Projekt Cambia. Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit und berufliche Neuorientierung ermöglichen

ShortId
09.4281
Id
20094281
Updated
28.07.2023 00:20
Language
de
Title
Projekt Cambia. Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit und berufliche Neuorientierung ermöglichen
AdditionalIndexing
32;berufliche Umschulung;Hochschulförderung;Zusammenarbeit der Verwaltungen;Durchführung eines Projektes;Kanton;Weiterbildung;Arbeitslosigkeit;Kurzarbeit;berufliche Eignung
1
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K0702030304, berufliche Umschulung
  • L04K07020304, Arbeitslosigkeit
  • L05K0702030405, Kurzarbeit
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K08060114, Zusammenarbeit der Verwaltungen
  • L05K1302050103, Hochschulförderung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Der Verein Modell F reichte im September 2009 beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ein Gesuch um finanzielle Unterstützung des Projektes Cambia ein nach Artikel 54 des Berufsbildungsgesetzes (Entwicklung und Qualitätsentwicklung der Berufsbildung). Das Projekt sieht vor, die Rahmenbedingungen für den Besuch von flexibel gestalteten Weiterbildungsangeboten sowie die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu verbessern. Es betrifft vor allem die im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) angesiedelten Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsbehörden. </p><p>Am 21. Oktober 2009 verfügte das BBT die Ablehnung des Gesuches. Gründe für den negativen Entscheid waren: </p><p>- Die Flexibilisierung von Bildungsgängen sowie die Erfassung und Bilanzierung von erworbenen Kompetenzen wurden vom BBT bereits massgeblich durch die Projektreihe "Modell F" und "acepta" unterstützt.</p><p>- Gesetzlich geregelte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich der tertiären Ausbildungen und in der Beratung und Begleitung von arbeitslosen Personen wären nicht respektiert worden.</p><p>Ausschlaggebend war die fehlende Abstützung und Nachfrage bei den Kantonen. Der einzige Kanton, der anfänglich das Projekt unterstützte, zog seine Beteiligung im Laufe des Verfahrens zurück. </p><p>4. Im Mai 2006 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Rahmenartikeln zur Bildung in der Bundesverfassung zugestimmt. Gemäss dem einleitenden Artikel 61a BV sorgen Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. </p><p>Gestützt auf Artikel 63a BV (Hochschulen) definiert der Entwurf des Bundesrates zu einem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz die Durchlässigkeit und Mobilität zwischen den Hochschulen (Tertiär A) als wichtiges Ziel. Es sieht für die Zulassung zur ersten Studienstufe ausdrücklich auch die Möglichkeit der Zulassung aufgrund von gleichwertigen Vorbildungen vor (Art. 25 und 26 HFKG). Gemäss Entwurf sind bei den Fachhochschulen die Zulassungsregelungen des Fachhochschulgesetzes weiterzuführen und ist damit die heutige Durchlässigkeit zum Tertiär-B-Bereich sicherzustellen (Art. 73 HFKG). </p><p>Artikel 64a BV ermöglicht es, die nichtformale Bildung (Kurse, Seminare) in den Bildungsraum zu integrieren. Im Zentrum steht das Anliegen, die nichtformalen Bildungen transparent zu gestalten und die vermittelten Kompetenzen aufzuzeigen. Anfang November 2009 hat der Bundesrat das EVD beauftragt, bis Ende Legislaturperiode 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen. Im Rahmen dieser Arbeiten hat die Expertenkommission zu klären, wie Bezüge zum formalen System hergestellt werden können und die Anrechnung von Bildungsleistungen erleichtert werden kann.</p><p>Die Förderung der Durchlässigkeit (analog Art. 4 des Berufsbildungsgesetzes) ist somit beim Hochschulförderungsgesetz wie auch beim Weiterbildungsgesetz vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Projekt Cambia hat zum Ziel, die berufliche Weiterbildung während Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und beruflicher Neuorientierung zu ermöglichen, und wird vom EVD unterstützt. </p><p>Der Bundesrat wird ersucht, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie ist der Stand des Projektes Cambia, und welche Ziele konnten schon umgesetzt werden, respektive was wird noch geplant? </p><p>2. Wie verläuft die Zusammenarbeit mit den Kantonen? Gibt es für die Durchführung des Projektes einen Pilotkanton, oder werden Kantone angegangen, damit ein Pilot durchgeführt werden kann? </p><p>3. Wie arbeiten die beiden zuständigen Departemente (EVD und EDI) für dieses Projekt zusammen? </p><p>4. Stellt er sich hinter das Anliegen, dass im anstehenden Hochschulförderungsgesetz und im Weiterbildungsgesetz ein Artikel analog Artikel 9 des Berufsbildungsgesetzes verankert wird?</p>
  • Projekt Cambia. Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit und berufliche Neuorientierung ermöglichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Der Verein Modell F reichte im September 2009 beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ein Gesuch um finanzielle Unterstützung des Projektes Cambia ein nach Artikel 54 des Berufsbildungsgesetzes (Entwicklung und Qualitätsentwicklung der Berufsbildung). Das Projekt sieht vor, die Rahmenbedingungen für den Besuch von flexibel gestalteten Weiterbildungsangeboten sowie die interinstitutionelle Zusammenarbeit zu verbessern. Es betrifft vor allem die im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) angesiedelten Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsbehörden. </p><p>Am 21. Oktober 2009 verfügte das BBT die Ablehnung des Gesuches. Gründe für den negativen Entscheid waren: </p><p>- Die Flexibilisierung von Bildungsgängen sowie die Erfassung und Bilanzierung von erworbenen Kompetenzen wurden vom BBT bereits massgeblich durch die Projektreihe "Modell F" und "acepta" unterstützt.</p><p>- Gesetzlich geregelte Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich der tertiären Ausbildungen und in der Beratung und Begleitung von arbeitslosen Personen wären nicht respektiert worden.</p><p>Ausschlaggebend war die fehlende Abstützung und Nachfrage bei den Kantonen. Der einzige Kanton, der anfänglich das Projekt unterstützte, zog seine Beteiligung im Laufe des Verfahrens zurück. </p><p>4. Im Mai 2006 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Rahmenartikeln zur Bildung in der Bundesverfassung zugestimmt. Gemäss dem einleitenden Artikel 61a BV sorgen Bund und Kantone gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. </p><p>Gestützt auf Artikel 63a BV (Hochschulen) definiert der Entwurf des Bundesrates zu einem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz die Durchlässigkeit und Mobilität zwischen den Hochschulen (Tertiär A) als wichtiges Ziel. Es sieht für die Zulassung zur ersten Studienstufe ausdrücklich auch die Möglichkeit der Zulassung aufgrund von gleichwertigen Vorbildungen vor (Art. 25 und 26 HFKG). Gemäss Entwurf sind bei den Fachhochschulen die Zulassungsregelungen des Fachhochschulgesetzes weiterzuführen und ist damit die heutige Durchlässigkeit zum Tertiär-B-Bereich sicherzustellen (Art. 73 HFKG). </p><p>Artikel 64a BV ermöglicht es, die nichtformale Bildung (Kurse, Seminare) in den Bildungsraum zu integrieren. Im Zentrum steht das Anliegen, die nichtformalen Bildungen transparent zu gestalten und die vermittelten Kompetenzen aufzuzeigen. Anfang November 2009 hat der Bundesrat das EVD beauftragt, bis Ende Legislaturperiode 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz vorzulegen. Im Rahmen dieser Arbeiten hat die Expertenkommission zu klären, wie Bezüge zum formalen System hergestellt werden können und die Anrechnung von Bildungsleistungen erleichtert werden kann.</p><p>Die Förderung der Durchlässigkeit (analog Art. 4 des Berufsbildungsgesetzes) ist somit beim Hochschulförderungsgesetz wie auch beim Weiterbildungsgesetz vorgesehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Projekt Cambia hat zum Ziel, die berufliche Weiterbildung während Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und beruflicher Neuorientierung zu ermöglichen, und wird vom EVD unterstützt. </p><p>Der Bundesrat wird ersucht, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie ist der Stand des Projektes Cambia, und welche Ziele konnten schon umgesetzt werden, respektive was wird noch geplant? </p><p>2. Wie verläuft die Zusammenarbeit mit den Kantonen? Gibt es für die Durchführung des Projektes einen Pilotkanton, oder werden Kantone angegangen, damit ein Pilot durchgeführt werden kann? </p><p>3. Wie arbeiten die beiden zuständigen Departemente (EVD und EDI) für dieses Projekt zusammen? </p><p>4. Stellt er sich hinter das Anliegen, dass im anstehenden Hochschulförderungsgesetz und im Weiterbildungsgesetz ein Artikel analog Artikel 9 des Berufsbildungsgesetzes verankert wird?</p>
    • Projekt Cambia. Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit und berufliche Neuorientierung ermöglichen

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