Hohe Einbürgerungsrate in der Schweiz
- ShortId
-
09.4277
- Id
-
20094277
- Updated
-
28.07.2023 11:20
- Language
-
de
- Title
-
Hohe Einbürgerungsrate in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
2811;Ausländer/in;Einbürgerung;Einwanderung;Ländervergleich;Statistik
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L04K02022201, Ländervergleich
- L03K020218, Statistik
- L04K01080303, Einwanderung
- L04K05060102, Ausländer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./2. Vollständige Erhebungen der unmittelbaren Nachbarstaaten sowie der EU-15- und EU-27-Staaten bezüglich Gesamtbevölkerung, Einbürgerungen und Einbürgerungsquoten in den letzten zehn Jahren sind zurzeit nicht verfügbar. Im Aufbau begriffen ist eine europäische Datenbank, welche einen Zugriff auf die Einbürgerungen in diversen europäischen Staaten seit 1985 erlaubt (http://eudo-citizenship.eu/stat/). Bis jetzt ist jedoch nur Zahlenmaterial für folgende Staaten verfügbar: Dänemark, Deutschland, Finnland, Grossbritannien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (nur bis 2006), Spanien, Schweden und die Schweiz. Da die Datenbank immer noch im Aufbau und somit noch provisorisch ist, wäre ein direkter zahlenmässiger Vergleich noch mit Fehlern behaftet (z. B. ist es möglich, dass der Bürgerrechtserwerb durch Adoption in gewissen Ländern als Einbürgerung ausgewiesen wird und dass statt den tatsächlich eingebürgerten Personen nur die Entscheide erwähnt werden usw.).</p><p>Ein detaillierter Vergleich mit allen EU-Staaten im Sinne der Interpellation wäre deshalb nur im Rahmen einer umfassenden wissenschaftlichen Studie möglich. Hinzu kommt, dass die Zahlen der Schweiz mit denjenigen anderer Staaten oft nicht verglichen werden können. Dies gilt insbesondere für Staaten, die unter bestimmten Bedingungen den Bürgerrechtserwerb bei Geburt im Land (ius soli) kennen. Erwähnt seien etwa Grossbritannien, Frankreich und die Niederlande. Ausländerinnen und Ausländer, welche die Staatsangehörigkeit eines Landes automatisch mit der Geburt im Land erwerben, gelten nicht als eingebürgerte Personen, womit ein Vergleich der Einbürgerungsquoten in solchen Ländern mit derjenigen in der Schweiz ein verzerrtes Bild wiedergibt.</p><p>Im Jahre 2009 wurden rund 42 900 (2008: 43 600) in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Per 31. Dezember 2009 hatten rund 1 680 000 ausländische Personen ihren Wohnsitz in der Schweiz. Die Einbürgerungsquote im Verhältnis zur ausländischen Wohnbevölkerung betrug somit 2,55 Prozent. In der Schweiz lebten Ende 2009 rund 7,78 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Die Einbürgerungsquote im Verhältnis zur gesamten Wohnbevölkerung betrug somit 0,55 Prozent.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 das EJPD damit beauftragt, eine Vernehmlassung zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes durchzuführen. Dieses läuft bis zum 22. März 2010. Die Revision verfolgt unter anderem das Ziel, eine bessere Kohärenz der Bürgerrechtsgesetzgebung zum neuen Ausländergesetz (AuG) herzustellen. Auszugehen ist dabei vom Grundsatz, dass die Einbürgerung als letzter ausländerrechtlicher Schritt zu einer erfolgreichen Integration die höchsten Anforderungen an die Integration stellt. Dies zeigt sich auch darin, dass nach dem aktuellen Entwurf nur noch Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung zum ordentlichen Verfahren zugelassen werden sollen. Damit bleiben namentlich Asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Personen, jedoch auch Personen, welche über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, vom Einbürgerungsverfahren ausgeschlossen. Zudem werden die Anforderungen an die Integration und insbesondere an die Sprachkenntnisse präzisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz ist eines der attraktivsten Länder weltweit. Die Einwanderung in unser Land lohnt sich nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch in politischer Hinsicht. In keinem Land werden derart hohe Löhne bezahlt, kein Land verfügt über ein vergleichbar gut ausgebautes Alters- und Sozialversicherungssystem oder schliesst bei internationalen Rankings bezüglich der Lebensqualität seiner grossen Städte besser ab als die Schweiz. Die Berechenbarkeit unseres politischen Systems, die Rechtssicherheit generell sind vorbildlich, und die Mitbestimmungsrechte des Volkes haben während mehr als einem Jahrhundert augenscheinlich dazu geführt, dass der Staat nicht in dem Masse auf Kosten der Bürger anwachsen konnte, wie das im Ausland geschehen ist. Die Folge sind tiefe Steuern und eine effiziente Verwaltung. Kurz: Es lohnt sich, in die Schweiz einzuwandern, und die beste Versicherung, im Land bleiben zu können, ist die Einbürgerung. Die Einbürgerungsrate ist in der Schweiz denn auch konstant hoch, deutlich höher als im Ausland. Eine möglichst hohe Einbürgerungsquote dient letztlich auch dazu, die Zunahme der Ausländerzahlen zu kaschieren. Deshalb wurden auch die Einbürgerungsbedingungen dauernd erleichtert. Folgende Fragen wären zu beantworten: </p><p>1. Wie viele Personen wurden von den unmittelbaren Nachbarstaaten während der vergangenen zehn Jahre jeweils pro Jahr eingebürgert? Wie vielen Einbürgerungen pro Einwohner des jeweiligen Staates entsprechen diese Zahlen? </p><p>2. Wie viele Personen haben in den einzelnen Staaten der EU-15 und EU-27 jeweils im gleichen Zeitraum pro Jahr die jeweilige Staatsbürgerschaft erhalten? Auf wie viele Einwohner des jeweiligen Landes kommt eine Einbürgerung? </p><p>3. Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um die Attraktivität der Schweiz als Einbürgerungsland zu begrenzen?</p>
- Hohe Einbürgerungsrate in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1./2. Vollständige Erhebungen der unmittelbaren Nachbarstaaten sowie der EU-15- und EU-27-Staaten bezüglich Gesamtbevölkerung, Einbürgerungen und Einbürgerungsquoten in den letzten zehn Jahren sind zurzeit nicht verfügbar. Im Aufbau begriffen ist eine europäische Datenbank, welche einen Zugriff auf die Einbürgerungen in diversen europäischen Staaten seit 1985 erlaubt (http://eudo-citizenship.eu/stat/). Bis jetzt ist jedoch nur Zahlenmaterial für folgende Staaten verfügbar: Dänemark, Deutschland, Finnland, Grossbritannien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (nur bis 2006), Spanien, Schweden und die Schweiz. Da die Datenbank immer noch im Aufbau und somit noch provisorisch ist, wäre ein direkter zahlenmässiger Vergleich noch mit Fehlern behaftet (z. B. ist es möglich, dass der Bürgerrechtserwerb durch Adoption in gewissen Ländern als Einbürgerung ausgewiesen wird und dass statt den tatsächlich eingebürgerten Personen nur die Entscheide erwähnt werden usw.).</p><p>Ein detaillierter Vergleich mit allen EU-Staaten im Sinne der Interpellation wäre deshalb nur im Rahmen einer umfassenden wissenschaftlichen Studie möglich. Hinzu kommt, dass die Zahlen der Schweiz mit denjenigen anderer Staaten oft nicht verglichen werden können. Dies gilt insbesondere für Staaten, die unter bestimmten Bedingungen den Bürgerrechtserwerb bei Geburt im Land (ius soli) kennen. Erwähnt seien etwa Grossbritannien, Frankreich und die Niederlande. Ausländerinnen und Ausländer, welche die Staatsangehörigkeit eines Landes automatisch mit der Geburt im Land erwerben, gelten nicht als eingebürgerte Personen, womit ein Vergleich der Einbürgerungsquoten in solchen Ländern mit derjenigen in der Schweiz ein verzerrtes Bild wiedergibt.</p><p>Im Jahre 2009 wurden rund 42 900 (2008: 43 600) in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Per 31. Dezember 2009 hatten rund 1 680 000 ausländische Personen ihren Wohnsitz in der Schweiz. Die Einbürgerungsquote im Verhältnis zur ausländischen Wohnbevölkerung betrug somit 2,55 Prozent. In der Schweiz lebten Ende 2009 rund 7,78 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Die Einbürgerungsquote im Verhältnis zur gesamten Wohnbevölkerung betrug somit 0,55 Prozent.</p><p>3. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 das EJPD damit beauftragt, eine Vernehmlassung zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes durchzuführen. Dieses läuft bis zum 22. März 2010. Die Revision verfolgt unter anderem das Ziel, eine bessere Kohärenz der Bürgerrechtsgesetzgebung zum neuen Ausländergesetz (AuG) herzustellen. Auszugehen ist dabei vom Grundsatz, dass die Einbürgerung als letzter ausländerrechtlicher Schritt zu einer erfolgreichen Integration die höchsten Anforderungen an die Integration stellt. Dies zeigt sich auch darin, dass nach dem aktuellen Entwurf nur noch Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung zum ordentlichen Verfahren zugelassen werden sollen. Damit bleiben namentlich Asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Personen, jedoch auch Personen, welche über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen, vom Einbürgerungsverfahren ausgeschlossen. Zudem werden die Anforderungen an die Integration und insbesondere an die Sprachkenntnisse präzisiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Schweiz ist eines der attraktivsten Länder weltweit. Die Einwanderung in unser Land lohnt sich nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch in politischer Hinsicht. In keinem Land werden derart hohe Löhne bezahlt, kein Land verfügt über ein vergleichbar gut ausgebautes Alters- und Sozialversicherungssystem oder schliesst bei internationalen Rankings bezüglich der Lebensqualität seiner grossen Städte besser ab als die Schweiz. Die Berechenbarkeit unseres politischen Systems, die Rechtssicherheit generell sind vorbildlich, und die Mitbestimmungsrechte des Volkes haben während mehr als einem Jahrhundert augenscheinlich dazu geführt, dass der Staat nicht in dem Masse auf Kosten der Bürger anwachsen konnte, wie das im Ausland geschehen ist. Die Folge sind tiefe Steuern und eine effiziente Verwaltung. Kurz: Es lohnt sich, in die Schweiz einzuwandern, und die beste Versicherung, im Land bleiben zu können, ist die Einbürgerung. Die Einbürgerungsrate ist in der Schweiz denn auch konstant hoch, deutlich höher als im Ausland. Eine möglichst hohe Einbürgerungsquote dient letztlich auch dazu, die Zunahme der Ausländerzahlen zu kaschieren. Deshalb wurden auch die Einbürgerungsbedingungen dauernd erleichtert. Folgende Fragen wären zu beantworten: </p><p>1. Wie viele Personen wurden von den unmittelbaren Nachbarstaaten während der vergangenen zehn Jahre jeweils pro Jahr eingebürgert? Wie vielen Einbürgerungen pro Einwohner des jeweiligen Staates entsprechen diese Zahlen? </p><p>2. Wie viele Personen haben in den einzelnen Staaten der EU-15 und EU-27 jeweils im gleichen Zeitraum pro Jahr die jeweilige Staatsbürgerschaft erhalten? Auf wie viele Einwohner des jeweiligen Landes kommt eine Einbürgerung? </p><p>3. Welche Massnahmen schlägt der Bundesrat vor, um die Attraktivität der Schweiz als Einbürgerungsland zu begrenzen?</p>
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