><p>Die Stiftung wissenschaftliche Politikstipendien ermöglicht es jüngeren Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, während einem Jahr im Bundeshaus ein Praktikum zu absolvieren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten unterstützen im Rahmen der Arbeiten der Parlamentsdienste die parlamentarischen Kommissionen. Sie setzen ihre analytischen Fähigkeiten dazu ein, wissenschaftliche Fragestellungen zu lösen, und lernen die politischen Prozesse kennen. So soll der Dialog zwischen Wissenschaft und Politik verbessert werden und die Kenntnisse der Stipendiatinnen und sollen Stipendiaten in die Wissenschaftswelt zurückgetragen werden. Dies trägt dazu bei, den Dialog mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern besser zu gestalten.</p><p>1. Es ist richtig, dass die Stiftung wissenschaftliche Politikstipendien in ihrer Führung durch den Stiftungsrat sowie in ihrer Finanzierung breit abgestützt ist und die Parlamentsdienste nicht den alleinigen Geldgeber darstellen. Indes ist die Legislative mit einem Vertreter aus den eidgenössischen Räten sowie dem Stiftungsratspräsidenten im Stiftungsrat gut vertreten. Dies gewährleistet, dass die Auswahl der Stipendiaten sowie deren Einsatz im Lichte der vom Parlament geforderten Neutralität und Vertraulichkeit erfolgen. Dies wird zusätzlich dadurch abgesichert, dass die Stipendiaten während ihrem einjährigen Einsatz direkt durch die Parlamentsdienste betreut und geführt werden. Damit gelten für die Stipendiaten faktisch die gleichen Arbeitsbedingungen wie für die restlichen Mitarbeitenden der Parlamentsdienste. Der Bundesrat sieht daher beim Einsatz und insbesondere in der Finanzierung der Stipendiaten keine Probleme.</p><p>2. Die Aufwendungen für die Stipendiaten betragen pro Jahr rund 300 000 Franken. Sie werden von der Stiftung wissenschaftliche Politikstipendien übernommen. Dass neben der Bundesversammlung auch die Akademien der Wissenschaften, der Schweizerische Nationalfonds, die KTI, die ETH und die Universitäten zu den Trägern dieser Stiftung gehören und sich finanziell an den Stipendien beteiligen, erscheint dem Bundesrat nicht problematisch. Die Weiterbildung von wissenschaftlichem Personal mittels Stipendien gehört zum Aufgabenkreis dieser Institutionen.</p><p>3. Der Bundesrat kann bezüglich der Effizienz der Geschäftsstelle der Stiftung wissenschaftliche Politikstipendien keine Aussage machen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit einiger Zeit sind in den Kommissionssitzungen des eidgenössischen Parlamentes sogenannte "wissenschaftliche Politikstipendiaten" anwesend. Vorgängig hiessen diese Personen entsprechend dem amerikanischen Vorbild "Cass-Stipendiaten". Gegen den Einsatz von jungen Leuten in den Kommissionen, wo strikte Vertraulichkeit vorgesehen ist, ist nichts einzuwenden, wenn ihr Status, die Anstellungsbedingungen und die Zustimmung durch die Kommissionen geklärt sind. </p><p>Leider hat sich in der Abfolge die Unsitte eingeschlichen, die Praktikanten von einer externen Stiftung (Stiftung wissenschaftliche Politikstipendiaten) abordnen zu lassen. Mit einer externen Anstellung ist die geforderte Neutralität und Vertraulichkeit in der Kommission verletzt. Zu den finanzierenden Organisationen gehören die Akademien, der Nationalfonds, die KTI, die ETH und die Universitäten. Ebenfalls werden von den gleichen Institutionen eine externe Geschäftsstelle und eine Webesitefinanziert, mit einem zu 20 Prozent beschäftigten Geschäftsführer. </p><p>Es ist sehr störend, wenn Institutionen, die vollständig oder teilweise vom Bund finanziert sind, indirekt und vermutlich zu ihrem Vorteil Personal in den Parlamentsdiensten finanzieren. Ich frage den Bundesrat: </p><p>1. Wie ist diese indirekte Finanzierung zu bewerten? </p><p>2. Bekommen die hier beteiligten Organisationen zu viele Mittel? </p><p>3. Ist eine Geschäftsstelle für jährlich drei Anstellungen mit dem Gedanken der Effizienz zu vereinbaren?</p>
    • Keine indirekte Finanzierung von Personal in den Parlamentsdiensten

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