Nachholbildung über die Validierung von Bildungsleistungen ins Avig integrieren
- ShortId
-
09.4288
- Id
-
20094288
- Updated
-
28.07.2023 12:36
- Language
-
de
- Title
-
Nachholbildung über die Validierung von Bildungsleistungen ins Avig integrieren
- AdditionalIndexing
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32;28;Zertifizierung;Abschluss einer Ausbildung;Weiterbildung;Arbeitslosenversicherung;berufliche Bildung;berufliche Eignung
- 1
-
- L04K13030203, Weiterbildung
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L03K130202, berufliche Bildung
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- L04K08020344, Zertifizierung
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Informationen des Seco verfügen gegenwärtig bis zu 50 000 Arbeitslose (Ende November 2009 gab es 163 950 Arbeitslose und 226 116 Stellensuchende in der Schweiz) über keine abgeschlossene berufliche Ausbildung. Für diese Betroffenen ist das ein grosser Nachteil im Hinblick auf ihre Vermittlungsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Denn Gesellschaft und Arbeitsmarkt stellen heute erhöhte Ansprüche an die Kompetenzen von Jugendlichen und Erwachsenen. Ein erster nachobligatorischer Abschluss (Sekundarstufe II) steigert die Chancen für das persönliche Fortkommen. Dank dem neuen Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (BBG) können verpasste Bildungschancen mit Nachholbildungen ausgeglichen werden. Abschlüsse der beruflichen Grundbildung können z. B. über die sogenannte Validierung von Bildungsleistungen erreicht werden. Sie ermöglicht Erwachsenen den Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen - eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidgenössisches Berufsattest (EBA) - auch dann, wenn sie nicht einen vollständigen formalen Bildungsgang durchlaufen haben. In den vergangenen Jahren hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt die entsprechenden Verfahren entwickelt. Diese neue Möglichkeit, zu einem beruflichen Abschluss zu kommen, ist ins Avig zu integrieren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der besonderen Situation erwachsener Stellensuchender ohne berufliche Grundbildung bewusst. Stellensuchende ohne anerkannten Berufsabschluss sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Rund ein Drittel aller registrierten Arbeitslosen verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das Fehlen eines anerkannten Berufsabschlusses fällt insofern besonders ins Gewicht, als auf dem Arbeitsmarkt zunehmend höhere Kompetenzen nachgewiesen werden müssen. In der Schweiz besitzen anerkannte Zeugnisse einen hohen Stellenwert und sind wichtig, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.</p><p>Aus diesem Grund haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt eine Bildungsoffensive lanciert. Ziel ist es, den Anteil der Jugendlichen mit einer Ausbildung auf Sekundarstufe II bis 2015 auf 95 Prozent zu erhöhen. Zur Erreichung dieses Zieles stehen verschiedene Massnahmen bereit, wie Brückenangebote, Lehrstellenförderung, Coaching-/Mentoring-Angebote und das Case Management Berufsbildung. Erwachsenen ohne Berufsabschluss soll durch das Verfahren der Validierung von Bildungsleistungen ein erleichterter Zugang zu anerkannten Berufsabschlüssen ermöglicht werden. Dieses Verfahren ermöglicht es, die im (Erwerbs-)Leben gesammelten Kompetenzen im Hinblick auf einen anerkannten Berufsabschluss validieren zu lassen. Fehlende Berufskompetenzen können in Kursen oder Ausbildungsmodulen nachgeholt werden. </p><p>Das vorrangige Ziel der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung ihrer stellensuchenden Versicherten in den Arbeitsmarkt. Die berufliche Grundausbildung sowie die Förderung der allgemeinen beruflichen Weiterbildung sind nicht primär Sache der Arbeitslosenversicherung. Ihre Rolle in diesen Bereichen ist daher eine subsidiäre. </p><p>Eine Ausbildung kann von der ALV dann unterstützt werden, wenn eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung aufgrund der Arbeitsmarktbedingungen unmöglich scheint oder wenn eine stellensuchende Person in ihrem erlernten Beruf erhebliche Schwierigkeiten hat, eine Stelle zu finden. Zu diesem Zweck können Erwachsene ohne beruflichen Abschluss, die erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, allenfalls vom Angebot der Ausbildungszuschüsse (AZ) profitieren. Ausbildungszuschüsse werden an Versicherte ausgerichtet, die mindestens 30 Jahre alt sind, keinen Berufsabschluss vorweisen können oder im erlernten Beruf mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, eine Stelle zu finden. In Ausnahmefällen können Ausbildungszuschüsse auch bereits an 25-Jährige ausgerichtet werden. </p><p>Die Validierung von Bildungsleistungen kann ergänzend zu den Ausbildungszuschüssen eingesetzt werden, da sie sich an Leute richtet, die über eine langjährige Erfahrung in einem Berufsfeld verfügen. Ihre Anwendung im Rahmen der ALV kann bereits heute problemlos erfolgen, sofern das Verfahren im betreffenden Kanton etabliert ist. Der Prozess der Validierung setzt sich aus einer Kombination von verschiedenen Bildungsmassnahmen (Standortbestimmung, Nachholbildung, allenfalls Praktikum) im Sinne der Artikel 60ff. Avig zusammen. In den Kantonen, in denen das Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen etabliert ist, wird eine parallele Anwendung im Rahmen der ALV erfolgen. Denn die Validierung ist eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Instrumenten der ALV. Für die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung besteht ein grosser Anreiz, dieses zusätzliche Instrument zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit für hierzu geeignete versicherte Stellensuchende einzusetzen. Eine zwingende Festschreibung der Validierung von Bildungsleistungen im Avig ist daher nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) zu unterbreiten, sodass die Validierung von Bildungsleistungen zum Nachholen einer beruflichen Grundbildung für Erwachsene zwingend in "Dritter Titel: Leistungen/Sechstes Kapitel: Arbeitsmarktliche Massnahmen" festgeschrieben wird. Jede erwerbslose Person ohne berufliche Grundbildung, welche mindestens fünf Jahre Berufspraxis ausweisen kann, soll einem Evaluationsverfahren unterzogen werden, das aufzeigt, ob sie über die Voraussetzungen für eine mögliche Validierung von Bildungsleistungen verfügt. Falls dies zutrifft, soll ihr die Möglichkeit gegeben werden, die berufliche Grundbildung über die Validierung zu erreichen. In dieser Situation gilt der Grundsatz "Validierung vor rascher beruflicher Eingliederung" im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit erwerbsloser Personen.</p>
- Nachholbildung über die Validierung von Bildungsleistungen ins Avig integrieren
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Informationen des Seco verfügen gegenwärtig bis zu 50 000 Arbeitslose (Ende November 2009 gab es 163 950 Arbeitslose und 226 116 Stellensuchende in der Schweiz) über keine abgeschlossene berufliche Ausbildung. Für diese Betroffenen ist das ein grosser Nachteil im Hinblick auf ihre Vermittlungsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt. Denn Gesellschaft und Arbeitsmarkt stellen heute erhöhte Ansprüche an die Kompetenzen von Jugendlichen und Erwachsenen. Ein erster nachobligatorischer Abschluss (Sekundarstufe II) steigert die Chancen für das persönliche Fortkommen. Dank dem neuen Berufsbildungsgesetz vom 13. Dezember 2002 (BBG) können verpasste Bildungschancen mit Nachholbildungen ausgeglichen werden. Abschlüsse der beruflichen Grundbildung können z. B. über die sogenannte Validierung von Bildungsleistungen erreicht werden. Sie ermöglicht Erwachsenen den Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen - eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidgenössisches Berufsattest (EBA) - auch dann, wenn sie nicht einen vollständigen formalen Bildungsgang durchlaufen haben. In den vergangenen Jahren hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt die entsprechenden Verfahren entwickelt. Diese neue Möglichkeit, zu einem beruflichen Abschluss zu kommen, ist ins Avig zu integrieren.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der besonderen Situation erwachsener Stellensuchender ohne berufliche Grundbildung bewusst. Stellensuchende ohne anerkannten Berufsabschluss sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Rund ein Drittel aller registrierten Arbeitslosen verfügt über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Das Fehlen eines anerkannten Berufsabschlusses fällt insofern besonders ins Gewicht, als auf dem Arbeitsmarkt zunehmend höhere Kompetenzen nachgewiesen werden müssen. In der Schweiz besitzen anerkannte Zeugnisse einen hohen Stellenwert und sind wichtig, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.</p><p>Aus diesem Grund haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt eine Bildungsoffensive lanciert. Ziel ist es, den Anteil der Jugendlichen mit einer Ausbildung auf Sekundarstufe II bis 2015 auf 95 Prozent zu erhöhen. Zur Erreichung dieses Zieles stehen verschiedene Massnahmen bereit, wie Brückenangebote, Lehrstellenförderung, Coaching-/Mentoring-Angebote und das Case Management Berufsbildung. Erwachsenen ohne Berufsabschluss soll durch das Verfahren der Validierung von Bildungsleistungen ein erleichterter Zugang zu anerkannten Berufsabschlüssen ermöglicht werden. Dieses Verfahren ermöglicht es, die im (Erwerbs-)Leben gesammelten Kompetenzen im Hinblick auf einen anerkannten Berufsabschluss validieren zu lassen. Fehlende Berufskompetenzen können in Kursen oder Ausbildungsmodulen nachgeholt werden. </p><p>Das vorrangige Ziel der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist die rasche und dauerhafte Wiedereingliederung ihrer stellensuchenden Versicherten in den Arbeitsmarkt. Die berufliche Grundausbildung sowie die Förderung der allgemeinen beruflichen Weiterbildung sind nicht primär Sache der Arbeitslosenversicherung. Ihre Rolle in diesen Bereichen ist daher eine subsidiäre. </p><p>Eine Ausbildung kann von der ALV dann unterstützt werden, wenn eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung aufgrund der Arbeitsmarktbedingungen unmöglich scheint oder wenn eine stellensuchende Person in ihrem erlernten Beruf erhebliche Schwierigkeiten hat, eine Stelle zu finden. Zu diesem Zweck können Erwachsene ohne beruflichen Abschluss, die erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, allenfalls vom Angebot der Ausbildungszuschüsse (AZ) profitieren. Ausbildungszuschüsse werden an Versicherte ausgerichtet, die mindestens 30 Jahre alt sind, keinen Berufsabschluss vorweisen können oder im erlernten Beruf mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, eine Stelle zu finden. In Ausnahmefällen können Ausbildungszuschüsse auch bereits an 25-Jährige ausgerichtet werden. </p><p>Die Validierung von Bildungsleistungen kann ergänzend zu den Ausbildungszuschüssen eingesetzt werden, da sie sich an Leute richtet, die über eine langjährige Erfahrung in einem Berufsfeld verfügen. Ihre Anwendung im Rahmen der ALV kann bereits heute problemlos erfolgen, sofern das Verfahren im betreffenden Kanton etabliert ist. Der Prozess der Validierung setzt sich aus einer Kombination von verschiedenen Bildungsmassnahmen (Standortbestimmung, Nachholbildung, allenfalls Praktikum) im Sinne der Artikel 60ff. Avig zusammen. In den Kantonen, in denen das Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen etabliert ist, wird eine parallele Anwendung im Rahmen der ALV erfolgen. Denn die Validierung ist eine wertvolle Ergänzung zu den bestehenden Instrumenten der ALV. Für die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung besteht ein grosser Anreiz, dieses zusätzliche Instrument zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit für hierzu geeignete versicherte Stellensuchende einzusetzen. Eine zwingende Festschreibung der Validierung von Bildungsleistungen im Avig ist daher nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) zu unterbreiten, sodass die Validierung von Bildungsleistungen zum Nachholen einer beruflichen Grundbildung für Erwachsene zwingend in "Dritter Titel: Leistungen/Sechstes Kapitel: Arbeitsmarktliche Massnahmen" festgeschrieben wird. Jede erwerbslose Person ohne berufliche Grundbildung, welche mindestens fünf Jahre Berufspraxis ausweisen kann, soll einem Evaluationsverfahren unterzogen werden, das aufzeigt, ob sie über die Voraussetzungen für eine mögliche Validierung von Bildungsleistungen verfügt. Falls dies zutrifft, soll ihr die Möglichkeit gegeben werden, die berufliche Grundbildung über die Validierung zu erreichen. In dieser Situation gilt der Grundsatz "Validierung vor rascher beruflicher Eingliederung" im Sinne einer nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit erwerbsloser Personen.</p>
- Nachholbildung über die Validierung von Bildungsleistungen ins Avig integrieren
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