Stellensuche am Ende des Erwerbslebens
- ShortId
-
09.4262
- Id
-
20094262
- Updated
-
28.07.2023 09:56
- Language
-
de
- Title
-
Stellensuche am Ende des Erwerbslebens
- AdditionalIndexing
-
15;ältere/r Arbeitnehmer/in;Langzeitarbeitslosigkeit;Arbeitslose/r;Arbeit von Pensionierten
- 1
-
- L05K0702030203, Arbeit von Pensionierten
- L05K0702020101, ältere/r Arbeitnehmer/in
- L06K070202010401, Arbeitslose/r
- L05K0702030406, Langzeitarbeitslosigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Sozialversicherungen und insbesondere der Arbeitslosenversicherung besteht eine allgemeine Pflicht zur Schadensminderung. Eine Befreiung der Versicherten von der Pflicht zur aktiven Stellensuche ist auch aus der Sicht des Bundesgerichtes nicht möglich.</p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation von älteren Personen bei der Stellensuche bewusst. Jede versicherte Person wird bei der Stellensuche durch Personalberater bzw. Personalberaterinnen betreut, die die Dossiers der Versicherten, für die sie zuständig sind, gut kennen. Dadurch sind sie in der Lage, den individuellen Bedingungen Rechnung zu tragen und entsprechend die Anforderungen an die Stellensuche anzupassen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Arbeitsbemühungen, welche erbracht werden müssen. Das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft ist laufend mit den kantonalen Vollzugsstellen im Dialog und hat diese entsprechend sensibilisiert.</p><p>Zudem hat der Bundesrat bereits von der gesetzlich eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht, für Versicherte, die innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des AHV-Alters arbeitslos geworden sind und wenig Chancen auf eine Stelle haben oder nur schwer vermittelbar sind, die Anzahl Taggelder zu erhöhen sowie die Rahmenfrist um zwei Jahre zu verlängern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat, ob er nicht die Lage von Arbeitslosen am Ende ihres Erwerbslebens wenigstens in den letzten beiden Jahren vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (ab 63 für Männer und ab 62 für Frauen) erleichtern und sie von der in der Arbeitslosenversicherungsverordnung festgelegten Pflicht, sich auf Stellen zu bewerben, befreien möchte. Vermutlich würde es sich um eine vorübergehende Massnahme handeln. Sie drängt sich auf wegen der gegenwärtigen Krise, die die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders stark trifft und diese der Demütigung aussetzt, ihre Dienste ohne jede Aussicht auf Erfolg anbieten zu müssen.</p>
- Stellensuche am Ende des Erwerbslebens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Rahmen der Sozialversicherungen und insbesondere der Arbeitslosenversicherung besteht eine allgemeine Pflicht zur Schadensminderung. Eine Befreiung der Versicherten von der Pflicht zur aktiven Stellensuche ist auch aus der Sicht des Bundesgerichtes nicht möglich.</p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation von älteren Personen bei der Stellensuche bewusst. Jede versicherte Person wird bei der Stellensuche durch Personalberater bzw. Personalberaterinnen betreut, die die Dossiers der Versicherten, für die sie zuständig sind, gut kennen. Dadurch sind sie in der Lage, den individuellen Bedingungen Rechnung zu tragen und entsprechend die Anforderungen an die Stellensuche anzupassen. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Arbeitsbemühungen, welche erbracht werden müssen. Das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft ist laufend mit den kantonalen Vollzugsstellen im Dialog und hat diese entsprechend sensibilisiert.</p><p>Zudem hat der Bundesrat bereits von der gesetzlich eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht, für Versicherte, die innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des AHV-Alters arbeitslos geworden sind und wenig Chancen auf eine Stelle haben oder nur schwer vermittelbar sind, die Anzahl Taggelder zu erhöhen sowie die Rahmenfrist um zwei Jahre zu verlängern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich frage den Bundesrat, ob er nicht die Lage von Arbeitslosen am Ende ihres Erwerbslebens wenigstens in den letzten beiden Jahren vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (ab 63 für Männer und ab 62 für Frauen) erleichtern und sie von der in der Arbeitslosenversicherungsverordnung festgelegten Pflicht, sich auf Stellen zu bewerben, befreien möchte. Vermutlich würde es sich um eine vorübergehende Massnahme handeln. Sie drängt sich auf wegen der gegenwärtigen Krise, die die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders stark trifft und diese der Demütigung aussetzt, ihre Dienste ohne jede Aussicht auf Erfolg anbieten zu müssen.</p>
- Stellensuche am Ende des Erwerbslebens
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