Kontroll- und Regulierungsmechanismen gegen das unkontrollierte Bevölkerungswachstum

ShortId
09.4272
Id
20094272
Updated
27.07.2023 20:09
Language
de
Title
Kontroll- und Regulierungsmechanismen gegen das unkontrollierte Bevölkerungswachstum
AdditionalIndexing
2811;15;Ausländer/in;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Einwanderung;Bevölkerungswachstum;Kontrolle der Zuwanderungen;Arbeitslosigkeit
1
  • L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K01080303, Einwanderung
  • L04K07020304, Arbeitslosigkeit
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K01070401, Bevölkerungswachstum
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Schweizervolk hat entgegen der Empfehlung der SVP zweimal der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zugestimmt, weil versprochen wurde, dass die positiven Effekte des erweiterten Personenverkehrs überwiegen werden. Nun befindet sich aber die Schweiz in einer Wirtschaftskrise, und die negativen Konsequenzen der Personenfreizügigkeit werden für die Bevölkerung spürbar. Jährlich kommen aus dem Ausland gegen 100 000 Personen zusätzlich auf unseren Arbeitsmarkt. Der Druck und die Konkurrenz werden grösser. Viele Schweizerinnen und Schweizer finden keine Jobs mehr oder müssen mit ungeliebten Jobs vorliebnehmen. EU-Ausländer, die arbeitslos werden, kehren trotz Arbeitslosigkeit kaum zurück und verbleiben in der Schweiz - entweder in der Arbeitslosenversicherung oder, wie gerade jüngst zu sehen, in der Sozialhilfe. Unsere Infrastrukturen halten den massiven Belastungen kaum mehr stand; verstopfte Strassen, überlastete ÖV-Infrastruktur, Schulklassen mit überwiegend ausländischen Kindern usw. sind die Folge. Weiter wird durch die Immigration Bauland knapp und massiv verteuert, und in einigen Städten finden Schweizer kaum mehr eine Wohnung. Gerade in grenznahen Gemeinden nehmen die Probleme mit der Zuwanderung massiv zu. Es ist daher unerlässlich, dass die Schweiz trotz Personenfreizügigkeitsabkommen wieder Steuerungs- und Kontrollmechanismen für Einwanderer aus EU- und Drittländern einführt, um die Interessen der hier lebenden einheimischen Bevölkerung zu wahren.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Lage durch die Motionäre nicht. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass die gegenüber der EU schrittweise eingeführte Personenfreizügigkeit für die Schweiz gesamthaft betrachtet von Vorteil ist. Indes erachtet er es als unabdingbar, negativen Auswirkungen mit den ihm zur Verfügung stehenden Instrumenten entgegenzuwirken. Er beobachtet die Entwicklung der Zuwanderung aus dem EU-Raum in die Schweiz sehr genau. Am 4. Dezember hat er über die Zuwanderung aus der EU eine Aussprache geführt und dabei festgestellt, dass die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen (B) und Kurzaufenthalterbewilligungen (L), die an erwerbstätige EU-17- und Efta-Bürger ausgestellt wurden, im Vergleich zum Vorjahr klar zurückgegangen ist. Vom 1. Juni bis zum 30. November 2009 wurden 25 073 B-Bewilligungen an EU-17- und Efta-Bürger erteilt. Das sind 8040 weniger als in derselben Periode des Vorjahres. Dies entspricht einer Abnahme um 24,3 Prozent. Wie erwartet schlägt sich damit die Verschlechterung der Arbeitsmarktlage zeitverzögert in einer schwächeren Zuwanderung nieder. </p><p>Das Abkommen selbst enthält bereits mehrere institutionelle Kontroll- und Regulierungsmechanismen zur Steuerung der Zuwanderung:</p><p>- Jede Vertragspartei kann die ausserordentliche Einberufung einer Sitzung des Gemischten Ausschusses Personenverkehr verlangen (Art. 14 Abs. 4 FZA). </p><p>- Das Abkommen sieht die spezielle Schutzklausel (Ventilklausel) nach Artikel 10 Absatz 4 FZA vor. Danach kann die Schweiz bis 12 Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens im Jahre 2014 (EU-17, EU-8) resp. bis im Jahre 2019 (EU-2) wieder einseitig - und ohne Retorsionsmassnahmen vonseiten der EU - Kontingente für Arbeitnehmer und Selbstständige aus der EU einführen. Der Bundesrat wird das nächste Mal per Juni 2010 prüfen, ob eine Anrufung der Ventilklausel möglich ist. </p><p>- Das FZA sieht weiter die Möglichkeit der Anrufung der allgemeinen Schutzklausel nach Artikel 14 Absatz 2 FZA vor. Im Falle von schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen kann der Gemischte Ausschuss auf Anfrage einer Vertragspartei angerufen werden, um vorübergehende Abhilfemassnahmen zu prüfen.</p><p> - Gegenüber den neuen Mitgliedstaaten (EU-8 resp. EU-2) kommen gemäss den Protokollen I und II zum FZA weiterhin Übergangsmassnahmen zur Anwendung. Während der Übergangsfristen findet nach wie vor eine systematische Arbeitsmarktkontrolle (Arbeitsbewilligungen) statt, und es kommen der Inländervorrang, die vorgängige Lohnkontrolle und Höchstzahlen bis im Jahre 2011 (EU-8) respektive bis längstens im Jahr 2016 (EU-2) zur Anwendung. </p><p>- Die Zuwanderung aus Drittstaaten schliesslich wird im Rahmen des neuen Ausländergesetzes (AuG) noch stärker als bisher durch eine systematische Arbeitsmarktprüfung (Inländervorrang, Lohnkontrolle und Kontingente) gesteuert. Der Bundesrat bestimmt periodisch über Freigabe und Höhe der Kontingente; er gab am 4. Dezember 2009 für das laufende Jahr (2010) aus den Staaten ausserhalb der EU/Efta vorerst nur die Hälfte der Kontingente frei (2000 Jahresaufenthalter, 3500 Kurzaufenthalter).</p><p>Der Bundesrat wägt die obengenannten Kontroll- und Steuerungsinstrumente insgesamt nach Vor- und Nachteilen ab und wird im Frühjahr 2010 im Rahmen der Diskussion um die Anrufung der Ventilklausel erneut über allfällige weitere Massnahmen beraten. Vor diesem Hintergrund wird auch geprüft werden, ob und wo allenfalls weitere Handlungsspielräume beim Vollzug des Ausländerrechts zur Steuerung der Zuwanderung respektive zur Bekämpfung von Missbräuchen bestehen. Verschiedene Gremien innerhalb der Bundesverwaltung befassen sich mit der Kontrolle und der Steuerung der Zuwanderung. Die "Kontaktgruppe Personenfreizügigkeit" (Leitung Seco) trifft sich etwa vierteljährlich und setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Kantone und der Sozialpartner. Die Tripartite Kommission Bund (TPK Bund) kommt ebenfalls etwa vierteljährlich zusammen und befasst sich mit der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Personenverkehr sowie des Schwarzarbeitsgesetzes (BGSA). Im Rahmen dieser Gremien erfolgt heute eine weitgehende Kontrolle und vertiefte Analyse der Zuwanderung aus dem EU-Raum. Diese Gremien stützen sich bei ihrer Arbeit auf weitere, primär von der Verwaltung erstellte Berichte. Im Frühjahr erscheint jeweils der Bericht des Seco/BFM/BFS über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktobservatorium), welcher neben den reinen Zuwanderungszahlen aus dem EU-/Efta-Raum und aus Drittstaaten ökonomische Analysen enthält über die Auswirkungen der Freizügigkeit auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt der Schweiz. Das Seco publiziert zudem jeweils im Frühjahr einen Bericht über die Umsetzung und den Vollzug der flankierenden Massnahmen zum Personenverkehr (Flam-Bericht), letztmals am 23. April 2009.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage erachtet es der Bundesrat derzeit nicht für zweckmässig und angemessen, eine Vorlage im Sinne des Vorstosses zu präsentieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu präsentieren, welche die Einführung von Kontroll- und Regulierungsmechanismen zur Steuerung der Einwanderung aus EU- und Drittländern vorsieht, um eine übermässige Einwanderung infolge der Personenfreizügigkeit zu verhindern.</p>
  • Kontroll- und Regulierungsmechanismen gegen das unkontrollierte Bevölkerungswachstum
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Schweizervolk hat entgegen der Empfehlung der SVP zweimal der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zugestimmt, weil versprochen wurde, dass die positiven Effekte des erweiterten Personenverkehrs überwiegen werden. Nun befindet sich aber die Schweiz in einer Wirtschaftskrise, und die negativen Konsequenzen der Personenfreizügigkeit werden für die Bevölkerung spürbar. Jährlich kommen aus dem Ausland gegen 100 000 Personen zusätzlich auf unseren Arbeitsmarkt. Der Druck und die Konkurrenz werden grösser. Viele Schweizerinnen und Schweizer finden keine Jobs mehr oder müssen mit ungeliebten Jobs vorliebnehmen. EU-Ausländer, die arbeitslos werden, kehren trotz Arbeitslosigkeit kaum zurück und verbleiben in der Schweiz - entweder in der Arbeitslosenversicherung oder, wie gerade jüngst zu sehen, in der Sozialhilfe. Unsere Infrastrukturen halten den massiven Belastungen kaum mehr stand; verstopfte Strassen, überlastete ÖV-Infrastruktur, Schulklassen mit überwiegend ausländischen Kindern usw. sind die Folge. Weiter wird durch die Immigration Bauland knapp und massiv verteuert, und in einigen Städten finden Schweizer kaum mehr eine Wohnung. Gerade in grenznahen Gemeinden nehmen die Probleme mit der Zuwanderung massiv zu. Es ist daher unerlässlich, dass die Schweiz trotz Personenfreizügigkeitsabkommen wieder Steuerungs- und Kontrollmechanismen für Einwanderer aus EU- und Drittländern einführt, um die Interessen der hier lebenden einheimischen Bevölkerung zu wahren.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Lage durch die Motionäre nicht. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass die gegenüber der EU schrittweise eingeführte Personenfreizügigkeit für die Schweiz gesamthaft betrachtet von Vorteil ist. Indes erachtet er es als unabdingbar, negativen Auswirkungen mit den ihm zur Verfügung stehenden Instrumenten entgegenzuwirken. Er beobachtet die Entwicklung der Zuwanderung aus dem EU-Raum in die Schweiz sehr genau. Am 4. Dezember hat er über die Zuwanderung aus der EU eine Aussprache geführt und dabei festgestellt, dass die Zahl der Aufenthaltsbewilligungen (B) und Kurzaufenthalterbewilligungen (L), die an erwerbstätige EU-17- und Efta-Bürger ausgestellt wurden, im Vergleich zum Vorjahr klar zurückgegangen ist. Vom 1. Juni bis zum 30. November 2009 wurden 25 073 B-Bewilligungen an EU-17- und Efta-Bürger erteilt. Das sind 8040 weniger als in derselben Periode des Vorjahres. Dies entspricht einer Abnahme um 24,3 Prozent. Wie erwartet schlägt sich damit die Verschlechterung der Arbeitsmarktlage zeitverzögert in einer schwächeren Zuwanderung nieder. </p><p>Das Abkommen selbst enthält bereits mehrere institutionelle Kontroll- und Regulierungsmechanismen zur Steuerung der Zuwanderung:</p><p>- Jede Vertragspartei kann die ausserordentliche Einberufung einer Sitzung des Gemischten Ausschusses Personenverkehr verlangen (Art. 14 Abs. 4 FZA). </p><p>- Das Abkommen sieht die spezielle Schutzklausel (Ventilklausel) nach Artikel 10 Absatz 4 FZA vor. Danach kann die Schweiz bis 12 Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens im Jahre 2014 (EU-17, EU-8) resp. bis im Jahre 2019 (EU-2) wieder einseitig - und ohne Retorsionsmassnahmen vonseiten der EU - Kontingente für Arbeitnehmer und Selbstständige aus der EU einführen. Der Bundesrat wird das nächste Mal per Juni 2010 prüfen, ob eine Anrufung der Ventilklausel möglich ist. </p><p>- Das FZA sieht weiter die Möglichkeit der Anrufung der allgemeinen Schutzklausel nach Artikel 14 Absatz 2 FZA vor. Im Falle von schwerwiegenden wirtschaftlichen und sozialen Problemen kann der Gemischte Ausschuss auf Anfrage einer Vertragspartei angerufen werden, um vorübergehende Abhilfemassnahmen zu prüfen.</p><p> - Gegenüber den neuen Mitgliedstaaten (EU-8 resp. EU-2) kommen gemäss den Protokollen I und II zum FZA weiterhin Übergangsmassnahmen zur Anwendung. Während der Übergangsfristen findet nach wie vor eine systematische Arbeitsmarktkontrolle (Arbeitsbewilligungen) statt, und es kommen der Inländervorrang, die vorgängige Lohnkontrolle und Höchstzahlen bis im Jahre 2011 (EU-8) respektive bis längstens im Jahr 2016 (EU-2) zur Anwendung. </p><p>- Die Zuwanderung aus Drittstaaten schliesslich wird im Rahmen des neuen Ausländergesetzes (AuG) noch stärker als bisher durch eine systematische Arbeitsmarktprüfung (Inländervorrang, Lohnkontrolle und Kontingente) gesteuert. Der Bundesrat bestimmt periodisch über Freigabe und Höhe der Kontingente; er gab am 4. Dezember 2009 für das laufende Jahr (2010) aus den Staaten ausserhalb der EU/Efta vorerst nur die Hälfte der Kontingente frei (2000 Jahresaufenthalter, 3500 Kurzaufenthalter).</p><p>Der Bundesrat wägt die obengenannten Kontroll- und Steuerungsinstrumente insgesamt nach Vor- und Nachteilen ab und wird im Frühjahr 2010 im Rahmen der Diskussion um die Anrufung der Ventilklausel erneut über allfällige weitere Massnahmen beraten. Vor diesem Hintergrund wird auch geprüft werden, ob und wo allenfalls weitere Handlungsspielräume beim Vollzug des Ausländerrechts zur Steuerung der Zuwanderung respektive zur Bekämpfung von Missbräuchen bestehen. Verschiedene Gremien innerhalb der Bundesverwaltung befassen sich mit der Kontrolle und der Steuerung der Zuwanderung. Die "Kontaktgruppe Personenfreizügigkeit" (Leitung Seco) trifft sich etwa vierteljährlich und setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesverwaltung, der Kantone und der Sozialpartner. Die Tripartite Kommission Bund (TPK Bund) kommt ebenfalls etwa vierteljährlich zusammen und befasst sich mit der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Personenverkehr sowie des Schwarzarbeitsgesetzes (BGSA). Im Rahmen dieser Gremien erfolgt heute eine weitgehende Kontrolle und vertiefte Analyse der Zuwanderung aus dem EU-Raum. Diese Gremien stützen sich bei ihrer Arbeit auf weitere, primär von der Verwaltung erstellte Berichte. Im Frühjahr erscheint jeweils der Bericht des Seco/BFM/BFS über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktobservatorium), welcher neben den reinen Zuwanderungszahlen aus dem EU-/Efta-Raum und aus Drittstaaten ökonomische Analysen enthält über die Auswirkungen der Freizügigkeit auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt der Schweiz. Das Seco publiziert zudem jeweils im Frühjahr einen Bericht über die Umsetzung und den Vollzug der flankierenden Massnahmen zum Personenverkehr (Flam-Bericht), letztmals am 23. April 2009.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage erachtet es der Bundesrat derzeit nicht für zweckmässig und angemessen, eine Vorlage im Sinne des Vorstosses zu präsentieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu präsentieren, welche die Einführung von Kontroll- und Regulierungsmechanismen zur Steuerung der Einwanderung aus EU- und Drittländern vorsieht, um eine übermässige Einwanderung infolge der Personenfreizügigkeit zu verhindern.</p>
    • Kontroll- und Regulierungsmechanismen gegen das unkontrollierte Bevölkerungswachstum

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